Protocol of the Session on June 12, 2024

Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Überprüfungsmöglichkeit der Betroffenen und damit letztendlich auch weiter das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und gleichzeitig in alle Institutionen, die zur Bewahrung eines freiheitlichen Zusammenlebens unverzichtbar sind.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Viel wird derzeit von der Polizei im Freistaat erwartet. Nach der Absicherung des Kommunal- und Europawahlkampfs, der hinter uns liegt, kommt die Europameisterschaft, über die wir heute Morgen schon geredet haben. Daran schließt sich übrigens ein Landtagswahlkampf an, der mit Blick auf die Erfahrungen aus den Kommunal- und Landtagswahlen durchaus auch für die Polizei eine nicht unerhebliche Last mit sich bringen dürfte und auch Ressourcen binden wird. Doch zeigt sich gerade an diesem Beispiel, wie wesentlich die Polizei ist, um die Bedingungen eines demokratischen Wettbewerbs gerade in unserer freiheitlichen Demokratie zu schaffen und zu sichern.

Eine transparente, demokratische Polizei ist ein wesentlicher Pfeiler unser aller Freiheit und soll alles dafür tun, dass sie das notwendige Vertrauen der Bevölkerung genießt und gleichzeitig das Vertrauen in sie setzen kann.

Deswegen möchte ich zum Abschluss meiner letzten innenpolitischen Rede in dieser Legislaturperiode – obwohl man das als Innenpolitiker nie sagen sollte, denn erfahrungsgemäß kann immer irgendetwas passieren, ich will das nicht beschreien; ich hoffe, wir sehen uns hier in der Sommerpause nicht zur Innenausschusssitzung und erst recht nicht zum Plenum – daher ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten für den Dienst an unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung im Freistaat Sachsen danken und um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf werben.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Nach Kollegen Lippmann spricht jetzt der Kollege Pallas. Er spricht für die SPD-Fraktion. Wir sind dann am Ende der Rederunde angekommen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind es scheinbar kleine Veränderungen, die große Wirkung entfalten können, gerade in Bereichen, in denen Sächsinnen und Sachsen der Staat sehr nahe und distanziert erscheint, wie bei Begegnungen mit der Polizei.

Wir als SPD haben neben unserem Fokus auf eine Reform der polizeilichen Aus- und Fortbildung gesagt und in den

zitierten Koalitionsvertrag mit hineinverhandelt, dass es mehr Transparenz und Vertrauen in die Arbeit und das Handeln der sächsischen Polizei geben soll, dass wir Polizeiarbeit besser machen wollen. Dafür steht auch diese kleine Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.

Wir führen die Kontrollquittung nach einer polizeilichen Maßnahme an kriminogenen Orten ein, und wir sorgen dafür, dass die Bodycams, die die Polizeibeamtinnen und -beamten bereits tragen, künftig eingeschaltet werden müssen, und zwar ab dem Moment, in dem die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei angedroht wird.

Was heißt das nun konkret? Es gibt immer wieder Vorfälle, in denen Personen ohne erkennbaren legitimen Grund kontrolliert werden. Dies ist insbesondere an Orten der Fall, wo regelmäßig viel Kriminalität auftritt. Dort kann jeder und jede kontrolliert werden, der oder die sich dort nur kurz aufhält, einkaufen geht oder dort wohnt. Kontrollmuster der Polizei müssen sich, wenn sie sich nicht auf konkrete Anhaltspunkte beziehen, die eine Kontrolle der konkreten Person rechtfertigen, auf faktenbasierte und aktualisierte Lagebilder in Bezug auf die Kriminalitätslage beziehen. Nur dann müssen Bürgerinnen und Bürger in einem Rechtsstaat – und darum geht es – auch hinnehmen, an solchen Orten quasi zufällig, aber öffentlichkeitswirksam von der Polizei kontrolliert zu werden und von Polizeimaßnahmen betroffen zu sein.

Die Kontrollquittungen werden im Ergebnis die rechtliche Überprüfung dieser Grundlagen polizeilichen Handels im Nachhinein erleichtern. Herr Wippel, es geht hier eben nicht darum, dass Abgeordnete des Sächsischen Landtages Kleine Anfragen stellen können auf Grundlage dieses Gesetzes. Es geht darum, dass Betroffene ihre bürgerlichen Rechte wahrnehmen können und im Nachhinein überprüfen lassen können, ob diese polizeiliche Maßnahme richtig war.

Ich möchte auf das Zweite, das Sie gesagt haben, eingehen: Ihr Gefasel von anlasslosen oder nicht anlasslosen Kontrollen. Es ist deshalb Unsinn, was Sie gesagt haben – – Sie könnten das auch wissen, wenn Sie in Analogie an die Konstruktion der verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum denken. Auch dazu hatte, als das im Sächsischen Polizeigesetz vor längerer Zeit eingeführt wurde, der Sächsische Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass es nicht völlig frei ist, sondern dass es nur aufgrund solch aktualisierter Lagebilder in Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität nach bestimmten Mustern erfolgen darf.

