denn manch einer hatte wohl mit einem warmen Regen aufgrund der Steuerschätzung, die wie jedes Jahr für Mitte November angekündigt war, gerechnet.
Um die aktuellste Steuerschätzung in den Haushalt 2001 einarbeiten zu können, wurden die Beratungen im Finanzausschuss für eine Woche unterbrochen. Die Beratungen über alle Einzelpläne, außer über den Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - und den Einzelplan 20 - Hochbau -, sowie die Behandlung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.
Der Ältestenrat wurde gebeten, die für den 7. bis 9. Dezember 2000 anberaumte Landtagssitzung um eine Woche auf den 14. und 15. Dezember zu verschieben. Wie Sie feststellen konnten, ist der Ältestenrat dieser Empfehlung gefolgt.
Für alle eine Überraschung war dann wohl doch das Ergebnis, das sich aus der Steuerschätzung für unser Bundesland ergab. Ich zitiere:
„Für Sachsen-Anhalt ergibt sich aus der Regionalisierung gegenüber dem Entwurf des Haushaltsansatzes nur eine geringfügige Veränderung von plus 11 Millionen DM, da mit der Berücksichtigung des Steuerergänzungsgesetzes bei der Festlegung der Haushaltsansätze die Mindereinnahmen aufgrund von Steuerrechtsänderungen bereits fast vollständig berücksichtigt wurden.“
So nüchtern dies geschrieben steht, blieb aufgrund dieser geringen Mehreinnahme so mancher fromme Wunsch der Vater des Gedankens. Es kehrte Ernüchterung ein. Ich wiederhole an dieser Stelle: Wir alle können froh darüber sein, dass der Finanzausschuss diszipliniert im Prinzip keine Ausgabenaufwüchse ohne Deckungsvorschläge beschlossen hat.
Einzige Ausnahme blieb der Einzelplan 07 im Bereich Kultur mit 2,5 Millionen DM und der Einzelplan 15 mit 2,3 Millionen DM für die Unterhaltungsverbände.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, wie wir heute dastehen würden, wäre der Finanzausschuss manchem Anliegen der mitberatenden Ausschüsse gefolgt, im Vertrauen auf ein deutlich positiveres Ergebnis der Steuerschätzung.
Meine Damen und Herren! Woher hätten wir die fehlenden Mittel nehmen sollen? Bei dem überaus knappen Spielraum unseres Haushaltes wäre uns vielleicht nichts anderes übrig geblieben, als die Nettoneuverschuldung zu erhöhen und damit die so wichtige Konsolidierung unseres Haushaltes zu vernachlässigen.
Was für ein Signal nach außen, was für ein Zeichen für künftige Investoren wäre das gewesen! Glücklicherweise waren wir diszipliniert. Die Ernüchterung war vor der Bereinigungssitzung eingetreten und es war klar, dass so mancher Wunsch unerfüllt bleiben würde.
In der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 30. November 2000 musste das Haushaltsvolumen um 200 Millionen DM reduziert werden, da es im laufenden Haushaltsjahr zu einem stärkeren Abfluss der EFREMittel im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums gekommen war als ursprünglich vorgesehen. Der Finanzausschuss hat die Landesregierung aufgefordert darzulegen, weshalb der Ausschuss nicht frühzeitig über die Verausgabung der Mittel und die notwendige Anpassung der Mittelveranschlagung informiert worden ist. Dazu liegt uns eine Stellungnahme der Landesregierung vor.
Aufgrund des Abflusses der IfG-Mittel für das Jahr 1999 und insbesondere im Haushaltsjahr 2000 kann mit erheblichen Einnahmeresten gerechnet werden, die zeitnah verausgabt werden sollen.
Die Fortschreibung der Personalkosten auf dem Niveau des Jahres 2000 setzt ein deutliches Signal, auch wenn dies im Haushaltsvollzug Probleme aufwerfen könnte. Aber hier besonders knapp zu kalkulieren sieht der Finanzausschuss als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Haushaltsstruktur und zur stärkeren Rückführung der Personalstärke an.
Bevor ich meine Ausführungen beende, möchte ich noch kurz auf Veränderungen im Haushaltsgesetz und im Haushaltsbegleitgesetz hinweisen.
Im Haushaltsgesetz wurde der Betrag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2001 den vom Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen redaktionell angepasst und auf nunmehr 20 268 780 100 DM festgestellt.
In § 12 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2001 wird die unentgeltliche Abgabe von Studentenwohnheimen an die Studentenwerke des Landes nach Klärung der Restitutionsansprüche ermöglicht. Hintergrund ist die Umsetzung des Studentenwerkgesetzes in diesem Punkt. Das Kabinett hat aufgrund einer Vorlage des Kultusministeriums am 29. August 2000 den Beschluss gefasst, die sanierten Wohnheime des Grundbestandes nach Klärung der Restitutionsansprüche unentgeltlich an die Studentenwerke zu übertragen. Durch die Ergänzung des § 12 Abs. 2 wird hierfür die haushaltsrechtliche Grundlage geschaffen.
Der Finanzausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3977 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushalts
Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2001 der Landesregierung in der Drs. 3/3576 wurde im Wesentlichen bezüglich Artikel 1 - Änderung des Finanzausgleichsgesetzes - geändert. Hier entfällt die Nr. 1. Diese betrifft die Absenkung der Beteiligung der Gemeinden an den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Hier plädierte der Finanzausschuss für die Beibehaltung des alten Satzes in Höhe von 37 %. In meinen vorherigen Ausführungen bin ich bereits hierauf eingegangen.
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2001 in der Drs. 3/3978 wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.
