Protocol of the Session on June 12, 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Tagesordnungspunkt soll über das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgestimmt werden. Dabei werden Anpassungen des Medienstaatsvertrages infolge des European Digital Services Acts und der Umsetzung des Bundesrechts durch das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen.

Dieser harmlose Vorgang beinhaltet jedoch einige sehr kritische Punkte, welche ich nun ausführen möchte. Es ist wichtig, die tiefgreifenden Auswirkungen dieses Gesetzes und des DSA kritisch zu beleuchten. Der DSA behauptet, die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu schützen. Doch dieses Versprechen ist trügerisch. Hinter der Fassade des Schutzes der Grundrechte wird ein System geschaffen, das fundamentale Prinzipien unserer Demokratie untergräbt.

Artikel 34 des DSA verpflichtet Plattformen nicht zur Löschung rechtswidriger Inhalte, sondern sie fordert auf, besondere Aufmerksamkeit auf „kritische“ und „nachteilige“ Einträge zu richten. Dies bedeutet, dass Informationen, die zwar legal, aber als schädlich angesehen werden, entfernt werden könnten. Diese vagen Begriffe wie „kritisch“ oder „nachteilig“ lassen viel Raum für Interpretation und Missbrauch, was letztlich zu einer Form der Zensur führt.

Die sogenannten Erwägungsgründe zum DSA verschärfen diese Probleme weiter. Plattformen sollen auch anderweitig schädliche Informationen löschen und Desinformationen verhindern. Der Begriff „Desinformation“ ist jedoch nicht klar definiert, was die Gefahr birgt, dass jede unbequeme Meinung als solche klassifiziert und entfernt wird. Dies wird die demokratische Auseinandersetzung erheblich einschränken und ein Klima der Unsicherheit und Selbstzensur schaffen.

Ein weiteres gravierendes Problem ist die Einführung präventiver Informationskontrollen. Plattformen und Suchmaschinen sollen vorausschauend Inhalte entfernen, die potenziell schädlich sein könnten. Solche präventiven Maßnahmen werden in demokratischen Gesellschaften grundsätzlich abgelehnt, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken und die öffentliche Debatte über bestimmte Themen verhindern. Der DSA, der hier umgesetzt werden soll, wird auch zu einem Phänomen namens Overblocking führen, bei dem Plattformen aus Angst vor Sanktionen Inhalte vorsichtshalber entfernen. Sanktionen nach dem DSA können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, was einen enormen wirtschaftlichen Druck erzeugt, Inhalte zu löschen, auch wenn diese nicht eindeutig rechtswidrig sind.

Die Automatisierung der Inhaltsüberprüfung verschärft dieses Problem zusätzlich. Automatische Erkennungstechnologien sind oft ungenau und führen zu Fehlentscheidungen. Das sehen wir bereits bei KIVI. Dies wird zu einer Vielzahl ungerechtfertigter Löschungen führen und die Meinungs- und Informationsfreiheit weiter einschränken.

Die zentrale Kontrolle digitaler Medien durch die EUKommission und die Verlagerung der Medienaufsicht von den Bundesländern auf die Bundesebene stellt einen weiteren demokratischen Rückschritt dar. Die föderale Struktur unserer Medienaufsicht wird dadurch untergraben. Die Kontrolle wird zunehmend zentralisiert und bürokratisiert.

Schließlich ist die Komplexität des DSA, der hier umgesetzt werden soll, für den Bürger schwer durchschaubar. Die Bedrohung demokratischer Grundrechte manifestiert sich schleichend hinter einer rechtsstaatlichen Fassade. Diese Maßnahmen greifen wissentlich die durch Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Rechte an.

Zusammengefasst bedroht der hier umzusetzende DSA durch dieses Digitale-Dienste-Gesetz und das hier vorliegende Gesetz die Meinungsäußerung, schafft ein Klima der Angst und Unsicherheit und untergräbt die demokratische Debatte. Es liegt an uns, diese Risiken ernst zu nehmen und für den Schutz unserer demokratischen Werte einzutreten.

