Einbringer ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. Es ist eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DVU-FL, PDS, CDU, FDVP und SPD vorgesehen. Bitte, Herr Oleikiewitz, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute von der SPD-Fraktion eingebrachte Novelle zum Wassergesetz hat eine längere Vorgeschichte. Schon seit mehreren Jahren wird von den Unterhaltungsverbänden mit einer hohen Gewässerdichte die nach ihrer Auffassung ungerechte Verteilung der Zuschüsse beklagt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Absenkung der Zuschüsse aufgrund des Konsolidierungsbedarfs des Landeshaushaltes die Nachteile der bisherigen Verteilung verstärkt hat.
Als Reaktion darauf hat die PDS-Fraktion im Febru- ar 2000 einen Antrag zur Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände in den Landtag eingebracht, welcher in die Ausschüsse überwiesen worden ist. Bereits während der ersten Lesung dieses Antrages hat der SPD-Abgeordnete Herr Barth darauf hingewiesen, dass die Fraktionen zur zügigen Umsetzung des Anliegens selbst Vorschläge unterbreiten sollten, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits eine Novelle zum Wassergesetz in den Ausschüssen vorlag.
Meine Damen und Herren! Daraufhin hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Beratung des Umweltausschusses die Initiative ergriffen und einen Vorschlag zur künftigen Verteilung der Zuschüsse auf den Tisch gelegt. Im Ergebnis der Diskussion verfestigte sich die Ansicht, dass die in dem vorliegenden Entwurf enthaltenen Parameter bei der zukünftigen Berechnung der Zuschüsse Berücksichtigung finden sollten.
Vonseiten des Ministeriums wurde die von der SPDFraktion entworfene Formel für die Berechnung der Zuschüsse aufgegriffen und als Verordnungsentwurf dem Ausschuss vorgestellt. Die dabei erfolgte Vereinfachung ist zweckmäßig, da eine weitere Wichtung zwischen den einzelnen Parametern fachlich schwer zu begründen ist und darüber hinaus eine weitere Verteilung von Süd nach Nord im Land bedeutet hätte.
Angesichts des Erläuterungsbedarfes wurde es außerdem für zweckmäßig erachtet, die konkrete Neuregelung der Zuschüsse nicht im Gesetz festzuschreiben, sondern eine Verordnungsermächtigung zu erlassen.
Die ursprüngliche Annahme, die Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände könnte über die bereits im Ausschuss zur Beratung anstehende Novelle zum Wassergesetz realisiert werden, erwies sich als untauglich, da vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst rechtliche Bedenken dahin gehend geäußert wurden, dass eine erste Lesung im Landtag zur Absicherung der Rechtssicherheit notwendig wäre.
Damit die Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände baldmöglichst in Kraft treten kann, schlage ich vor, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf nur in den Umweltausschuss zu überweisen, zumal inhaltlich eine Beteiligung der durch den Antrag betroffenen mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen abgesichert ist. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oleikiewitz hat die Genese des Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion vorgetragen. Ich kann für die Landesregierung anmerken, dass dieser Gesetzentwurf mit der Landesregierung abgestimmt ist.
Der Gesetzentwurf ist deswegen sehr eilig - Herr Oleikiewitz hat darauf hingewiesen -, weil die Unterhaltungsverbände wissen müssen, dass die Verteilung der heute im Haushalt beschlossenen Zuschüsse im kommenden Jahr möglicherweise nach einem neuen Schlüssel erfolgen wird. Deswegen ist es notwendig, so schnell wie möglich gesetzgeberisch zu handeln.
Der Gesetzentwurf enthält nur die schlichte Regelung, dass das zuständige Ministerium ermächtigt wird, eine Verordnung über die Verteilung der Zuschüsse zu erlassen. Wir haben in den Beratungen, die bisher zu dem Thema in den zuständigen Ausschüssen stattgefunden haben, auch über die Frage der Verteilungsmaßstäbe gesprochen und eine entsprechende Verordnung vorgeschlagen, die eine bessere Verteilung der Lasten, die auf den Unterhaltungsverbänden liegen, vorsieht.
Ich bitte Sie darum, über diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, damit wir unmittelbar nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes die entsprechende Verordnung erlassen können und damit zu einer besseren Verteilung der vom
Danke sehr. - Für die Fraktion der DVU-FL erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Preiß das Wort. Bitte, Herr Preiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt können wir keinesfalls zustimmen. Die Strukturen und Bedingungen der einzelnen Unterhaltungsverbände sind zu unterschiedlich; sie alle gleichzustellen, wäre fatal und falsch.
