Protocol of the Session on December 18, 2024

Ministerpräsidenten haben kann und sicherlich haben wird, zu verdeutlichen:

Am 16. Dezember stellte die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN der Öffentlichkeit ein Rechtsgutachten zur Stimmabgabe bei der Ministerpräsidentenwahl vor, das von Juniorprofessor Dr. Fabian Michl bereits am 29. November erstellt worden war. Das erste Mal haben die BÜNDNISGRÜNEN in der Runde der PGFs am 10. Dezember in Vorbereitung der Präsidiumssitzung auf die Problematik der Neinstimmen bei mehreren Kandidaturen für das Ministerpräsidentenamt aufmerksam gemacht. Zugegangen ist uns das Rechtsgutachten – „uns“ heißt: den PGFs – am 13. Dezember, also letzten Freitag, am späten Nachmittag.

In dem Rechtsgutachten wird auf gut 19 Seiten die Rechtsfrage erörtert, ob für den Fall von mehr als einer Bewerbung für das Ministerpräsidentenamt die Möglichkeit gegeben sein muss, grundsätzlich mit Nein zu stimmen. Dabei kommt das Rechtsgutachten auch unter Verweis – und das ist für uns als Linksfraktion spannend – auf die durch die PDS-Fraktion im Jahr 2004 erhobene Forderung, die Stimmzettel bei konkurrierenden Ministerpräsidentenkandidaturen so zu gestalten, dass Abgeordnete die Möglichkeit haben, auch beide Kandidaten mit ihrer Stimme abzulehnen, zu dem Ergebnis, dass nicht im ersten, sondern in einem weiteren Wahlgang, für den Artikel 60 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorschreibt, alle Abgeordneten die Möglichkeit haben müssen, neben der Zustimmung zu einzelnen Kandidaten auch die Ablehnung aller Kandidaten zum Ausdruck zu bringen. Folglich sei es verfassungsrechtlich geboten, auch bei mehreren Kandidaten Neinstimmen zuzulassen und als Stimmen gegen alle Kandidaten zu werten. Die Stimmzettel müssen daher nicht nur die Möglichkeit der Stimmoption „Nein“ vorsehen, sondern diese Option ist eine Notwendigkeit.

Demgegenüber hat der Landtagspräsident mit Pressemitteilung vom 16. Dezember – gestützt auf den Juristischen Dienst des Landtags – erklärt, dass nach seiner Rechtsauffassung bei mehreren Kandidaturen für das Ministerpräsidentenamt in einem Wahlgang die Stimmabgabe für einen der Kandidierenden möglich sein müsse. Eine Neinstimme sehe das Abstimmungsverfahren nur dann vor, wenn in einem Wahlgang nur ein einziger Bewerber antrete.

Zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung hatte der Landtagspräsident bereits nach der Sitzung des Präsidiums am 11. Dezember ein unabhängiges Rechtsgutachten bei einem renommierten Verfassungsrechtler zur Frage des Abstimmungsprozederes in Auftrag gegeben, das den Präsidiumsmitgliedern seit gestern, dem 17. Dezember, 11:25 Uhr, vorliegt.

Dieses Gutachten kommt wiederum unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Determinanten der Ministerpräsidentenwahl zu dem Ergebnis – ich zitiere –: „Als Fazit der rechtsgutachterlichen Stellungnahme ist festzuhalten, dass der Einräumung einer ‚Nein-Option‘ in einem weiteren Wahlgang nach Artikel 60 Abs. 2 SächsVerf zwingende

verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen. § 104 GO-LTag kommt insoweit keinerlei Bedeutung zu.“

Festzustellen ist also eines: dass – wie nicht anders zu erwarten war – beide Rechtsgutachten im Ergebnis ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung der Frage der Ausgestaltung der Stimmzettel bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu konträren Ergebnissen kommen. Das Prof.-Dr.-Michl-Gutachten korrespondiert in den darin dargelegten rechtlichen Begründungsansätzen und Herleitungen mit den Forderungen unserer Fraktion in der 4. Wahlperiode, also im Jahr 2004, in nachvollziehbarer und verfassungsrechtlich begründbarer Weise. Das Prof.-Dr.-Brenner-Gutachten ist für sich genommen in seiner strikt verfassungsrechtlichen Perspektive ebenso plausibel und nachvollziehbar rechtlich begründet.