Am Schluss meiner Ausführungen bleibt mir noch, Dank auszusprechen, und zwar an diejenigen, die dem Finanzausschuss bei diesen Haushaltsplanberatungen stets hilfreich zur Seite standen. Besonders danken möchte ich dem Landesrechnungshof, dessen Präsident Herr Schröder bei fast allen Sitzungen anwesend war, der es mit seinen kritischen Beiträgen verstanden hat, wunde Stellen im Entwurf der Landesregierung anzusprechen, und der nicht müde wurde, in strittigen Fragen den Standpunkt des Rechnungshofes mit dem Finanzministerium und mit den Abgeordneten zu diskutieren.
Gleichfalls danken möchte ich dem Finanzminister Sachsen-Anhalts, Herrn Wolfgang Gerhards, der nicht nur den Regierungsentwurf verteidigt, sondern mit seinen Mitarbeitern auch äußerst konstruktiv an der Beschlussempfehlung mitgearbeitet hat.
Nicht vergessen möchte ich die Ausschussassistentin Frau Kahl, die unermüdlich für den Ausschuss da war.
Ebenso herzlichen Dank sage ich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für seine wertvolle Unterstützung und auch der Stenografische Dienst soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.
Zu guter Letzt gilt allen Mitgliedern des Finanzausschusses ein Dank für ihr engagiertes Mitwirken, für ihre Disziplin und dafür, dass wir stets den Überblick behalten haben.
Die Beratungen über diesen schwierigen Haushalt des Haushaltsjahres 2001 sind abgeschlossen. Lassen Sie uns an die Lösung der sich aus diesem Zahlenwerk ergebenden Aufgaben herangehen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren, wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Sandersleben.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte zu den Einzelplänen eintreten, hat Minister Gerhards für die
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit zwei Glückwünschen beginnen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat - wenn ich mir erlauben darf, dies so zu formulieren - heute insofern eine Jungfernrede gehalten, als der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2001 der erste gewesen ist, der unter ihrem Vorsitz im Finanzausschuss beraten wurde.
Ich darf mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit nicht nur mit Ihnen, Frau Vorsitzende, sondern mit den Mitgliedern des Ausschusses insgesamt und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtages, der Fraktionen, meines Hauses und der anderen Häuser bedanken. Alles andere dazu ist bereits gesagt.
Ich will einen weiteren Glückwunsch an die Frau Vorsitzende anschließen. Sie hat gerade gestern einen Lebensabschnitt vollendet und einen schönen runden Geburtstag gefeiert, von dem man nicht glaubt, dass sie ihn schon hat feiern dürfen.
Nun kommt aber das Dienstliche. - Heute ist der Tag des Parlaments; denn das Parlament wird heute abschließend über den Haushalt und die dazu zu fassenden Beschlüsse beraten und diese dann treffen. Meine Aufgabe ist es deshalb nicht, alles noch einmal zu wiederholen, was ich bei der Einbringung gesagt habe, sondern ich habe lediglich eine Bewertung dessen vorzunehmen, was sich in Abweichung vom Regierungsentwurf zwischenzeitlich getan hat.
Auch hier gilt wie immer: Kein Haushalt wird so verabschiedet, wie er eingebracht worden ist. Aber ich glaube, mit dem Erreichten kann auch die Landesregierung zufrieden sein. Der Haushalt leistet einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen in schwierigen Zeiten.
Das Finanzpaket mit einem Gesamtvolumen von nunmehr 20,3 Milliarden DM und mit der niedrigsten Kreditfinanzierungsquote seit Bestehen des Landes wird heute abschließend beraten und verabschiedet werden. Das jetzt vorliegende Haushaltsgesetz mit seinen Zahlenwerken setzt die möglichen Akzente für die weitere positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung des Landes.
Es ist ein wichtiger Indikator für die Solidarität und für die Solidität der Finanzpolitik im Lande, dass in den parlamentarischen Beratungen nur etwa ein Prozent des Gesamtvolumens des Haushaltsplanentwurfs umgeschichtet wurde. Dies bedeutet, dass der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf der Landesregierung in seinen wesentlichen Eckpunkten vom Parlament bestätigt worden ist.
Ich sage gleich an dieser Stelle: Ich habe in den letzten Tagen, wie das immer so ist, verschiedene Anregungen, Hinweise und Kritiken aus der Öffentlichkeit und von interessierten Organisationen gelesen. Diese folgen alle einem Muster: Nach einem nicht ganz so genauen Blick auf die Gesamtsituation folgt jeweils eine Intervention im eigenen Interesse.
Das kann ich verstehen. Das ist in gewissen Grenzen auch legitim. Ich muss aber darauf hinweisen, dass dies jeweils nur Teilinteressen sind, die bedient werden wollen. Man will legitimerweise für die eigene Klientel etwas erreichen, nimmt aber in aller Regel den Gesamtzusammenhang nicht in den Blick. Dies zu tun ist Aufgabe der Landesregierung, des Finanzministers und heute natürlich auch des Parlaments.
Die Landesregierung hat an dem Ziel festgehalten und hält daran fest, die Neuverschuldung bis zum Jah- re 2006 kontinuierlich bis auf Null abzubauen.
Auch wenn wir im Jahre 2001 die neuen Kredite nur um 150 Millionen DM statt der ursprünglich geplanten 300 Millionen DM zurückfahren können, so ist dies doch ein Ergebnis, das sich im Ländervergleich durchaus sehen lassen kann. Neben Sachsen-Anhalt ist es nur Thüringen und Sachsen gelungen, die Neuverschuldung im nächsten Jahr in dieser Größenordnung abzubauen.
Mehr ist angesichts der erheblichen Belastung für den Landesetat durch die Steuerentlastungsgesetze des Bundes, die wir mitgetragen haben, nicht zu verkraften gewesen.