(Zurufe von der SPD und von der PDS - Herr Meinecke, SPD: Es ist doch genau das Gegenteil der Fall!)
Neben der jetzt favorisierten Gewässerdichte, den beitragspflichtigen Flächen und dem durchschnittlichen Unterhaltungsaufwand ist eine Anzahl weiterer Kriterien in Betracht zu ziehen. Diese haben alle auf irgendeine Art und Weise mit dem durchschnittlichen Unterhaltungsaufwand zu tun.
Bei unterschiedlichen topografischen Bedingungen im Verbandsgebiet wäre die Besiedlungsdichte ein entscheidender Faktor. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung innerhalb der Ortsgrenzen teurer ist als die der Gewässer in freier Flur. Von Bedeutung ist auch, ob ein zu unterhaltendes Fließgewässer ein- oder beidseitig mit Bäumen bestanden ist oder aufgrund seines Auen- charakters sogar unter Naturschutz gestellt wurde.
Eine übergroße Mehrheit der Unterhaltungsverbände möchte es bei der ursprünglichen Regelung belassen und Zuschüsse auf der Grundlage der Gewässerlänge im Verbandsgebiet beziehen. Diese Möglichkeit der Finanzierung durch das Land wird auch von Verbandsprüfern favorisiert.
Bevor das neue Wassergesetz verabschiedet wird, muss es unbedingt zu einer Anhörung des Wasserverbandstages und der Unterhaltungsverbände kommen. Einige Geschäftsführer von Unterhaltungsverbänden - so ist mir bekannt - können sich vorstellen, dass vor der Verteilung der Landeszuschüsse ein verabredeter Teil der Mittel einbehalten wird. Eine zu bildende unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern des Wasserverbandstages und des Ministeriums, sollte dann entscheiden, ob wir im Hinblick auf benachteiligte Verbände finanziell nachbessern können. - Danke.
Danke sehr. - Für die PDS-Fraktion vertritt der Abgeordnete Herr Czeke das Thema. Bitte sehr, Herr Czeke, tragen Sie vor.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meinem Vorredner sei gesagt: Sie kommen auch aus einer Region mit hoher Gewässerdichte, die nördlich
an unser Territorium anschließt. Ich weiß nicht, wie die Fachleute darüber entscheiden würden, wenn sie Ihre Aussagen zur Kenntnis genommen hätten.
Initiator des jetzigen SPD-Gesetzentwurfes zur Änderung des Wassergesetzes ist eigentlich - man möge mir die Unbescheidenheit verzeihen - die PDS-Fraktion. Am 17. Juni 1999 wurde von uns der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes, allerdings mit dem Ziel der Änderung des § 83 a, in den Landtag eingebracht; dieser wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss überwiesen. Dem folgte am 10. Februar des Jahres 2000 ein PDS-Antrag in Bezug auf neue Möglichkeiten der Verteilung von Zuschüssen an Unterhaltungsverbände.
Beides gemeinsam wurde im Umweltausschuss am 16. März, am 19. April, am 15. Juni, am 19. Oktober, am 13. November und am 23. November dieses Jahres beraten, was in etwa die Bedeutung deutlich macht, die der Ausschuss diesem Thema beimaß und auch jetzt wieder beimisst.
Nun soll über die Änderung des § 107 die Verteilung der Zuschüsse im Verordnungswege neu geregelt werden.
Sicherlich sind 20 der Verbände nicht in Beifallsstürme ausgebrochen. Aber - ich habe es im Umweltausschuss mehrfach angedeutet - ihnen wird nichts weggenommen, sie bekommen nur nicht mehr ganz so umfangreiche finanzielle Mittel, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.
Wir stimmen der Neuregelung zu, da diese vom Ausschuss einhellig als gerechtere Lösung eingeschätzt wird. Ich sage noch einmal: als gerechtere, nicht als die gerechteste. Die Änderung entspricht damit der Intention unseres Antrages vom Februar dieses Jahres, der im Ausschuss zurückgestellt wurde. Wir werden entscheiden, ob wir ihn dort im Zusammenhang mit dem jetzigen Gesetzentwurf noch einmal aktivieren wollen.
