Protocol of the Session on June 12, 2024

Den Kommunen und Landkreisen wird ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in Schutzgebieten für Naturschutzzwecke eingeräumt – ich weiß nicht, wer die bebauen will –; das gilt als ein Baustein, um die Biodiversität zu fördern. Zweitens wird das Mindestalter für Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer auf 16 Jahre abgesenkt, um das Ehrenamt zu stärken. Beide Maßnahmen sind natürlich zu unterstützen und deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Umso wichtiger ist es deshalb, darüber zu reden, was Sie im Naturschutz alles nicht angehen, und das angesichts der dramatischen Entwicklungen. Volkmar Zschocke hat es schon angesprochen: Schon mehrmals habe ich im Plenum über die planetaren Grenzen gesprochen, die ökologischen Grenzen, die uns ein gutes Leben auf dieser Erde ermöglichen. Eine davon ist die Artenvielfalt, die schon seit mindestens 15 Jahren überschritten ist, auch wenn das – bis auf die Autoscheiben auf der Autobahn, die nicht mehr mit Insekten vollgepflastert sind – vielleicht noch wenig spürbar ist.

Tiere und Pflanzen zu schützen sollten wir nicht nur derentwillen, sondern auch für unsere eigenen Lebensgrundlagen. Wer sich mit Nahrungsketten und Ökosystemen auseinandersetzt, weiß ziemlich schnell, dass das Artensterben – das in erster Linie ein Insektensterben ist – fatale Folgen für uns alle hat. Insekten sind die Nahrungsgrundlage für die nächstgrößeren Arten. Auch hier hat das große Aussterben längst eingesetzt, wenn man sich die Liste der bedrohten Arten anschaut.

Bestäuber sichern unsere Nahrungsmittelproduktion. Pflanzen wandeln die Energie der Sonne um und machen sie für andere Lebensformen verfügbar. Je weniger Pflanzen, desto weniger Lebensräume und desto weniger Nahrung für Tiere und auch für uns. Wälder und Ozeane sind Kohlenstoffsenker, der Wasserkreislauf ist stark von lebenden Organismen abhängig und auch gefährdet. Gute Luft, sauberes Wasser und qualitative Böden sind von der biologischen Vielfalt unserer Erde abhängig, weil die Pflanzen und Tiere alle dazu beitragen.

Und dennoch tun wir zu wenig – in Zeiten, in denen die ökologische Kacke am Dampfen ist und Umweltthemen immer weiter in den Hintergrund gedrängt werden; in Zeiten, in denen die Klimaerhitzung und ihre Symptome – Hochwasser, Dürreperioden, Hitze – immer deutlicher werden; in denen immer mehr Wald verschwindet bzw. generell Lebensraum für Arten; in denen die Süßwasservorräte immer weniger werden; in denen Chemikalien und Plastik unsere Umwelt durchseuchen und selbst uns Menschen krank und unfruchtbar machen. In diesen Zeiten feiern Konservative und Rechtsextreme ihre Wahlerfolge und

schwafeln etwas davon, dass der Weltuntergang ja nicht so schnell komme und man das alles nicht habe vorhersehen können. Oder man leugnet direkt den menschengemachten Klimawandel, Klima gehört ja nicht zur Umwelt.

Für mich ist es wirklich übel und absurd, mit welcher Ignoranz – und ich frage mich manchmal wirklich, wie man das so ignorieren kann; ich wünschte es mir selbst manchmal auch, aber es funktioniert nicht – man sich so über die Naturgesetze hinwegsetzen und mit jeder Ihrer Taten die Zerstörung unseres eigenen Zuhauses weiter betreiben kann.

Sie wollen das Verbrenner-Aus zurücknehmen, den ÖPNV nicht ausbauen, Sie verschleppen die Energiewende, wo es geht, und betreiben keinen konsequenten und sozial gerechten Klimaschutz. Die Reichen als Klimasünder Nummer eins werden nicht zur Verantwortung gezogen. Es wird nichts gegen die Flächenversiegelung getan. Sie feiern sich, auf EU-Ebene die Flächenstilllegung ausgesetzt zu haben, die Pestizidverordnung gestoppt zu haben, verpflichtende Umweltauflagen in der gemeinsamen Agrarpolitik gestrichen zu haben. Sie feiern sich dafür, dass Sie sehr aktiv und schnell an dem Ast sägen, auf dem wir alle sitzen; denn in Ihrer intellektuellen Armut und Kurzsichtigkeit kennen Sie nur eine Antwort auf alles: Bauen, Wachsen oder Ausbeuten – und das wird uns allen sehr teuer zu stehen kommen.

(Beifall bei den LINKEN)

Deshalb wäre es wichtig, auch in Sachsen endlich folgende Naturschutzmaßnahmen anzugehen – unvollständige Liste –: das Vorkaufsrecht für alle naturschutzrelevanten Flächen – auch als Vorkaufsrecht für anerkannte Naturschutzverbände – umsetzen sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen bei

öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren. Die Großschutzgebiete sollten nicht mehr dem Sachsenforst unterstellt werden, sondern einem eigenen Amt als Naturschutzfachbehörde.

