Dies resultiert daraus, dass Eingriffe nicht nur erforderlich, sondern angemessen sein müssen. In Artikel 15 Abs. 3 der Menschenrechtskonvention der Europäischen Union ist das ausdrücklich festgelegt, und gerade Sie orientieren sich so gern nach Europa.
Im Moment kenne ich mit Verlaub nur einen wenig transparenten Meinungsdiskurs der einzelnen Länderchefs.
Die Kanzlerin zeigt sich genervt von einer Diskussionsorgie und ruft nach bundeseinheitlichem Vorgehen, obschon die Krisenbewältigung im Wesentlichen Angelegenheit der Bundesländer ist. Das ist auch gut so, weil man gerade im föderalen Bundesstaat näher an der Situation, der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen des Landes ist. Die Diskussionsabsage von Frau Merkel aus der Mottenkiste des Durchregierens leitet zu einem weiteren, nicht auf den ersten Blick ins Auge springenden Verfassungsgrundsatz über, und das ist der dritte, den ich Ihnen nenne.
Selbstverständlich bedürfen auch – und insofern stimme ich in weiten Teilen mit Ihnen überein, Frau Kollegin – die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze – auch dahin zielt unser Antrag, wenn wir eine Evaluation der gewonnenen medizinischen und virologischen Erkenntnisse öffentlich diskutieren wollen – der Bekanntgabe und der Diskussion, nicht der Blackbox-Regelung. Verfassungsrechtlich ist die Wissenschaftskommunikation ein Referenzgrundrecht zur Meinungs- und Kunstfreiheit des Artikels 5. Das Bundesverfassungsgericht versteht unter dem Begriff Wissenschaft den nach Inhalt und Form ernsthaften und planmäßigen Versuch zur Ermittlung einer wissenschaftlichen Tatsache. Geschützt ist jede geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematisch nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das heißt in der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie geschützt werden soll, sondern jede wissenschaftliche Tätigkeit, die die Kriterien
Die Verfassungslage geht also eindeutig davon aus, dass gerade verschiedene wissenschaftliche Ansätze zu diskutieren sind und nicht mit irgendeiner amtlich verordneten Hauptansicht eines RKI das Gebot des Abwägens des Meinungsstandes als Diskussionsorgie bezeichnet wird.
Das Wort erteile ich Frau Friedel, nicht Sie. Aber es ist schön, dass Sie ihr eine Zwischenfrage gestatten. Sabine Friedel, bitte, an Mikrofon 1.
Vielen Dank. Aus Zeitgründen stelle ich gleich zwei in einer. Sie haben mit Ihren allgemeinen Ausführungen die Rechtslage wiedergegeben. Deshalb meine Frage: Ist Ihnen a) bekannt, ob und wann die aktuelle Rechtsverordnung endet? Ist Ihnen b) bekannt, dass auf der Website des RKI auch Links zu anderen wissenschaftlichen Institutionen vorhanden sind?
Dazu die Zeiträume. Wir präzisieren die Zeiträume. Die sind viel zu lang gefasst. Das ist die Antwort. Es muss wöchentlich diskutiert werden. Sie müssen auch unterzeitig zurückgenommen werden.
Sie müssen auch bei Verkündung genau definiert werden, wie lange sie vorzuhalten sind, und das in einer kurzen Frist und nicht auf Monate und Sicht.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Wochen und nicht Monate! Was erzählen Sie da von Monaten? Das ist eine Lüge!)
Sie schieben von drei zu vier Wochen die Verfügung, ohne das konkrete Ende bei Erlass zu nennen, sondern Sie kündigen eine Nachprüfung an.
Nein, jetzt mache ich zu Ende, und dann machen Sie es danach. – Die Verfassungslage geht also eindeutig davon aus, dass gerade verschiedene wissenschaftliche Ansätze zu diskutieren sind und nicht mit irgendeiner – – Das hatte ich schon.
An dieser Stelle sind wir genau bei dem Punkt: Wir sind weder Virenleugner noch Klimaleugner – bereits diese Bezeichnung ist ein Unding –, sondern es wird eine offene wissenschaftliche Diskussion ideologisch verhindert. Das ist festzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden in wenigen Wochen in zunehmendem Maße die wirtschaftlichen Auswirkungen des nach unserer Auffassung völlig übertriebenen Aktionismus der Staatsregierung hier in Sachsen zu spüren haben. Sachsen darf sich nicht nur auf den Bund verlassen und in der Bugwelle hinterherschwimmen.
