Protocol of the Session on November 19, 2024

(Rico Gebhardt, Die Linke: Sie sind nun mal hier!)

Wir können es uns nicht mehr leisten, Zehntausende Illegale mit Wohnungen, Essen und viel Bargeld zu versorgen. Zusätzlich wollen wir diese Leute auch noch mit viel Aufwand integrieren, obwohl sie ohnehin das Land verlassen müssten.

Die größte Showeinlage im Asylbereich lieferte allerdings die Bundesregierung zwei Tage vor der Landtagswahl. 28 afghanische Straftäter wurden von Leipzig aus in ihre Heimat abgeschoben. War das etwa der große Auftakt für die

langjährig überfällige Asylabschiebeoffensive? – Weit gefehlt. Nach dem Wahlkampftheater verpuffte der Elan der Regierung und die 15 000 Ausreisepflichtigen in Sachsen werden weiterhin üppig mit Steuergeldern unserer fleißigen Bürger versorgt. Oft werden diese illegalen Einwanderer für ihren Rechtsbruch dennoch mit Bürgergeld, bezahlter Wohnung und medizinischer Fast-Rundumversorgung belohnt.

(Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch!)

Deutschland ist kein Wohltätigkeitsverein, und Sachsen schon gar nicht. Wohltätig kann man als Privatperson auch nur sein, wenn man über ausreichende Reserven verfügt. Für den Staat bedeutet dies: Es wird genügend Wohnraum benötigt, um alle Ausländer angemessen unterzubringen. Haben wir diesen in den Ballungsgebieten? – Nein. Es werden genügend Lehrer benötigt, um alle ausländischen Kinder zu unterrichten. Haben wir sie? – Nein. Es wird genügend Geld benötigt, um die Ausländer mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Haben wir das künftig noch? – Die Antwort lautet: Nein.

Unsere Kommunalpolitiker können bereits heute davon berichten und ein Lied singen, auch ein Liederbuch für mehrere Schulklassen schreiben, wie schwierig es mittlerweile auf kommunaler Ebene geworden ist, Haushalte aufzustellen.

(Rico Gebhardt, Die Linke: Deswegen wollen Sie ihnen das Geld wieder wegnehmen?)

Rekordhalter im Freistaat Sachsen ist offenbar der Landkreis Nordsachsen, der bereits 100 Millionen Euro Kassenkredit aufgenommen haben soll. Wie soll dieser Landkreis künftig die Kosten für Asyl und Integration weiterhin als Pflichtaufgabe bezahlen, wenn wir nicht endlich von der Bundesebene oder auch von unserer Landesregierung –

Herr Barth, Ihre Redezeit ist abgelaufen!

– offensive Abschiebungsbemühungen sehen, meine Damen und Herren?

(Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Wir haben jetzt die Möglichkeit zur Aussprache. Für die CDU-Fraktion bittet Herr Wähner um das Wort; Herr Wähner, Sie dürfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksachen, die aus der Sammeldrucksache 8/397 des Hauptausschusses zur Debatte stehen, betreffen klare Haushaltsvollzugsanträge im Bereich Asyl mit unabweisbaren Ausgaben, die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen.

Wir als CDU-Fraktion haben zum Thema illegale Migration und Asyl eine klare Haltung, und zwar unter der Prämisse: Humanität und Ordnung.

Ordnungspolitisch stehen wir dazu, dass es zu einer deutlichen Senkung der illegalen Zuwanderung kommen muss und dazu auch der Schutz unserer Grenzen, insbesondere der europäischen Außengrenze, notwendig ist.

(Zuruf Thomas Thumm, AfD)

Darüber hinaus ist es notwendig, zügige Asylverfahren zu erreichen, deren negatives Ergebnis dann auch zur Umsetzung kommt; zuvorderst mit freiwilliger Rückkehr, aber wenn dies nicht möglich ist oder nicht gewollt wird, mit entsprechender Abschiebung.

Zur Humanität gehört für uns als Ausfluss des christlichen Menschenbildes auch, dass wir die Menschen, die hier sind, ordentlich und anständig versorgen. Das ist unser Anspruch, unser Leitbild von Humanität. Dazu gehört, dass wir als Freistaat diese Menschen in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen gut betreuen. Dabei leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag für ein zügiges Asylverfahren, denn dort kann das BAMF-Verfahren durchgeführt werden.

Wir entlasten darüber hinaus auch unsere Kommunen, weil wir entsprechend den Kapazitäten in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen die Flüchtlinge gesteuert auf die Kommunen abverteilen und dort auch Spitzen abfangen können. Dies ist Gegenstand einer Drucksache, in der diese 56 Millionen Euro genannt sind und wir aufgrund dieser gesetzlichen Vorlage einfach dazu verpflichtet sind, Herr Barth.

Ich denke, die Kommunen danken es uns auch, dass wir hier als Partner entlasten. Das ist nicht in jedem Bundesland so.

Die zweite größere Finanzzuweisung betrifft unsere Kommunen direkt, insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie leisten einen ganz wesentlichen Beitrag bei der kommunalen Unterbringung von Geflüchteten. Dabei sollten wir zuvorderst dankbar dafür sein, was dort jeden Tag geleistet wird.

Hier sind die Personenzahlen höher gewesen als ursprünglich in der Haushaltsplanung vorgesehen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Kosten gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung gestiegen sind. Wir sind im zweiten Jahr unseres Doppelhaushaltes. Man konnte im Jahr 2022, als wir den Haushalt beschlossen haben, noch nicht absehen, wo die FlüAG-Pauschale pro Geflüchteten am Ende liegt. Sie ist deutlich höher. Damit zeichnen wir auch hier nach.