Festzuhalten ist jedoch auch, dass die bisherige parlamentarische Praxis und Übung des Sächsischen Landtags – die Abgabe von Neinstimmen – bei konkurrierenden Kandidaturen für von Abgeordneten vorzunehmenden geheimen Abstimmungen durch Wahlen weder vorgesehen noch tatsächlich ermöglicht wurde.

Auch in anderen Landesparlamenten wird diese Praxis im Umgang mit Neinstimmen bei mehreren Bewerber/-innen nicht angewandt. Lassen Sie mich kurz umreißen, dass – so profan es klingt – die Debatte über das Aussehen eines Stimmzettels für viele Leute im Land kaum bis gar nicht nachzuvollziehen, aber dennoch von enormer Tragweite ist, und zwar für das, worüber wir hier heute abstimmen.

Ich bin ein wenig enttäuscht darüber, dass wir nicht eher die Möglichkeit hatten, profund darüber zu diskutieren. Seit dem 29.11.2024 hätten Jurist/-innen an einen Tisch geholt werden müssen, die Empfehlungen aussprechen und über die wir als Abgeordnete mehr als 24 Stunden Zeit haben zu diskutieren. Für uns als Fraktion Die Linke ist das heute alles andere als ein weiteres politisches Stück in einem sächsischen Drama. All das, was wir heute entscheiden, ist von enormer Bedeutung für die Entwicklung von Land und Leuten. Ich muss davon ausgehen, dass das hier im Hohen Hause nicht allen klar ist.

Die Redezeit endet demnächst.

Mit Blick auf die beiden Gutachten und die eigene Parlamentsgeschichte in den letzten Jahrzehnten und vor dem Hintergrund, dass wir als Linke nicht zu denen gehören, die ihr Geschwätz von gestern nicht mehr interessiert – zumal das vor 20 Jahren von uns kein Geschwätz war; so kann man das in den Protokollen nachlesen –, werden wir uns heute bei dieser Abstimmung enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke – Oh-Rufe AfD)

Jetzt wollte ich Sie gerade darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist, da sind

Sie just zum Ende gekommen. Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg.

Ich habe nun eine weitere Wortmeldung von Herrn Kollegen Berger, der das Wort von Saalmikrofon 5 ergreift. Herr Kollege, bitte.

Gern, aus Zeitgründen von hier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe als Volljurist zu, dass die Argumentation bezüglich einer Veränderung einen gewissen juristischen Charme hat. Aber erlauben Sie mir trotzdem ein paar spontane Ausführungen. Ich habe weder für viel Geld – letztendlich Steuergeld – einen Juristen bemühen müssen, um entsprechende Dinge zu erarbeiten.

(Widerspruch Dirk Panter, SPD)

Deshalb spontan Folgendes dazu – meine Vorrednerin hat es gerade angesprochen –: Vor 20 Jahren wurde eine ähnliche Diskussion schon einmal aufgemacht. Da stellt sich die Frage, warum das nicht mit Vehemenz weiterverfolgt wurde. Und wenn das wenige Tage vor solch einer Wahl wieder aufgemacht wird und für viel Geld Sachverständige bemüht werden, entsteht in der breiten Bevölkerung einmal mehr der Eindruck, dass immer Dinge über juristische Winkelzüge beeinflusst werden sollen, die man politisch nicht möchte.

Deshalb ist der Antrag nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus rein moralischen Gründen, aus Gründen der Außenwirkung einfach präkludiert. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen, aber ich bitte darum, dies im Nachgang entsprechend juristisch tiefgründig zu prüfen, um ein ähnliches Dilemma für die Zukunft zu vermeiden.

Vielen Dank.

Das war Kollege Berger am Saalmikrofon 5. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Der mündlich vorgetragene Antrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat zum Inhalt, dass bei der Wahl zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und mehreren Bewerbern, die anhand der Wahlvorschläge erkennbar vorhanden sind, neben der Möglichkeit, sich für einen der Bewerber zu entscheiden oder sich zu enthalten, auch ein Neinstimmen-Feld vorzusehen ist. Habe ich das so richtig formuliert, Herr Kollege Lippmann?

(Zustimmung Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Dann frage ich: Wer ist für die Änderung des Stimmzettels? Wer folgt dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einer doch beachtlichen Zahl von Für-Stimmen, einigen Enthaltungen, aber einer deutlichen Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt.

Wir können nun auf Grundlage des bisher von mir vorgesehenen Stimmzettels, der neben der Möglichkeit, einem

der drei Bewerber die Stimme zu geben, eine Enthaltung vorsieht, in die Wahlhandlung eintreten.