(Sören Voigt, CDU: Nein! – Christian Hartmann, CDU: Nee! – Sören Voigt, CDU: Nicht noch ein Amt! – Christian Hartmann, CDU: Kein Amt, bitte!)

Es sollte aktiver Alleenschutz betrieben werden, mit gesetzlichen Verpflichtungen zu möglichst standortgleichen Nachpflanzungen bei Abgang von Gehölzen durch Kalamitäten oder der Verkehrssicherungspflicht. Unbedingt aufgenommen werden sollten in die Regelung die Vermeidung von Lichtverschmutzung sowie Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs, vor allem der Flächenversiegelung und der Zerschneidung der Landschaft. Und das sind noch nicht einmal die radikalsten Lösungen,

(Christian Hartmann, CDU: Was?)

die wir brauchen, obwohl sie dringend gebraucht werden.

Wenn die ökologischen Fragen nicht angegangen werden, werden die Herausforderungen immer schwieriger zu bewältigen sein: Schäden durch Katastrophen; gesellschaftliche Konflikte und Kriege um Ressourcen; mehr Menschen, die ein neues Zuhause brauchen.

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, solange es Menschen gibt, die sich gegen alle Widerstände für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzen. Und Hoffnung ist ja bekanntlich nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass das eigene Handeln Sinn ergibt, egal wie es ausgeht.

(Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Sören Voigt, CDU: Das war ‘ne ziemlich lange Liste! – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen kann ich nicht erkennen. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut unseren Naturschutzminister Wolfram Günther vertreten, und es freut mich, dass wir heute über die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes sprechen und dieses dann verabschieden. Es ist ein weiterer grüner Haken am Koalitionsvertrag; denn in diesem haben wir die Novellierung vereinbart.

Was ist neu? Kommunen können nun naturschutzfachlich wertvolle oder aufwertbare Flächen sichern, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser zu erreichen. Die Kommunen erhalten dafür ein Vorkaufsrecht. Außerdem senken wir das Mindestalter für die Naturschutzhelferinnen und -helfer ab. Wir stärken das Ehrenamt im Naturschutz, indem wir junge Menschen früher an das Ehrenamt binden. Das unterstützt die unteren Naturschutzbehörden. Den jungen Menschen, die die fachlich hochwertige Ausbildung junger Naturschutzwächterinnen und -wächter absolviert haben, ermöglichen wir nun einen erleichterten Übergang.

Als Umweltminister, als Umweltschützer und als BÜNDNISGRÜNER – und dem kann ich mich an der Stelle nur anschließen – ist klar festzustellen: Die Koalition ist bei der Novelle unter ihren Möglichkeiten und unter den Notwendigkeiten geblieben. Es ist mehr als schade, dass keine grundlegende Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes möglich war, da für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag nur wenige Inhalte fest vereinbart werden konnten.

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage wird weiter als Interessensgebiet von BÜNDNISGRÜNEN betrachtet, statt als das übergreifende Thema für alle Menschen, für die Wirtschaft. Nur: Die Herausforderungen der Klimakrise und der Biodiversitätskrise verschwinden davon

nicht. Klima und Natur lassen sich von Parteipolitik nicht beeindrucken.

Einer, der das sehr gut wusste, war der vor wenigen Tagen verstorbene Klaus Töpfer, CDU-Mann und einer der treibenden Kräfte hinter dem Wildnisgebiet Königsbrücker Heide. Aus Sicht des SMEKUL wäre es notwendig gewesen, insbesondere die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Naturschutz zu betonen, den Alleen- und Moorschutz zu stärken, die Basisunterstützung der Naturschutzstationen im Gesetz zu sichern, die Nutzung digitaler Instrumente und den Datenschutz zu verbessern.

Wir wollten dabei die Verwaltung entlasten und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannter Vereinigungen stärken. Der Staat muss zudem auf seinen eigenen Flächen vorangehen, um zu zeigen: Die nachhaltige Flächenbewirtschaftung ist machbar. – Wir setzen hierbei auf einen integrierten Ansatz. Deshalb fördert der Geschäftsbereich des SMEKUL insbesondere die Themenfelder des Klima-, Wasser- und Naturschutzes stärker als in der Vergangenheit. Mit beispielgebenden Vorhaben wie der Auenrevitalisierung oder beim Waldumbau sind sie bemüht, die Instrumente der Förderung und der fachlichen Steuerung zu bündeln und die relevanten Akteure zusammenzuführen.

Ein weiteres und aktuelles Beispiel ist der Hochwasserschutz. Wie sehr es geboten ist, Umweltpolitik in einer Gesamtschau der Belange zu gestalten, haben uns die aktuellen Hochwasserereignisse erneut vor Augen geführt. Erfolgreicher Hochwasserschutz darf nicht gegen den Natur- und Klimaschutz ausgespielt werden, sondern nur durch eine kluge Flächenbewirtschaftung, die zugleich die Biodiversität befördert, den Boden schützt und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Blick behält. Das, meine Damen und Herren, ist zukunftsfähig.

