Doch was haben wir? Einen riesigen Mangel an solchen Unterstützungsangeboten. Und warum? Weil die Rahmenbedingungen einfach nicht stimmen. Die derzeitige Betreuungs- und Unterstützungsverordnung macht den Helfern die Arbeit schwer. Nachbarschaftshilfe darf aktuell nur mit 10 Euro pro Stunde abgerechnet werden – und das schließt die Fahrtkosten ein. 10 Euro! Das deckt kaum die Kosten, geschweige denn, dass es attraktiv wäre, hier überhaupt mitzuarbeiten. Es ist offensichtlich: So kommen wir nicht weiter, und es muss sich endlich etwas ändern.
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist aber nicht nur eine Frage von Angeboten, es ist auch immer eine Frage des Geldes. Sie haben recht, wenn Sie sich die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen anschauen; denn bei durchschnittlich knapp 3 000 Euro Eigenanteil im Monat können wir nicht mehr ernsthaft von fairen Bedingungen sprechen. Diese Summen sind für die meisten Menschen einfach nicht zu stemmen.
Ein Ansatz, um hier Entlastung zu schaffen, liegt bei den Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen. Das sehen wir genauso. Aber erinnern wir uns an das Jahr 2019. Damals hat uns die CDU-Sozialministerin vor der Landtagswahl das Pflegewohngeld versprochen. Und was ist passiert? – Nichts! Gar nichts! Heute gehört Sachsen zu den letzten
zwei Bundesländern, die ihre gesetzliche Verantwortung zur Förderung der pflegerischen Infrastruktur sträflich vernachlässigen. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern das ist schlichtweg ein Skandal. Es entlarvt die erschreckend kurze Halbwertszeit von CDU-Wahlkampfversprechen.
Es braucht also dringend die längst versprochene Investitionskostenförderung. Das würde die Bewohner von Pflegeeinrichtungen um bis zu 400 Euro im Monat entlasten. 400 Euro – das wäre eine echte, spürbare Hilfe für die Menschen.
Auch bei den Ausbildungskosten in der Pflege gibt es Handlungsbedarf. 130 Euro im Monat – für viele eine zusätzliche Last, die sie sich kaum leisten können. Diese Kosten gehören abgeschafft; denn die Pflegeausbildung zu sichern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Staat finanzieren muss. Hier sind wir einer Meinung.
Doch bei einer Sache kommen wir nicht zusammen; und zwar bei Ihrer Forderung nach einer Vollversicherung in der Pflege, die alle Kosten übernimmt. Dieses Thema wurde hier schon so oft diskutiert. Unsere Haltung ist klar: Die soziale Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilleistungsversicherung. Sie wurde im Jahr 1995 mit dem Ziel eingeführt, die gegenseitige Verantwortung der Generationen zu stärken. Diese Verantwortung drückt sich im Eigenanteil aus. Natürlich darf dieser niemanden erdrücken. Die aktuelle Situation ist deshalb völlig inakzeptabel und es muss dringend eine Begrenzung her. Aber eine Vollversicherung? Das würde das bewährte Prinzip der Subsidiarität komplett aushebeln. Angesichts der finanziellen Herausforderungen, die ohnehin auf die Pflegeversicherung zukommen, halten wir diesen Vorschlag für unrealistisch und gefährlich.
Bereits ohne eine Vollversicherung könnten sich die Beitragssätze bis zum Jahr 2040 verdoppeln. Wie Sie also eine Vollversicherung finanzieren wollen, darauf bleiben Sie uns eine Antwort schuldig. Und genau das ist das Problem. Daher werden wir nicht zustimmen und uns enthalten.
Danke, Frau Dietz. Möchte noch jemand von der SPD sprechen? – Offensichtlich nicht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Auch nicht. Die Linke? – Auch nicht. Dann frage ich die Vertreter der Staatsregierung. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst vorwegsagen, dass ich für diesen Antrag sehr dankbar bin. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir das Thema der Armut und Einsamkeit hier im Landtag besprechen.
Es ist heute ein sehr breites Sammelsurium aufgemacht worden. Das heißt, wir können nicht punktuell auf alle Fa
cetten eingehen. Ich möchte noch mal sagen, dass es natürlich so ist, dass ein geringes oder gar kein Einkommen weniger Chancen bedeutet und dass Armut Kindern und jungen Menschen Bildungschancen verwehrt. Armut bedeutet, dass man weniger Chancen hat, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dadurch kann wiederum Einsamkeit entstehen: Eins bedingt das andere. Armut vermittelt auch das Gefühl, dass man nicht gehört wird, dass niemand zuhört, dass man die Probleme nicht erkennt. All das sollte und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten dürfen.
Die Armuts- und Gefährdungsquote in Sachsen – das muss man sagen – ist geringer; sie liegt unter dem Bundesdurchschnitt, allein bei Senioren und Seniorinnen. Trotzdem ist das Thema nicht zu unterschätzen, da die Quote auch in Sachsen steigt. Wenn man sich den Sachsen-Monitor, den Sozialmonitor, anschaut, dann erkennt man, dass wir im Jahr 2030 das älteste Bundesland – vom Durchschnittsalter her betrachtet – in ganz Deutschland sein werden. Deswegen ist das Thema Altersarmut besonders präsent.
Auch darauf kann man schauen: Jeder Vierte in Sachsen ist über 65 Jahre alt. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir dieses Thema ernst nehmen sollten. Dennoch haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir in Sachsen bereits begonnen haben. Bei Kindern und Familien ist dies schon angesprochen worden. Zum Beispiel gibt es das Bildungsticket, das wir heute noch gar nicht genannt haben; das ist ein Beitrag dafür, dass sich Kinder und Jugendliche in Sachsen die Fahrtkosten leisten können. Oder, dass – daran kann man das auch erkennen – 238 000 Kinder und Jugendliche dieses Ticket im Jahr 2024 genutzt haben.
Doch wir brauchen auch Anlaufstellen gegen Einsamkeit, und die haben wir in Sachsen bereits geschaffen – jedoch nicht flächendeckend und nicht überall. Einsamkeit zu bekämpfen ist nicht nur Aufgabe der Staatsregierung, sondern eben auch der Kommunen – im Übrigen auch jedes Bürgers und jeder Bürgerin.
Ich frage Sie: Wer weiß, was der Nachbar zu Weihnachten – vielleicht alleine – zu Hause macht? Haben Sie überlegt, ob man dem oder derjenigen ein Stück weit helfen kann?
Für die Familien gibt es sachsenweit ein breites und zielgruppengerechtes Netz. Familienbildungs- und Beratungsangebote haben wir in Sachsen. Ich mache mir aber ein wenig Sorgen darüber – das gebe ich in dieser Runde zu – , wie diese Angebote in der Zukunft gehalten werden können und nicht eingestellt werden müssen. Das wird unter anderem meine Aufgabe für den nächsten Doppelhaushalt sein.
Wir haben die Familien-Datenbank „FABISAX“, bei der viele kostenfreie und kostengünstige Angebote für Familienbildung, Familienfreizeit und Familienerholung ausgegeben werden. Hier sind wir bei einem wichtigen Punkt – ich weiß nicht mehr genau, welcher Redner es erwähnt hat –: Diese Angebote müssen bekannter gemacht werden, hierfür können wir alle werben, damit die Menschen, die diese Angebote brauchen, auch von diesen wissen und sie nutzen können.
Thema Arbeitsleben und Mindestlohn: Das ist heute mehrfach angesprochen worden. Natürlich braucht es gegen Armut einen Arbeitsplatz, der gute Löhne bietet. Der Mindestlohn ist die untere Grenze. Der Mindestlohn von 12 Euro, der stark kritisiert worden ist, hat dazu beigetragen, dass in Sachsen über Hunderttausend Menschen profitiert haben. Das ist das, was wir in Sachsen leisten können. Deswegen ist die Forderung nach einem höheren Mindestlohn – den auch wir vertreten haben – durchaus eine sehr berechtigte Forderung; denn wenn die Menschen im Arbeitsleben nicht genug verdienen, werden sie in die Altersarmut fallen.
Stichwort: Alters- und Pflegefallversicherung. Ich möchte vor allem die neuen Abgeordneten darauf hinweisen, dass es im Freistaat Sachsen eine Enquetekommission gab, die Maßnahmen für Möglichkeiten der Verbesserung der Alters- und Pflegefallversicherung angeboten hat und die wir umsetzen sollen. Das können wir nicht alleine. Wenn man in unseren Koalitionsvertrag hineinsieht, dann kann man sehr gut sehen – Herr Kupke –, dass wir uns sehr wohl beim Bund dafür einsetzen wollen, dass die Pflegeversicherung dringend reformiert werden muss und es hierfür auch eine Deckelung der Kosten braucht; denn das hat nicht nur Auswirkungen für den Betroffenen, sondern auch für die kommunale Ebene, die momentan erhöhte Kosten im Sozialbereich schultern muss. Daher ist es so wichtig und notwendig. Doch lediglich zu sagen, dass haben die verschlafen, geht nicht. Das ist ein dickes Brett, das man bohren muss, und deshalb muss man umfangreich überlegen, wie man es angeht. Es muss getan werden, darin sind wir uns alle einig.