Ohne Filter würden die Bürger in der internationalen Presse und auf Twitter zum Beispiel über Angriffe auf meinen geschätzten Kollegen Hans-Jürgen Zickler informiert. Hans-Jürgen Zickler wurde angegriffen. Während die internationale Presse darüber berichtete, war in den Sendungen „ZDF heute“ und „Tagesschau“ dazu nichts zu hören. Auf Twitter bzw. auf X wurde ungefiltert über den islamistischen Mordanschlag auf Rouven Laur und Michael Stürzenberger berichtet, während die „Tagesschau“ von einem Mann berichtet, der in Mannheim mehrere Personen verletzt habe.

Während die grüne Bundesaußenministerin kurz nach diesem Mordanschlag den Import afghanischer Migranten auf monatlich 10 000 Personen erhöhen will, erfährt man davon in ARD und ZDF nichts.

Durch dieses Gesetz würde den Bürgern auch die letzte freie Informationsmöglichkeit genommen. Deshalb steht die AfD-Fraktion für die Grundrechte der Bürger ein.

(Lachen bei der SPD)

Deswegen will die AfD-Fraktion keine Zensur. Deshalb will die AfD-Fraktion Freiheit in der Berichterstattung. Deshalb will die AfD-Fraktion Meinungsfreiheit. Freiheit gibt es nur mit der AfD-Fraktion. – Wir lehnen dieses Gesetz ab.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: So viele Lügen am Abend hier!)

Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE nun bitte Antje Feiks.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Staatsvertrag wird eine große Spannbreite aufgemacht. Digitale Dienste und Angebote versus regionale TV-Fensterprogramme, weltweit agierende Konzerne versus deutsche Anbieter, die Regulierung eines milliardenschweren digitalen Kommunikations- und Dienstleistungsmarktes versus schlecht finanzierter regionaler TV-Fenster.

Auf der einen Seite geht es um die Schaffung eines sicheren digitalen Umfeldes, den Schutz von Grundrechten im Internet und die Herstellung einer effektiven Aufsicht über Online-Plattformen. Auf der anderen Seite geht es um regionale Medienvielfalt im Fernsehen. Für uns ist klar, es wäre besser gewesen, beides extra zu behandeln; schließlich haben die beiden Themenfelder nur wenig bis gar nichts miteinander zu tun, es sei denn, man möchte, dass mindestens eines der Themen keine Beachtung findet.

Zum einen geht es um das Digitale-Dienste-Gesetz bzw. um die Umsetzung des Digital Services Acts. Deutschland kommt nicht nur spät bei der Umsetzung des Acts, sondern Deutschland setzt dabei wichtige Themen auch nicht auf die Tagesordnung. Das Digitale-Dienste-Gesetz ist ein Fortschritt und enthält viele wichtige Punkte, wie eine

zentrale Beschwerdestelle oder den Punkt, dass das Bundesamt für Justiz nicht gesondert für soziale Netzwerke zuständig ist.

Wir finden es richtig, dass Firmen aus dem Beirat ausgeschlossen werden, um Interessenskonflikte bei der Regulierung von Plattformen zu vermeiden, und dafür die zivilgesellschaftliche Expertise im Beirat deutlich gestärkt wird. Es ist keine Frage, das sind positive Entwicklungen.

Allerdings wird auch die Überwachung ausgeweitet. Die Datenweiterleitungen an das BKA gelten nun für alle Anbieter von Hosting-Diensten in Deutschland. Das bedeutet praktisch, dass mehr Stellen umso mehr Daten ausleiten. So geht das BKA von einem zusätzlichen Mehrbedarf von 404 Stellen aus. Zudem findet keine strafrechtliche Prüfung statt, bevor die Daten weitergegeben werden. Es muss also nicht einmal ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vorliegen, bevor die Daten an das BKA gegeben werden. Somit können sehr viele Menschen und potenziell auch Journalistinnen und Journalisten von dieser Regel betroffen sein, ohne eine tatsächliche Straftat begangen zu haben. Damit besteht die Gefahr weitreichender Eingriffe in die Grundrechte.

