Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion macht deutlich, dass sie mit dem bisherigen Stand der Abfallwirtschaftsplanung in Sachsen-Anhalt nicht so recht zufrieden ist.
Das verwundert mich eigentlich; denn ein CDU-Antrag auf Vorlage einer verbindlichen Abfallwirtschaftsplanung aus dem Jahre 1999 wurde letztmalig im November 2000 im Umweltausschuss behandelt und mit den Stimmen der PDS-Fraktion als erledigt zur Seite gelegt. Dies geschah, obwohl Ihnen bewusst gewesen sein musste, dass nach wie vor keine als verbindlich erklärten Abfallwirtschaftspläne, die spätestens bis zum 1. Dezember 1999 zu erlassen gewesen wären, vorliegen.
Auch wundert es uns sehr, Herr Dr. Köck, dass Sie unserem Antrag zur Ausweisung von geeigneten Flächen für Abfallbeseitigungsanlagen nicht zugestimmt haben, obwohl dies in § 29 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wie von Herrn Heyer schon genannt, zwingend vorgeschrieben ist. Hätten Sie dies getan, hätten Sie vielleicht auch ein Stück weit Standortsicherheit für Lochau erreicht. Heute laufen Sie Gefahr, dass Sie zu spät kommen.
Doch liest man die Begründung zu Ihrem Antrag, dann könnte man vermuten, dass Sie wohl ein anderes strategisches Ziel als die Verbindlichkeit der Abfallwirtschaftsplanung verfolgen. Sie möchten die Grundsatzdiskussion der vergangenen Jahre über die thermische und über die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wieder aufleben lassen.
Um es kurz zu machen, meine Damen und Herren, wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass die thermische Abfallbehandlung die sauberste Lösung für die Umwelt ist. Ich zitiere Herrn Professor Dr. Hahn, Abteilung Abfall- und Abwasserwirtschaft beim Umweltbundesamt. Er sagt:
„Nachhaltigkeit in der Abfallentsorgung bedeutet, dass unser Müll weder die Umwelt noch zukünftige Generationen belastet. Nach unserem Kenntnisstand schafft von allen Behandlungsverfahren nur die thermische Abfallbehandlung dafür die Voraussetzung. Dagegen stellen mechanischbiologische Verfahren aus unserer Sicht keine Alternative dar, weil Anlagen dieses Typs vom Grundsatz her nicht in der Lage sind, biologisch nicht abbaubare Stoffe in eine umweltverträgliche Form zu transformieren.“
Meine Damen und Herren! Nicht ohne Grund hat die Bundesregierung in der Abfallablagerungsverordnung die Anforderungen an mechanisch-biologische Abfallanlagen so gestaltet, dass die Kosten für diese Verfahren denen der thermischen Abfallbehandlung ebenbürtig sind. Welches der beiden Verfahren im Einzelfall für den Bürger die kostengünstigste Variante ist, werden die bevorstehenden Ausschreibungen der Landkreise ergeben.
Landkreise, die bereits eine Tasi-gerechte Deponie besitzen und auch noch über ausreichend Deponiekapazität für einen längeren Zeitraum verfügen, werden mit Sicherheit auch die Abfallbeseitigung durch eine MBA mit anschließender Deponierung prüfen. Doch letztlich ist jeder Landrat seinen Bürgern gegenüber verantwortlich und nicht irgendwelchen Ökobilanzen. Er wird sich deshalb immer für die kostengünstigste Lösung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entscheiden.
Selbst Bündnis 90/DIE GRÜNEN und an ihrer Spitze der Bundesumweltminister haben ihre Vorbehalte gegenüber der thermischen Verwertung längst aufgegeben. Ich bin deshalb sicher, dass die geforderte Untersuchung durch die Landesregierung nicht zu einem anderen Ergebnis führen wird.
Für uns als CDU-Fraktion ist allerdings der zweite Teil Ihrer Antragsbegründung von größerem Interesse. Auch wir fragen uns, weshalb sich die Landesregierung nur maximal zwei Anlagen zur thermischen Verwertung für Sachsen-Anhalt vorstellen kann, dies mit der Kenntnis, dass heute schon wesentlich kleinere Anlagen mit einer Kapazität von 50 000 t pro Jahr ökologisch einwandfrei und ökonomisch vorteilhaft arbeiten können.
Wenn man das Nachhaltigkeitsprinzip konsequent verfolgt, ist Abfall dort zu verwerten, wo er entsteht. Insofern sind auch wir der Ansicht, dass die durch die Ökosteuer explodierenden Energiekosten nicht zu vernachlässigen sind und sich ungünstig auf eine starke Zentralisierung von Abfallverwertungsanlagen auswirken können.