Wenn wir betrachten, wie im Jahr 2025 die Lage in Sachsen sein wird, dann haben wir 284 000 Menschen, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben werden. Das ist eine enorme Größenordnung, und das schlägt sich wiederum auf die Kommunen nieder. Wir haben in Sachsen in unseren Heimen über 48 000 Pflegebedürftige, auch das ist angesprochen worden. Es braucht Notwendigkeiten, die wir in Sachsen erledigen können. Das ist zum Beispiel der Investitionsbeitrag. Wir haben in den Haushaltsentwurf vorsorglich eingearbeitet, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen. Das war in den vergangenen Jahren nicht so dringend notwendig, weil wir in Sachsen viele neue Pflegeheime – wie in Ostdeutschland überhaupt – gebaut haben. Doch jetzt ist die Zeit dafür reif, dass wir uns als Freistaat beteiligen sollten. Ich werde bei den Haushaltsberatungen sehen, wie wir dafür Mehrheiten zusammenbekommen, damit wir das machen können.
Nicht zuletzt möchte ich noch einmal die Ausbildungskosten in der Pflege erwähnen. Auch das ist ein Kostenbeitrag, den im Moment die Bewohnerinnen und Bewohner leisten. Das muss geändert werden. Es ist einfach nicht gerecht. Es ist in keinem anderen Bereich der Fall, dass diejenigen, die den Nutzen haben, das auch bezahlen.
Das Thema Einsamkeit ist ein wirklich wichtiges Thema. Wir haben im Jahr 2023 43 206 seelsorgerische Gespräche geführt. Daran erkennt man, wie groß der Bedarf ist; denn
das ist bei Weitem nicht das, was wirklich notwendig ist, sondern nur das, was man vielleicht erfassen konnte. Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleiter – – Alltagsbegleiter sind übrigens ein Programm, das wir nur in Sachsen haben. Davon haben wir über 5 000. Ich rede viel mit den Ehrenamtlichen, die dort arbeiten, und ganz ehrlich – auch bei der Nachbarschaftshilfe –: Geld ist nicht ihr Problem. Ihr Problem ist die fehlende gesellschaftliche Anerkennung für das, was sie tun. Ich denke, hier können wir alle eine ganze Menge mehr machen.
Einsamkeit heißt auch Begegnung. Frau Kollegin Lang hat dies bereits angesprochen: 80 Projekte der sozialen Orte haben wir in den letzten zwei, drei Jahren in Sachsen geschaffen. Diese sollten wir dringend beibehalten, da das Orte in den ländlichen Räumen sind, also genau dort, wo die Begegnungsstätten fehlen. Diese sind eben nicht an die Vereinsarbeit gebunden, sondern für alle Menschen zugänglich. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Einsamkeit.
Nicht zuletzt haben wir das Programm „Wir für Sachsen“, bei dem es um unser Ehrenamt geht und für das wir jährlich 11 Millionen Euro ausgeben. Auch dies ist eine Sache, die sich lohnt und die für die Menschen wichtig ist, damit sie sehen, dass wir ihre ehrenamtliche Arbeit tatsächlich anerkennen.
Armut und Einsamkeit sind komplexe Themenfelder, die oft miteinander verwoben sind. In vielen Bereichen sind wir bereits aktiv. Doch was wir tun, ist nie genug, und deswegen bin ich sehr dankbar für diesen Antrag. Auch, wenn Sie es unter anderem in unserem Koalitionsvertrag lesen können, ist es noch einmal wichtig zu betonen – ich habe dies auch an der einen oder anderen Stelle getan –, dass wir die Vorschläge, die wir während der Sondierung erhalten haben und die speziell vom BSW gekommen sind, aufgenommen haben. Das sind zum Beispiel der Seniorenbeauftragte, den wir einführen wollen, oder auch der Dorfkümmerer. Letzterer war auch so ein Thema, das wir diskutiert haben, auch dieser steht im Koalitionsvertrag. Ich hoffe, dass wir so etwas pilothaft umsetzen können, um gegen Einsamkeit und für die Menschen in Sachsen da zu sein.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, würde ich nun der Fraktion BSW das Schlusswort erteilen. Bitte, Frau Pfau.
Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits erwähnt, dass im Koalitionsvertrag einiges von dem übernommen wurde, was wir fordern. Es wurde auch viel vom BSW übernommen, inklusive dem, was Sie soeben erwähnt haben sowie die Initiative seelische Gesundheit, die in unserem Wahlprogramm stand.