Wir haben als AfD-Fraktion den Notfallfonds mitgetragen, weil wir uns zum damaligen Zeitpunkt sicher waren, dass unser Land, das überwiegend mittelständisch geprägt ist, eine der größten Wirtschaftskrisen der Nachkriegszeit treffen wird. Das ist nicht nur AfD-Auffassung. Das hören wir vom IWF, vom ifo, das hören wir von allen namhaften Instituten. Es wird eine Wirtschaftskrise mit einem Ausmaß, dagegen ist alles, was in der Lehman-Situation war, ein Kinderspiel. Obschon wir auf dem Grundsatz für sparsames Haushalten bestehen, haben wir im Interesse unseres Landes einem 6 Milliarden Euro-Fonds zugestimmt, der wahrscheinlich nicht reichen wird. Ich ahne es schon.
Wir haben es jetzt in der Hand, durch angemessene Reaktionen die Inanspruchnahme dieses Fonds so gering wie möglich zu halten. Die Maßnahmen von heute prägen die Rezession von morgen. Sie werden eine Rezession verstärken, weil durch die vorangegangene Politik der großen Transformation ohnehin die Rezession bereits dem Grunde nach angelegt war. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie nicht nur Coronaviren-Krisenmanager sind, sondern die meisten von Ihnen in die Regierung und die Parlamente gewählt sind. Sie sind verantwortlich.
Sie werden sehen, was die Gerichte machen. Es ist die Responsivität, die Sie mit zunehmender wirtschaftlicher Destruktion treffen wird. Wenn wir nicht sofort zu einer weitestgehend wirtschaftsschonenden Krisenbewältigung zurückkehren, wird der Wähler nicht in der neuen Normalität ankommen, sondern Sie in der neuen Realität.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Keiler, Ihren grundsätzlichen Ausführungen zur Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit und des Wissenschaftspluralismus kann man wenig hinzufügen. Das war eine weitgehend sachliche und richtige Darstellung. Doch eines verstehe ich nicht. Nachdem die
AfD die ganze Zeit erzählt hat, das darf man alles nicht mehr sagen, aber das in reihenweisen Talkshows über drei Jahre vorgetragen hat, höre ich jetzt die Erzählung, es redet keiner über unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze und es gibt eine staatlich verordnete Wissenschaftsmeinung.
Ich kann das nicht erkennen. Ich erlebe gerade einen großen Pluralismus unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sie brauchen sich nur mal die drei führenden Virologen in der Bundesrepublik Deutschland anhören und werden feststellen, dass die Erkenntnis „zwei Juristen, drei Meinungen“ demgegenüber, was dort offeriert wird, noch relativ harmlos ausfallen dürfte. Von daher verstehe ich nicht, woher Sie die Behauptung nehmen, es gebe hier eine staatlich verordnete Linie. Es gibt einen Pluralismus. Dass man einigen Äußerungen mehr und anderen Äußerungen weniger folgt, liegt in der Natur der Sache. Irgendwann muss man sich entscheiden und nicht der Erkenntnis folgen: Drei Leute erzählen unterschiedliche Dinge, dann machen wir lieber gar nichts. Das wäre in der momentanen Situation beim Schutz von Menschenleben das
Von daher bitte ich Sie ernsthaft: Fangen Sie bitte nach den drei Jahren nicht an zu erklären, man dürfe in Deutschland nichts mehr sagen. Wortgewaltig vorgetragen jetzt zu behaupten, man dürfe in Deutschland nicht mehr wissenschaftliche Meinungen offerieren und es gebe nur eine einzige Meinung, ist schlicht falsch, unsachlich und auch Teil des Problems dieses Antrags.
Ich habe nicht behauptet, dass man in Deutschland nicht verschiedene wissenschaftliche Meinungen vortragen kann.
Es klingt so. Da haben Sie nicht richtig zugehört. Ich sage nur, es muss offengelegt werden, welche wissenschaftlichen Thesen in diese RKI-Überlegungen eingehen, und das in kurzen Abständen, die zu Entscheidungen führen. Darum geht es. Und das muss transparent und öffentlich gemacht und nicht in irgendwelchen Sitzungen verhandelt werden nach dem Motto: Dann sehen wir mal weiter, was geschieht.
Lesen, lesen! Wöchentlich. Das ist der Antrag. Ich plädiere dafür, dass das wöchentlich gemacht wird.
Es wird nicht genau gesagt, maximal vier Wochen und dann ist es weg, sondern in vier Wochen überprüfen wir das noch einmal. Das ist ganz was anderes als eine zeitliche Befristung.
(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn wir es nicht anders wissen, was sollen wir denn sagen?)