Zur Wahrheit gehört auch, dass es in der Drucksache, über die der Landtag heute zu entscheiden hat, auch um die Kosten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam geht,
also um Maßnahmen, deren umfänglicheren Einsatz die AfD-Fraktion immer wieder fordert. Wie das innerhalb
Der Hauptausschuss hat zu einigen Themen beraten, bei denen über- oder außerplanmäßiger Bedarf festgestellt wurde. Bemerkenswert finde ich deshalb, dass Sie sich wieder so auf das Thema Migration fokussieren, obwohl auch in ganz anderen und nicht weniger wichtigen Bereichen Mehrkosten entstanden sind.
Es geht beispielsweise um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Falls Sie es nicht kennen, geht es dabei um die Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern, von Alleinerziehenden, wenn der Unterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird.
Die Zuhörer fragen sich völlig zu Recht: Sind der AfD diese Kinder egal, dass Sie dazu nicht sprechen wollen?
In der Vorlage geht es weiterhin um die Durchführung der forensischen Psychiatrie in den sächsischen Krankenhäusern.
Ohne entsprechende Gutachten können viele Strafverfahren nicht weiter betrieben werden. Ist es Ihnen gleich, ob Strafverfahren rechtsstaatlich und zügig durchgeführt werden. Schweigen Sie deshalb dazu, oder gibt es einen anderen Grund?
Und schließlich geht es auch um die Umsetzung des Digitalpakts Schule, für die das Land zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen braucht.
Aber auch hier wird das mit keinem Wort von der AfD erwähnt. Anscheinend interessiert Sie von der AfD die Zukunft der Schule im Gegensatz zur Migration nicht besonders.
Sie stellen nach wie vor die Migration als Thema ganz nach vorn. Sie spielen wie immer verschiedene Gruppen gegeneinander aus und wiegeln auf. Das ist nicht in Ordnung, Herr Barth.
Das Finanzministerium hingegen hat seine Zustimmung längst erteilt, die Mehrausgaben über den Haushaltsbeschluss des Landtags hinaus zu begleichen. Es grenzt schon an Ironie, dass Sie von der AfD versuchen, ausgerechnet das sächsische Finanzministerium mit Ihrer Geiz-ist-geilMentalität zu überholen. Als Sozialdemokrat sage ich: Wenn selbst für den Finanzminister diese zusätzlichen Ausgaben und finanziellen Belastungen nach den Maßstäben von Artikel 96 einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis folgen, dann muss die Frage erlaubt sein, ob es Ihnen bei der AfD nicht einfach nur um folgenden Gedanken geht: Was nicht sein darf – also Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen –, das nicht sein kann – also die damit verbundenen Kosten. Eigentlich ist es offensichtlich Herr Barth, oder?
Meine Damen und Herren, vor allem von der AfD, ich würde mir wünschen, dass Sie in diesen Debatten ehrlicher zu den Menschen in diesem Land sind, wenn es um Ihre Forderungen im Migrationsbereich geht. Das haben die Bürgerinnen und Bürger, das haben Ihre Wähler wohl alle verdient. Der lange Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Sicherung von Abschiebungen mittels Haft oder Gewahrsam – all das kostet den Freistaat sehr viel mehr Geld. Gerade Sie fordern regelmäßig, dass die Zahl der Abschiebungen steigt und die betroffenen Menschen stärker eingesperrt werden sollen. Sie wollen den zuständigen Behörden aber das Geld dafür nicht geben. Das ist nicht nur verlogen, sondern in höchstem Maße unverantwortlich.
Aber wenn wir schon darüber reden: Wäre es nicht viel klüger, wenn die hier benötigten 56 Millionen Euro anstatt in Erstaufnahmeeinrichtungen und Abschiebungen lieber in Arbeitsmarktvermittlung, Sprachbildung und Integrationsmaßnahmen fließen würden? Das ist auch viel Geld. Aber dafür halten wir die Menschen hier. Sie bleiben hier. Sie arbeiten und leben mit uns, leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft und helfen mit, den Arbeits- und Fachkräftebedarf in sächsischen Unternehmen zu decken. Das ist das Gebot der Stunde.
Aber das scheint zu viel von Ihnen verlangt zu sein. Auf einen Antrag aus der AfD-Fraktion, der sich rational, faktenbasiert und zukunftsorientiert mit Migration auseinandersetzt, auch mit Blick auf den sächsischen Haushalt und die Wirtschaft, brauchen wir wohl nicht zu warten. Lieber biegen Sie sich die Finanzverfassung des Freistaates Sachsen zurecht und machen den Menschen vor, hier würde Geld für Migration zum Fenster rausgeworfen.
Verantwortungsvoll wäre es hingegen, sich dieser Daueraufgabe Migration in einem Einwanderungsland wie Deutschland so zu stellen, dass wir Migration zur Erwerbsarbeit und Fluchtmigration besser steuern, jederzeit Humanität zeigen und für beste Integration sorgen. Auch das ist das Gebot der Stunde.
Aber das brauche ich von der AfD nicht zu erwarten. Stattdessen lehnen Sie diese finanziellen Nachschüsse ab und verweigern der Regierung das für gesetzliche Aufgaben benötigte Geld. Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von verantwortungsvoller Politik für dieses Land.
Als SPD nehmen wir diese staatlichen Aufgaben und die damit einhergehenden Verpflichtungen ernst. Wir sorgen mit dafür, dass die Staatsregierung die dafür notwendigen Gelder bekommt. Deshalb stimmen auch wir den Empfehlungen des Hauptausschusses zu.
Nur zur Klarstellung: Wir haben in dieser Sammeldrucksache allen anderen Vorlagen, die keine Erhöhung der Asylkosten betrafen, vorbehaltlos unsere Zustimmung erklärt. Das zunächst als Erstes.
Herr Pallas, Ihre Partei im Bund suggeriert den Deutschen, wir könnten unendlich viele Schulden aufnehmen. Wir brauchen eine Sowohl-als-auch-Politik. Wir könnten alles über neue Schulden, über eine Aussetzung der Schuldenbremse, über Sondervermögen finanzieren. Das ist die Auffassung, die zumindest die Bundes-SPD offen nach außen vertritt. Lindner ist von der Stange gesprungen, weil er gesagt hat, ein Haushaltsbruch finde mit ihm nicht statt.
Es ist richtig, dass die Politik versucht, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln verantwortungsvoll umzugehen. Das heißt, wir müssen teilweise auch eine Sowohl-als-auchDifferenzierung hinbekommen. Wenn wir 100 % Geld haben, können wir 100 % ausgeben. Wir können aber nicht langfristig 110 % ausgeben. Das bedeutet im Bereich Asyl und Migration, dass wir die Fluchtanreize, die Deutschland bietet – aufgrund des Bürgergeldes und damit eine einmalige soziale Besserstellung Deutschlands gegenüber den anderen europäischen Ländern ist –, dass wir solche Fluchtanreizpunkte in unserem Land endlich abschaffen und nach Möglichkeit einheitlich Asylleistungen in Europa zahlen sollten. Dann würde die innereuropäische Wanderung nach Deutschland aufhören. Das würde uns wesentlich entlasten. Mit weniger Zuweisungen könnten wir viel effizienter umgehen.
Herr Barth, wenn Sie eine Debatte über die Migrationspolitik in unserem Land führen wollen, so stellen Sie doch einen Antrag. Dann können wir darüber sprechen.
Sie versuchen hier eine Notwendigkeit, damit die Staatsregierung des Freistaates Sachsen ihre gesetzlichen Aufgaben ordentlich erfüllen kann, zu missbrauchen und auf deren Rücken diese Migrationsdebatte zu führen. Sie sind
dabei auch nicht besonders ehrlich, und an Fakten orientieren Sie sich schon gar nicht. Ich glaube, ich bin mit meiner Vermutung, dass es hier eher um Bundestagswahlkampf geht, der Wahrheit schon ziemlich nahegekommen.
