Hätten Sie noch eine halbe Minute gewartet, hätte ich selbstverständlich ergänzt, dass - vielleicht nicht ganz unerwartet - die Mehrheit im Ältestenrat festgestellt hat, dass der Sachverhalt, den die CDU-Fraktion beklagt hat, in diesem Fall nicht vorlag. Das heißt, dass nach der Mehrheitsmeinung im Ältestenrat und im Hause der Änderungsantrag der PDS eben nicht den Antrag der CDU so vollständig ersetzt hat, dass man davon sprechen konnte, dass er ins Leere gelaufen wäre. In dem Sinne haben wir uns im Ältestenrat nicht durchgesetzt.
Daraufhin haben wir gesagt, dann machen wir es anders; dann bringen wir eben den Antrag wieder ein. Sie werden den Antrag so schnell nicht los, Herr Kollege. Das war es, was ich jetzt noch einmal sagen wollte. Ich denke, das ist wichtig. Diese pädagogische Übung muss man im Landtag vielleicht nur einmal durchführen, damit wir uns in Zukunft vielleicht einfacher an die Spielregeln halten können und das Recht der Fraktionen achten, dass über ihre Anträge tatsächlich abgestimmt wird.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Brandt, DVU, von Herrn Büchner, DVU, und von Herrn Mertens, FDVP)
Jetzt möchte ich aber doch noch kurz auf einige Bemerkungen eingehen, die im Laufe der Debatte gefallen sind.
Zur Sache: Wir werden den Punkt 4 des Änderungsantrages der FDVP, der unseren Antrag ergänzen soll, aufnehmen. Dabei liegen wir in der Sache eng beieinander; wenn das so ist, dann machen wir als CDU-Fraktion das auch so.
Wenn dann Herr Kollege Gebhardt meint, dass er eine zunehmende Nähe von FDVP- und CDU-Anträgen feststelle und dass ihn das wundere und wir darüber einmal nachdenken sollten, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Her Kollege Gebhardt: Ich verstehe diesen Satz überhaupt nicht, oder er ist so diffamierend gemeint, dass ich mir die weitere Interpretation an dieser Stelle ersparen möchte.
Wir als CDU-Fraktion haben uns im Landtag von Sachsen-Anhalt immer noch daran gehalten, dass wir Anträge nach ihrem Inhalt bewertet haben, ganz egal, ob der jeweilige Antrag von der PDS, von der DVU oder von der FDVP gekommen ist,
(Beifall bei der CDU und bei der DVU - Zustim- mung von Herrn Mertens, FDVP, und von Herrn Weich, FDVP)
wobei ich zugeben muss: Es war nicht so oft der Fall, dass Anträge eingebracht wurden, bei denen wir meinten zustimmen zu können.
Es hat aber schon sehr wichtige Anträge in diesem Landtag gegeben, gegen die Sie nur deshalb gestimmt haben, weil der Antrag aus der falschen Ecke kam.
Ich möchte noch einen weiteren Hinweis geben, obwohl es vielleicht nicht nötig wäre und der Kollege Schulze das noch selbst macht.
Kollege Bischoff, Sie haben es nicht nötig, über einen Abgeordneten so herzufallen, der Kümmerlinge verteilt.
Sie haben es nicht nötig. Sie wissen wie jeder andere in diesem Hause ganz genau, dass es einen bewussten Umgang mit Alkohol geben kann, der nicht zu Missbrauch führt,
Wenn wir hier über die Gefährlichkeit der Einstiegsdroge Cannabis diskutieren und Sie das Thema dahin erweitern wollen, jeden, der einmal einen Schluck Alkohol trinkt, als potenziell Drogenabhängigen oder gar als potenziellen Drogendealer hinzustellen, weil er jemandem vielleicht ein Freibier ausgegeben hat, dann begeben Sie sich doch auf ein sehr bedenkliches Feld.
Herr Kollege Bischoff, seien Sie Manns genug, sich für diese Überreaktion zu entschuldigen, zumal Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Kollegen Schulze angegriffen haben, noch nicht einmal wussten, ob es stimmt. Entschuldigen Sie sich bei ihm, dann ist die Sache vergessen. Uwe Schulze ist dann auch nicht nachtragend. So sollten wir in diesem Hause nicht miteinander umgehen. - Vielen Dank.
