Hetero- und homosexuelle Ehen können nicht den gleichen Status erhalten, weil sie der Zukunft des Staates nicht gleich, sondern verschieden dienen.
Demzufolge widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz; denn Ungleiches ist nicht gleich, sondern ungleich zu behandeln.
Darüber hinaus stehen die durch die Verfassung festgelegten Gesetze unter dem Hauptziel, dem allgemeinen Volkswohl zu dienen. Davon kann in einer Ehe von Homosexuellen keine Rede sein.
Aber vielleicht kann mir jemand vonseiten der SPD oder der PDS verständlich erklären, inwieweit eine Ehe von Homosexuellen dem allgemeinen Volkswohl dient und den Fortbestand des Staates sichert.
Für Ehe und Familie wurden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die dem besonderen Schutzbedürfnis der Kinder und des Elternteils, der wegen der Erziehungsaufgaben ganz oder teilweise auf Erwerbstätigkeit verzichtet, Rechnung trägt.
Auch wenn die Zahl der kinderlosen Ehen steigt und die Zahl der Kinder, die außerhalb der Ehe geboren werden, zunimmt, besteht insbesondere bei jungen Menschen zu über 80 % nach wie vor der ungebrochene Wunsch nach Ehe und Familie mit Kindern.
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht trotz des tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, den wir beobachten, der Meinung, dass ein grundlegender Wandel des Ehe- und Familienverständnisses bisher nicht stattgefunden hat. Ehe und Familie sind die attraktivste Lebensform geblieben und haben nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt.
Zum anderen müssen sich, wie bereits von Herrn Dr. Bergner ausgeführt, die Befürworter der Reform fragen, warum eigentlich nur das Recht der Homosexuellen der Ehe angepasst werden soll und nicht das Recht aller Lebensgemeinschaften, in denen Partner füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen.
Wenn es zu einem Gesetz über die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in der vorgesehenen Form käme, wären dadurch andere Lebenspartnerschaften offenkundig benachteiligt.
Den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS und damit die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnt die CDU entschieden ab. Wir halten diesen Antrag sowie das Lebenspartnerschaftsgesetz für unangemessen, weil wir die Ehe als potenzielle Elternschaft privilegieren wollen sowie als Begründung für die Familie sehen.
Ich habe zwei Fragen. Die erste bezieht sich darauf, dass Sie gefragt haben, was dem Wohl des Staates dient, dem Volkswohl. Es gibt auch allein Lebende. Wer dient denn dem Volkswohl? Wer definiert das, wenn Menschen füreinander sorgen?
(Herr Dr. Bergner, CDU: Herr Bischoff, reden Sie doch mal mit Herrn Riester! Der hat doch jetzt schon Schwierigkeiten, die Renten zu sichern!)
Die zweite Frage. Sie sehen das als Abwertung der Ehe. Ich möchte gern wissen, wie meine Ehe, vielleicht auch die vieler hier im Raum, abgewertet wird, wenn der Wert anderer Partnerschaften anerkannt wird.
Zur ersten Frage, Herr Bischoff. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es zwei Grundwerte im Grundgesetz gibt, die einen besonderen Schutz haben: Das ist die Würde des Menschen und der Schutz von Ehe und Familie.
Sie dient deshalb dem Volkswohl, weil nur die Ehe, die in die Familie mündet, den Fortbestand des Staates sichern kann.
Zum anderen: Vielleicht ist es ein bisschen banal erklärt. Wenn Sie das eine in die eine Waagschale legen und in die andere etwas einwerfen, wird zwangsläufig die eine hochgehoben und entwertet.
Mich würde interessieren, warum eine Ehe schutzwürdiger ist, in der sich beide Partner gegen Kinder entscheiden, weil sie sagen, Kinder würden unseren Lebensstandard verringern und unserer Lebensqualität schaden. Warum würden Sie diese Ehe unter Schutz stellen und gegenüber einer Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fördern, die Kinder erziehen, die eine Partnerin oder ein Partner in die Gemeinschaft eingebracht hat?
Frau Wiedemann, ich habe Ehe und Familie immer gemeinsam genannt. Wir müssten den Familienbegriff diskutieren und nachprüfen, was wirklich und tatsächlich in Ehe und Familie geleistet wird:
Sorge für das Alter, die Jugend, auch behinderte Menschen, die Arterhaltung der Gemeinschaft. Wer soll das alles sonst leisten?
(Beifall bei der CDU, bei der DVU-FL und bei der FDVP - Herr Bischoff, SPD: Das hat doch keiner gesagt! Das ist Entweder-oder! - Zuruf von der PDS)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Entschließungsantrag von SPD und PDS wird einer mittlerweile guten Tradition des Parlamentes seit 1994 gefolgt, nämlich sich für den Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen. Das ist gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig und notwendig.
die von der Diskriminierung von Lesben und Schwulen geprägt ist, sollten wir uns unserer Verantwortung bewusst sein. Dabei geht es nicht nur um die Ermordung Tausender Homosexueller in deutschen KZ, sondern
auch und insbesondere um die rechtliche Diskriminierung und zum Teil auch Verfolgung in beiden deutschen Staaten bis 1989 und bis zum heutigen Zeitpunkt.
Ich glaube aber auch, dass die Durchsetzung des Gesetzentwurfs zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
nur einen kleinen, hoffentlich ersten Schritt zur wirk- lichen Gleichstellung aller Lebensweisen darstellen kann. Ich werde die kritischen Punkte nachher noch einmal benennen.
Trotzdem glaube ich, dass mit der Diskussion über die eingetragene Partnerschaft eine wichtige gesellschaftspolitische Debatte über parteipolitische Grenzen hin- weg um die Anerkennung von lesbischen und schwulen Lebensgemeinschaften und um das Aufbrechen tradierter gesellschaftlicher Rollenbilder à la Vater-Mutter-KindEhe losgetreten worden ist. Das ist in der Bundesrepublik längst überfällig.
Es gibt keinen einzigen Grund, homosexuellen Paaren das Recht auf Eheschließung vorzuenthalten. Es ist ein Grundsatz des Rechtsstaates, Gleiches auch gleich zu behandeln,