Um herauszufinden, weshalb die Landesregierung dieses Prinzip nicht verfolgt und sich nicht an die Forderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hält, wonach eine Flächenausweisung für Abfallentsorgungseinrichtungen zwingend vorzunehmen ist, haben wir den vorliegenden Antrag ergänzt.
Herr Dr. Köck, wir unterstützen Ihren Antrag. Aber wir unterstützen keine halben Sachen. Wir sind der Meinung, wir können uns Ihrem Antrag nur anschließen, wenn Sie bereit sind, sich unserem Antrag anzuschließen. - Vielen Dank.
Die FDVP-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Koehn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit und der Ausführungen meiner Vorredner werde ich mich bemühen, mein Konzept zu kürzen. Ich hoffe, dass es mir gelingt.
Der Antrag der PDS ist aus unserer Sicht zweiseitig zu bewerten. Auf der einen Seite begrüße ich das Engagement der PDS, sich für eine umweltgerechte
Lösung in der Abfallwirtschaft einzusetzen. Sie befindet sich, wenn ich das anmerken darf, in guter Gesellschaft. Die SPD ist auch schon da. Auf der anderen Seite enthalten die im Antrag formulierten Kriterien wichtige Hinweise bei der Entscheidungsfindung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger.
Die aus umweltpolitischer Sicht notwendigen Vorgaben in der Abfallwirtschaft ergeben sich im Wesentlichen aus den Rahmenbedingungen der EU und der Bundesgesetzgebung sowie deren Umsetzung auf Landesebene. Die Regelung der Standortfragen für MBA und MVA - ich bleibe bei diesen Abkürzungen, sie wurden bereits erläutert - wäre im planungsrechtlichen Sinne eine Wettbewerbsverzerrung, die weder landes- noch bundespolitisch gewollt ist. Diese Aussage von unserer Seite stellt jedoch keinen Widerspruch zur Landesplanung dar, die einen Wildwuchs nicht zulassen will.
Die vordergründige Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht insofern in erster Linie in der Suche nach ökonomisch und ökologisch sinnvollen Lösungen bei der Umsetzung. Natürlich sind dabei die Planungen in der Zukunft zwangsläufig mit mehreren Unbekannten verbunden. Das betrifft im Abfallbereich insbesondere das zu erwartende Aufkommen, aber auch die Transportkosten.
Da in beiden Fällen eine enge Korrelation zwischen einer ökonomisch sinnvollen Lösung und der Umweltverträglichkeit gegeben ist, habe ich keinen Zweifel daran, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger das traue ich ihnen tatsächlich auch zu - das gebührend berücksichtigen.
Meine Damen und Herren von der CDU, um auf Ihren Änderungsantrag einzugehen, möchte ich nur daran erinnern, dass gerade wegen der Novelle zur TA Siedlungsabfall und der damit verbundenen Abfallablagerungsverordnung zum Beispiel der Abfallwirtschaftsplan des Regierungspräsidiums Halle in Varianten gerechnet wurde, um verschiedene Wege aufzuweisen. Als Information für denjenigen, der es noch nicht weiß: Am 10. Mai - das ist zufällig auch das Datum Ihres Antrages - ging die Stellungnahme der Stadt Halle zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes des RP Halle ab.
Die Verantwortung für die Beseitigung des Siedlungsabfalls muss aber letztlich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verbleiben. Von daher ist es nur folgerichtig, dass die Abfallwirtschaftspläne zum Beispiel in der Standortplanung nicht für verbindlich erklärt werden, da nach unserer Auffassung damit am ehesten optimale Lösungen zu erreichen sind.
Ich weiß, meine Herren und Damen von der CDU, dass das bei Ihnen wenig Zustimmung findet. Aber nach unserer Auffassung - ich sagte das einleitend bereits würde eine verbindliche Festlegung der Entsorgungsstandorte die Landkreise in ihrer Verhandlungsposition erheblich schwächen, da die Konkurrenz de facto ausgeschaltet wäre.
Ich komme zu der Argumentation bzw. der Auseinandersetzung hinsichtlich der MVA und MBA. Das oft gehörte Argument, dass die MVA nicht zur Abfallvermeidung führen, halte ich für vorgeschoben, da natürlich jede Anlage, auch die MBA, nur dann wirtschaftlich arbeiten kann, wenn sie ausgelastet ist. Hinsichtlich der Möglichkeit der Auslastung - das wissen Ihre und unsere Fachleute sehr gut - gibt es große Unterschiede zwischen der MBA und der MVA.
