Protocol of the Session on January 20, 2000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. Dezember 1999 beschlossen, die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Frau Edda Ahrberg, zur Wiederwahl vorzuschlagen.

Mit dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. August 1993 wurde in Sachsen-Anhalt dieses Amt eingerichtet. Gemäß § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung die Landesbeauftragte, wie vom Präsidenten soeben schon mitgeteilt, mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Die Landesbeauftragte ist Beamtin auf Zeit und wird auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Bis zur Berufung einer Nachfolgerin oder der einmaligen Wiederwahl gilt die Amtszeit als entsprechend verlängert.

Am 16. Dezember 1994 hat der Landtag von SachsenAnhalt Frau Ahrberg zur Landesbeauftragten gewählt. Frau Ahrberg ist am 20. Dezember 1994 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren zur Landesbeauftragten ernannt worden.

Die erste Amtszeit endete bereits am 19. Dezember 1999, gilt jedoch mit Rücksicht auf die von mir bereits erwähnte Regelung des Ausführungsgesetzes bis zur Bestellung eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin oder bis zu ihrer Wiederwahl als verlängert.

Frau Ahrberg hat sich schriftlich bereit erklärt, das Amt der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR für eine wei-tere Wahlperiode zu übernehmen. Die Landesregierung schlägt dem Landtag die Wiederwahl von Frau Edda Ahrberg vor.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr.- Meine Damen und Herren! Seitens der Landesregierung wurde die Wiederwahl von Frau Edda Ahrberg zur Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgeschlagen. In Anwendung von § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich Ihnen vor, die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Die Wahlkabine ist bereits aufgestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen die Wahl als geheime Wahl mit Stimmzetteln durch. Sie werden durch einen Schriftführer aufgerufen und erhalten einen Stimmzettel, auf dem der Wahlvorschlag, gemäß der Drs. 3/2513 Frau Edda Ahrberg zur Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes wiederzuwählen, vermerkt ist.

Gehen Sie bitte mit dem Stimmzettel zur Wahlkabine und machen Sie mit dem dort bereitliegenden Stift entweder bei „Ja“ oder bei „Nein“ oder bei „Enthaltung“ ein Kreuz. Danach gehen Sie bitte mit dem zusammengefalteten Stimmzettel zur Wahlurne.

Ich schlage vor, daß der Schriftführer Herr Rothe den Namensaufruf vornimmt, die Schriftführerin Frau Liebrecht die Stimmzettel ausgibt und die Schriftführerin Frau Mittendorf die Wählerliste führt. Die Schriftführer Herr Hacke und Herr Gebhardt führen bitte die Aufsicht an der Wahlkabine und an der Wahlurne.

Ich bitte alle Abgeordneten, darauf zu achten, daß das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, so daß kein Zweifel über die Gültigkeit der Stimme entstehen kann. Wer, meine Damen und Herren, den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht seine Wahl ungültig. Bitte benutzen Sie zur Stimmabgabe den in der Wahlkabine bereitgelegten Stift.

Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe sofort wieder Platz zu nehmen. - Ich danke für Ihr Verständnis.

Ich bitte nun die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Herr Gebhardt ist im Moment nicht anwesend. Frau Dirlich übernimmt die Aufgabe von Herrn Gebhardt.

Überzeugen Sie sich bitte, daß die Urne leer ist, und bestätigen Sie mir dies durch Zuruf. - Die Wahlurne ist leer.

Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Schriftführer Herr Rothe ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Ich bitte nunmehr die am Wahlgang Beteiligten um ihre Stimmabgabe. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand. - Ist eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter abwesend gewesen und hat noch nicht an der Wahl teilgenommen? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für ca. zehn Minuten, bitte Sie aber, sitzen zu bleiben. - Wir beginnen mit der Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 12.58 Uhr.

Wiederbeginn: 13.04 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: Es wurden 99 Stimmen abgegeben. Es gibt keine ungültigen Stimmen. Es wurden 99 gültige Stimmen abgegeben.

Wie ich eingangs erläuterte, ist die Landesbeauftragte gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages mit Ja gestimmt haben. Bei der gesetzlichen Zahl von 116 Abgeordneten und heute anwesenden 99 Abgeordneten ist die Landesbeauftragte gewählt, wenn mindestens 66 Abgeordnete für den Wahlvorschlag votieren.

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 80 Abgeordnete haben für den Wahlvorschlag gestimmt. Gegen den Wahlvorschlag haben drei Abgeordnete gestimmt.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der DVU)

16 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Frau Edda Ahrberg zur Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewählt worden. Ich frage Sie, Frau Ahrberg, ob Sie die Wahl annehmen.

