Protocol of the Session on December 18, 2024

Herr Kollege Lippmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die für heute angesetzte Wahl des Ministerpräsidenten findet unter besonderen Vorzeichen statt. Erstmals in der Geschichte seit Wiedergründung des Freistaates Sachsen stellt sich ein Ministerpräsident einer Minderheitskoalition zur Wahl. Erstmals kann sich eine Koalition nicht sicher sein, mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit den Ministerpräsidenten ins Amt gewählt zu bekommen. Und erstmals ist ein

zweiter Wahlgang nicht nur Ausdruck eines Mehrheitsversagens einer Koalition, sondern möglicherweise entscheidendes Kreationsmoment in diesem Hohen Hause.

Umso wichtiger ist es aus der Sicht der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion daher, dass die Regeln, unter denen diese Wahlen stattfinden, von Anfang an mit notwendiger Klarheit erörtert werden. Kern der Auseinandersetzung, die wir gerade führen – und in den vergangenen Tagen sehr elaboriert geführt haben –, bildet dabei die Frage der Abgabefähigkeit von Neinstimmen im ersten Wahlgang sowie in weiteren Wahlgängen.

Die letzte parlamentarische Debatte über diese Frage liegt ziemlich genau 20 Jahre zurück. Jedoch entfaltet diese Frage am heutigen Tag weit größere Bedeutung als vor zwei Dekaden; denn spätestens ab dem zweiten Wahlgang kann die Frage, wie Abgeordnete stimmen können, welche keinen der zur Wahl stehenden Bewerber wählen wollen, von gravierender Bedeutung für die nächsten fünf Jahre dieses Landes sein.

Wir haben daher zu dieser Frage bei Fabian Michl, Hochschullehrer für Rechtswissenschaften in Leipzig, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das eindeutig zu dem Ergebnis kommt, dass im ersten Wahlgang aus Gründen der Geschäftsordnung und in jedem weiteren Wahlgang aus verfassungsrechtlichen Gründen die Möglichkeit der Abgabe von Neinstimmen auch bei mehreren Bewerbern notwendig ist.

Hier steht zum einen die Geschäftsordnung selbst im Fokus, die in § 105 die Wahl als spezifische – nämlich geheime – Form der Abstimmung deklariert und zugleich in § 104 durch einen negativen Verweis deklariert, dass die Regelungen über Abstimmungen auch bei Wahlen Anwendungen finden. Somit ergibt sich nach unserer Auffassung bereits aus der Geschäftsordnung, dass es bei Wahlen auch die Möglichkeit von Neinstimmen geben muss, auch wenn mehrere Bewerberinnen und Bewerber antreten.

Noch klarer ergibt sich dies aus der Verfassung. Die Sächsische Verfassung setzt auch im zweiten und in jedem weiteren Wahlgang voraus, dass der gewählte Ministerpräsident auf sich mehr Zustimmung als Ablehnung vereinen kann. Gerade weil dieses hohe Mehrheitserfordernis im zweiten Wahlgang existiert, der Verfassungsgeber sich also bewusst für eine starke Legitimation eines gewählten Ministerpräsidenten entschieden hat, muss es den Abgeordneten möglich sein, frei zu entscheiden, wie sie ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen: durch die Wahl eines anderen Kandidaten oder einer anderen Kandidatin oder eben auch durch die Abgabe einer Neinstimme.

Dies hat zur Folge, dass eben nicht die Wahl des Ministerpräsidenten im zweiten Wahlgang durch personalisierten Entscheidungsdruck erzwungen werden kann. Unserer Auffassung nach darf sie auch nicht erzwungen werden. Anderenfalls würde man die Gesamtsystematik der Sächsischen Verfassung ad absurdum führen; denn gerade Artikel 60 Abs. 3 der Verfassung regelt nun einmal, was passiert, wenn bis zum Fristablauf des 1. Februar 2025 kein

Ministerpräsident gewählt ist: Es legt die Legitimation erneut in die Hand des Volkes.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gemeinsam mit den anderen Fraktionen unsere Rechtsauffassung in den vergangenen Tagen erörtert und uns gestern im Präsidium die profunden Gegenargumente angehört. Sie vermögen uns jedoch nicht zu überzeugen.

In einer kurzen Replik auf Herrn Prof. Brenner und auch den Kollegen Voigt möchte ich zusammenfassen:

Erstens. Wenn wir – wie von Herrn Prof. Brenner proklamiert – davon ausgingen, dass die Sächsische Verfassung davon ausgehe, dass spätestens im zweiten Wahlgang ein Ministerpräsident gewählt werden müsse, hätten die klugen Väter und Mütter der Verfassung sich wohl kaum zu einem Absatz 3 hinreißen lassen, der eben regelt, was eintritt, wenn genau dies nicht geschieht.

Zweitens. Der Landtag hat auch keine Organtreuepflicht gegenüber der Staatsregierung bei der Ausgestaltung der Wahl des Ministerpräsidenten und des Verfahrens hierzu. Wem soll der Landtag bitte die Treue schulden? Als Kreationsorgan der Regierung und als einzige gewählte Vertretung des Volkes ist er frei, über seine eigenen Verfahren zu entscheiden.

Und drittens. Auch wenn im Rahmen der Verfassungsmetaphysik nunmehr eine vermeintliche Verfassungserwartung herangezogen und proklamiert wird, es sei eben nur möglich, seine Ablehnung mit der Wahl eines Bewerbers zum Ausdruck zu bringen, und man solle bitte einen anderen Bewerber aufstellen, wenn man mit Nein stimmen wolle, vermag genau dies nicht zu überzeugen. Denn stellen Sie sich einmal vor, jeder, der hier unzufrieden ist, würde einen eigenen Kandidaten oder eine eigene Kandidatin aufstellen!

Die Redezeit, Herr Kollege.

– Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss. – Die Folge einer Kandidatur von zehn oder mehr Bewerbern wäre wohl weit weniger konstruktiv als eine überschaubare Neinstimme.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Gibt es keine Neinstimmen, steigt rein denklogisch die Wahrscheinlichkeit, dass spätestens im zweiten Wahlgang diesem Land ein Szenario wie Thüringen 2020 droht.

Die Redezeit ist abgelaufen.

Die Ablehnungen werden als nicht zählbare Enthaltungen und ungültige Stimmen zum Ausdruck gebracht.

(Zurufe CDU)

Gibt es, werte Kolleginnen und Kollegen, jedoch Neinstimmen, –

Herr Kollege, die Redezeit!

– kann es sein, dass auch im zweiten Wahlgang kein Ministerpräsident gewählt wird; allerdings wird es auch kein Ministerpräsident von Gnaden der AfD sein.

Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass sich an die Redezeiten und die entsprechenden geschäftsleitenden Hinweise des Präsidenten zu halten ist.

Ich erteile jetzt im Rahmen der Aussprache Herrn Kollegen Zwerg, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Lippmann, bis auf den letzten Satz war alles in Ordnung; ich konnte es nachvollziehen.

(Heiterkeit AfD)

Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Die Diskussion zum Wahlzettel kam relativ spät. Wir haben gestern im Präsidium abschließend die Meinung von Prof. Brenner hören dürfen – alles so ein bisschen auf den letzten Drücker.

Unsere Juristen haben sich noch bis spät in die Nacht hinein mit diesem Thema beschäftigt. Wir als AfD-Fraktion sind zu einem anderen Schluss gekommen als zu dem, der vielleicht die Mehrheitsmeinung in diesem Hohen Hause ist.

Sie kennen den Spruch: „Zwei Juristen – drei Meinungen“. Wir haben zwei Gutachten sehen dürfen, die sich in ihren jeweiligen Einschätzungen sehr auseinanderbewegen. Die eine Meinung ist die, und die andere ist dieser entgegengesetzt.

Damit hat man die Qual der Wahl. Wir sind der Meinung, dass es – jetzt einmal unabhängig davon, was die Juristen so von sich geben – positive Auswirkungen auf den demokratischen Prozess der Wahl hat, wenn für die Abgeordneten auch bei mehreren Bewerbern die Möglichkeit besteht, mit Nein zu stimmen. Zu dieser Meinung sind wir als Fraktion heute früh in einer Sitzung, die kurzfristig angesetzt wurde, gekommen.

Um es kurz zu machen: Deshalb werden wir als AfD-Fraktion dem Vorschlag der GRÜNEN zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das war Kollege Zwerg, Fraktion AfD.

(Unruhe AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? – Ich habe Sie gesehen, Herr Berger. – Herr Kollege Richter, BSW-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als BSW-Fraktion schließen uns der Einschätzung an, dass es auf dem Wahlzettel zur Ministerpräsidentenwahl keines zusätzlichen Feldes für Neinstimmen bedarf. Auch nach unserer Lesart ist der Gedanke, der unsere Verfassung trägt, ein konstruktiver. Ziel ist es nicht, die Wahl eines Ministerpräsidenten zu erschweren oder gar zu verhindern, sondern vielmehr, dass am Ende des Tages eine Entscheidung für einen Bewerber gefallen ist.

Dass eine Entscheidung fallen soll, ist aus unserer Sicht auch eine Lehre aus Weimar. In der historischen Rückschau enthielt die Weimarer Reichsverfassung einige prägende – destruktive – Elemente, die sich als besonders problematisch erwiesen haben. Diese destruktiven Elemente haben in ihrer Summe den Weg zur schlimmsten demokratischen Niederlage, dem nationalsozialistischen Terrorregime, begünstigt. Hierzu gehörte auch das Fehlen wirksamer Vorkehrungen zur konstruktiven Aufarbeitung von Regierungskrisen.

Wir sehen also den Auftrag und die Pflicht eines selbstbewussten Parlaments nicht darin, die Regierungsbildung zu be- oder zu verhindern, sondern vielmehr darin, diese konstruktiv zu begleiten. Instrument einer kritisch-konstruktiven Begleitung können Enthaltungen sein. Damit ist gesichert, dass jeder Abgeordnete in Ausübung seines freien Mandats die Zustimmung zu einer Auswahl von Kandidierenden, zum Beispiel für das Amt des Ministerpräsidenten, verweigern kann.

Ebenso besteht die Möglichkeit, bei fehlendem Einverständnis mit den zur Auswahl stehenden Personen einen weiteren – eigenen – Vorschlag zur Wahl zu unterbreiten. Davon kann man selbst dann Gebrauch machen, wenn man dem Landtag als einziger Vertreter einer bestimmten politischen Kraft angehört.

All das zeigt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, ein abweichendes Wahlverhalten deutlich zu machen.

Zusammenfassend kommen wir, wie bereits ausgeführt, zu dem Ergebnis, dass wir mit dem durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags gemachten Verfahrensvorschlag einverstanden sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall BSW und vereinzelt CDU)

Das war Kollege Richter, BSW-Fraktion. Ich frage zunächst: Gibt es seitens der SPD-Fraktion Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke und anschließend Herrn Kollegen Berger. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht ist es zur Einordnung doch noch einmal wichtig, die Genese der Abstimmung, die uns jetzt bevorsteht, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wahl eines

Ministerpräsidenten haben kann und sicherlich haben wird, zu verdeutlichen: