Viertens. Auch hier im Parlament, meine Damen und Herren, schienen die Fronten klar zu sein. Es zeigte
Fünftens. Bereits seinerzeit schlummerte im Bundesrat die Initiative des Landes Berlin, die nach meinem Dafürhalten allerdings eher halbherzig eine Reform des Ladenschlussgesetzes zum Ziel hat.
Sechstens. Bereits damals gab es Signale der Bundesregierung, die deutlich machten, dass nach den viel zu langen Jahren des Kohl‘schen Reformstaus Entscheidungsfreude insbesondere auf den Feldern Gesundheits-, Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik gefragt ist, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht abgehängt wird.
Siebentens. Bereits damals, konkret seit September 1999, lag Ihnen ein vom Kabinett als Diskussionsgrundlage bestätigtes Siebenpunktepapier vor.
Nur kurz zur Erinnerung: Die Landesregierung stand und steht für eine Entrümpelung des Ladenschlussgesetzes. Es geht um einfache Regelungen, es geht um klare Regelungen, die eindeutig anwendbar und auch für jedermann und jede Frau nachvollziehbar sind.
Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzinteressen standen und stehen dabei nicht zur Disposition. Das sage ich noch einmal ganz deutlich.
Achtens - damit will ich meinen kurzen Exkurs in den November 1999 beenden -: Erinnern wir uns bitte, welche Situation vor dem November 1999 herrschte. Wir hatten einen heißen Sommer, sozusagen die Olympischen Spiele im Wettlauf um die geschickteste Auslegung des Ladenschlussgesetzes hinter uns.
Mein Wunsch von damals, möglichst schnell einen breiten Konsens über das weitere Vorgehen in puncto Ladenschluss zu erzielen, und zwar sowohl bei uns im Land Sachsen-Anhalt als auch im Bund insgesamt, hat sich nicht erfüllt. Stattdessen stehen die Fronten, ja, es scheint, als hätten sich diese Fronten geradezu verhärtet.
Auch Ihre erneute Beantragung einer Aktuellen Debatte zu diesem Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, ist für mich ein Beleg dafür.
Sie haben Ihren Antrag im November 1999 noch mit der relativ offenen Frage formuliert: Wie geht es weiter mit dem Ladenschlussgesetz? Jetzt, so entnehme ich sowohl Ihrem Antrag als auch Ihrem Beitrag, steht für Sie unumstößlich fest, dass es überhaupt keinen Grund gibt, das Ladenschlussgesetz in irgendeiner Form zu verändern.
Ich halte dagegen weiterhin eine grundlegende Entrümpelung des Ladenschlussgesetzes für dringend notwendig.
Mir geht es aber dabei nicht um das Tempo, sondern mir geht es um die Inhalte. Eine Reform unter dem Motto, irgendwann eine halbe Stunde länger zu öffnen oder ein
Ein Kleckerkram, ein Klein-Klein würde dem Namen „Reform“ und den Anforderungen, die daran gestellt werden, überhaupt nicht gerecht werden.
Insofern ist das, was die Wirtschaftsstaatssekretäre Ende August beraten haben, und zwar in Abstimmung mit den kleinen und den großen Einzelhändlern, Frau Rogée, auch nur ein Minimalkonsens. Deshalb, denke ich, kann es jetzt nicht darum gehen, auf Teufel komm heraus über Halbheiten abzustimmen.
Deswegen halte ich derzeit eine weitere Beratung über das Ladenschlussgesetz bzw. eine Novelle für gar nicht angezeigt.
Ich bin selber keine Kamikazefliegerin bei diesem Thema. Ohne einen breiten Konsens werden wir ein von der Breite der Gesellschaft getragenes Gesetz gar nicht zustande bringen. Auch in dieser Hinsicht hat sich die Haltung der Landesregierung überhaupt nicht geändert. Wir werden weiterhin für einen Konsens werben, aber wir wissen auch Prioritäten zu setzen.
Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Sommer ein anderes Sommerlochthema haben werden, das dann auch nicht mehr neu sein wird. - Danke.
Frau Ministerin, die Aktuelle Debatte ist zustande gekommen, weil es eine ganze Reihe von Diskussionen gegeben hat. Ich habe Herrn Gabriel direkt angesprochen. Das sind doch Dinge, die faktisch da sind. Aber ich darf ja nur eine Frage stellen und das mache ich jetzt auch.
