Protocol of the Session on December 18, 2024

Die Faktenlage spricht für sich:

Erstens. Ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr zeichnet sich unter anderem ab, weil sich die Steuereinnahmen aufgrund der in Deutschland fehlenden Wachstumsdynamik schwächer als erhofft entwickeln.

Zweitens. Die Konjunkturprognosen haben sich gegenüber der Steuerschätzung im Oktober weiter verschlechtert.

Drittens. Unsere letzten finanziellen Reserven sind nahezu aufgebraucht.

In Verantwortung für die Menschen in diesem Land und für zukünftige Generationen können und dürfen wir die Augen davor nicht verschließen. In dieser Gemengelage muss sich auch die bestehende Verwaltungsvorschrift einbetten lassen. In dieser Situation erfordert verantwortungsvolles Handeln schmerzhafte Kompromisse. Die Erhöhung des Verfügungsrahmens für die sonstigen Ausgaben von ursprünglich 15 auf nunmehr 30 % ist ein solcher Kompromiss, ebenso die Erhöhung auf bis zu 50 % im Einzelfall. Doch dieser Spielraumkompromiss ist nur vertretbar, wenn wir gleichzeitig mit Nachdruck an strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen für den nächsten Doppelhaushalt arbeiten.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend sehe ich keinen Raum für den hier in Rede stehenden Antrag und empfehle Ihnen, diesem nicht zu folgen. Er ist nichts weiter als der Versuch, die nötige Schwerpunktsetzung der Ressorts und die Debatte um den Doppelhaushalt 2025/2026 vorzuziehen. Beides sind weder richtige noch vertretbare Motivationen für einen solchen Antrag; denn genau diese Debatte wird im Aufstellungsverfahren für den nächsten Haushalt noch zu führen sein.

Die im Eingang des Antrags unter 1. formulierte Feststellung ist hinfällig. Insbesondere wurde eine rechtssichere Verwaltungsvorschrift beschlossen, die bewusst keine Staatszieldebatte führt, sondern den Erhalt von Lebens-, Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturräumen für die Ressorts planbar macht.

Die Formulierung von Schwerpunktbereichen aus 2. ist damit ebenso überflüssig wie die Abforderung von Zahlen, Daten und Fakten. Dieses im Antrag geforderte Zahlenwerk wird Ihnen wie gewohnt im Rahmen der Haushaltsaufstellung zur Verfügung gestellt. Das ist selbstverständlich und geübte Praxis; denn der nächste Doppelhaushalt wird die Antwort auf die Fragen zur Zukunft staatlich finanzierter Strukturen in Sachsen geben.

Der Antrag ist verfassungsrechtlich bedenklich. Er fordert indirekt, dass die Verwaltungsvorschrift politische Prioritäten setzt. Das widerspricht der Verfassung, die die Aufgabe allein dem Parlament durch die Ausübung des Budgetrechts zuweist. Es liegt also auf der Hand, dieser Antrag – soll ich Ihnen ausrichten von Herrn Vorjohann – ist überflüssig.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!)

Er zielt darauf ab, zunächst die notwendige Schwerpunktsetzung der Ressorts und dann die Debatte über den kommenden Doppelhaushalt zu umgehen. Beides sind weder richtige noch vertretbare Ansätze. Die Verwaltungsvorschrift sichert den Ressorts die Handlungsfähigkeit und erhält die staatlichen Kernaufgaben. Sie ist keine Plattform für politische Zielsetzungen, sondern lediglich eine Brücke bis zur Verabschiedung des Haushalts.

Ich empfehle Ihnen daher, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall CDU und Staatsregierung)

Das war Staatsminister Armin Schuster für die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort, und ich erteile Frau Kollegin Schubert erneut das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So langsam kehrt die Lebensfreude in dieses Parlament zurück, und wie immer in einer finanzpolitischen Debatte. Wenn es harte Widerworte, zum Beispiel von Herrn Patt, gibt, dann hat man offensichtlich einen Nerv getroffen.

Herr Patt, Ihre Reaktion war platt.

(Heiterkeit Die Linke)

Die Schulden von Herrn Milbradt waren richtig. Anstatt hier herumzupöbeln, sollten Sie anerkennen, dass ich genau das meinte. Die Milbradt-Rendite basierte auf Krediten.

(Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU)

Hören Sie auf zu pöbeln, hören Sie zu!

(Beifall BÜNDNISGRÜNE – Peter Wilhelm Patt, CDU: Nein!)

Die Zeit von Transformation war auch damals eine Zeit von Veränderungen. Sie ist es heute wieder. Genau darum brauchen wir eine Kreditfinanzierung, um eine erneute Rendite – das ist dann vielleicht die Kretschmer-Rendite – zu erwirtschaften.

