Protocol of the Session on February 10, 2000

henen Gebiet ist eine dem bestehenden Biosphärenreservat Mittlere Elbe gleichwertige Qualität erreichbar, das durch die Erweiterungsfläche ein entsprechendes Entwicklungspotential besitzt.

Sie werden Verständnis haben, meine Damen und Herren, daß ich derzeit keine Angaben zur zeitlichen und flächenkonkreten Verordnung des Gebietes machen kann. Der Zeithorizont hängt vom Verlauf des Verfahrens nach § 26 des Naturschutzgesetzes ab, in dessen Ergebnis die Grenzen des Gebietes festgelegt werden.

Die Landesregierung erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf, der mit einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landnutzer, der Kommunen und der Naturschützer mitarbeiten, diskutiert wird. Dieser Verordnungsentwurf kann voraussichtlich Ende des Jahres 2000 ins Verfahren gehen.

Meine Damen und Herren! Zur Frage der Flächenbeanspruchung gegenüber der BVVG bzw. dem Bund habe ich mich vorhin bei dem Thema Gipskarstlandschaft geäußert. Ich schlage Ihnen vor, das Thema der weiteren Entwicklung des Biosphärenreservats noch einmal in den zuständigen Ausschüssen zu erörtern, und bitte daher um die Überweisung des Antrages. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Dr. Heyer)

Danke, Herr Minister. - Die DVU-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Oleikiewitz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch hier bin ich der Meinung, daß wir besser in den Ausschüssen über dieses Thema reden sollten,

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS)

und würde den Vorschlag von Herrn Minister Keller aufnehmen, den Antrag in den Umweltausschuß und in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, federführend in den Umweltausschuß. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Herr Hacke hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Presseerklärung vom 14. Januar dieses Jahres anläßlich einer Tagung zum Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe in Havelberg gab die Umweltministerin Frau Häußler folgende Erklärung ab - ich zitiere -:

„Das Land Sachsen-Anhalt will die Umsetzung des Biosphärenreservates beschleunigen und im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Region das Notwendige und Machbare leisten.“

Was heißt denn hier beschleunigen? Bereits in der Landtagssitzung am 11. November 1999 hat die CDUFraktion durch einen Antrag die Defizite und den Nachholbedarf bei der Umsetzung des Biosphärenreservates dargelegt und ein Entwicklungskonzept bzw. eine Ver

ordnung für das Biosphärenreservat gefordert. Wir wollten durch unseren Antrag darauf aufmerksam machen, daß zwei Jahre nach der Anerkennung des Biosphärenreservates die Frist für die Umsetzung im Jahre 2000 verstreicht, wenn nicht sofort gehandelt wird.

Leider, meine Damen und Herren, wurde unser Weckruf nicht ernst genommen. Denn nur so ist es zu erklären, daß dieses Parlament unseren Antrag ablehnte und die notwendigen finanziellen Mittel nicht in den Haushalt 2000 eingestellt hat.

Die beschwichtigende Antwort der Ministerin war, daß sie bereits dabei sei, alle mit der Ausweisung verbundenen Aufgaben umzusetzen. Kein Wort darüber, daß eine Finanzierung der gesamten genehmigten Fläche in Frage gestellt ist und sie vorhat, die genehmigte Fläche von 220 000 ha zu halbieren.

Was bedeutet eigentlich „im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung das Notwendige und Machbare leisten“? Eine Halbierung der bestätigten Fläche ist es jedenfalls nicht. Für uns ist es mehr als bedauerlich und vollkommen unverständlich, daß die Landesregierung wieder einmal aus finanziellen Gründen die Zukunftschancen einer wirtschaftlich schwachen Region leichtfertig aufgibt.

(Beifall bei der CDU)

Den von der PDS-Fraktion heute vorgetragenen Antrag halten wir allerdings für wenig geeignet, die eingetretene fatale Situation zu verbessern. Einerseits hat das Bundesumweltministerium die Flächenveräußerung gemäß Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz gestoppt und die Absicht bekundet, Flächen für den Naturschutz den Ländern kostenlos zu übertragen. Andererseits ist für uns aufgrund fehlender fachlicher Informationen durch das Umweltministerium des Landes nicht nachzuvollziehen, inwieweit die in diesem Antrag aufgeführten Flächen für ein Totalreservat geeignet sind.

Es ist unseres Erachtens auch nicht Aufgabe der Legislative, der Exekutive die Umsetzung bereits gefaßter

Landtagsbeschlüsse abzunehmen und detaillierte fachliche Vorgaben zu machen. Für uns ist es ausreichend, wenn die Landesregierung gefaßte Beschlüsse des Parlaments achtet, fachlich und sachlich umsetzt und nicht wie in diesem Fall ignoriert.

Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuß zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Köck verzichtet. - Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2673. Es ist vorgeschlagen worden, den Antrag in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Die Federführung soll dem Umweltausschuß übertragen werden. Wer stimmt zu? Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden.

(Unruhe)

- Die Sitzung ist noch nicht beendet. Die beende ich.

(Zustimmung bei der SPD - Oh! und Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 18. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 19. Sitzungsperiode für den 9. und 10. März 2000 ein.

Die nächste Sitzung des Ältestenrates findet am 2. März des Jahres 2000 statt.

Die Landeskirchen haben signalisiert, daß die für Freitag vorgesehene Morgenandacht nicht stattfindet.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Die Sitzung ist geschlossen.

Ende der Sitzung: 20.20 Uhr.

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Herausgegeben vom Landtag von Sachsen-Anhalt

Eigenverlag

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