Zum Zweiten geht es um die regionalen TV-Fenster. Damit reden wir einmal nicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern über die Versprechen der Privaten. In § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages soll die bislang geltende Regelung über die Regionalfenster fortgeschrieben werden.

Bislang gibt es jedoch in Sachsen sowie dem Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Regionalfenster. Dieser unhaltbare Zustand soll einfach verlängert werden. Immer wieder haben wir darüber diskutiert, dass regionaler Journalismus erhalten bleiben und am besten gestärkt werden muss. Der Landtag hat beschlossen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt lokaljournalistische Angebote fördern soll. Im Koalitionsvertrag von 2019 heißt es: „Wir erwarten auch von den großen privaten Sendeanstalten eine stärkere regionale Berichterstattung.“

Am 15. Juni 2023 unterstreicht die Rundfunkkommission unter anderem die Bedeutung und Notwendigkeit der Aufnahme von Regionalfensterprogrammen in den reichweitenstärksten Fernseh-Vollprogrammen der beiden größten Sendergruppen Deutschlands, weil darin ein wichtiges Vielfaltsicherungsinstrument gesehen wird. Doch warum gibt es dann in Sachsen keine Regionalfenster? Es gibt bisher keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in den genannten Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde. Dabei ist besonders ärgerlich, dass die Federführung bei solchen Verhandlungen in Sachsen liegt. Sie liegt in der Staatskanzlei, doch irgendwie kommen wir da nicht voran, obwohl in den letzten fünf Jahren zweimal die Chance dagewesen wäre. Mit dem 2019 verhandelten Medienstaatsvertrag von 2020 wurden

unter anderem die Werberegelungen für die Privaten liberalisiert. Im Gespräch war, dass die privaten Sendergruppen einen Teil der so generierten Mehreinnahmen für die Finanzierung des lokalen und regionalen privaten Rundfunks, insbesondere in den ostdeutschen Ländern, abgeben.

Die Sächsische Staatsregierung, die auch die AG Regionale Vielfalt der Rundfunkkommission koordiniert, war beauftragt, hierzu Vorschläge zu entwickeln. Im Staatsvertrag von 2020 fanden sich dann am Ende keine Regelungen, allerdings gab es Absichtserklärungen. So hatten die privaten Sendergruppen angesichts der Werbezeitenliberalisierung 2020 versprochen, ihr Engagement für die regionale Berichterstattung zu verstärken.

Wir haben damals schon bezweifelt, dass das Versprechen eingelöst wird, aber man hofft ja bekanntlich bis zum Schluss. Nun haben wir 2024. Der Staatsvertrag, der heute vorliegt, zementiert mit dem Verweis auf den 01.07.2002 den Zustand, und es gibt nicht einmal mehr Absichtserklärungen, den Zustand zu verbessern und damit die regionale Berichterstattung zu stärken. Immer wieder wird uns gebetsmühlenartig erklärt, dass der Markt schon alles regeln wird. Nichts tut er. Er sorgt eben nicht zum Beispiel für mehr Barrierefreiheit im Fernsehen oder für regionale Berichterstattung, wenn er es nicht muss. Der sogenannte Markt hält es auch nicht mal für notwendig, gemachte Versprechen von selbst einzuhalten. Deshalb hätte der Staatsvertrag genau das machen müssen. Er hätte regeln müssen. Denn noch einmal sei gesagt: Es geht um Medienvielfalt, um gesellschaftliche, kulturelle, politische, regionale Vielfalt, die viele Menschen in Medien erfahren oder eben nicht.