Im Übrigen verbitte ich mir von Ihnen Ihre respektlosen Äußerungen zu meiner Biografie. Offensichtlich hatte ich als kleines Mädchen schon ein Stück weit mehr Anstand im Leibe als Sie heute im Rentenalter.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU)

Herr Barth, zu Ihnen. Es ist noch nicht so lange her, dass ich Ihnen den Unterschied zwischen der Hauptgruppe 4 und der Hauptgruppe 6 erklärt habe. Deshalb wäre ich bei herablassenden Worten, wie Sie sie hier vortragen, vorsichtig. Die Gefährdung von Strukturen ist keine These, sie ist Realität und hat schon 2015 stattgefunden.

Möglicherweise hat sich die AfD mittlerweile vom Volk so weit entfernt, dass sie das nicht mehr mitbekommt.

(André Barth, AfD: Was?)

Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass es richtig ist, dass nur die Staatsregierung über eine VwV Vorläufige Haushaltsführung entscheidet,

(André Barth, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)

dann wundert mich das doch. Da ist nicht mehr viel übrig von Systemkritik. Da sind Sie ordentlich im Establishment angekommen.

(André Barth, AfD: Ja, ja! – Zurufe AfD)

Wenn wir über das FAG reden, reden Sie bitte kein Blech. Eine Überweisung in einen Ausschuss sorgt nicht dafür, dass die Qualität eines FAGs besser wird; denn Sie haben gefordert, dass es nur ein FAG gibt, Sie haben nicht gefordert, was es an qualitativen Merkmalen brauchen wird, um die Finanzsituation besser zu machen,

(André Barth, AfD: Darüber reden wir später!)

und zwar im Gegensatz zu uns, weil wir das in den letzten Jahren immer gemacht haben.

Zum Schluss noch etwas zum Thema Verfassungsrechtlichkeit. Das finde ich ganz spannend. Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert, und zwar auch im Rahmen des Kabinetts durch meine beiden Kollegen.

Diese VwV ist ein Novum. Es wurden sich Kategorien ausgedacht, die nicht der Haushaltslogik folgen. Deshalb sagen wir, dass es hier von unserer Seite verfassungsrechtliche Bedenken gibt, da das ganz klar ein Indiz dafür ist, dass man mit dieser Verwaltungsvorschrift gleichzeitig versucht, den Haushalt zu konsolidieren. Das kann man verfassungsrechtlich gern ausurteilen lassen.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke)

Das war das Schlusswort der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zum vorliegenden Antrag liegen keine Änderungsanträge vor, weshalb ich nun die Drucksache 8/649 zur Abstimmung stelle und bei Zustimmung um Ihr Handzeichen bitte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Drucksache bei einer ganzen Anzahl von Jastimmen, aber einer Mehrheit von Neinstimmen nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Schulfrei für die Bundeswehr!

Drucksache 8/654, Antrag der Fraktion Die Linke

Die Fraktionen können zu diesem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fraktionsloser MdL, Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Fraktion Die Linke, Frau Kollegin NeuhausWartenberg, das Wort.

Mein sehr verehrter Herr Präsident! Jede Schule in Sachsen hat die Möglichkeit, sich Kooperationspartner/-innen zu suchen, um zum Beispiel Ganztagsangebote abzusichern. Dabei sind alle möglichen Partnerinnen und Partner gleichgestellt und haben unter anderem auf dem Portal des Kultusministeriums die Möglichkeit, Angebote einzustellen.

Es gibt aber einen Partner mit besonderer Stellung. Dieser befremdet mich tatsächlich zutiefst; denn das ist die Bundeswehr. Sie hat einen eigenständigen Kooperationsvertrag mit dem Kultusministerium.

An der Stelle werde ich ein wenig grundsätzlicher. Maßgebend für die politische Bildung an Schulen ist der Beutelsbacher Konsens aus dem Herbst 1976. Dieser legt drei Prinzipien für den Unterricht fest: erstens das Überwältigungsverbot, zweitens das Kontroversitätsverbot und drittens die Schülerorientierung.

Das Münchner Manifest vom 26. Mai 1997 ergänzte dies um eine weitere wichtige Leitlinie: Politische Bildung im öffentlichen Auftrag soll pluralistisch, überparteilich und unabhängig erfolgen. Wenn ich das nehme, muss ich zu dem Schluss kommen, dass die privilegierte Einflussnahme der Bundeswehr auf minderjährige Schülerinnen und Schüler an keiner Stelle mit den Grundsätzen der politischen Bildung vereinbar ist.

Es ist schlimm genug, dass die Zahlen von Minderjährigen in der Bundeswehr in den letzten Jahren gestiegen sind. Das liegt aber auch daran, dass die von der Bundesrepublik am 5. April 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention sowie das dazugehörige Fakultativ-Protokoll vom 25. Mai 2000 für die Bundeswehr nicht gilt. Es gilt einfach nicht. Ich finde das nicht gut. Deutschland als Vertragsstaat der