Für die kontrollierten Personen ist es, wenn nichts Konkretes vorliegt, verdachtsunabhängig und eben doch ohne konkreten Anlass. Man könnte das als Wortklauberei bezeichnen.

(Sebastian Wippel, AfD: Genau!)

Doch ich denke, es ist wichtig, das noch einmal festzuhalten; denn die Diskussion darüber, warum wir diese Kontrollquittung nur an kriminogenen Orten ausstellen, macht deutlich, dass man andere Bereiche, in denen eine ähnliche

Systematik der Polizei sowie ähnliche Befugnisse vorhanden sind, ebenfalls einbeziehen kann.

Ich will nicht verhehlen, dass wir innerhalb der Koalition ganz intensiv darüber diskutiert haben, welcher der richtige Weg ist. Ich kann an der Stelle sagen, dass ich es mir durchaus hätte vorstellen können, beim Thema Kontrollquittung einen untergesetzlichen Weg zu gehen. Es klang in der Innenausschusssitzung an: Es gibt solche Formulare und Kontrollbescheinigungen bereits sehr lange bei der Polizei. Sie können, wurden und werden auch von Betroffenen verlangt und in unterschiedlichen Situationen ausgehändigt. Ich kann es mir deshalb vorstellen, einen eher unbürokratischen Weg zu gehen, weil die Speicherung dieser Daten – um sie im Nachhinein überprüfbar zu machen – einen zusätzlichen Grundrechtseingriff darstellt.

Ich persönlich hätte mir das anders vorstellen können. Nun sind wir in einer Koalition, wir haben verschiedene Sichtweisen. Es gab einen Austausch mit dem Innenministerium. Es gab seitens des Ministeriums und seitens der Koalitionspartner eher die Empfehlung, es so zu machen; die Bodycam war uns wichtiger. Deshalb einigt man sich auf ein Paket und auf solch einen Kompromiss. Es hat sich nicht nur bewährt; ich finde das völlig in Ordnung und ich bin auch sehr auf die Praxisrelevanz dieses Instruments sowie darauf gespannt, wenn wir in zwei oder drei Jahren erneut darüber diskutieren, vielleicht auch evaluieren, was und welchen Aufwand die Maßnahme gebracht hat. Das muss man ebenfalls einbeziehen.

Was nützt nun die Änderung im Bereich der Bodycam? Bislang stand es einzig im Ermessen der Polizei, die Bodycam einzuschalten. Wir sagen jetzt: Sie ist immer dann einzuschalten, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs droht, und zwar ab dem Moment der Androhung. Das heißt, wenn die Polizistin oder der Polizist der Meinung ist, dass die polizeiliche Maßnahme – zum Beispiel die Aufforderung, eine Waffe aus der Hand zu geben – mit körperlichem Zwang gegenüber der Person durchgesetzt werden muss, dann muss sie dies ankündigen. Ab dieser Ankündigung muss durch die Gesetzesänderung die Bodycam eingeschaltet werden. Das ist deshalb wichtig, weil sich die Situation in solchen Einsätzen, bei denen regelmäßig Gefahr für Leib und Leben besteht, ganz schnell drehen kann. Dann ist tatsächlich keine Zeit mehr, die Kamera einzuschalten.

Die frühzeitige Aufzeichnung sichert also die Dokumentation der Androhung, die für die Rechtmäßigkeit des Polizeihandelns so wichtig ist, und ist damit ein wertvolles Beweismittel in der juristischen Aufklärung.

Herr Wippel hat vorhin auf die Gefahr hingewiesen, dass auch diese Situation sozusagen manipulativ erzeugt werden kann. Sie haben es anders formuliert, aber Sie haben es so gemeint. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Ziehen Sie es mit der bisherigen Norm zur Bodycam zusammen. Wir haben bereits die Regelung für das Pre-Recording, bei dem 60 Sekunden in Dauerschleife aufgenommen und überschrieben werden, bis wirklich aufgezeichnet wird. Die Minute vorher wird dann fest gespeichert, sodass der Weg

hin zur Androhung des unmittelbaren Zwangs dokumentiert werden kann. Das dient auch der Entlastung, im Zweifel beider Seiten bzw. der Polizeibeamten. Ich denke nicht, dass die Gefahr, die Sie beschrieben haben, tatsächlich so groß ist.

