Protocol of the Session on June 12, 2024

Zweitens hat sich auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof ziemlich klar positioniert. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich die Pressemitteilung des Gerichts:

„Lageabhängige Identitätskontrollen können dazu beitragen, der Polizei Erkenntnisse zu verschaffen, mit denen sie Gefahren abwehren kann. Der mit der Identitätsfeststellung verfolgte Zweck steht nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs. Die Maßnahmen beziehen sich jeweils auf einen hinreichend konkreten und objektiven Anlass. Die Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle werden beachtet.“

Deshalb, meine Damen und Herren, sprechen wir nicht von anlasslosen und verdachtsunabhängigen Kontrollen. Das entspricht nicht der Realität der sächsischen Polizei. Damit erlangt der vorgelegte Gesetzentwurf seine Zustimmungsfähigkeit aus dem Umstand, dass wir das Verantwortbare umsetzen, aber auch nicht mehr.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur

Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16585.

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, im Block abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Den gibt es nicht.

Ich trage jetzt die einzelnen Gesetzesbestandteile vor und danach stimmen wir im Block ab: Neue Überschrift: Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Zustimmung.

Ich stelle nun den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Drucksache 7/16341, Gesetzentwurf der Fraktionen

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Drucksache 7/16586, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Der erste gemeldete Redner ist Herr Kollege Zschocke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um zwei Änderungen im Naturschutzgesetz, und ich möchte es ganz kurz machen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir die Vorkaufsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Kommunen wieder her.

Es gibt auch weitergehende Erwartungen in Richtung eines Vorkaufsrechts für das Land oder für anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel die LaNU. Die Vorstellungen sind

unterschiedlich, und daher kommt am Ende nur das zustande, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Es gab zum Beispiel unterschiedliche Vorstellungen, ob man die technische Umsetzung beim Vorkaufsrecht den Kommunen überhilft oder ob man es wie beim wasserrechtlichen Vorkaufsrecht über das zentrale Flächenmanagement des Freistaates macht. Einen konnten wir letztendlich die Einszu-eins-Umsetzung aus dem Bundesrecht, und das wird auch von der kommunalen Ebene und den Verbänden im Rahmen der Anhörung unterstützt.

Des Weiteren wollen wir das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutzdienst auf 16 Jahre herabsetzen. Das haben wir zwar nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, aber hierin sind wir uns einig, dass dies eine sehr wichtige Maßnahme ist, um junge Menschen frühzeitig an den Naturschutz heranzuführen und zu motivieren, Verantwortung zu

übernehmen. Dafür gab es vollständige Unterstützung im Rahmen der Anhörung.

Es steht schon fest: Diese Maßnahme allein wird nicht ausreichen, dass es tatsächlich zu mehr Zulauf für das Ehrenamt im Naturschutz führt. Eine verbindliche gesetzliche Absicherung der sächsischen Naturschutzstationen wäre aus unserer Sicht wünschenswert gewesen, weil die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die fachliche Begleitung der ehrenamtlichen Arbeit und der vielen praktischen Naturschutzmaßnahmen verlässliche Arbeitsgrundlagen braucht. Doch in der Koalition findet man am Ende Kompromisse.

Gemeinsam ist es zum Beispiel gelungen – das möchte ich noch einmal herausstellen –, die Finanzausstattung der Naturschutzstationen in diesem Doppelhaushalt deutlich zu verbessern. Diesen Erfolg möchte ich noch einmal ausdrücklich würdigen und mich bei den Koalitionspartnern für die Unterstützung bedanken.

Ohne eine gesetzliche Unterstützung oder Absicherung kommt es erneut auf engagierte Naturschutzpolitikerinnen und -politiker in den kommenden Haushaltsverhandlungen an, dafür zu kämpfen, dass die dringend notwendige Arbeit im Naturschutz, bei der es teilweise auch um gesetzliche Aufgaben geht, stabil abgesichert bleibt.

Meine Damen und Herren! Das Artensterben, die Auswirkungen der Klimakrise auf Natur und Landwirtschaft, der Verlust von Lebensräumen durch Lebensraumzerschneidung und fortschreitenden Flächenverbrauch dürfen nicht länger als Sekundärprobleme irgendwie mit bearbeitet werden. Die Bewältigung der Krise der Natur ist vorrangig; denn es geht um nichts weniger als um die Lebensgrundlagen von uns Menschen.

Die beiden Änderungen, die ich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einbringe, sind sehr wichtig. Ich will das überhaupt nicht kleinreden. Den Anspruch einer umfassenden Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, wie es angesichts der Veränderungen von Klima und Biodiversität notwendig wäre, erfüllen diese beiden Änderungen allerdings nicht, aber, wie gesagt, der Gesetzentwurf erfüllt unseren Koalitionsvertrag an dieser Stelle zuverlässig.

Insofern ergeht ein Dank an die Koalition und vor allem an den Ausschuss, dass es auf der Zielgeraden gelungen ist, die Anhörung noch zu ermöglichen und die Änderungen inhaltlich zu einen. Ich bitte um Unterstützung.

Ich möchte mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bedanken in einer – ich will es mal so sagen – nicht ganz einfachen Koalition, insbesondere bei Andreas Heinz, Volkmar Winkler, aber auch bei Antonia Mertsching für dieses immer wieder starke und wertvolle Engagement für Natur und Landwirtschaft. Natürlich bedanke ich mich auch bei meiner Fraktion, ebenso für die Unterstützung durch die Verwaltung.

Die Bereitschaft und die Fähigkeit von Politikerinnen und Politikern, Kompromisse auszuhandeln, zu den geschlossenen Vereinbarungen zu stehen und diese gemeinsam zu vertreten und verlässlich umzusetzen – auch wenn sie für

alle Seiten nicht immer zufriedenstellend sind –, wird in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach immer wichtiger werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

Wir hörten Herrn Kollegen Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Als nächster Redner ist Herr Prantl für die AfD gemeldet.

Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Kurz vor Ende der Legislaturperiode soll nun das Sächsische Naturschutzgesetz einmal angefasst werden. Es geht um zwei Schwerpunktthemen: erstens das Vorkaufsrecht für Kommunen nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz und zweitens die Altersabsenkung freiwilliger Naturschutzhelfer von 18 auf 16 Jahre.

Meine Damen und Herren! Das geplante Vorkaufsrecht für Kommunen an Grundstücken sehen wir als AfD-Fraktion ausgesprochen kritisch. Erstens privilegiert es Gemeinden und Landkreise, als Mitbewerber auf dem Flächenmarkt aufzutreten und bevorzugt diese beim Ankauf von Flächen, was für viele Flächenbewirtschafter und Mitbewerber überhaupt kein gutes Signal ist. Zweitens werden diese Bedenken auch vom Sächsischen Landkreistag geteilt.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Drittens denke ich, dass dieses geplante Vorkaufsrecht, lieber Herr Voigt, bei unseren ländlichen Kommunen – auch in Ihrem schönen Vogtland – keinerlei Bedeutung haben wird. Es wird keine Bedeutung haben und ich erkläre Ihnen jetzt, warum.

(Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU)

Aufgrund der klammen Kassen gehe ich dort von sehr zurückhaltendem Interesse ausgerechnet für den Erwerb von Naturschutzflächen aus.

Sagen Sie mir doch einmal, Herr Voigt oder Frau Friedel: Welchen Mehrwert soll denn ein ländlicher Gemeinderat im Erwerb einer Naturschutzfläche sehen, welche für die Stadtentwicklung vollkommen bedeutungslos ist, welche städtebaulich überhaupt nicht verwertbar ist und welche den Mitarbeitern im Rathaus nur kleinteilige und komplizierte Bewirtschaftungsprobleme, Anlastungsrisiken und Bürokratie einbringt?

(Sabine Friedel, SPD: Weil es weitsichtig und dem Gemeinwohl verpflichtet ist! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Warum in aller Welt soll ein Gemeinderat im schönen Vogtland oder bei Ihnen, Frau Friedel – –

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Ja, die Einsicht in die Notwendigkeit! Im Gegensatz zu Ihnen sehen diese Städte und Gemeinde auch das Machbare und das Notwendige, setzen die richtigen Prioritäten

und können auch ihr Geld nur einmal ausgeben, nicht mehrmals.

Also, warum ein zusätzliches Problem organisieren? Das wird ins Leere laufen. Damit wird das Vorkaufsrecht auf dem Land schlichtweg überflüssig.

(Sören Voigt, CDU: Nein!)