(Zuruf Albrecht Pallas, SPD)

Dieses Geld wollen Sie den Kommunen nicht geben? Habe ich Sie da falsch verstanden? Ich weiß es nicht. Das ist eine klare gesetzliche Aufgabe, die wir hier erfüllen.

(Zuruf Albrecht Pallas, SPD)

Ich denke, dazu müssen wir stehen, und dazu sind wir als CDU-Fraktion bereit.

(Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD)

Man muss in dieser Frage klar trennen zwischen Sachpolitik und dem Haushaltsvollzug in dieser Sammeldrucksache. Dabei gelten die beschlossenen gesetzlichen Regelungen. Es ist keine seriöse Sachpolitik, wenn man hier jedes Mal die Debatte über alles aufmacht, über Gott und die Welt, sondern man sollte sich klar an der Sache orientieren. Das tun wir als CDU-Fraktion, und ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses.

Vielen Dank.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Wähner. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Rudolph, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Knapp 140 Millionen Euro für Leistungen während des Aufenthaltes in den Landkreisen und kreisfreien Städten und 56 Millionen Euro für die Erstaufnahmeeinrichtungen und den Ausreisegewahrsam. Ich muss gestehen, dass die vorgelegten Zahlen in der Tat gewaltig sind – für mich als Neuling in diesem Hohen Haus zumindest.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Kosten jetzt zu tragen sind. Es wurde gerade gesagt: Die Menschen sind da, sie brauchen die Leistungen, und die Kommunen warten auf das Geld, damit es ihnen erstattet wird. Wir als Freistaat sind dazu verpflichtet, dies zu tun. Deswegen stimmen wir dieser Vorlage auch zu.

Es gibt für uns nicht den geringsten Zweifel, dass diese Ausgaben perspektivisch sinken müssen. In Zeiten, in denen überall gestrichen wird, in Zeiten, in denen die Infrastruktur verfällt, in der Brücken einstürzen oder gesperrt werden müssen, ist das ganz einfach das Gebot der Stunde.

Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, stehen wir nicht für ein Abschieben, Abschieben, Abschieben. Für uns ist es vielmehr wichtig, das individuelle Recht auf Asyl zu bewahren. Wer aus politischen oder ähnlichen Gründen in seiner Heimat verfolgt wird, muss bei uns Schutz finden. Wer jedoch das Gastrecht missbraucht, indem er Straftaten begeht, indem er sich extremistisch betätigt oder indem er bei der Feststellung seiner Identität betrügt, der muss das Land verlassen. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, der darf gar nicht erst einreisen.

(Beifall BSW)

Nicht zuletzt sind es viele Tausend ukrainische Flüchtlinge, die nach der Beendigung des Krieges, sofern sie hier keine Arbeit aufnehmen wollen, wieder in ihre Heimat zurückkehren und ihr Land wieder aufbauen können. Das soll die Motivation sein. Damit komme ich zurück zu dem Antrag, über den wir heute schon gesprochen haben: sich für diplomatische Lösungen bei diesem Konflikt einzusetzen.

Wir erwarten von der zukünftigen Regierung, dass sie in dieser Sache zügig vorgeht und konsequent handelt. Wir

haben dafür gut zugearbeitet bzw. vorgearbeitet, gemeinsam mit der CDU, und in den Sondierungsgesprächen die Vorlagen erstellt.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war wohl Politikberatung oder was?!)

Es wäre jetzt für die SPD-Fraktion an der Zeit, die Realitäten anzuerkennen. Ich bin sicher, Sie bekommen das hin. Sie werden dafür auch belohnt.

Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Vielen Dank, Herr Bernd Rudolph. In der Rednerreihenfolge geht es weiter mit der SPD-Fraktion; Herr Pallas, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen, die diese Debatte verfolgen, kommen an dem Eindruck wohl nicht vorbei, dass sich die AfD-Fraktion einmal mehr beweisen will, die grundlegendsten staatlichen Verpflichtungen infrage zu stellen; zum Beispiel, dass die Staatsregierung gesetzliche Aufgaben erfüllt und auch dann zu erfüllen hat, wenn vorher dafür nicht genügend Geld bereitgestellt wurde.

Dafür haben Sie sich einen etwas weniger bekannten Artikel der Sächsischen Verfassung ausgesucht, und zwar den Artikel 96 – für kompetente Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker das kleine Einmaleins des Haushalts. Was regelt dieser Artikel 96? Ich zitiere: „Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen bedürfen der Zustimmung des Staatsministers der Finanzen. Sie darf nur im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Die Genehmigung des Landtages ist nachträglich einzuholen.“

Es geht also schlichtweg darum, dass die Staatsregierung ihren Aufgaben auch dann weiterhin nachkommen muss, wenn das vom Landtag bereitgestellte Budget nicht ausreicht oder aber Unvorhergesehenes eintritt und man zu dessen Bewältigung Geld benötigt.

Jetzt haben Sie sich in Ihrer Rede, Herr Barth, wenig überraschend an den gestiegenen Kosten für die Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geflüchteten in diesem Jahr abgearbeitet. Dafür soll der Landtag bis zu 56 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen.

Im Jahr 2022 hatten wir das schon einmal. Damals waren es übrigens 65 Millionen Euro an Mehrkosten. Wo war damals Ihr Aufschrei? Ich kann mich an nichts erinnern. Man könnte meinen, es ist Bundestagswahlkampf.

Zur Wahrheit gehört auch, dass es in der Drucksache, über die der Landtag heute zu entscheiden hat, auch um die Kosten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam geht,