Protocol of the Session on November 19, 2024

In Sachsen ist die Unterbringung der Geflüchteten, die nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, den Kommunen übertragen worden. Die damit verbundenen Kosten werden durch den Freistaat mit einer Pauschale erstattet. Diese Pauschale beträgt 670 Euro pro Person und Monat. Wir wissen, dass diese Mittel derzeit nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken, da die Zahl der ankommenden Geflüchteten und die Bearbeitungszeiten der Asylanträge höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Wir erkennen ganz klar die Herausforderungen für die Kommunen an. Ich bin selbst auch Kreisrätin im Landkreis Görlitz. Dazu sage ich gleich noch etwas. Es ist sehr offensichtlich, dass die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Städte und Landkreise vor organisatorische und finanzielle Belastungen stellt, weil auch die Erstattungspauschalen vielfach nicht mehr ausreichend sind, um die gestiegenen Kosten zu decken.

Der Herausforderung muss man sich stellen und es ist daher wichtig, und das vielleicht auch an die Adresse des Innenministeriums, dass die Erstattungsverordnung regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedingungen angepasst wird. Mir stellt sich da schon die Frage, warum das in Sachsen bisher nicht erfolgt ist. Wir wissen um die Schwierigkeiten, denen sich die kommunalen Haushalte gegenübersehen.

Herr Barth, Sie greifen hier den Landkreis Nordsachsen heraus. Sie erwecken den Eindruck, dass die prekäre Lage der Landkreishaushalte ausschließlich auf die hohe Zahl der Ausländer zurückzuführen ist. Dem möchte ich widersprechen. Ich kenne die Haushalte der Landkreise. Es ist mitnichten der Fall, dass ausschließlich die hohe Zahl der Geflüchteten dazu führt, dass sie ihre Landkreishaushalte nicht zukriegen.

(Zuruf André Barth, AfD)

Wir können gern miteinander darüber debattieren, dass das Finanzausgleichsgesetz eine richtige Reform braucht. Wir können darüber diskutieren, dass einer Aufgabe, die der Bund zuweist, auch endlich die entsprechenden Mittel folgen müssen. Aber dem Eindruck, den Sie hier erweckt haben, möchte ich an dieser Stelle widersprechen.

Es ist unserer Ansicht nach falsch, das Recht auf Asyl und die Schutzbedürftigkeit von Menschen infrage zu stellen und solche Forderungen zu erheben, wie wir es von Ihnen kennen, weil sie die Grundlagen unserer Verfassung angreifen. Ich möchte auch – das hat Kollege Pallas schon gemacht – dem unwürdigen Gegeneinander-Ausspielen von Gruppen, die Hilfe benötigen, klar entgegentreten und

auch Ihrem sehr unsinnigen Zungenschlag, dass die Ausländer jetzt auch noch schuld an den maroden Brücken in Sachsen sind. Das ist gelinde gesagt Unsinn.

(André Barth, AfD: Das habe ich gar nicht gesagt!)

Ach, kommen Sie.

Grundsätzliche Anmerkung zum Recht auf Asyl: Das Asylrecht ist eine Errungenschaft, die wir schützen müssen, denn Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Klimafolgen und existenzieller Not fliehen, verdienen Schutz und faire Verfahren.

Abschließend sei gesagt, dass es legitim ist, über die Kosten und die Effizienz von Systemen zu sprechen, aber die Debatten sollten faktenbasiert und verantwortungsvoll geführt werden und nicht immer mit dem vorrangigen Ziel, Empörung und Ängste zu schüren oder rechtliche Grundpfeiler demontieren zu wollen.

Ich lade abschließend noch einmal unseren Innenminister dazu ein, die Schwierigkeiten einer zeitnahen Anpassung der sächsischen Erstattungsverordnung zu erläutern; denn Transparenz und konstruktive Lösungen sind der Weg, wie wir gemeinsam vorankommen können.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Gebhardt für die Fraktion Die Linke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ans Mikrofon gegangen, weil ich der Öffentlichkeit kurz erklären möchte, worüber wir jetzt reden. Wir haben keine Migrationsdebatte, auch keine Integrationsdebatte, sondern wir reden über einen Antrag des Finanzministers an den Sächsischen Landtag, der 139 Millionen Euro für die Landkreise zur Verfügung stellen will.

Die AfD-Fraktion stimmt gegen diesen Antrag. Das hat sie nämlich schon im Haushalts- und Finanzausschuss bzw. im Hauptausschuss gemacht. Das heißt also, die AfD-Fraktion will, im Gegensatz zu ihren Reden sonst, hier den Kommunen circa 140 Millionen Euro vorenthalten. Sie ist der Meinung, dass den Kommunen dieses Geld nicht zusteht. Über nichts anderes reden wir hier, als dass wir den Kommunen ihre rechtlich zustehenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Die AfD stellt zurzeit in vielen Kreistagen Anträge, um den Landrat zu beauftragen, die finanziellen Auswirkungen, die dort entstanden sind, nicht zu begleichen. Gleichzeitig sagt sie, sie nimmt das Geld vom Freistaat Sachsen nicht. Das ist schizophren. Das ist die Politik der AfD.