Wenn Sie über die Frage der verschiedenen Finanzierungsbedarfe in unserem gesamten Land sprechen, ist es doch völlig klar, dass wir verschiedenste gesetzliche Aufgaben haben, denen sich unser Staat widmen und die er finanzieren muss, und dass wir einen über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitionsstau haben – im Übrigen nicht nur hier an der Elbe, sondern bundesweit –, für den man in relativ kurzer Zeit Geld mobilisieren muss. An der Stelle ist es eben keine Schuldenbremse; es ist und bleibt eine Investitionsbremse. Das ist aber nicht die Debatte des heutigen Tages.
Ich würde mir nur wirklich wünschen – das meine ich sehr ernst, Herr Barth –, wenn wir hier mit Vorlagen, Anträgen und Redebeiträgen von Ihnen konfrontiert würden, die etwas mehr an Fakten orientiert wären und nicht nur daran, wie Sie sich die Welt zurechtbiegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das selektive Herausziehen von Anträgen aus der Sammeldrucksache zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben – hier geht es um die Kosten für Geflüchtete – ist für die AfD selbstverständlich ein weiteres Mittel, um emotionalisierte Social-Media-taugliche Schnipsel mit AfD-üblichen
Ich könnte darauf auf einfache Weise reagieren und wäre in 30 Sekunden fertig, und zwar mit der Feststellung, dass die AfD Geflüchtete ablehnt, rechtliche Verpflichtungen infrage stellt und das Asylrecht an sich nicht akzeptiert. Aber ich möchte das Thema gründlicher und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandeln; denn unser Rechtsstaat, unsere Kommunen und auch die betroffenen Menschen verdienen eine sachliche Auseinandersetzung.
Herr Barth, Sie haben wieder einmal geglänzt mit teilweise wirren Zusammenhängen und einseitigen Darstellungen. Ich halte es für notwendig, das klar zu benennen.
Beginnen wir mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Verpflichtungen, die unser Land übernommen hat. Deutschland hat sich im Grundgesetz klar dazu bekannt, Menschen in Not Schutz gewähren. Das ist der Artikel 16 a des Grundgesetzes. Das Recht auf Asyl und das Bekenntnis zu humanitärem Schutz sind unserer Auffassung nach nicht verhandelbar. Sie sind Ausdruck unserer Werte als demokratischer Rechtsstaat und unserer Verantwortung in einer internationalen Gemeinschaft.
Um diesem Schutzversprechen gerecht zu werden, gibt es ein klar geregeltes System. Bund, Länder und Kommunen tragen eine gemeinsame Verantwortung. Die Asylverfahren einschließlich der Prüfung von Anträgen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Bundesländer übernehmen die Erstunterbringung und sorgen für die Grundversorgung der Geflüchteten. Der sogenannte Königsteiner Schlüssel legt dabei fest, wie viele Menschen jedes Bundesland aufnimmt.
In Sachsen ist die Unterbringung der Geflüchteten, die nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, den Kommunen übertragen worden. Die damit verbundenen Kosten werden durch den Freistaat mit einer Pauschale erstattet. Diese Pauschale beträgt 670 Euro pro Person und Monat. Wir wissen, dass diese Mittel derzeit nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken, da die Zahl der ankommenden Geflüchteten und die Bearbeitungszeiten der Asylanträge höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Wir erkennen ganz klar die Herausforderungen für die Kommunen an. Ich bin selbst auch Kreisrätin im Landkreis Görlitz. Dazu sage ich gleich noch etwas. Es ist sehr offensichtlich, dass die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Städte und Landkreise vor organisatorische und finanzielle Belastungen stellt, weil auch die Erstattungspauschalen vielfach nicht mehr ausreichend sind, um die gestiegenen Kosten zu decken.