Die MVA ist in Verbindung mit einem zielgerichteten Stoffstrommanagement wesentlich flexibler, weil sie künftig jetzt noch nicht identifizierbare Stoffströme behandeln kann und Schadstoffpotenziale zu über 90 % vernichten bzw. stofflich wandeln und dem Ökosystem entziehen kann.
Eine Prüfung, wie Sie sie vorschlagen, - das sagte auch der Vertreter der Regierung, Herr Minister Heyer müsste neben den technischen Aspekten auch die Standortbedingungen konkret berücksichtigen. Ernst zu nehmende Fachleute haben eingeschätzt, dass die Datenerfassung und -bewertung auf jeden Fall sechs Monate und die Auswertung mindestens die gleiche Zeit in Anspruch nehmen würde. Damit tragen wir der Zielsetzung, im Jahr 2005 zu einer Sicherheit zu kommen, nicht unbedingt Rechnung.
Es gibt derzeit nur im Zusammenhang mit technischen und standortbedingten, das heißt auch mit logistischen Aspekten darstellbare Vorzugslösungen aus wirtschaftlicher Sicht. Diese können nur durch marktwirtschaftliche Mechanismen nachgewiesen und erreicht werden. Die vorgeschlagene Prüfung halten wir für untauglich.
Die sowohl von der PDS als auch von der CDU geforderten Prüfungen - das sagte auch schon der Regierungsvertreter - werden im Antragsverfahren bei der jeweiligen Anlagenerrichtung weitgehend geprüft. Das heißt, die zuständigen Genehmigungsbehörden tun dies.
Meine Damen und Herren! Ich fasse es kürzer. Bauchschmerzen bereitet mir an dem Antrag der CDU - dabei schließe ich die PDS ein - vor allem die Tatsache, dass er die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger indirekt auffordert, ihre Bemühungen um Vertragsabschlüsse und damit auch um eine Entsorgungssicherheit zunächst auf Eis zu legen. Betont sei an dieser Stelle ebenfalls -
Herr Kollege, Sie hatten versprochen, es kurz zu machen, aber jetzt sind Sie schon weit außerhalb der Redezeit.
Der letzte Satz: Die SPD-Fraktion wird aus den genannten Gründen den Antrag der PDS und den Änderungsantrag der CDU ablehnen, da sie unzulässigerweise in die Planungshoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie in marktwirtschaftliche Mechanismen und, was besonders wichtig ist, in den Zeitplan eingreifen. - Danke.
Die DVU-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die PDS-Fraktion hat noch einmal Herr Dr. Köck das Wort.
Den Änderungsantrag der CDU in der vorliegenden Fassung können wir natürlich nicht übernehmen. Alle Seiten, sowohl Herr Hacke als auch Herr Minister Heyer in Vertretung des Umweltministers, haben den Punkt erkannt. Auch wir - das hatte ich deutlich gesagt sind nicht dafür, die Anlagen festzuschreiben. Wir möchten übrigens auch die Gewerkschaften darauf hinweisen, dass eine Anlagenfestschreibung nicht zielführend ist.
Ich kann versprechen, dass wir das Thema bei der abschließenden Behandlung im Ausschuss, wenn es um den alten Antrag der CDU geht, auf jeden Fall noch einmal aufgreifen wollen; denn es ist zwar gesagt worden, dass die Abfallwirtschaftspläne der Regierungspräsidien nichts festlegen, aber sie geben Empfehlungen für Vorzugsvarianten. Dort werden die Vorzugsvarianten auch geprüft, aber eben nur unter dem Aspekt der abfallwirtschaftlichen Kosten, nicht aber unter dem Aspekt der Umweltkosten. Es ist schade, dass die Pläne nicht wenigstens noch einmal einer groben Prüfung unterzogen werden.
Um es kurz zu machen: Wir bitten um Direktabstimmung über unseren Antrag. Den Antrag der CDU können wir in der vollständigen Fassung nicht übernehmen. - Danke.
Ich muss jetzt die CDU-Fraktion fragen, ob sie dem Vorschlag folgen könnte, auf den letzten Teil ihres Ergänzungsantrages zu verzichten. - Herr Kollege Hacke.
Dann ist das Verfahren klar. Es wird zunächst über den Änderungsantrag der CDU in der Drs. 3/4557 abgestimmt. Wer stimmt dem Änderungsantrag, der auf eine Ergänzung zielt, zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Änderungsantrag der CDUFraktion mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über den Antrag in der Drs. 3/4541. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
- Ich möchte Sie bitten, mich ausreden zu lassen. Eine Sekunde haben wir noch, nachdem wir so viel Zeit eingespart haben.