Ich hätte gern gewusst, ob Sie einen Katalog der Entrümpelungsnotwendigkeiten haben. Wir reden immer davon, dass entrümpelt werden müsse. Das sagen Sie uns jedes Jahr. Aber ich kenne diesen Katalog nicht. Wir als PDS-Fraktion und auch die Sozialpartner wären sicherlich bereit, darüber zu reden. Aber wenn wir immer nur Andeutungen wie „Milchverkauf von 1956“ oder sonst irgendetwas hören, reicht das, denke ich, nicht aus. Ich möchte Sie daher bitten, meine Frage zu beantworten, ob Ihnen ein Katalog vorliegt und ob uns dieser zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir haben eine Auflistung der Ausnahmeregelungen im Ladenschlussgesetz, die die größten Schwierigkeiten bereiten. Darüber können wir uns gern unterhalten, Frau
Rogée. Teilweise haben wir das bei den großen Konsensrunden schon versucht, aber die Diskussion war mit Sicherheit noch nicht abschließend. Dazu sind wir gern bereit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Bevor ich der Abgeordneten Frau Fischer das Wort erteile, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Ascaneums Aschersleben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich gefragt, warum heute erneut eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema geführt wird. Es ist vielleicht der Herbst, der dafür sorgt, dass dieses Thema wieder aktuell ist.
Natürlich weiß ich auch: Dieses Thema muss einmal vom Tisch - aber dann bitte in Ruhe und im Konsens.
Zurzeit gibt es auf Bundesebene viele wichtige gesamtgesellschaftliche Gesetzesvorhaben, die entschieden werden müssen, und wir werden sehen, wohin sich dieser Sozialstaat entwickelt. Dann gehören für mich auch die Ladenöffnungszeiten dazu.
„Wollen wir Konsum rund um die Uhr?“, ist dabei die Frage. Ich habe am vergangenen Samstag die Erfahrung gemacht, dass es nach 14 Uhr in der Merseburger Innenstadt kein geöffnetes Geschäft mehr gab. Schon jetzt werden die Öffnungszeiten also überhaupt nicht genutzt. Das entspricht genau den Aussagen der kleinen Einzelhändler, die sich von den Kammern nicht vertreten fühlen und um ihre Existenz bangen. Sie haben nicht die Einnahmen, um länger öffnen und Personal vorhalten zu können.
„Wollen wir nur Großmärkte, Großanbieter und Handelsketten?“, muss man sich dann fragen. Im Übrigen wurde während der Anhörung im Landtag auch deutlich, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerade dieser großen Handelsketten auch gern eine Arbeitszeit hätten, die noch mit dem Familienleben vereinbar ist.
Nach dem gestrigen Diskussionsbeitrag von Herrn KlausPeter Hennig, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, auf der Abendveranstaltung der Bundesanstalt für Arbeit zum Thema „Zehn Jahre Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern“ im Magdeburger Rathaus - er sagte, jeder müsse selbst entscheiden dürfen, wie lange er arbeite - wurde ich natürlich stutzig und sagte mir: Das ist der Weg zu einer Lebensarbeitszeit. Dann steht für mich fest: An den Ladenöffnungszeiten müssen wir noch mehr festhalten, denn nur mit einem Arbeitszeitgesetz, das kontrollierbar und verlässlich ist und das einvernehmlich mit den Tarifpartnern beschlossen werden kann, können auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen leben. Die gesundheitlichen Folgen des Arbeitens rund um die Uhr haben nämlich irgendwann wir alle zu tragen.
Auf der anderen Seite denke ich: Darüber, wie frei ein abhängig Beschäftigter oder eine abhängig Beschäftigte hinsichtlich der Frage ist, ob sie arbeitet oder nicht und ob sie Einsicht in die Notwendigkeit zeigt oder nicht, brauchen wir uns nicht zu streiten.
Ich wünschte mir allerdings mehr Engagement von den unmittelbar Betroffenen, von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, damit Gewerkschaften und Befürworter von Schutzregelungen nicht allein im Regen stehen, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 20 Uhr blitzschnell in ihre Autos springen, um endlich Feierabend zu haben. Das kann ich zwar verstehen, aber sie müssten schon Zeit haben, für ihre Rechte einzutreten; denn genau das ist neulich in Günthersdorf passiert. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik ohne Programm verkommt dazu, in der Öffentlichkeit jeden Tag ein beliebiges Angebot zu unterbreiten, um es dann am nächsten Tag wieder zurückzuziehen.