Dieses beharrliche Nichtregeln widerspricht dem Geist des Staatsvertrages. Es verlängert die Ungleichbehandlung. Die privaten Sendergruppen müssen verpflichtet werden, in allen Bundesländern Regionalfenster auszustrahlen, zumal sie von der Werbezeitenliberalisierung profitiert haben. Eine Lösung dafür ist denkbar einfach. Aus dem Staatsvertrag muss nur der Verweis auf den 01.07.2002 gestrichen werden. Der Medienänderungsstaatsvertrag ist an dieser Stelle mehr als enttäuschend. Zur Kritik bei der Umsetzung des DSA habe ich bereits etwas gesagt. Da haben wir mindestens Bauchschmerzen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag ab.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Die BÜNDNISGRÜNEN haben gesagt, sie wollen nicht sprechen. Deswegen spricht für die SPD-Fraktion jetzt Dirk Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag befasst sich mit den zwei Aspekten, von denen wir eben schon gehört haben, einerseits mit dem Digital Services Act, dem DSA und andererseits mit den

Regionalfenstern. Ich will zu beiden kurz etwas sagen, natürlich auch als Einordnung für die Koalitionsfraktionen, weil wir mit dem DSA die Anpassung an europäisches Recht vornehmen wollen und das damit in Verbindung stehende Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes ansprechen.

Es ist attraktiv für digitale Plattformen, polarisierende Inhalte zu verbreiten. Dadurch können sie leicht ihre Reichweite steigern. Man kann höhere Einnahmen generieren, weil die Werbekunden sich freuen. Dafür, dass Hassrede und digitale Gewalt künftig weniger die Algorithmen und das Geschehen auf den großen Internetplattformen bestimmen, hat die Europäische Union den DSA ins Leben gerufen. Der gilt seit Februar 2024 und ist jetzt von den Mitgliedstaaten der Union umzusetzen. Der DSA gibt Internetnutzerinnen und -nutzern allgemein mehr Rechte gegenüber den Digitalunternehmen. Kurz gesagt: Er schützt ihre Grundrechte im Netz. Er nimmt darüber hinaus auch die großen Plattformanbieter in die Verantwortung, reguliert und hat Hebel, um die Entfernung von Inhalten durchzusetzen.

Plattformen können künftig mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie antisemitische Hetzvideos oder Videos mit Gewaltdarstellungen verbreiten, auch Videos, die die Menschenwürde verletzen. Das darf in Zukunft nicht mehr ausgespielt werden. Die Höhe der Bußgelder von bis zu 6 % des Jahresumsatzes ist durchaus schmerzhaft. Bei Untätigkeit kann das in die Höhe gehen. Da sollten selbst die Tec-Konzerne ihrer Verpflichtung nachkommen. Kurzum: Die Europäische Union setzt hier starke Leitplanken für einen sicheren und guten Aufenthalt im Internet. Wie es von Kollegen von der AfD-Fraktion dargestellt wurde, dass hier möglichweise Grundrechte eingeschränkt werden, so sind wir der Meinung, dass das nicht der Fall ist. Ganz im Gegenteil, was offline verboten ist, muss in Zukunft auch online verboten sein.

Wir stärken also durch den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. In der Praxis werden Landesmedienanstalten dabei auch eine wichtigere Rolle spielen, weil sie in der Umsetzung gefragt sind. Sie tragen also mehr Verantwortung, wenn es um Netzkultur und das gesellschaftliche Miteinander geht, den Schutz der Jugend und die Einhaltung unserer Grundrechte. Daher ist es in unser aller Interesse die Landesmedienanstalten weiter zu stärken, damit sie ihren Auftrag angemessen erfüllen können. Wir haben kürzlich erst das Privatrundfunkgesetz geändert.

Ein zweiter Aspekt in diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ist das Thema Regionalfenster; auch das klang gerade schon an. Regionalfenster gibt es bei uns für die privaten Sender leider nicht. Wir wollen trotzdem in der Zukunft weiter daran arbeiten, dass das auch möglich wird; denn wir halten es für wichtig, dass auch die großen privaten Sendergruppen diese Regionalfenster nicht nur erhalten, sondern deutschlandweit ausstrahlen können, damit in Zukunft auch die führenden Privatsender zum Beispiel über die Eröffnung des Neiße-Filmfestivals oder das DOK Festival in Leipzig berichten.