Aber Frau Kuge: Bundesratsinitiativen sind trotzdem noch möglich. Dementsprechend ist es eine Sache, die wir hier behandeln können. Die Kindergrundsicherung, den Mindestlohn oder die Vollversicherung können wir hier besprechen, da wir immer noch die Möglichkeit haben, durch eine Bundesratsinitiative im Bundesrat aktiv zu werden.
Zusätzlich wurde vorhin erwähnt, dass es genug Initiativen vor Ort gebe. Doch die Kommunen oder die Freie Wohlfahrtspflege werden diese nicht mehr auf Dauer finanzieren können. Sie wissen bereits jetzt nicht mehr, wie es weitergehen soll, daher können wir es ihnen nicht überlassen – deshalb auch unsere Forderungen, die zusätzlichen Punkte einzuführen.
Es ist wichtig, dass wir besonders in der Weihnachtszeit noch einmal an die Menschen denken, die wirklich am Rande der Gesellschaft stehen, die an Weihnachten allein sind oder überlegen müssen, wie sie etwas zum Essen auf den Tisch bekommen. Deswegen bringen wir heute diesen Antrag ein. Wir bitten um Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Pfau. – Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/657 zur Abstimmung, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einer großen Zahl an Gegenstimmen und Enthaltungen der Antrag nicht beschlossen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge der ersten Runde lautet BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter. Als Erstes spricht die Vertreterin der BÜNDNISGRÜNEN, Frau Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab Januar 2025 befindet sich Sachsen in einer haushaltslosen Zeit mit vorläufiger Haushaltsführung. Diese dient primär der Sicherstellung der Grundfunktionen des Staates. Unser
Antrag beleuchtet die unverantwortliche Ausgestaltung durch das Finanzministerium und fordert eine umgehende Nachbesserung. Während das Finanzministerium Millionenverluste aus defizitären Beteiligungen, wie zum Beispiel der Mitteldeutschen Flughafen AG, abdeckt, fehlen Mittel für Schutz, Unterstützung und Bildungsstrukturen in Größenordnung ab Januar. Für die Menschen scheint also kein Geld da zu sein, und das ist ein allarmierendes Signal über die Prioritäten des Finanzministers und so nicht vermittelbar.
2015 hat uns doch gezeigt, dass schon wenige Monate ohne Haushaltsgesetz verheerende Folgen haben: zerstörte Strukturen, verlorene Fachkräfte. Ähnliches droht erneut, da die gesellschaftlichen Kosten wieder einmal nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushaltsführung, erstellt vom Finanzministerium, ist unzureichend. Sie nennt lediglich Zahlen und ignoriert Konsequenzen.
Die Unsicherheit bei Trägern, Gemeinden und Einrichtungen ist groß. Sie wissen nicht, wie sie Personal bezahlen oder Aufgaben erfüllen sollen. Entlassungen und der Verlust wertvoller Strukturen sind absehbar, etwa in der sozialen Arbeit, der Kultur, dem Gewaltschutz, bei der Integration oder der Kinder- und Jugendhilfe. Das gefährdet Arbeitsplätze und Fachkräfte, Schulsozialarbeit oder auch Beratungsstellen. Angesichts des Fachkräftemangels benötigt Sachsen aber eine verantwortungsvolle vorläufige Haushaltsführung, die unverzichtbare Strukturen sichert. Die öffentliche Verwaltung trägt eine enorme Verantwortung, und fehlt das Geld, können Staatsaufgaben nicht mehr erledigt werden. Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Familien werden damit durchaus weiter belastet.
Das Finanzministerium wirft mit Zahlen um sich, etwa einer angeblichen Lücke von 4 Milliarden Euro. Diese resultiert aus eigenen Annahmen und mangelnder Transparenz. Es wird nämlich nicht gesagt, dass diese Lücke errechnet wird aus Sollzahlen, kompletten Stellenansätzen, hinter denen gar keine vollständigen Stellenbesetzungen stehen, und auch nicht, dass die Ausgabereste nicht mitgerechnet werden. Das ist Intransparenz, das ist typisch, und es ist nicht richtig.
Hinzu kommt, dass den Kommunen lediglich 55 % ihres Finanzansatzes von 2024 gewährt werden sollen. Das sind 55 % von 4,3 Milliarden Euro.
Die Kommunen erhalten aber darüber hinaus weitere 3,9 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt für die Erfüllung ihrer Aufgaben – normalerweise. Dieser Teil sind eben auch Fachförderprogramme. Dort wird in der haushaltslosen Zeit sehr viel fehlen, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist. Es ist schon spannend, dass aus den Kommunen die Mails kommen, die uns auffordern, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Das leiten wir doch direkt einmal weiter an die zukünftige Koalition; denn dort braucht es ja den Willen, dies zu beheben. Wir wären dabei an Bord.