Protocol of the Session on November 19, 2024

Zusammenfassend begrüßen wir den Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung und betonen, dass ohne eine wirkliche Finanzierungsgarantie der Hochschulen und tiefgreifende Reformen das Ziel einer friedlichen und unabhängigen Wissenschaft kaum realisierbar ist. Wir appellieren an alle Fraktionen, diese Debatte als Ausgangspunkt dafür zu nutzen, eine Hochschulfinanzierung zu gewährleisten, die mittelfristig friedliche und zivile Werte nicht nur symbolisch, sondern strukturell zu verwirklichen ermöglicht.

Wir stimmen daher zu. Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Für das BSW sprach Herr Kollege Rudolph.

Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der wesentliche Teil des Redebeitrags zum Gegenstand der vorliegenden Drucksache zu erfolgen hat. Des Weiteren sind die Redebeiträge explizit an das Hohe Haus und nicht an die Zuschauer bzw. Besucher zu richten. Insofern bitte ich, das in Zukunft zu berücksichtigen.

Ich erteile jetzt der SPD-Fraktion das Wort. Für die SPDFraktion spricht Herr Kollege Eisenblätter.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sicherlich alle schon einmal Penicillin beim Hausarzt verschrieben bekommen, ein Antibiotikum mit einer vielfältigen Forschungshistorie. Berühmt ist wohl die Anekdote mit der Laborplatte und dem Schimmelpilz aus dem Jahr 1928. Es war damals Alexander Fleming, der die antibiotische Wirkung untersuchte. Aber erst im Jahr 1941

führten Howard Florey und Ernst Chain die erste klinische Studie durch. Letztendlich war es jedoch das US-Militär, was zur Massenproduktion und Serienreife beitrug. Schließlich wollte man im Zweiten Weltkrieg aufseiten der Alliierten ein wirksames Medikament zur Wundversorgung haben. Fleming, Florey und Chain erhielten 1945 den Medizin-Nobelpreis.

(Susanne Schaper, Die Linke: Das wäre auch so gekommen!)

Ob Penicillin so schnell für Militär und Zivilbevölkerung bereitgestanden hätte, wenn in Oxford damals eine Zivilklausel gegolten hätte, darf jede und jeder selbst mutmaßen. Dieses und viele andere Beispiele zeigen: Wissenschaft lebt von Freiheit, Kreativität und Verantwortung. Verbote schaden der Wissenschaft – egal, wie gut man sie meint.

(Beifall SPD)

Sicherlich klingt für viele Folgendes erst einmal gut: Keine militärische Forschung an Hochschulen. Aber was genau ist denn militärische Forschung? Wie deutlich kann ich diese abgrenzen? Forschungsergebnisse werden zivil genutzt und dieselben Ergebnisse können auch militärisch genutzt werden. Diese Dualität lässt sich nicht verbieten, sondern nur verantwortungsvoll steuern.

Auch die militärische Forschung hat zivilen Nutzen, manchmal sogar enormen. Militärische Forschung während des Zweiten Weltkriegs machte die massenhafte Produktion von Penicillin erst möglich und rettet weltweit Menschenleben. Wie würden Computer ohne militärische Forschung und das Internet aussehen? Ja, auch das war ursprünglich ein militärisches Forschungsprojekt. Aufgabe des Staates, der im Übrigen aus gutem Grund Militär hat, ist es nicht, der Wissenschaft Dinge zu verbieten. Seine Aufgabe ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der ethischen und sicherheitsrelevanten Risikoabschätzung zu unterstützen. Schließlich gilt der Leitsatz: Wissenschaft braucht Freiheit. Freiheit erfordert Verantwortung.

Wie der jüngste Bericht von Leopoldina und DFG zeigt, sind die sächsischen Hochschulen auf einem guten Weg, dieser Verantwortung nachzukommen. Die Universitäten und einige Fachhochschulen haben bereits Kommissionen für Ethik und sicherheitsrelevante Forschung eingerichtet. Dem einen oder anderen hier im Hohen Hause ist vielleicht auch nicht entgangen, dass es seit Juni 2023 eine Transparenzklausel im Sächsischen Hochschulgesetz gibt. Die sächsischen Hochschulen sind zur Transparenz und Reflextion beim Wissens- und Technologietransfer verpflichtet. Diese Mechanismen sind eine vernünftige Alternative zu pauschalen Verboten. Die von der Linken geforderte Zivilklausel beschneidet die Freiheit von Forschung und Lehre. Oder darf man in der Vorlesung am 10. Dezember, wenn die diesjährigen Chemie-Nobelpreisträger David Baker, John Jumper und Demis Hassabis in Stockholm geehrt werden, nicht über das Design von Proteinen unter Nutzung von künstlicher Intelligenz sprechen? Proteinstrukturen zu designen birgt ganz neue Möglichkeiten bei der

Suche nach Medikamenten und Impfstoffen. Zugleich geht damit die Verantwortung einher, keine biologischen Waffen zu entwickeln.

Als SPD-Fraktion wollen wir Forschung und Innovation unter staatlicher Obhut und mit staatlicher Finanzierung ermöglichen. Deshalb wird die Forderung nach einer auskömmlichen Grundfinanzierung von uns unterstützt. Statt pauschaler Verbote setzt die SPD auf Transparenz, ethische Abwägung und wissenschaftsgeleitete Entscheidungen. Den Antrag werden wir ablehnen, weil er der Komplexität der Wissenschaft und ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Gleichwohl danke ich für die heutige Debatte. Sie kann sicherlich Anlass sein, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Wirkung ihrer eigenen Forschung noch bewusster auseinandersetzen.

Vielen Dank.

(Beifall SPD und Staatsregierung)

Vielen Dank. Wir kommen in der ersten Runde zur nächsten Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Dr. Maicher.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute auf Antrag der Linken nach dem AfD-Antrag die zweite vermeintliche Friedensinitiative. Diesmal soll ein weltweites Recht auf Frieden und selbstbestimmtes Leben in – Zitat – „Frieden, Freiheit, Würde und soziale Sicherheit“ umgesetzt werden, indem die Wissenschaftsfreiheit an sächsischen Hochschulen gesetzlich eingeschränkt wird.

Ich finde das nicht besonders mutig – wie der Titel suggeriert –, sondern in Zeiten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und in Zeiten der Bedrohung von Wissenschaftsfreiheit ziemlich naiv. Ich möchte das begründen: Das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung garantieren die Wissenschaftsfreiheit. Das bedeutet, dass Forschende ihre Fragestellung und ihre Methodik frei wählen, die Ergebnisse frei bewerten und frei verbreiten dürfen – frei von staatlicher Einflussnahme. Das ist eine Garantie, hinter die wir nicht zurücktreten werden.

Die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes nimmt das Wissenschaftssystem und die einzelnen Forschenden auch in Verantwortung. Sie wissen, dass es unseren Hochschulen unbenommen ist, sich selbst Zivilklauseln zu geben. Das muss selbstverständlich weiterhin möglich sein. Auch das ist Wissenschaftsfreiheit. Aus diesem Grund existieren ja Zivilklauseln an den sächsischen Hochschulen, zum Beispiel an der TU Chemnitz und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Es gibt an den Hochschulen ein großes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaft. Davon zeugen die Leitbilder für gesellschaftlich verantwortungsvolle Lehre, die Ethik und Transparenzklauseln, die es gibt, die ausführlichen Beschreibungen von Drittmittelprojekten, die sich mit diesen Themen befassen.

Wer glaubt – wie Sie in Ihrer Einbringungsrede, Frau Schaper, suggeriert haben –, unsere Forschenden würden sich ohne ethischen Kompass und außerhalb der Grenzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinnbild wehender Fahnen einer kriegsbefürwortenden Logik unterwerfen oder an die Rüstungsindustrie verkaufen müssen, der hat wahrlich ein verqueres Bild von Forschung, von Innovation und von akademischer Freiheit.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD)

Wenn es Ihnen hier ernsthaft um eine breit getragene Diskussion zu Zivilklauseln gehen würde, dann hätten Sie sich die Mühe gemacht, die Weiterentwicklung von Zivilklauseln in den letzten zehn Jahren zu betrachten. Moderne Zivilklauseln sprechen Gemeinwohl, Transformationsprozesse, Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbesserung von Lebens- und Umweltbedingungen und vieles mehr an. Die Begründung Ihres Antrags ist daher bestenfalls anachronistisch und dient offenbar nur dem Wettbewerb mit BSW und AfD um die größte Friedensoffensive. Mit der Beschreibung von Wirklichkeit hat der vorliegende Antrag aber nichts zu tun.

Schauen Sie sich doch einmal genau an, welche Relevanz Militärforschung oder Auftragsforschung für militärische und sicherheitsrelevante Zwecke für die sächsischen Hochschulen haben! Einen guten Überblick bieten die Kleinen Anfragen Ihrer ehemaligen hochschulpolitischen Sprecherin. Und die Antwort darauf heißt: praktisch keine. Der Einfluss von eingeworbenen Drittmitteln bewegt sich in einem geringen Bereich. Demnach ist es kein taugliches Argument für die Forderung nach einer auskömmlichen und aufgabengerechten Finanzierung unserer Hochschule, die Sie in Punkt 2 Ihres Antrages prominent fordern. Ja, es ist für die Lehre genauso wie für die Grundlagen und die angewandte Forschung unbestritten notwendig, dass unsere Hochschulen eine verlässliche Finanzierung und ein gut ausgestattetes Grundbudget haben.

Abgesehen davon ist Ihnen die Dual-Use-Problematik nicht einmal eine Erwähnung wert. Wo fängt denn der Gesetzgeber mit Ihrer Forderung, mit Ihrem gesetzlichen Verbot von Forschung als Kontrolleur an, Militärforschung oder militärisch nutzbare Forschung zu erkennen? Sind Erkenntnisse zu Navigation, Telekommunikation, Wetter, Erdbeobachtung, Medizin, Textilien, Quantentechnologie oder Nanomaterialien militärisch nutzbar? Ja, selbstverständlich. Wollen Sie diese Forschung China und Russland überlassen, genauso, wie die Entwicklung von hochkomplexen und modernen Luftverteidigungssystemen die Städte, Zivilisten, Infrastruktur oder Geburtsstationen vor Angriffen schützt? Wir nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die existenziellen Themen Frieden, Schutz der Freiheit auf der einen und verfassungsrechtliche Garantien wie die Wissenschaftsfreiheit auf der anderen Seite in einem derart oberflächlichen Schaufensterantrag in diesen Zeiten dem Hohen Hause vorgelegt werden.

Wir BÜNDNISGRÜNE stehen zum konsequenten Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Wir stehen zu der Möglichkeit,

dass sich Hochschulen selbstbestimmt Zivilklauseln geben können. Wir kämpfen für eine Erhöhung der Grundausstattung, und wir stehen fest an der Seite derer, die Frieden und Freiheit in Europa verteidigen.

Ihren Antrag lehnen wir ab.

(Beifall BÜNDNISGRÜNE)

Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. In der ersten Rederunde hat noch der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger die Möglichkeit zu sprechen. – Er winkt ab. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Herr Gemkow, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Abgeordneten des Sächsischen Landtags diskutieren heute nicht zum ersten Mal über Forschungseinschränkungen an unseren Hochschulen.

Laut dem uns heute vorliegenden Antrag soll zukünftig nicht mehr geforscht und gelehrt werden, wenn die Erkenntnisse der Forschung für militärische Zwecke genutzt werden sollen oder genutzt werden können. Doch schon in der Vergangenheit waren es wenig überzeugende Argumente, die für die Einführung dieser sogenannten Zivilklauseln sprachen.

Heute, nachdem sich die geopolitische Lage seit 2022 dramatisch verändert hat und der Krieg nach Europa zurückgekehrt ist, ist eine solche Forderung noch unverständlicher. Sie trägt den bitteren Realitäten keine Rechnung. Denn was bedeutet diese Forderung im Kern? Sie bedeutet im Ernstfall nichts anderes, als dass wir den deutschen Soldaten und Soldatinnen, die unser Land und unsere Freiheit verteidigen, die bestmöglichen Voraussetzungen zum Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit verwehren sollen.

Im Angesicht der aktuellen Konflikte erkennen wir doch fast tagtäglich, wie technische Innovationen Angriffe abwehren und Leben retten können. Die Bundeswehr als Parlamentsarmee – und damit wir als Bürgerinnen und Bürger – ist darauf angewiesen, dass es militärische Forschung bei uns hier in Deutschland gibt. Es überrascht deswegen auch nicht, dass der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 in seinem Gutachten „Bundeswehr besser ausrüsten – aber wie?“ feststellt, dass Zivilklauseln eine gute Ausstattung unserer Soldaten erschweren. Der Beirat, der sich aus Sachverständigen zusammensetzt, die ehrenamtlich und unabhängig vom Ministerium über selbst gewählte Themen beraten, kommt zu dem Schluss, dass durch Kooperationen zwischen militärischen und zivilen Sektoren Leistungs- und Effizienzsteigerungen erzielt werden könnten, doch die vielen Zivilklauseln an deutschen Hochschulen verhinderten dies. Technische Überlegenheit, so der

Wissenschaftliche Beirat, sei für die militärische Abschreckung von entscheidender Bedeutung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Bekenntnis war und ist es außerdem, der herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Sachsen für ihre freie Entwicklung das bestmögliche rechtliche Fundament zu bereiten. Mit einer Zivilklausel, die die Autonomie und die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft erheblich einschränkt, würden wir genau das Gegenteil davon erreichen; denn wissenschaftliche Innovationskraft entsteht nur dann, wenn es eine weitestgehende Freiheit bei der Auswahl von Forschungsthemen und Forschungskooperationen gibt. Forschungsverbote für Bereiche, in denen die Ergebnisse militärisch nutzbar sein könnten, sind letztlich auch massive Eingriffe in die Forschungsfreiheit und damit in die Wissenschaftsfreiheit, die gerade nicht erst durch finanzielle Spielräume garantiert wird, sondern in erster Linie durch die uneingeschränkte Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, inhaltlich frei zu entscheiden, an welchen Forschungsgegenständen geforscht werden soll.

Außerdem ist die Unterscheidung zwischen zivil oder militärisch nutzbarer Forschung praktisch oft nicht möglich; es ist von einigen Vorrednern bereits angesprochen worden. Die Befürworter einer Zivilklausel führen zum Beispiel gern das Hochschulgesetz des Stadtstaates Bremen an. Doch auch dort zeigt die Realität, dass trotz der verankerten Zivilklausel die dortige Hochschule direkt mit der Bundeswehr kooperierte und einen Teil der Grundausbildung für deren Verwaltungsangestellte im dualen FrauenStudiengang Informatik übernahm. Man sieht, dass die Abgrenzung hier schon schwerfällt und selbst unter den Voraussetzungen einer solch existierenden Klausel nicht möglich ist.

Lassen Sie uns, wie es schon die Vorredner getan haben, einen Blick auf die Fundamente unseres Freistaates werfen, in das Grundgesetz und in die Sächsische Verfassung. Beide garantieren die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ohne Einschränkungen. Nach Artikel 107 Abs. 1 Sächsische Verfassung sind die Hochschulen frei in Forschung in Lehre, und in unserem Grundgesetz garantiert Artikel 5 Abs. 3 die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Jede Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit bedarf einer verfassungsimmanenten Rechtfertigung. Eine solche Rechtfertigung für eine Zivilklausel gibt es aus Sicht der Staatsregierung nicht. In den Artikeln 87 a und 87 b des Grundgesetzes ist sogar ausdrücklich ein Verteidigungsauftrag festgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich mich gegen den Eindruck erwehren, den der vorliegende Antrag außerdem erweckt – auch dies ist bereits angesprochen worden –: Die sächsischen Hochschulen seien von Drittmitteln für militärische Forschung finanziell abhängig. Das ist grundsätzlich falsch. Ich möchte daran erinnern, dass erst im Mai dieses Jahres die staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Freistaat die

Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 unterzeichnet haben. Sie sehen in diesem Zeitraum für die Grundausstattung der Hochschulen insgesamt rund 7 Milliarden Euro vor. Das ist eine Sicherheit, die deutschlandweit ihresgleichen sucht. Auch damit sichern wir am Ende und im Kern die Freiheit der sächsischen Wissenschaft ab.

Aus all diesen Erwägungen kann ich nur dafür plädieren, den Antrag insgesamt abzulehnen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE, Gerald Eisenblätter, SPD, und Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun besteht die Möglichkeit, das Schlusswort zu sprechen. – Frau Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben jetzt viel über Wissenschaftsfreiheit gehört. Sie werfen uns vor, wir würden dieselbige in unserem Antrag verletzen. Das ist nicht wahr.

(Zuruf: Doch!)

In unserem Antrag ist die Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich benannt und es ist vom „Sollen“ die Rede, nicht von Verboten. „Sollen“ heißt „müssen“, es sei denn, es sprechen zwingende Gründe dagegen. Diese Gründe, wie etwa Geldmangel, wollen wir ausschließen. Ihre Interpretationen sind dann Ihre Interpretationen.

Dass eine Zivilklausel rechtmäßig ist, zeigt der Erfolg in anderen Bundesländern. Und vielleicht, Frau Maicher, wischen Sie sich ein bisschen den Schaum vom Mund.