Protocol of the Session on April 29, 2020

Das ist meine Erinnerung, da war ich dabei.

Unsere Aufgabe als Opposition ist die Kontrolle der Regierung. Das heißt, die Grundrechte der Bürger verteidigen, die Freiheit der Bürger verteidigen. Dazu brauchen wir einen Schutz der Ausübung unseres Mandates. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Vertraulichkeit zwischen den Bürgern und den Abgeordneten darf genauso wenig ausgehebelt werden wie unsere Arbeitsfähigkeit.

Deshalb bedarf die Durchsuchung und Beschlagnahme in diesem Bereich eines ganz besonderen Schutzes.

(Zurufe)

Diesen sehen wir nur durch zwingend – – Lassen Sie mich doch einfach einmal vortragen!

(Zuruf: Das wird nicht besser!)

Den besonderen Schutz sehen wir nur zwingend durch die vorgeschaltete Prüfung des Einzelfalls im entsprechenden Ausschuss des Parlaments erfüllt. Dafür darf es keine generelle Genehmigung geben. Maßhalten ist angesagt. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorbereitet und eingereicht, damit wir das Grundanliegen, die Arbeit der Justiz zu erleichtern, mittragen können. Dazu dient unser Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Jetzt bitte ich für die Fraktion DIE LINKE Herrn Rico Gebhardt ans Mikrofon.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt einem schwer, wenn so eine Rede gehalten wird, zu dieser Tagesordnung zu reden, über die wir eigentlich zu reden haben. Ich glaube nicht, dass es nützt, wenn ich Ihnen erkläre, worüber wir heute eigentlich reden: nämlich über das Thema Immunität.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Das ist geregelt im Artikel 55 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung.

Ich sage Ihnen noch einmal: Es ist ein Recht, ein aktives, ein subjektives Recht des Parlamentes. Es gibt kein individuelles Recht auf Immunität eines Abgeordneten – das muss einmal in Ihren Kopf hineingehen –, sondern es gibt ein Recht des Parlamentes und über das reden wir heute. Was Sie tun, ist das Einklagen eines Rechtes, das es nicht gibt. Sie sind nicht geschützt im Sinne von: Sie dürfen vor dem Gesetz Unsinn machen. Sie sind genauso wie jede Bürgerin und jeder Bürger vor dem Gesetz gleich. Es gibt eine einzige Einschränkung: Bevor Strafverfolgung stattfindet, ist der Präsident zu fragen – oder wie wir das jetzt regeln –, dass wir das automatisch machen können. Das ist die Ausnahme. Ansonsten ist das wie bei jedem Anwalt. Fragen Sie einmal Ihren Anwalt. Wenn seine Sachen beschlagnahmt werden, dann weiß jeder Staatsanwalt und jedes Gericht, was man davon verwenden darf und was nicht. Das ist relativ einfach. Das steht übrigens in der Sächsischen Verfassung.

Ansonsten hätte ich mir gewünscht, dass die Koalition in den Antrag wenigstens eine Begründung hereingeschrieben hätte. Das habe ich schon im Ausschuss gesagt. Es hätte nichts genützt, dass Sie, die AfD, das verstehen. Aber es geht nicht um die AfD, sondern es geht um die Rechtsklarheit für die Öffentlichkeit.

Ansonsten hat Herr Lippmann für die Koalition alles das gesagt, was ich auch auf meinem Zettel stehen habe. Deshalb gebe ich den Rest zu Protokoll, Frau Präsidentin.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Eine Kurzintervention an Mikrofon 5, bitte.

Herr Gebhardt, ganz so einfach ist es nicht. Ich will jetzt nicht in die Tiefe des Theorienstreits einsteigen. Was der Kollege Mayer gemeint hat, ist Artikel 42 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung. Da sind die Rechte des Abgeordneten geregelt, und es ist denkbar, dass eine Behinderung stattfindet, indem man einmal mir nichts dir nichts in einem Büro Beschlagnahmen macht. Darum ging es, also nicht bewusst um ein Missverständnis. Es ist keine formaljuristische Position, was er angesprochen hat.

Sehr wohl gibt es einen verfassungsrechtlichen Schutz, wie ein Abgeordneter sein Mandat ausüben kann. – Danke.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deshalb brauchen Sie das nicht zu beantragen!)

Herr Gebhardt, möchten Sie reagieren? – Nein.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das versteht er sowieso nicht!)

Ich frage noch einmal, ob es weiteren Redebedarf von den Fraktionen gibt. – Nein. Dann würde ich jetzt gern der Staatsregierung das Wort erteilen. – Kein Redebedarf. Ich würde fragen, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wiesner, das Wort wünscht. – Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. – Nein. Entschuldigung.

Es gibt einen Änderungsantrag der AfD. Herr Mayer, möchten Sie den einbringen? – Dann bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag einzubringen. – Das Thema muss ich jetzt nicht noch mal vortragen, oder? Nur den Änderungsantrag?

Der Landtag möge beschließen – das ist unser Antrag –, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten mit folgender Änderung anzunehmen:

(Zurufe von der CDU und den LINKEN)

Ziffer I.1, der Bereich c) des Antrags wird wie folgt geändert: Vor dem Wort „sowie“ werden die Worte „ausgenommen sind elektronische Speichermedien, informationstechnische Geräte und Papiere, bei denen ein Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann“ eingefügt. Das ist unser Änderungsantrag.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Wir haben ihn gelesen!)

Sie haben es gelesen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Auf der Rückseite steht die Begründung! – Zuruf von der CDU: Die Begründung bitte auch vorlesen!)

Sie haben die Begründung schon gelesen. Die würde ich mir jetzt ersparen, weil die Zeit schon weit fortgeschritten ist.

(Lachen bei der CDU)

Wir bitten trotzdem um Zustimmung. Es geht um das Recht jedes Abgeordneten, seine Bürger zu vertreten, ohne Angst zu haben, dass Computer usw. beschlagnahmt werden.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Mayer. – Jetzt nehmen die Fraktionen Stellung zu diesem Änderungsantrag. Bitte, Kollege Lippmann.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich erliege jetzt nicht der Versuchung, der Vollständigkeit halber noch die Begründung des Änderungsantrags zu Protokoll zu verlesen.

(Heiterkeit)

Verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es jetzt noch einmal ganz langsam, weil hier alles gerade durcheinandergeht. Ich habe eine Bitte an Sie. Wir werden uns im Immunitätsausschuss wiedersehen. Ich glaube, die Hoffnung, dass wir in dieser Legislaturperiode keinen Immunitätsfall bekommen, lehrt uns die Erfahrung der sechs vorausgegangenen Legislaturperioden gegenteilig. Die Frage der Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist eine sehr sensible, regelmäßig auch eine Abwägungsentscheidung, und nach fünf Jahren im Immunitätsausschuss muss ich sagen, eine Abwägungsentscheidung, die stets auf hohem fachlichen Niveau und unter Beachtung der zu wahrenden Rechte der Abgeordneten getroffen wurde, auch wenn es Differenzen in den Ergebnissen waren, aber immer in sachlichen Debatten.

Ich kann nur an Sie appellieren: Hören Sie mit diesem Stuss auf! Hören Sie bitte mit diesem Stuss auf, alles in einen Riesentopf hineinzurühren und Ihre politische Polemik in einem der sensibelsten Rechte der Abgeordneten auszubreiten. Es wird Ihnen nicht helfen, vor allem, wenn Ihre Fraktionsmitglieder einmal davon betroffen sind, und es würde der Würde dieses Hohen Hauses nicht helfen und nicht gerecht. – Das ist mein Appell.

Zu diesem Änderungsantrag nur ganz kurz: Sie verstehen nach wie vor nicht, was der Sinn der Immunität ist. Ich habe versucht, Ihnen das dort vorn zu erklären. Sie haben nicht zugehört. Jetzt kommen Sie mit der freien Mandatsausübung, was Herr Dr. Keiler gesagt hat – ein vollkommen anderer Bereich. Egal, was wir in diese generelle

Genehmigung hineinschreiben, es gilt unverbrüchlich das Zeugnisverweigerungsrecht des Abgeordneten, wie es in der Verfassung manifestiert ist. Es steht in der Strafprozessordnung, wie mit Zeugnisverweigerungsrecht und Berufsgeheimnisträgern im Strafverfahren umzugehen ist, übrigens auch in der RiStBV und vielen anderen wichtigen Hinweisen, weshalb in diesen Fällen immer der Landtagspräsident kontaktiert wird.

So zu tun, als wäre dies der Freibrief, dass morgen der Innenminister mit einer Armada von Polizisten beginnen würde, vertrauliche Unterlagen von Abgeordneten zu konfiszieren, das ist an Absurdität nicht zu überbieten, und da malen Sie ein Schreckgespenst an die Wand, mit dem Sie dieses Parlament, dieses Hohe Haus in seiner Bedeutung als erste Gewalt dieses Staates kleiner machen, als es eines Abgeordneten würdig ist. Schon allein deshalb ist dieser sonst falsche fachliche Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. – Gibt es aus den Fraktionen heraus weitere Stellungnahmen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich jetzt den in der Drucksache 7/2231 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2159 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2159 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Lassen Sie mich eines vorweg bemerken, was ich bereits im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss nicht ohne Grund angemerkt hatte: Die Koalitionsfraktionen hätten gut daran getan, dem Landtag nicht nur einen Antrag vorzulegen, sondern auch eine Begründung, die das Anliegen, die Dimension, die Rechtfertigung und nachvollziehbare Gründe für eine solche mit Blick auf das Immunitätsrecht weitreichende Entscheidung ausführlich darstellt.