Frau Ahrberg, Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik:

Ja, ich nehme die Wahl an und danke Ihnen für das Vertrauen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der DVU)

Frau Ahrberg, ich gratuliere Ihnen im Namen des Landtages zu Ihrer Wiederwahl und wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit immer eine erfolgreiche Hand und viel Glück.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen. Wir unterbrechen die Sitzung für eine Mittagspause. Wie heute morgen angekündigt, würde ich vorschlagen, die Sitzung lediglich bis 13.35 Uhr zu unterbrechen. Ich bitte Sie, zur Fortsetzung pünktlich wieder zu erscheinen.

Unterbrechung: 13.06 Uhr.

Wiederbeginn: 13.39 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein Erfahrungsschatz, daß sich der Plenarsaal in den nächsten Minuten füllen wird.

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Debatte

Ich rufe das zweite und das dritte Thema auf:

b) Belastungen der Bürger in Sachsen-Anhalt durch die sogenannte Öko-Steuer

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2584

c) Auswirkungen der Einführung der zweiten Stufe der Öko-Steuer in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der DVU - Drs. 3/2585

Wie der Herr Präsident eingangs erläutert hat, wird zu diesen Anträgen eine zusammengefaßte Fünfminutendebatte geführt. Die Landesregierung erhält eine Redezeit von zehn Minuten. Für die Debatte wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: CDU, DVU, SPD, PDS. Für die CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Gürth das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresbeginn sind nicht nur die Arbeitslosenzahlen in der Statistik veröffentlicht worden und haben deutlich gemacht, daß wir seit 66 Monaten bundesweit die höchste Arbeitslosigkeit haben, sondern seit Jahresbeginn werden die Bürger in Sachsen-Anhalt auch noch durch zusätzliche Mehrkosten für Energie belastet.

Die zweite Stufe der sogenannten Öko-Steuerreform ist sozial ungerecht, mittelstands- und arbeitsplatzfeindlich und belastet die Bürgerinnen und Bürger in SachsenAnhalt in besonderem Maße. Insgesamt sind von 1999 bis 2003 Mehrbelastungen von 127,8 Milliarden DM geplant. Das besonders Dramatische an dieser Situa

tion und an dieser neuen Steuer ist vor allem, daß die einkommensschwachen Haushalte, Rentner, Empfänger von Lohnersatzleistungen oder Studenten zum Beispiel, besonders betroffen werden. Sie trifft die volle Härte der Mehrkosten aus der Energiesteuer, der sogenannten Öko-Steuer, ohne jegliche Entlastung.

(Zustimmung von Herrn Dr. Daehre, CDU)

Gerade die Haushalte, die sich aus finanziellen oder anderen Gründen keinen eigenen Pkw leisten können oder wollen, werden zusätzlich noch dadurch belastet, daß die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr weiter in die Höhe getrieben werden.

(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Daehre, CDU: Sehr richtig!)

Die Öko-Steuer gefährdet Arbeitsplätze, vor allem in der mittelständischen Wirtschaft. Schon bei der ersten Stufe der Öko-Steuerreform hat die mittelständische Wirtschaft die Ausnahmetatbestände für die Industrie bezahlt, bundesweit in einer Höhe von ca. 170 Millio-nen DM.

Wenn wir in Sachsen-Anhalt einmal die einzelnen Zweige betrachten, zum Beispiel das Bäckerhandwerk, kann man ganz schnell ausrechnen, daß die Belastungen durch die Öko-Steuer für das Handwerk doppel so hoch sind wie die versprochenen Entlastungen durch die Senkung der Rentenbeiträge. Daß dies keine zusätz-lichen Arbeitsplätze initiiert, ist klar. Um so unverständlicher ist es, wie die Regierung trotz Parlaments-beschluß im Landtag von Sachsen-Anhalt einer solchen Öko-Steuer im Bundesrat zustimmen kann.

Ich will gar nicht näher auf den bürokratischen Mehraufwand eingehen. Wir sprechen über Entlastungen der öffentlichen Haushalte durch entsprechende Personalanpassungsmaßnahmen und Flexibilität und mehr Effektivität in der öffentlichen Verwaltung. Allein im ersten Schritt sind 800 zusätzliche Arbeitsplätze bei Zollverwaltungen und anderen Behörden notwendig gewesen, um zu Beginn den Mehraufwand halbwegs unter Kontrolle zu halten. Und die Zahl derer, die sich damit beschäftigen müssen, wächst ständig. Dabei ist die Mehrbelastung für die Unternehmen, die Steuererstattungsanträge stellen müssen, noch nicht berücksichtigt.