wenn Sie Ihre ständig wechselnden Eckpunkte und Gesetzentwürfe zur Rente zurückgezogen und den demografischen Faktor wieder eingeführt hätten.
Damit wäre die gesetzliche Rentenversicherung auf eine langfristig tragfähige Grundlage gestellt, und das bei einem echten Rentenniveau von 65 % und einem gesicherten Beitragssatz von 22 %. Nach der RiesterReform und dem Ausgleichsfaktor, über den nach politischer Willensbildung entschieden wird, kommt es zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 61 % und zu einem Beitragssatz von 22 % plus 4 % Privatvorsorge.
Nun frage ich Sie: Nach welcher Rentenreform ist die Belastung der Arbeitnehmer höher? - Ich denke, zur Beantwortung dieser Frage sind nur die Rechenkünste des zweiten Schuljahres gefragt.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Behauptung der Bundesregierung falsch ist, dass die jetzigen Rentner und Rentnerinnen von dieser Reform nicht betroffen wären. Genau das ist falsch.
Nachdem die Renten an die Inflationsrate angepasst und von der Nettolohnsumme abgekoppelt wurden, ist faktisch eine Absenkung erfolgt. Darüber hinaus sollen andere Rentnerinnen und Rentner nicht von den Steuersenkungen und den damit verbundenen Nettolohnsteigerungen profitieren. Nicht zu vergessen ist auch die zusätzliche Belastung durch die Ökosteuer.
Rentenpolitik war und ist Vertrauenspolitik. Mit dieser unsoliden Rentenpolitik haben die SPD und die rotgrüne Bundesregierung das Vertrauen der Wähler missbraucht.
Es ist notwendig, dass wir uns im Einzelnen darüber im Ausschuss auseinander setzen, welche Folgen und Konsequenzen die Rentenreform gerade für unsere Frauen in Sachsen-Anhalt hat. - Vielen Dank.
Danke, Kollegin Liebrecht, für die Einbringung des Antrages. - Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge FDVP, SPD, DVU-FL, PDS, CDU vereinbart worden. Als erster Rednerin erteile ich für die Landesregierung Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Kollegin Liebrecht, ich fand, Sie haben Richtigkeiten und Unwahrheiten ziemlich durcheinander gebracht.
(Beifall bei der SPD - Herr Dr. Bergner, CDU: Wieso denn? - Unruhe bei der CDU - Zuruf von Herrn Schulze, CDU)
Ich denke, wir müssen hier einiges klarstellen. Wir haben bereits am 25. Januar im Plenum anlässlich eines PDS-Antrages über die anstehende Rentenreform und ihre Auswirkungen auch auf die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt diskutiert.
Unterdessen befasst sich der Vermittlungsausschuss mit dem Altersvermögensgesetz. Ich bin sehr hoffnungsvoll,
Die Rentenreform bringt Vorteile für viele Bevölkerungsschichten. Sie bringt einen Ausgleich zwischen Alt und Jung und zwischen Reich und Arm und sie bringt auch Vorteile für Frauen. Das ist der Kernpunkt des Themas, über das wir heute diskutieren.
Es gibt den Einstieg in die eigenständige Alterssicherung von Frauen und es gibt Vorteile für Frauen, die Kinder erziehen. Ich halte die pauschale Kritik, die jetzt auch durch Sie und ansonsten in der Öffentlichkeit von der CDU gegen die anstehende Rentenreform vorgetragen wird, geradezu für heuchlerisch.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS und von Ministerpräsident Herrn Dr. Höppner - Zuruf von Herrn Schulze, CDU)
Gerade in der Regierungszeit von Kohl, in der Sie als CDU Verantwortung getragen haben, hat es eklatante Verschlechterungen im Rentenrecht zulasten von Frauen gegeben.
Ich erinnere an die Einschränkung des Zugangs zu den Erwerbsunfähigkeitsrenten. Das war 1984. Dabei wurde die Anzahl der Renten von Frauen, die von Erwerbsunfähigkeit betroffen waren, innerhalb eines Jahres um die Hälfte reduziert, während die Renten der Männer völlig unberührt blieben. Diese blieben auf dem hohen Niveau.
Ich erinnere an die Einführung der Witwerrenten, und zwar auf Kosten der Witwenrenten, also auf Kosten derjenigen Frauen, die höhere Verdienste hatten.
Ich erinnere an einen der größten Sündenfälle der letzten Jahre in der Rentenreform, nämlich an die Heraufsetzung der Altersgrenze von Frauen von 60 auf 65 Jahre
Die einzige positive, zu einer Verbesserung führende Ausnahme - die Einführung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Jahr 1986 - kam nur auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes zustande.
- am Ende meiner Rede, Herr Dr. Bergner - würde ein bisschen mehr Zurückhaltung bei dieser Diskussion sehr angenehm wirken.
(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung von Ministerpräsident Herrn Dr. Höppner - Zurufe von der CDU)
Ich sage nicht, dass alles Gold ist, was in der jetzt zu diskutierenden Rentenreform ansteht. Man muss aber eine realistische Bewertung vornehmen.
Es ist aber noch nicht alles abschließend und richtig gut geregelt. Deswegen wird es auch noch einige Arbeit geben. Wir müssen doch erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass jetzt wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden sind.
Dabei ist die zusätzliche Einführung einer weiteren Säule, eines weiteren Standbeins der Alterssicherung für die Menschen im Land, nämlich die kapitalgedeckte Eigenvorsorge, staatlich gefördert, für mich ein wichtiges Element für die Zukunftssicherung der Alterssicherung.
Die ersten Schritte zur Einführung einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen sind ein Novum in der Rentenversicherung. Darüber sollten wir uns an erster Stelle freuen.
Das Rentenreformwerk hat Verbesserungen für die Frauen gebracht. Ich will drei Verbesserungen nennen: eine kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten bei der Rentenberechnung, die Reform der Hinterbliebenenversorgung mit der Einführung einer Hinterbliebenenrente mit einer Kinderkomponente sowie das Rentensplitting unter Ehegatten.
Die Regelung der kindbezogenen Höherbewertung von Beitragszeiten bei der Rentenberechnung ist eheunabhängig - auch das ist wichtig - und wird sich insbesondere für diejenigen Frauen positiv auswirken, die teilzeitbeschäftigt sind oder als Alleinerziehende mit Vollzeitbeschäftigung ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielen. Sie wird auch den Anreiz für einen Wiedereinstieg in das Berufsleben nach dem Ablauf der zu berücksichtigenden Kindererziehungszeiten geben.
Mit dieser Regelung wird dann erstmals nicht der Berufsausstieg von Müttern, sondern ihre Weiterbeschäftigung staatlich unterstützt. Das ist eine aus frauenpolitischer Sicht elementar wichtige Weichenstellung in dieser Rentengesetzgebung.
Bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung mit der Einführung einer Hinterbliebenenrente mit Kinderkomponente soll es zu einer Umschichtung von Rentengeldern hin zu Frauen kommen, die Kinder erziehen. Diese Frauen weisen in der Regel größere erziehungsbedingte Lücken im Erwerbsleben auf als Frauen, die keine Kinder großziehen. Das ist eine Binsenweisheit, aber sie wurde bisher im Rentenrecht nicht hinreichend berücksichtigt.
An der Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung gab es in der Tat Kritik. Das deuteten Sie auch an, Frau Liebrecht, aber Sie haben verschwiegen, dass die CDU - sie hat wenig Vorschläge bei der Rentenreform gemacht