Auch hinsichtlich einer Landeskompensationsverordnung wird das SMEKUL den Prozess mit den relevanten Akteuren neu aufstellen müssen, nachdem in den Abstimmungen grundlegend neue Vorstellungen der beteiligten Ressorts deutlich geworden sind. An unserem Ziel, für die Verwaltung und die Flächennutzer ein praktikables, die Natur schonendes Ausgleichssystem bei Eingriffen zu etablieren, wird selbstverständlich festgehalten.

Mit dem Blick auf die To-dos für die kommende Legislaturperiode will Wolfram Günther zum Schluss noch einmal klarstellen, dass es auf die Verbesserung im Naturschutz in dieser Legislaturperiode ankommt, und darauf verweisen, dass viel für den Baumschutz getan wurde, dass es eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben hat, ein Landesförderprogramm Naturschutz aufgelegt wurde, um den praktischen Naturschutz zu unterstützen. An das Programm „Sachsens biologische Vielfalt 2030 – einfach machen“ einschließlich des Handlungskonzepts Insektenvielfalt sei

an der Stelle erinnert und nicht zu vergessen die Stärkung der Naturschutzstationen und Vernetzung der Umweltbildung über die Unterstützung der Jungen Naturschutzwächter(innen)-Ausbildung.

Fazit: Wir haben dem Naturschutz in dieser Legislaturperiode einen deutlichen Schub gegeben. Sachsen geht jetzt bei den Maßnahmen in der Fläche, bei der Förderung der Strukturen deutlich ambitionierter voran. Aber das reicht angesichts der abnehmenden Artenvielfalt und des Verlustes von Lebensräumen noch nicht. Naturschutz bleibt die Zukunftsaufgabe.

Wir Menschen sind von einer intakten und vielfältigen Natur abhängig. So tragen beispielsweise Wälder, Moore und Flussauen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei. Insekten sind wesentlich für die natürliche Bestäubung und damit für die Lebensmittelproduktion. Stadtnatur trägt zur Abkühlung in heißen Sommern und zu guter Luft bei. Wenn diese und andere Naturleistungen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies unsere Lebensgrundlagen in Gefahr bringen. Dann sind sie unwiederbringlich verloren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, wieder artikelweise vorzugehen. Es sind zwei Artikel. Ich glaube, die kann ich gleich zusammennehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht erkennen.

Dann lasse ich abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen beiden Artikeln und der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist den Artikeln mehrheitlich zugestimmt.

Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen ist dem Entwurf dennoch mehrheitlich zugestimmt und dieser damit als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 24

Zeit zu handeln – Das Handwerk stärken

und von Bürokratieaufwand entlasten

Drucksache 7/16209, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion AfD mit Herrn Abg. Beger. Danach kommen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Beger, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Handwerk muss von Steuern und Bürokratie entlastet werden,

(Beifall bei der AfD)

so Ministerpräsident Kretschmer am 21. August 2023. Aber, Herr Kretschmer, wann fangen Sie denn einmal mit der Entlastung an? Steuerentlastung – Fehlanzeige. Bürokratieentlastung – auch Fehlanzeige. Sie hatten jetzt fünf Jahre Zeit und haben leider wieder einmal nicht viel geschafft. Deshalb heute unser Antrag zu diesem wichtigen Thema.

Da unser Handwerk dringend gestärkt werden muss, fordern wir schnellstmöglich vier Dinge: erstens, das Handwerk von den unrealistischen Vorgaben des Lieferkettengesetzes der Ampel zu befreien, zweitens die Rücknahme der Vorfälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge, drittens die Erhöhung der Gewinn- und Umsatzgrenzen, ab der die Buchführungspflicht gilt, sowie die einheitliche Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Dokumente auf fünf Jahre. Und viertens: Um das Handwerk personell und unternehmerisch zu stärken, brauchen wir auch Weiterbildungsboni und Gründungsprämien.

Jetzt werden Sie von der Regierungsbank wieder sagen: Ach, der Beger übertreibt mal wieder maßlos. So schlecht geht es dem sächsischen Handwerk doch gar nicht. Dann habe ich hier einige aktuelle Zahlen aus dem Handwerk für Sie parat: Mittlerweile haben in Sachsen vier von fünf Meisterschülern kein Interesse an der Selbstständigkeit, weil sie die übermäßige Bürokratie fürchten und die dadurch entstehenden Geschäftsrisiken ablehnen.

Die Unternehmensnachfolgeproblematik im Freistaat hat sich zugespitzt. Rund 7 600 sächsische Familienunternehmen finden keinen Nachfolger und stehen somit vor dem Aus. Die Dachdeckerinnung Meißen befürchtet sogar das Aussterben fast aller kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region.

Die zentralisierte Berufsschulnetzplanung hat dazu geführt, dass Handwerkslehrlinge auf dem Weg zu ihrer Berufsschule oft quer durch ganz Sachsen reisen müssen und dadurch auf eine Handwerkerlehre noch weniger Lust haben.

Sie machen mit Ihrer schlechten Politik der letzten Jahre mittlerweile eine ganze Branche unattraktiv. Mit dieser Politik entziehen Sie dem Handwerk den dringend benötigten Nachwuchs und zerstören es endgültig.