Ich berufe hierzu folgende Wahlkommission: Als Leiter der Wahlkommission – bereits bewährt – Herr Kay Ritter, weiterhin Herr Holger Hentschel, Herr Ronny Kupke, Frau Simone Lang, Herr Thomas Löser und in Vertretung von Frau Neuhaus-Wartenberg heute Frau Nagel. Ich übergebe das Wort an den Leiter der Wahlkommission. Sehr geehrter Herr Kollege Ritter, walten Sie in bewährter Weise Ihres Amtes!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Verfahrensweise: Wir nutzen bitte den Gang elbseitig hin zur Wahlurne und verlassen ihn über die Mitte des Plenarsaals. Ich beginne den Aufruf mit dem Buchstaben B.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gibt es einen Kollegen oder eine Kollegin, dessen bzw. deren Name nicht genannt wurde? – Das kann ich nicht erkennen. Demzufolge schließe ich den Namensaufruf.

Ich danke dem Leiter unserer Wahlkommission, Kay Ritter. Ich gebe jetzt den Kolleginnen und Kollegen, die noch ihre Stimme abgeben müssen, Gelegenheit dazu, dann den Mitgliedern der Wahlkommission, um abschließend zu fragen, ob jemand vergessen wurde. Geben Sie uns also noch ein bis zwei Minuten Zeit; Sie sehen die kleine Schlange, die sich an den Kabinen bildet.

Jetzt wird noch die Wahlkommission die Stimme abgeben. Ich frage noch einmal: Befindet sich jemand im Saal, der berechtigt ist zu wählen, aber noch nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht sehen.

Herr Vorsitzender, haben alle Mitglieder der Wahlkommission ihre Stimme abgegeben? – Dann haben alle Mitglieder des Landtags gewählt. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu steht Ihnen der Saal 2 zur Verfügung. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber mit Blick auf die Bedeutung der Entscheidung, die wir hier miteinander treffen wollen und werden, im Saal zu bleiben und abzuwarten, bis die Wahlkommission mit einem Ergebnis zu uns zurückkehrt.

Die Sitzung ist einstweilen unterbrochen.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Wahlkommission betritt den Raum. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass es Zeit wäre, die Plätze wieder einzunehmen, möglichst den eigenen. Vielen Dank.

Wir haben ein Ergebnis der geheimen Wahl des Ministerpräsidenten, erster Wahlgang. Ich verlese die Niederschrift: Der Sächsische Landtag führte am 18. Dezember 2024 in seiner 4. Sitzung in Tagesordnungspunkt 1 die Wahl des

Ministerpräsidenten gemäß Artikel 60 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen mit folgendem Abstimmungsergebnis durch: abgegebene Stimmscheine: 120, ungültige Stimmscheine: 7, Enthaltungen: 12. Es wurde wie folgt abgestimmt: Auf Michael Kretschmer entfielen 55 Stimmen, auf Matthias Berger entfielen 6 Stimmen, auf Jörg Urban 40 Stimmen. Damit hat keiner der Bewerber die notwendige Mehrheit erreicht.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren! Da kein Kandidat die erforderliche Anzahl von Stimmen erreicht hat, bitte ich zunächst die Einreicher der Wahlvorschläge um einen Hinweis, wie mit den Wahlvorschlägen weiter zu verfahren gedacht wird. Herr Kollege Voigt.

Herr Präsident! Ich bringe für die Koalition aus CDU und SPD erneut unseren Wahlvorschlag Michael Kretschmer ein, um dies zur Wahl zu stellen.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Voigt. An Mikrofon 6, bitte, Herr Kollege Zwerg, AfDFraktion.

Vielen Dank. Herr Präsident! Der Wahlvorschlag der AfD ist Jörg Urban und er wird in diesem Wahlgang wieder antreten.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Zwerg. An Saalmikrofon 6 spricht Herr Kollege Berger.

Herr Präsident! Ich kandidiere.

Damit ist das Kandidatenfeld im zweiten Wahlgang identisch mit dem des ersten Wahlgangs, sofern es keine weiteren Wahlvorschläge gibt. – Das kann ich nicht erkennen und schließe entsprechend die Bewerberliste. Ich sehe – zumindest in der Nähe von Mikrofon 4 – eine Wortmeldung des Kollegen Lippmann.