Angefangen hat das bei der gesamten Rentendiskussion mit drei Modellen. Wir haben viel zu wenig Zeit, um das alles zu erörtern und darüber zu reden.
Dann gibt es noch das Problem der finanziellen Grundsicherung. Sie haben dabei in besonderer Weise die Erwerbsgeminderten angesprochen. Das ist richtig und nachvollziehbar. Darin gebe ich Ihnen in vollem Umfang Recht. Allerdings haben wir bei der finanziellen Grundsicherung für die 65-Jährigen Bauchschmerzen.
Wenn 65-Jährige eine Grundsicherung erhalten, dann kann das letztlich bedeuten, dass jemand, der gearbeitet
hat, unter dem Strich weniger hat als jemand, der nicht gearbeitet hat. Das entspricht nicht unserem Solidargedanken.
Ich nenne ein Beispiel: Eine Verkäuferin, die 2 500 DM verdient, bekommt 1 250 DM Rente, hat 45 Arbeitsjahre und 140 000 DM eingezahlt. Jemand anderes bekommt mit 65 Jahren die Grundsicherung, erhält den Sozialhilfesatz von 550 DM plus 770 DM Wohngeld und die pauschalierte einmalige Leistung. Damit kann er auf eine höhere Leistung kommen als derjenige, der 45 Jahre lang eingezahlt hat. Das darf nicht sein.
Wer vorsorgt, wird versorgt, und wer nicht vorsorgt, wird auch versorgt. Das kann man, denke ich, nicht ohne weiteres hinnehmen. Hierbei ist auch eine Vermischung der Rentenversicherung mit der Sozialhilfe festzustellen.
Es sind also noch viele Fragen offen. Wir müssen uns dann auf den Ausschuss beschränken, weil meine Redezeit abgelaufen ist. - Vielen Dank.
Ich denke, im Ausschuss ist noch sehr viel Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Das werden Sie gewiss auch tun.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4257. Es wurde die folgende geänderte Fassung beantragt:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport über die Auswirkungen der Rentenreform auf Familien und die Alterssicherung von Frauen zu berichten.“
Dann können wir über den in dieser Weise geänderten Antrag abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? Ich sehe keine. Enthaltungen? - Ebenfalls nicht. Somit ist das einstimmig beschlossen. Wir haben den Tagesordnungspunkt 18 bewältigt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Hast du Haschisch in den Taschen, hast du immer was zu naschen.“
Dieser Sponti-Spruch, wohl aus der 68er-Bewegung, ging mir gleich durch den Kopf, als ich dieses Flugblatt der PDS in die Finger bekommen habe.
Liebe Damen und Herren! Die hessische PDS hat eine Aktionsbroschüre in Verkehr gebracht, in der sie die Legalisierung von Cannabisprodukten bei einem Abgabeverbot für Menschen unter 16 Jahren fordert. Abgabestellen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, in Beipackzetteln - Sie alle kennen das aus der Werbung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ - über den THC-Gehalt und mögliche Risiken zu informieren.
Es werden Tipps und Tricks für den Anbau verraten und Rezepte zum lustigen Haschischkeksebacken unter dem Motto: Beim Backen immer kleine Mengen Dope verwenden; Gras ist nicht so geeignet. - Na dann guten Appetit!
Die PDS-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag in der Drs. 3/14/1695 die rechtliche Freigabe des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel. Der Besitz und der Erwerb von Drogen zum persönlichen Eigenkonsum sollen legal werden. Der Anbau von Cannabispflanzen soll erlaubt werden. Auch harte Drogen sollen unter ärztlicher Kontrolle abgegeben werden können. Dies ist überschrieben mit den Worten: „Entkriminalisierung und gezielter Abbau der Desinformation über Rauschmittel“.
Im Internet verbreitet die PDS auf ihrer Homepage die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabisprodukten unter Beachtung eines Abgabeverbots an Jugendliche unter 16 Jahren. Die PDS verlangt, dass der Gebrauch von so genannten harten Drogen entkriminalisiert werden müsse, weil Drogenabhängigkeit kein strafrechtliches, sondern ein soziales und medizinisches Problem sei. Dies ist es aus unserer Sicht auch, aber eben nicht nur.
Herr Kollege Gärtner hat gegenüber der Presse im Einklang mit der Position des PDS-Bundesvorstandes betont: Der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Haschisch zum Eigenverbrauch solle für Jugendliche ab 16 Jahre straffrei sein.
Welche Blüten die Haltung der PDS dann treibt, ist einem Leserbrief des PDS-Kreisvorsitzenden aus Sten
„Danach meldeten sind am 14. Februar 2001 insgesamt acht Jugendliche in der Stendaler Geschäftsstelle der PDS und wollten wissen, wo sie denn nun die angekündigte kostenlose Probe Cannabis erhalten könnten.“
Meine Damen und Herren! Der Kreisvorsitzende der PDS schätzt das Alter dieser Schüler auf 16 bis 17 Jahre. Wie hieß es in dem Flugblatt? - Haschisch an die Schule!
Meine Damen und Herren! Das ist ein deutliches Beispiel dafür, was mit einer Legalisierung von Cannabis erreicht wird. Mit der Legalisierung wird ein zusätzlicher Probieranreiz geschaffen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. So denken doch fast alle Menschen. Es ist doch so, oder nicht?
Die Folge einer Legalisierung ist notwendigerweise auch die Herausnahme aus jeder Statistik. Damit wird der Innenminister von der Pflicht befreit, wie am 22. Februar 2001 zu melden, dass rund 52 kg Cannabis durch die Polizei beschlagnahmt worden seien. In Sachsen-Anhalt beschlagnahmte die Polizei im vergangenen Jahr Drogen im Wert mehr als von 2 Millionen DM. 6 426 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden registriert.
Wir alle wissen aber, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Die Zahlen steigen weiter. Für das Jahr 2000 wurde eine Zunahme der Zahl der Drogendelikte um 11 % verzeichnet. Damit fiel die Zunahme gegenüber dem Jahr 1999 mit einem Anstieg um mehr als 30 % im Jahr 2000 etwas geringer aus. Ähnlich hoch wie im Vorjahr zeigte sich mit 66,7 % der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahre.
An den Folgen des missbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln verstarben im Jahr 2000 in SachsenAnhalt insgesamt sieben Personen.