Dem neuen Verteilerschlüssel liegt eben nicht nur die absolute Gewässerlänge zugrunde; dies wird von Fachleuten wiederum begrüßt. Ich habe es eben schon angesprochen: Im gesamten Land Sachsen-Anhalt findet die neue Lösung nicht nur Zustimmung. Das ist uns bewusst. Doch der Ausschuss hat sich für mehr Gerechtigkeit ausgesprochen und die SPD-Fraktion mehrheitlich gebeten, dem Landtag den Gesetzentwurf vorzulegen. Dies geht auch auf die juristische Beratung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zurück. Der Kollege Oleikiewitz sprach bereits davon.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses führte während der heutigen Haushaltsdebatte aus, dass die in den Einzelplan 15 eingestellten Zuschüsse in Höhe von 7 Millionen DM an die Unterhaltungsverbände erstens die Lasten der Grundstückseigentümer mindern - nach unserer Auffassung hätte es besser heißen sollen: die Lasten der Zahlungspflichtigen, also der Kommunen und der Landnutzer, also der Land- und Forstwirtschaft - und zweitens einen Beitrag zum Umweltschutz darstellen. Dies ist nur ein kleiner Nachsatz, aber, wie wir finden, einer von immenser Bedeutung. Das wird in der Praxis eigentlich immer verschwiegen.
Dies deutlich zu machen war auch unser Ansinnen, weil gerade die Bedeutung des Einflusses der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf den Boden-WasserHaushalt, also der Beitrag zum Umweltschutz, nach Bedarf außer Acht gelassen wird. So sind Unterhaltungs
verbände nach ihrer Satzung oftmals auch Pflegeverbände, aber die Arbeitsverwaltung verweigert zum Beispiel die Genehmigung von AB-Maßnahmen, die umweltschutztechnisch begründet wären, oftmals damit, dass die Landwirtschaft Nutznießer der Unterhaltung sei und dass damit ein privates Interesse vorliege.
Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Da es ein Gesetzentwurf ist, gibt es damit ohnehin kein Problem. Wir hoffen auf eine sehr schnelle Beratung im Umweltausschuss, damit es schnell zur Anwendung des neuen Verteilerschlüssels kommt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Die CDU-Fraktion wird vom Abgeordneten Herrn Hacke vertreten. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, zu deren finanzieller Unterstützung die Landesregierung per Gesetz ausdrücklich verpflichtet ist. Trotzdem fährt diese Landesregierung ihr finanzielles Engagement seit Jahren kontinuierlich zurück, sodass sich die Unterstützung für die Unterhaltungsverbände bis heute mehr als halbiert hat.
Doch damit nicht genug: Seit nunmehr zwei Jahren versucht man, sich ganz und gar aus der Verantwortung für die Gewässerunterhaltung zu stehlen.
Die Haushaltsansätze der Landesregierung in den letzten zwei Jahren sahen keine finanziellen Mittel für die Unterhaltungsverbände vor. Mit kontinuierlicher Selbstverständlichkeit schmückte man diesen Haushaltstitel jährlich mit einer schwarzen Null. Die Folge: In jedem Jahr erreichen uns die gleichen Proteste der Verbände, in jedem Jahr haben wir die gleichen Diskussionen im Umweltausschuss und in jedem Jahr werden von uns in den Haushaltsplanberatungen die gleichen Anträge gestellt.
Nur eines hat sich in diesem Jahr plötzlich verändert, meine Damen und Herren: Während die CDU im letzten Jahr von der SPD-Fraktion massiv kritisiert und als verantwortungslos und unseriös beschimpft worden ist, weil sie keine konkreten Deckungsvorschläge für ihre Forderung zur finanziellen Unterstützung der Unterhaltungsverbände vorgelegt hat, zeigte sich in diesem Jahr ein ganz anderes Bild. Zur sichtlichen Überraschung der Landesregierung beantragte in diesem Jahr die SPDFraktion eine finanzielle Unterstützung für die Unterhaltungsverbände und fiel damit dem eigenen Ministerium in den Rücken.
Doch das eigentlich Überraschende ist nicht etwa die Tatsache, dass der SPD-Antrag keine Mehrheit fand. Die eigentliche Überraschung ist, dass die SPD in diesem Jahr im Gegensatz zur CDU-Fraktion keine Deckungsvorschläge unterbreiten konnte und die unseren ohne Diskussion auch noch großzügig nicht in Anspruch nahm.
Wenn wir nun die gleichen Maßstäbe ansetzen und gleiches Verhalten mit gleicher Elle messen, dann, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob Ihr Verhalten oder ob