Herr Kollege Kasten, ich weiß, dass Sie in aller Regel in Bahnthemen außerordentlich gut informiert sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Meine Zahlen stammen von der DB AG, und bisher hat sich gezeigt, dass deren Zahlen häufig stimmen. Ich habe diese Zahlen übernommen, und in den Verhandlungen hat sich herausgestellt, dass niemand vergessen worden ist und auch niemand, der noch nicht angesprochen war, hinzugekommen ist; denn die Betreffenden hätten sich sicherlich bei uns gemeldet.
Ich werde das aber zum Anlass nehmen, sehr sorgfältig zu prüfen, ob es zu Veränderungen kommt. Eine Veränderung wollen wir natürlich: Wir wollen, dass die Schließung einer Vielzahl von Stellen verhindert wird.
Was passiert, wenn all diese Güter auf die Straße gehen? Wir haben gerechnet, dass es wohl 1 Million Tonnenkilometer sind, die dann auf die Straße kommen. Das würde dazu führen, dass unser Straßensystem außerordentlich belastet wird und dass die Kostenentlastung, die beim Unternehmen DB AG eintritt, zu volkswirtschaftlichen Lasten führen würde. Um das zu verhindern, werden wir uns ordentlich anstrengen. Ich hoffe auf Ihre Mithilfe und bin natürlich gern bereit, im Ausschuss über diese Dinge auch noch im Einzelnen zu berichten. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde, der Tagesordnungspunkt 2, abgeschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/4679
Die erste Beratung fand in der 50. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Stier.
Vor der Berichterstattung begrüßen wir allerdings noch Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeschule des Kreiskrankenhauses Aschersleben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung
des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/4078 wurde in erster Lesung in der 50. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2001 beraten und in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten überwiesen.
Nach der ersten Beratung in der 53. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14. März 2001, in der der Zeitliche Ablauf der Beratung beschlossen wurde, fand am 13. Juni 2001 eine Anhörung der betroffenen Kammern und Verbände statt. Prinzipiell äußerten alle angehörten Institutionen ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Anregungen gab es zu Fragen des Verbraucherschutzes, der Namensführungspflicht der Gesellschaften und des Bestandsschutzes sowie zum Versorgungswerk.
Im Anschluss an die Anhörung wurde vereinbart, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf rechtsförmliche Gesichtspunkte prüft und dazu eine Synopse als Beratungsgrundlage erstellt.
Im Mittelpunkt der abschließenden Beratung des Wirtschaftsausschusses in der 57. Sitzung am 20. Juni 2001 standen die Auswertung der Anhörung sowie die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses. Es lagen Änderungsanträge der SPD-Fraktion vor, die in die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingearbeitet wurden. Die Änderungsvorschläge des GBD hatten überwiegend redaktionellen Charakter.
Ein Ergebnis der Diskussion war die Umwandlung der bisherigen §§ 1 a bis 1 d in die §§ 10 a bis 10 d, da sich die näheren Bestimmungen zur Gründung von Gesellschaften auf die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ beziehen sollen.
Zusätzlich wurde in § 10 a ein Absatz 6 eingefügt, der den Bestand von bereits bestehenden Gesellschaften im Rahmen einer Bestandsschutzklausel schützt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der neu eingefügte § 18 a - Versorgungswerk. Dieser Paragraf schafft die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalts ein eigenes Versorgungswerk gründen bzw. sich einem bereits bestehenden Versorgungswerk anschließen kann. Damit wird nun die gesetzliche Möglichkeit festgeschrieben, eine eigene kammerinterne Altersversorgung aufzubauen.
Des Weiteren wurde § 22 um die Regelung zur Rechtsaufsicht hinsichtlich des Versorgungswerkes entsprechend ergänzt.
Gleiches gilt auch für den § 24 im Hinblick auf die Auskunftspflicht. Um personenbezogene Daten stärker zu schützen, wurde § 24 a eingefügt.
Dieses neue Gesetz berücksichtigt nun genau wie das Architektengesetz, dass sich die Angehörigen freier Berufe zu Partnergesellschaften zusammenschließen können. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten erweitert, dass sich Ingenieure zu Berufsausübungsgesellschaften, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, zusammenschließen können. Des Weiteren werden die Berufsaufgaben der Ingenieure neu geregelt. Außerdem wird durch weitere Klarstellungen im Gesetz die kammerinterne Demokratie des Selbstverwaltungsorgans gestärkt.
stimmig im Wirtschaftsausschuss angenommen. Für die Unterstützung seitens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes möchte ich mich abschließend noch einmal ausdrücklich bedanken.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 3/4679. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat eine Debatte nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem einer der Abgeordneten das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drs. 3/4679 ab. Wir könnten über alle Einzelbestimmungen abstimmen, aber da das so einhellig war, würde ich vorschlagen, über die Beschlussempfehlung in ihrer Gänze abzustimmen. Ich bitte deshalb um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann war das auch hier einstimmig.
Wir stimmen noch über die Gesetzesüberschrift ab: Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Auch das ist einstimmig angenommen.
Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist einstimmig. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der PDS in der Drs. 3/4680 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen ist der Antrag angenommen worden.
Die erste Beratung fand in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Mai 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Rothe. Es folgt eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge: PDS, CDU, FDVP und SPD. Die DVU-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Bitte, Herr Rothe, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 57. Sitzung am 17. Mai 2001 den Entwurf eines LebenspartnerschaftsAusführungsgesetzes zur Beratung an den Innenaus
schuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes, welches am 1. August 2001 in Kraft tritt, zeitnah landesrechtlich umzusetzen.
Dementsprechend zügig nahm der Innenausschuss am 23. Mai 2001 die Beratungen auf. In dieser Sitzung verständigte man sich auf Anregung der CDU-Fraktion darauf, eine Anhörung durchzuführen. In der mündlichen Anhörung am 20. Juni 2001 haben die Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirchen insbesondere die Zuständigkeitszuweisung an die Standesbeamten im Gesetzentwurf des Landes kritisiert. Von den Vertreterinnen des Landesfachverbandes der Standesbeamten und der evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen wurde dagegen gerade diese Zuständigkeitsregelung begrüßt.
In der Ausschusssitzung am 20. Juni 2001 wurde auch die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Zuvor war ein Antrag der Vertreter der CDU-Fraktion abgelehnt worden, die Beratung über den Gesetzentwurf im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bis nach der Sommerpause zu vertagen.
In der Einzelberatung zum Gesetzentwurf stellte die SPD-Fraktion zwei Änderungsanträge zur Regelung des Rechtswegs entsprechend dem Personenstandswesen, die mehrheitlich angenommen wurden. Sie finden die Änderungen in § 2 Abs. 8 und 9 des Gesetzentwurfs. Weitere Änderungsanträge wurden nicht gestellt.
Der Ausschuss beschloss den Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung mit 6 : 5 : 0 Stimmen. Namens des Innenausschusses bitte ich den Landtag, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung anzunehmen. - Danke.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, begrüßen wir ganz herzlich Forstarbeiter des Staatlichen Forstamtes Pölsfeld.