Wir übersehen aber Folgendes nicht und als früherer Polizist – Sie nahmen darauf Bezug – ist es mir noch sehr gut in Erinnerung, dass es Situationen geben kann, in denen weder Androhungen noch Aufzeichnungen möglich sind, weil ein augenblickliches Geschehen die Polizeibeamten zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwingt. In diesen Fällen kann selbstverständlich das Einschalten der Bodycam unterbleiben, ohne dass die jeweiligen Beamtinnen und Beamten im Nachhinein dafür belangt werden können.

Für die SPD-Fraktion ist das Gesetz unterm Strich ein wichtiger Baustein im Polizeirecht und es hilft der Zivilgesellschaft und der Polizei gleichermaßen im Hinblick auf die Dokumentation und die nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns. Als SPD stimmen wir diesem Gesetz zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Herr Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Ich bitte die Staatsregierung nach vorn. Herr Staatsminister Schuster, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

(Staatsminister Armin Schuster zeigt nach draußen auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto.)

Ich habe gerade am anderen Elbufer ein Polizeifahrzeug vorbeifahren sehen. Wir leben Tag und Nacht, sieben Tage die Woche in einem der sichersten Bundesländer Deutschlands,

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

und das mit einer Polizei, die nicht so üppig ausgestattet ist wie in den großen Ländern, in denen Geld eine andere Rolle spielt. Diese Polizei arbeitet unter Hochdruck.

Das wissen Sie jetzt nur im Einzelfall: Da ich der Polizeiminister bin, führe ich in regelmäßigen Abständen mit Mitgliedern dieses Landtags Gespräche, weil Sie Erfahrungen mit einer Polizeikontrolle gesammelt haben. Das letzte Gespräch liegt nicht einmal eine Woche zurück und steht symbolisch für unzählige Gespräche, die ich hier hatte und bei denen mir rückgemeldet wurde: Herr Minister, die kontrollierenden Beamten wussten nicht einmal, wer ich bin, und ich wurde fantastisch behandelt. Ich ernte von Ihnen in Einzelfällen permanent Lob über das Verhalten in Polizeikontrollen.

Herr Abg. Lippmann, deshalb empfehle ich neben dem Zähneputzen: Gönnen Sie sich ruhig jeden Tag eine Polizeikontrolle. Mit unseren Polizeibeamten macht das Spaß.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der AfD)

Sie werden ganz sicher den Tag vergnügter verbringen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Weil das alles so ist, will ich mich bei den Beamtinnen und Beamten damit bedanken – das war unser Ziel –, Sorge dafür zu tragen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine ausufernden Regelungen getroffen werden – auch keine lausigen, Frau Abg. Köditz –, sondern wohldosierte und minimalinvasive.

Das, meine Damen und Herren, ist gelungen. Auch dafür möchte ich mich – vielleicht zum letzten Mal heute – stellvertretend bei den Abg. Wähner, Lippmann und Pallas bedanken. Ich kenne zu den aus unserer Sicht nicht nötigen Themen – zum Beispiel Kontrollquittung – Regelungen in Deutschland von den BÜNDNISGRÜNEN, die ich im Leben nicht mitgemacht hätte, weil der Generalverdacht gegen die dortige Polizei damit in Stein gemeißelt wird. Das haben wir nicht gemacht.

(Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

Ich bin der festen Überzeugung, dass das, was wir gemacht haben, eine minimalinvasive und wohldosierte Regelung ist.

Zur Kontrollquittung: Ja, die gibt es, aber man muss sie – erstens – einfordern und – zweitens – bekommt man sie nicht überall.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Dann ist sie ausgehebelt, das ist ja super!)

Diese Kontrollquittung wird nur an gefährlichen Orten einzufordern sein. Und auch dort, meine Damen und Herren, an den gefährlichen Orten muss der Beamte eine Ermessensentscheidung im Rahmen der anlassgebenden Lage mit einer besonderen Sensibilität treffen. Also, bitte: Unterstellen wir nicht, nur weil es ein gefährlicher Ort ist, dass ein Beamter wie mit dem Schleppnetz einfach jeden grundlos kontrollieren würde.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Nicht jeden, nur bestimmte Leute! – Mirko Schultze, DIE LINKE: … schwarze Haare!)

Nein, dem widerspreche ich ganz eindeutig. Die Genese unseres Gesetzes war auch so, dass wir unbedingt betont haben: Lageabhängige Identitätskontrollen werden rechtmäßig und verantwortungsbewusst und nicht willkürlich durch die Polizei gemacht. Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es nicht in der sächsischen Polizei; das wäre ja Willkür.

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir uns die Vertrauens- und Beschwerdestelle angeschaut. Ihr ist kein

einziger Sachverhalt bekannt, also keine explizite Beschwerde, die ein zusätzliches Kontrollinstrumentarium per se begründen würde.

Zweitens hat sich auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof ziemlich klar positioniert. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich die Pressemitteilung des Gerichts: