Protocol of the Session on December 14, 2000

Meine Damen und Herren! Damit sind die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Vertreter vereidigt.

Erlauben Sie mir, dass ich Sie im Namen des Hohen Hauses und persönlich herzlich beglückwünsche und Ihnen für die Wahrnehmung Ihres Amtes Glück und Erfolg wünsche.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der PDS, bei der FDVP und von der Regierungsbank)

Für eine erste Zusammenkunft steht Ihnen Raum B1 09 im Landtagsgebäude zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001 - HG 2001)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3575

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 3/3977

Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drs. 3/4008, 3/4009, 3/4010, 3/4011 und 3/4012

b) Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2001

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3576

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 3/3978

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4003

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/4007

Die erste Beratung fand in der 43. Sitzung des Landtages am 15. September 2000 statt.

Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben sich in der Sitzung des Ältestenrates am 7. Dezember 2000 auf den folgenden Beratungsablauf verständigt: Zunächst erfolgt die Berichterstattung der Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz 2001 sowie zum Haushaltsbegleitgesetz 2001. Für die anschließende Debatte wurde eine Gesamtredezeit von 180 Minuten vereinbart. Entsprechend der Redezeittabelle stehen den

Fraktionen und der Landesregierung folgende Redezeiten zur Verfügung: CDU 44 Minuten, SPD 74 Minuten, PDS 39 Minuten, FDVP elf Minuten, DVU-FL zwölf Minuten. Der Landesregierung stehen 74 Minuten zur Verfügung.

Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass im Rahmen dieser Redezeiten auch alle Änderungsanträge und Entschließungsanträge einzubringen sind.

Traditionell beginnt die Debatte mit der so genannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden die Einzelpläne entsprechend der Reihenfolge, beginnend mit Einzelplan 01, aufgerufen.

Die Abstimmung wird folgendermaßen ablaufen: Im ersten Abstimmungsteil erfolgt die Abstimmung über den Haushaltsgesetzentwurf 2001 in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3977 in folgender Reihenfolge: Abstimmung über die Einzelpläne einschließlich der zum jeweiligen Einzelplan vorliegenden Änderungsanträge, Abstimmung über den Haushaltsgesetzentwurf mit den entsprechenden Einzelbestimmungen einschließlich der dazu vorliegenden Änderungsanträge, Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, über das Haushaltsgesetz in seiner Gesamtheit und gegebenenfalls über zum Haushaltsgesetz vorliegende Entschließungsanträge.

Im zweiten Abstimmungsteil erfolgt die Abstimmung über das Haushaltsbegleitgesetz 2001 in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3978 einschließlich der Änderungsanträge.

Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen zur Begründung der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz und der Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz für das Jahr 2001 das Wort. Frau Fischer, Sie haben das Wort.

Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen:

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Finanzpolitiker warten jedes Jahr mit großer Spannung auf den Entwurf des Haushaltsplanes. Sie können es kaum erwarten, den Haushaltsgesetzentwurf und die Einzelpläne mit ihren Kapiteln, ihren Titeln und Titelgruppen in den Händen zu halten, sich hineinzulesen und herauszufinden, mit welchen Rechtsverpflichtungen im nächsten Haushaltsjahr zu rechnen ist, was für landeseigene Aufgaben erfüllt werden sollen, ob die sozialen Belange ausreichend berücksichtigt werden, wie hoch die Finanzzuweisungen an die Kommunen ausfallen, ob genügend Mittel zur Kofinanzierung der europäischen und der Bundesmittel ausgewiesen sind, ob man mit einer hohen Investitionsquote die wichtigsten Investitionen tätigen und die dringend benötigten Investoren nach Sachsen-Anhalt holen kann, ob das Personalabbaukonzept kontinuierlich fortgeschrieben wird, ob eine globale Minderausgabe eingestellt werden muss, wie hoch die Nettoneuverschuldung ausfällt usw. usw. Kurzum, die nüchtern aufgeschriebenen Zahlen verwandeln sich in das breite Spektrum all der Aufgaben und Ziele, die sich die Landesregierung gesteckt hat bzw. zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist und die es zu erfüllen gilt.

So gehen die Finanzpolitiker mit spitzem Bleistift an die Zahlenkolonnen. Es wird jedes Jahr im Regierungsentwurf gestrichen oder ergänzt, es wird festgestellt, dass das Geld vorn und hinten nicht reicht, dass es noch nie

so schlimm war wie gerade in diesem Jahr und dass offensichtlich immer die gleichen Fehler gemacht werden, dass man aber von der Realität am Ende doch schneller eingeholt wird, als ein Wunsch ausgesprochen werden kann.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legte dem Landtag in dessen 43. Sitzung am 15. Septem- ber 2000 den Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2001 vor. Dieser wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend war der Ausschuss für Finanzen.

Die Haushaltsberatungen fanden in diesem Jahr unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen statt. Die Landesregierung hat einen Haushaltsplanentwurf mit einem Gesamtvolumen von 20,36 Milliarden DM vorgelegt. Das sind 415,4 Millionen DM weniger als im Haushaltsjahr 2000.

Dementsprechend eng gestaltet sich der Spielraum für Ausgaben, die nicht zu den Rechtsverpflichtungen zählen. Dem Finanzausschuss ist es dennoch gelungen, deutliche Akzente zu setzen. Darauf möchte ich im späteren Verlauf meiner Rede noch eingehen.

Die Einnahmen auf dem Niveau von 20,36 Milliarden DM zu halten, ist nur durch die vollständige Bindung der EUMittel und die weitgehende Bindung der Bundesmittel möglich geworden. Dies ist aber auch ein weiterer Beleg für eine auf Zukunft und Investitionen gerichtete Finanzpolitik unseres Landes.

Deutlich sichtbar im Entwurf ist der hohe Stellenwert, den die Landesregierung auch im nächsten Haushaltsjahr der Konsolidierung der Landesfinanzen beimisst. Trotz der hohen Einnahmeverluste durch die vom Bundesgesetzgeber im Juli 2000 beschlossene Steuerentlastung der Bürger und Unternehmen wird die Reduzierung der Nettoneuverschuldung kontinuierlich fortgesetzt, die Aufnahme neuer Schulden wird weiterhin gesenkt.

Allein durch das Steuersenkungsgesetz verliert das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Haushaltsplan 2000 rund 170 Millionen DM an Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleichszahlungen. Dass es dennoch gelungen ist, die Neuverschuldung um 150 Millionen DM zu reduzieren, unterstreicht das verantwortungsvolle Handeln der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung.

Um die Einnahmeseite abzurunden, bleibt festzustellen, dass die übrigen Verwaltungseinnahmen im Haushaltsplanentwurf und die sonstigen Zuweisungen in etwa das gleiche Volumen umfassen wie im Haushaltsjahr 2000.

Das Volumen des Haushaltsplanentwurfes 2001 ist aufgrund der Verringerung der Einnahmen gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 ebenfalls abgesenkt worden. Die Ausgaben im Regierungsentwurf verdeutlichen aber, worauf sich die Schwerpunkte im kommenden Jahr konzentrieren werden.

Zunächst sind bei der Hauptgruppe 4 - Personalkosten - gegenüber dem Haushaltsansatz 2000 rund 44 Millionen DM mehr eingestellt. Dies ist ein Aufwuchs, der, rechnet man kurz nach, noch nicht einmal die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst abdeckt. Trotzdem hat der Finanzausschuss hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Ich komme später noch einmal darauf zurück.

Die Hauptgruppe 5 - Sächliche Verwaltungsausgaben - sollte in zwei Richtungen betrachtet werden: erstens Zinsausgaben und zweitens Sachausgaben.

Die Zinsausgaben steigen im Haushaltsplanentwurf um rund 40 Millionen DM auf 1,5 Milliarden DM. An dieser Stelle ist das effiziente Schuldenmanagement des Finanzministeriums einmal lobend zu erwähnen, denn ohne dieses wäre der Anstieg der Zinsausgaben weit höher ausgefallen.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Bei den Sachausgaben ist eine Einsparung gegenüber dem Ansatz des Jahres 2000 in Höhe von etwa 7 Millionen DM festzustellen. Dies ist übrigens ein Umstand, der dazu geführt hat, dass bei den diesjährigen Haushaltsberatungen, anders als in den Beratungen zum Haushalt des Jahres 2000, der Finanzausschuss keine globale Einsparung in der Hauptgruppe 5 über alle Einzelpläne hinweg beschlossen hat.

Die Hauptgruppe 6 - Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke mit Ausnahme der Investitionen; das ist der konsumtive Teil der Zuweisungen - weist im Regierungsentwurf eine Erhöhung um 112,5 Millionen DM auf.

Der größte Anteil in der Hauptgruppe 6, etwa 3,4 Milliarden DM, betrifft die Zuweisungen an Gemeinden auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes. Auch hierauf werde ich später noch einmal zurückkommen.

Aber auch im Einzelplan des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales ist mit einem Ansatz von 1,6 Milliarden DM ein ähnlich hohes Niveau wie im Jahre 2000 beibehalten worden.

Dem Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr konnten sogar rund 52 Millionen DM mehr als im Haushaltsjahr 2000 für konsumtive Zuweisungen und Zuschüsse bereitgestellt werden.

(Herr Dr. Daehre, CDU, lachend: Das ist Wohn- geld!)

Die Ansätze bei den Hauptgruppen 7 und 8 - Investitionsausgaben - sind bei einer Investitionsquote von rund 23 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 rückläufig. Die größten Rückgänge verzeichnet der Einzelplan 09, vor allem durch das Auslaufen des EAGFL II. Aber auch in den Einzelplänen 13 und 20 mussten Kürzungen vorgenommen werden.

Zu den besonderen Finanzierungsausgaben wäre zu sagen, dass die Landesregierung eine globale Minderausgabe in Höhe von 210 Millionen DM einstellte. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsplan 2000 eine Erhöhung um rund 120 Millionen DM.

Wie Sie anhand der bisherigen Ausführungen unschwer erkennen können, war der Handlungsspielraum des Parlamentes dementsprechend gering. Die wesentlichen Handlungsparameter wie Nettoneuverschuldung oder globale Minderausgabe konnte bzw. wollte der Finanzausschuss nicht mehr variieren.

Für den Finanzausschuss galt es, einen strikten Zeitplan einzuhalten; denn unter Berücksichtigung der ausschussfreien Zeiten, Schulferien und Wochen, in denen Landtagssitzungen nicht stattfinden, sollte die Beschlussempfehlung am 7. Dezember dem Landtag vorliegen. Am Zeitplan des Finanzausschusses mussten sich auch die mitberatenden Ausschüsse des Landtages

orientieren, um ihre Beschlussempfehlungen dem Finanzausschuss vorlegen zu können.