Stimmen Sie mir nicht zu, dass dann, wenn eine Fraktion der Meinung ist, dass die Aussage vor einem eventuellen Beschluss noch geprüft werden sollte, und zwar von Sachverständigen außerhalb dieses Parlaments, und dazu eine ergebnisoffene Anhörung in Form eines Änderungsantrages beantragt, durchaus ein sachlicher Zusammenhang besteht, wenn es um dasselbe Thema geht?
Herr Gebhardt, es ist so: Wenn Sie als PDS-Fraktion ein wenig schlauer gewesen wären und gesagt hätten, wir überweisen diesen Antrag in den Ausschuss und zu einer ordentlichen Ausschussberatung gehört selbstverständlich auch eine Anhörung, wären wir nicht auf die Idee gekommen, uns über die Behandlung unseres Antrages zu beschweren. Sie hätten den Antrag in einer zweiten Beratung ganz ordnungsgemäß mit der Mehrheit ablehnen können. Dann wäre alles sauber gewesen.
Unser Vorwurf ist, dass Sie lediglich eine Anhörung haben wollten, ohne dass über diese Anhörung dann im Landtag Bericht erstattet und im Rahmen einer Beschlussempfehlung über unseren Antrag, über unser Anliegen abgestimmt worden wäre. Sie wollten den Antrag aushebeln. Das ist der Vorwurf. Nur das Aushebeln werfen wir Ihnen vor. Das ist ein entscheidender Vorwurf.
Die zweite Frage bezieht sich auf das Thema Wahlkampf und Alkohol im Wahlkampf. Sie haben eben gesagt - darüber kann man geteilter Meinung sein -, dass es Gruppen innerhalb von Parteien gibt, die das Thema Cannabis und den Konsum von Cannabis Ihrer Meinung nach verniedlichen, indem man einen anderen Umgang damit propagiert. Das kann Ihre Position sein.
Aber glauben Sie nicht auch, dass das Verteilen der Volksdroge Nr. 1 als Wahlkampfgeschenk erst recht eine Art von Verniedlichung ist?
Ich würde die Sache bedenklich finden, wenn vor den Wahllokalen Fässer von Freibier ausgeschenkt würden und man dann den Leuten, die ihre Stimme abgeben, die Hand führt. Aber das ist nach unserem Wahlgesetz nicht möglich.
(Beifall bei der CDU - Unruhe bei der PDS - Herr Büchner, DVU: Ihr habt den größten Teil gesof- fen, ihr Drecksäcke! - Unruhe)
Kollege Schulze hat beantragt, am Schluss der Aussprache eine persönliche Bemerkung nach § 67 der Geschäftsordnung abgeben zu dürfen. Da er sich angegriffen gefühlt hat, hat er das Recht dazu. Bitte schön, Herr Schulze. Ihnen steht dafür eine Redezeit von drei Minuten zur Verfügung.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Bischoff, Sie haben gesagt, dass Sie sich dafür entschuldigen würden. Dann bitte ich Sie jetzt um diese Entschuldigung.
- Herr Bischoff, hören Sie bitte zu. Sie haben gesagt, Sie wollten sich entschuldigen. Dann entschuldigen Sie sich bitte jetzt. Denn Sie sind Dingen aufgesessen - - Ich habe schon davon gehört, dass man danach gefragt hat. Mir wurde ein Kollege aus Wolfen genannt, der herumgefragt hat: Mensch, der Schulze hätte wohl Fläschchen mit seinem Abbild darauf verteilt; kannst du mir davon welche besorgen; das wollen wir dem morgen in der Debatte vorhalten.
Sie liegen vollkommen falsch. Ich würde mich freuen, wenn Sie das noch nicht als Pressemitteilung herausgegeben haben, um mit einer Schimpf- und Schmutzkampagne in den Kommunalwahlkampf bei uns in Bitterfeld einzugreifen. Mancher denkt eventuell, dass er damit die Möglichkeit dazu hat.