Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang muss natürlich auch immer danach gefragt werden, was denn dieser Grundversorgungsauftrag ist und was dazu gehört, ihn wahrzunehmen. Ich habe mich wirklich viele Stunden mit diesen Fragen beschäftigt und es gibt inzwischen eine ausführliche Rechtsprechung dazu.
Wer jetzt so tut, als wenn das kein Bestandteil der Beratungen zu diesem Staatsvertrag gewesen wäre, der hat nicht kapiert, was Sache ist.
Meine Damen und Herren! Ich spreche auch das Stichwort, dass Sie in Ihrem Antrag und auch eben in der Rede noch einmal erwähnt haben, an. Es geht um die so genannte Transparenzrichtlinie. Gerade in diesem Punkt ist die Art und Weise, wie die Europäische Union Wettbewerb versteht, außerordentlich gefährlich für eine ganze Reihe öffentlich-rechtlicher Versorgungssysteme, die wir haben.
Das bezieht sich nicht nur auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das hat mit dem in diesem Hause gut bekannten Thema der Sparkassen und Landesbanken angefangen. Ich sage Ihnen, wenn wir mit dieser Praxis fortfahren und wenn Sie sich mit auf dieses Pferd setzen, dann werden wir irgendwann einmal beispielsweise die gesamte freie Wohlfahrtspflege in Deutschland auf dem Prüfstand haben. Dann werden wir irgendwann einmal darüber diskutieren, ob der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Awo oder die Volkssolidarität Altenheime noch betreiben können oder ob das in Zukunft privatwirtschaftlich gemacht werden muss.
(Beifall bei der SPD - Unruhe bei der CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist jetzt eine sehr lächer- liche Argumentation!)
- Nein, genau in diese Richtung geht die Entwicklung. Indem Sie in dieser Hinsicht wieder ein Element dieser Schraube weiter drehen, werden Sie dies alles befördern. Ich weise darauf hin, dass das eine außerordentlich gefährliche Entwicklung ist.
Insofern kann ich nur sagen: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie sich etwas gründlicher mit den Folgen Ihrer Entscheidung in der Fraktion auseinander gesetzt hätten
und nicht populistisch auf die Frage setzen, ob denn Gebührenerhöhungen gut oder schlecht sind und ob es vielleicht gut ankommt, wenn man die Gebührenerhöhungen ablehnt.
Das ist ein Populismus, der der Gesamtverantwortung, die wir in Deutschland wahrzunehmen haben, nicht gerecht wird.
Herr Ministerpräsident, ich möchte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Herr Schomburg hat gesagt, dass wir
- die Frage kommt - in der Fraktion um diese Punkte gerungen haben. Übrigens halte ich den Hinweis auf Wohlfahrtsverbände usw. für nicht gerechtfertigt, und Sie wissen, dass das nicht gerechtfertigt ist.
(Zustimmung von Frau Weiß, CDU - Frau Lude- wig, CDU: Richtig! - Herr Bischoff, SPD: Ja, ja! - Unruhe bei der SPD)
Herr Schomburg hat gesagt, dass wir in der Fraktion um diese Punkte gerungen haben; das haben Sie zur Kenntnis genommen. Nun richten Sie den Appell zuzustimmen nur an die CDU. Warum richten Sie ihn nicht an die PDS, die sich der Stimme enthalten will?
An der Stelle kann ich Ihnen nur sagen, dass ich gehört habe, dass Sie das mehrheitlich ablehnen wollen. Das ist ein Unterschied. Ich bestreite aber überhaupt nicht - -
- Sie haben gesagt, dass Sie es mehrheitlich ablehnen wollen. Die PDS-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, wie ich gehört habe. Das ist ein Unterschied, wenngleich ich sagen muss, es ist für mich unbestritten, dass ich es besser finden würde, wenn wir in diesem Hause diese Angelegenheit gemeinsam tragen würden, weil es tatsächlich uns alle betrifft.
Meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht mehr auf Einzelheiten dieses Vertragswerkes eingehen, weil wir das bei der Einbringung, glaube ich, ausführlich genug gemacht haben. Ich will nur noch einmal eindeutig sagen: Auch bei allen weiteren Verhandlungen, die wir in Zukunft in dieser Angelegenheit als Landesregierung führen werden, wird unsere Priorität darin liegen, dass wir so kostengünstig für die Bürgerinnen und Bürger wie irgend möglich den Bestand und die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sichern werden. Das ist und bleibt unsere Linie. - Schönen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3657. Es ist zunächst abzustimmen über alle selbständigen Bestimmungen.
Ich frage, ob ich über Artikel 1 - er enthält als Anlage den Staatsvertrag - und Artikel 2 insgesamt abstimmen lassen kann. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer den Artikeln 1 und 2 dieses Gesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und bei zahlreichen Enthaltungen ist den Artikeln 1 und 2 die Zustimmung gegeben worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über die Gesetzesüberschrift. Sie soll lauten: Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer stimmt der Überschrift zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Enthaltungen ist der Überschrift zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei ähnlichem Abstimmungsverhalten ist dem Gesetz in seiner Gesamtheit mehrheitlich zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Es ist jetzt noch über die vorliegenden Entschließungsanträge abzustimmen, zum einen über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drs. 3/3706. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Zustimmungen ist der Entschließungsantrag in der Drs. 3/3706 abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Entschließungsantrag in der Drs. 3/3710. Das ist der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der PDS. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen ist dem Entschließungsantrag mehrheitlich gefolgt worden.
- Bei der Bewegung im Saal bin ich nicht bereit, mit der Tagesordnung fortzufahren. Meine Damen und Herren, könnten Sie sich bitte entscheiden, ob Sie sich hinsetzen möchten, hinausgehen möchten oder stehen bleiben wollen. Dann würde ich mein Verhalten danach einrichten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der genannte Gesetzentwurf wurde in der 41. Sitzung des Landtages am 23. Juni dieses Jahres federführend an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie mitberatend an die Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, für Inneres sowie für Finanzen überwiesen.
Am 30. August 2000 führte der federführende Ausschuss eine Anhörung von Institutionen, Verbänden und Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf durch, an der auch Abgeordnete der mitberatenden Ausschüsse teilnahmen. Am 13. September dieses Jahres trat der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft in interne Beratungen zu der Gesetzesvorlage ein.
Die Fraktionen der SPD und der PDS bewerteten die beabsichtigte Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten als einen Reformschritt in Richtung einer zukunftsfähigen Grundschule. Die Ergänzung und Unterstützung des Unterrichts durch pädagogische Mitarbeiterinnen trägt nach Auffassung der beiden Fraktionen zu einer Verstärkung der sozialpädagogischen und erzieherischen Kompetenzen an der Grundschule bei.
Den Eltern werde durch die regelmäßige Öffnungszeit der Grundschulen an Schultagen eine verlässliche Anwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler geboten, in der ein integratives Konzept von Bildung, Erziehung und Betreuung vorgehalten werde. Durch den Einsatz von Erzieherinnen, die bislang in Schulhorten tätig gewesen seien, in der Grundschule mit festen Öffnungszeiten würden zudem betriebsbedingte Kündigungen nach dem Auslaufen des Hortgesetzes vermieden.