Vielen Dank.

(Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE)

Vielen Dank. Jetzt kann ich keinen Aussprachebedarf mehr feststellen. Mir wurde signalisiert, dass auf eine Einzelabstimmung

verzichtet wird. Wir können also über alles gemeinsam abstimmen.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 8/397 ab.

Ich vergaß zu fragen, ob von der Staatsregierung noch das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Vorjohann, bitte.

Ich dachte schon, Sie hätten uns vergessen. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute nicht über Asylrecht, sondern über Haushaltsrecht. Deswegen steht auch der Finanzminister hier, und nicht der Innenminister. Herr Pallas hat zu Recht beschrieben, es geht um die Fragestellung des Artikel 96 der Sächsischen Verfassung. Was macht der Finanzminister, wenn es überplanmäßige Ausgaben gibt? Was kann er allein entscheiden? Ab wann muss er das Parlament fragen? Brauchen wir vielleicht bald einen Nachtragshaushalt? Um diese Fragestellungen geht es, und um keine anderen.

Die Drucksachen, über die wir heute sprechen, betreffen tatsächlich gesetzlich gebundene Ausgaben, die weder zeitlich noch sachlich aufschiebbar sind. Ich gehe jetzt langsam in den Artikel 96 hinein. Auch wenn die Staatsregierung und Sie als Parlament die Haushaltsplanung mit größtmöglicher Vorausschau erstellen, gibt es doch unvorhersehbare Entwicklungen und geänderte Rahmenbedingungen außerhalb unseres Einflussbereiches. Daraus resultieren gelegentlich Veränderungsbedarfe. Daraus entsteht unsere Verantwortung, auf diese Gegebenheiten angemessen zu reagieren und die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in den betreffenden Bereichen zu genehmigen. Nur so können wir den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Funktionsfähigkeit der betroffenen Bereiche gewährleisten. Dies hat der Hauptausschuss in seiner Beratung bestätigt und mehrheitlich für die Anträge votiert.

Der eine Antrag, um den es geht, kommt aus dem Sozialministerium und betrifft die Kostenerstattung und Gewährung von Jugendhilfen bei dem Thema unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Kommunen finanzieren es vor und wir müssen eine Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII machen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen von uns das Geld wiederbekommen.

Es gibt zwei Anträge des Innenministeriums. Bei dem einen Antrag geht es um die Erstunterbringung in unseren Einrichtungen, und bei dem anderen Antrag geht es um die Fragestellung, inwieweit wir den Kommunen das Geld für die Unterbringung ersetzen müssen. Der erste Antrag ist klar. Wenn es mehr unterzubringende Menschen gibt, dann muss das Innenministerium dafür sorgen, dass das entsprechend gelingt. Es gibt die Vorschriften in § 37 Abs. 1 in der Sächsischen Haushaltsordnung, die wir wiederum prüfen müssen. Haben wir eine unvorhergesehene Angelegenheit,

und ist das in sachlicher und zeitlicher Hinsicht unabweisbar? Sind wir möglicherweise in der Situation, dass wir einen Nachtragshaushalt brauchen?

Das Thema Nachtragshaushalt ist insofern abzulehnen, weil es sich hierbei um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt. Unabweisbar sind die Dinge, weil die Kosten angefallen sind. Wir haben hierzu die Verpflichtung in unserem Regelwerk, dass wir vorher eine Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses durchführen. Diese Anhörung hat am 26.09.2024 stattgefunden, übrigens ohne weitere Aussprache. In der Folge dieser Anhörung hat mein Haus mit Schreiben vom 27.09.2024 in die Anträge auf überplanmäßige Mehrausgaben bereits eingewilligt.

Heute bitte ich Sie um Ihre nachträgliche Genehmigung dessen, was wir bereits vollzogen haben. Die Hauptmasse des Geldes geht in Richtung Landkreise und kreisfreie Städte, weil dort die Unterbringungskosten aufgebracht werden müssen.

Dort gibt es auch einen Mechanismus – Frau Schubert, Sie kennen das –, bei dem sich die Kosten leider für uns nachträglich erhöhen, wenn auf der kommunalen Seite die Kosten steigen. Genau das ist ein Grund dafür, warum wir heute über Mehrausgaben diskutieren: weil auf der Landkreisebene und der kreisfreien Ebene mehr aufgebracht werden musste.

Es geht heute also um das Haushaltsrecht und nicht um das Asylrecht. Ich bitte um nachträgliche Einwilligung.

Vielen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 8/397. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 8/397 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung der 3. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist damit abgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Ich habe noch einen Hinweis an die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses: Herr Dr. Keiler als ältestes Mitglied des Ausschusses hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Sitzung um 15 Uhr beginnt.

Damit ist die 3. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags geschlossen.