Wir sind der Meinung, die Chance für die Anpassung wird sich bieten. Wir werden weiter hinterher sein. Bisher haben wir es nicht geschafft; das ist richtig. Aber der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist schon in Verhandlung und ein siebenter wird mit Sicherheit folgen. Das sind Naturgesetze. Insofern sei zusammenfassend gesagt: Wir begrüßen die Regelungen des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages, und die Koalitionsfraktionen werden dem auch zustimmen.

Danke.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte jemand von der Staatsregierung sprechen? – Der Staatssekretär möchte sprechen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Europarecht, Bundes- und Landesrecht. Seine Normen betreffen Anpassungen an den Digital Services Act sowie an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, mit dem der nationale Rechtsrahmen an EU-Recht angepasst wurde. Der Digital Services Act bildet zusammen mit dem Digital Markets Act ein einheitliches Regelwert, das in der gesamten EU gilt.

Er verfolgt mehrere Ziele. Erstens soll ein sicherer digitaler Raum geschaffen werden, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Zweitens sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, die Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und weltweit fördern. Die Regelungskomplexe berühren massiv die medienpolitischen Interessen der Länder. Deshalb hat sich hier die Länderseite stark in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht und mit dem Bund die Ausgestaltung des Digitale-DiensteGesetzes umfangreich erörtert. Dabei konnten die Länder wichtige Veränderungen zu ihren Gunsten durchsetzen.

Dabei ging es einerseits um die Abgrenzung zum Rundfunk, der jetzt ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Digitale-Dienste-Gesetzes ausgenommen ist. Andererseits ging es um die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Onlineregulierung, und hier wiederum besonders um den Jugendschutz.

Im Einzelnen: Im Digitale-Dienste-Gesetz wurde den Ländern das Recht eingeräumt, die Landesmedienanstalten als weitere zuständige Behörde für die Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen bei der Nutzung von Onlineplattformen zu benennen. Die Länder haben im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Digital Services Act verlangt von den Mitgliedsstaaten, eine unabhängige Stelle zu benennen, welche die Bestimmungen des Digital Services Act umsetzt. Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass die 14 Landesmedienanstalten einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-DiensteGesetz und dem Digital Services Act benennen. Das stellt eine einheitliche stringente Kommunikation der Landesmedienanstalten gegenüber dem Bund und der EU bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben sicher. Vor allem stärkt diese Regelung die staatsferne Wahrnehmung medienaufsichtsrechtlicher Funktionen, die für das deutsche Medienrecht von prägender Bedeutung ist.

Schließlich werden die Landesmedienanstalten als Folge des Zusammenspiels von Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz bei der Aufsicht über die Onlineangebote deutlich gestärkt. Sie können nun gegenüber Dritten, namentlich Plattformbetreibern, neben der Sperrung auch eine Entfernung von Angeboten anordnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kurze Auflistung zeigt, wie der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag zur Verbesserung des Schutzes vor unzulässigen Onlineinhalten beiträgt. Wir alle wissen, dass Hass und Hetze im Netz zunehmen und dass die sozialen Netzwerke oft Ausgangspunkt dieser gefährlichen, uns alle betreffenden Entwicklungen sind. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der regulatorische Schritt unternommen wird.

Ein weiteres Element medienpolitischer Gestaltung ist es, ein vielfältiges Medienangebot zu sichern. Auch hier gibt es eine wichtige positive Veränderung. Durch eine klarstellende Formulierung wird abgesichert, dass die Regionalfensterverpflichtung für die zwei bundesweiten TVProgramme mit der höchsten Reichweite immer die beiden großen privaten Fernsehveranstaltergruppen RTL und Pro 7/SAT 1 gemeinsam trifft und nicht etwa nur eine Mediengruppe.

Meine Damen und Herren! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist deshalb von hoher medienpolitischer Bedeutung. Er leistet einen wichtigen Beitrag, die Medienlandschaft in Deutschland sicherer und vielfältiger zu gestalten.

Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.