Protocol of the Session on June 12, 2024

Sächsisches Gesetz zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts

Drucksache 7/15741, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16582, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Feiks, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts, Drucksache 7/15741, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/16582. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Vermessungs- und

Katastergesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gutachterausschussverordnung, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Das heißt, den Bestandteilen dieses Gesetzentwurfs ist zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung des Entwurfs

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 7/15755, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16570, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Dierks, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Redebedarf angemeldet; somit übergebe ich übergangslos an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Prantl. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Das sächsische Landesjugendhilfegesetz soll angepasst und an die Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes angeglichen werden, welches ein Baustein der sogenannten großen Lösung zur inklusiven Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe sein soll.

Die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch XIII zusammengeführt werden, was konkret bedeutet: Wenn künftig Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe benötigt werden, soll es keinen Unterschied mehr machen, ob das Kind behindert ist oder nicht. Das mag vielleicht gut gemeint sein; richtig ist es trotzdem nicht. Denn um Kinder und Jugendliche mit Behinderung optimal zu fördern, müssen wir ihnen spezialisierte und differenzierte Lösungen anbieten.

Zunächst bleibt allerdings abzuwarten, wie die sogenannte inklusive Jugendhilfe ausgestaltet sein wird; denn die wesentlichen Inhalte zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Bundesgesetz geregelt werden.

Wir wollen aber, dass sichergestellt sein muss, dass es für die leistungsberechtigten jungen Menschen zu keiner Verschlechterung kommt, und dass qualitative Errungenschaften in der Eingliederungshilfe für junge Menschen nach SGB IX erhalten bleiben.

Selbstverständlich hat der Freistaat Sachsen die Pflicht, erst einmal Bundesgesetze umzusetzen und, wenn erforderlich, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Es geht hier im Wesentlichen um die Einrichtung von Beschwerde-, Schlichtungs- und Ombudsstellen zur Vermittlung bei Streitfragen, um die Erweiterung von

Jugendhilfeausschüssen und um die Erlaubnis zur Durchführung von Vollzeitpflege in Einrichtungen. Zu all diesen Punkten gibt es von der AfD-Fraktion keine Kritik, weshalb wir uns dem Gesetzentwurf nicht entgegenstellen.

Ich nehme kurz noch Stellung zum Änderungsantrag der LINKEN. Eine angemessene Finanzierung soll gewährleistet werden, damit diese zentralen Aufgaben wirksam erfüllt werden können. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeit der Jugendhilfe auskömmlich finanziert wird. Das gilt ebenso für die personell und sachlich ausreichende Ausstattung des Landesjugendamts und für die finanzielle Ausstattung all derjenigen, die die Hilfeleistungen erbringen. Ihrem Änderungsantrag stimmen wir daher zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Gorskih spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute wird der Landtag die Überarbeitung des Landesjugendhilfegesetzes beschließen, allem voran aufgrund der sich durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergebenden Änderungsbedarfe im Landesrecht, zum Beispiel, um die Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen.

Doch leider geht der vorliegende Gesetzentwurf nicht über die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbundenen Anpassungsbedarfe hinaus. Von einer grundlegenden und zeitgemäßen Aktualisierung und Weiterentwicklung des Gesetzes, um die Zukunftsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe besser zu bewältigen, kann bei diesem Entwurf keine Rede sein. Insofern enttäuscht der Gesetzentwurf sicher viele an ihn gerichtete Hoffnungen. Dabei ist doch genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um über ein modernes Landesjugendhilfegesetz die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein gelingendes Zusammenwirken von Land, Kommunen und freien Trägern im Sinne der Kinder und Jugendlichen im Freistaat zu schaffen.

Die Enttäuschung setzte zumindest bei mir – aber ich glaube, nicht nur bei mir – spätestens zu dem Zeitpunkt ein, als es im Vorfeld der Anhörung des Regierungsentwurfs im Landesjugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr aus dem Ministerium hieß: Bitte nicht allzu viele Änderungswünsche am Entwurf – sonst würden die Träger, würde der Landesjugendhilfeausschuss die Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode gefährden. Noch deutlicher kann man die fachliche Debatte und auch die notwendige Kritikformulierung am Gesetzentwurf der Regierung ja wohl nicht einschränken.

Aufgrund einer engen Zeitschiene, für die aber nicht der Landesjugendhilfeausschuss und auch nicht die Trägerlandschaft verantwortlich war, wurde eine Drohkulisse aufgebaut, um ein vermeintliches Zuviel an Änderungswünschen für das mögliche Scheitern des Gesetzesvorhabens verantwortlich zu machen. Dieser Umgang mit dem Fachgremium Landesjugendhilfeausschuss und auch mit den Trägern sowie den Praktikerinnen und Praktikern ist aus meiner Sicht wirklich unverschämt. Das habe ich schon bei der Sondersitzung der Unterausschüsse im letzten Jahr deutlich gemacht.

Nichtsdestotrotz gab es zum Glück dennoch eine fachliche Debatte über den Regierungsentwurf, auch wenn sie unter den erschwerten Bedingungen eines entsprechend aufgebauten Drucks und ohne die Möglichkeit einer tiefgreifenden fachlichen Reflexion stattfand. Leider haben auch nur sehr wenige Anregungen aus der Fachdebatte Eingang in den Gesetzentwurf gefunden; man muss sie wirklich mit der sprichwörtlichen Lupe suchen. Das ist bedauerlich und grundsätzlich sehr unbefriedigend.

Auch dass das Ministerium bei der Frage nach der echten Novelle mit zukunftsweisenden Änderungen auf die nächste Legislatur vertröstet, macht es nicht besser. Ob diese Überarbeitung im sogenannten zweiten Schritt dann tatsächlich nach der Landtagswahl, also in der nächsten Legislatur, kommt, das bezweifle ich, ehrlich gesagt, und bin mir da wirklich nicht sicher.

Genau deswegen haben wir Ihnen zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vorgelegt, damit wir als Parlament in dieser Legislatur nicht die Chance verstreichen lassen, einige grundsätzliche Weichenstellungen für ein modernes, zeitgemäßes Landesjugendhilfegesetz vorzunehmen.

Nun zu den wichtigsten Änderungen in unserem Änderungsantrag, den ich hiermit gleich einbringen würde.

Erstens. Wir sprechen uns entschieden dagegen aus, dass der Entwurf Formulierungen zur erforderlichen Ausstattung der örtlichen Jugendämter sowie der ausreichenden personellen und sachlichen Ausstattung des Landesjugendamts streichen will; denn die notwendige Ausstattung des Landesjugendamts und auch der örtlichen Jugendämter ist bedauerlicherweise alles andere als eine Selbstverständlichkeit.

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit leistungsfähigen öffentlichen Trägern angewiesen. Nur wenn die Ämter personell und sachlich entsprechend ausgestattet sind, können sie den steigenden Aufgaben und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden und letztlich auch im Sinne des Kindeswohls agieren.

Zweitens: Jugendhilfeplanung. Hier geht es uns darum, klarzustellen, dass die Pflicht zur Analyse des Bestands an Einrichtungen und Diensten sowie die anschließende Planung von Vorhaben zur Entwicklung eines wirksamen, vielfältigen, inklusiven und aufeinander abgestimmten Angebots von Jugendhilfeleistungen unter Berücksichtigung der Bedarfe und Interessen junger Menschen, also die

Pflicht zur Jugendhilfeplanung, eine zwingend wahrzunehmende Kernaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist, bei der den öffentlichen Träger die unbedingte Rechtspflicht trifft, die für die Leistungserbringung notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzmittel bereitzustellen.

Warum wollen wir das genauso ausdrücklich und genauso deutlich herausgestellt wissen? Weil wir unter anderem aufgrund von Rechtsgutachten und Berichten zur Situation, beispielsweise der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Freistaat Sachsen, wissen, dass Einrichtungen und Personal in der Jugendarbeit in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Zu vermuten ist folglich, dass sich Jugendhilfeplanung nicht in einem ausreichenden Maße an dem erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität der Jugendarbeit orientiert, sondern eher an dem Füllstand der öffentlichen Kassen oder dem politischen Willen der Kämmerer. Damit jedoch dieser wichtige Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät, braucht es eine entsprechende landesrechtliche Schärfung der Pflicht des öffentlichen Trägers zur Jugendhilfeplanung, Leistungserbringung und Bereitstellung der Finanzmittel.

Drittens – und damit komme ich aus unserer Sicht zu einer weiteren großen Baustelle –: Es ist zu begrüßen, dass mit der Aufnahme einer Ausführungsbestimmung des Landes zu § 13 a des SGB VIII klargestellt wird, dass es sich bei der Schulsozialarbeit um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Wir halten diesen Schritt aber auch für alle anderen Leistungsbereiche innerhalb der §§ 11 bis 14 SGB VIII für unverzichtbar. Es wäre für den Fortbestand, die Weiterentwicklung und den Stellenwert der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen äußerst bedenklich, wenn nur ein Teilbereich explizit im Landesjugendhilfegesetz formuliert wird. Stattdessen sollten alle Leistungsbereiche gleichwertig berücksichtigt werden. Denn wir sind überzeugt, dass alle Leistungsbereiche einen wichtigen und wertvollen Beitrag leisten, um Kindern und Jugendlichen in Sachsen bestmögliche Aufwuchs- und Lebensbedingungen zu ermöglichen, und dass sie auch einen wichtigen Beitrag leisten, um ganz grundsätzlich junge Menschen in Sachsen zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial integrierten Persönlichkeiten zu unterstützen. Daher müssen alle diese Leistungsbereiche entsprechend im Landesgesetz verankert werden.

Sehr geehrte Abgeordnete, bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – dann stimmen wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Anderenfalls sind wir gezwungen, uns aufgrund der fehlenden Zustimmung zu diesen sehr wichtigen Punkten zu enthalten.

Im Übrigen möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, weil dies wahrscheinlich meine letzte Rede im Parlament sein wird, mich zu bedanken; insbesondere bei meiner Fraktion für die Unterstützung und erlebte Solidarität in den letzten

fünf Jahren. Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller demokratischen Fraktionen für die parlamentarische Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Wir waren nicht oft einer Meinung – und das ist in Ordnung so. Denn es ist unsere Aufgabe als Opposition, den Finger in die Wunde zu legen, auch wenn es für Sie vielleicht manchmal unbequem und lästig ist. Ich empfand die Debatten in meinen Politikbereichen, die ich in dieser Legislaturperiode vertreten habe, trotz aller politischen Unterschiede als fachlich sehr fundiert, respektvoll und oft bereichernd. Vielen Dank dafür.

Ich habe in den letzten Jahren sehr oft die Bedeutung von wohnortnahen, attraktiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit vor Ort betont, da sie in erster Linie wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen sind, aber auch darüber hinaus einen erheblichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Demokratiebildung leisten. Ich habe den Eindruck, dass ich dabei häufig bei Ihnen auf offene Ohren gestoßen bin, auch wenn es bei der Umsetzung der Absicherung und der Förderung dieser Angebote aus meiner Sicht dennoch immer noch große Lücken und Fehlstellen gibt und viel mehr getan werden müsste. Wenn man sich umschaut, was es langfristig für Folgen hat, wenn diese Angebote fehlen, dann kann ich nur feststellen – vielleicht werden Sie sich in dieser Feststellung mir anschließen und dem zustimmen –, dass dort, wo diese Angebote fehlen, Einfallstore für extrem rechte Akteure und ihre Ideologien entstehen.

In Anbetracht der kommenden Haushaltsverhandlungen, bei denen ich nicht mehr dabei sein werde, und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten und der Entwicklungen, die derzeit laufen, erscheint es mir sehr angebracht, noch einmal in aller Deutlichkeit abschließend zu sagen: Kürzungen im Jugendbereich sind fatal und sie richten sehr großen Schaden an. Ich hoffe, dass alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen dies in der nächsten Legislaturperiode beherzigen und kluge und vernünftige Entscheidungen treffen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN, bei der SPD sowie bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat keinen Redebedarf angemeldet. Deshalb spricht jetzt Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialministerium hatte bereits vor der Novelle angekündigt, dass wir nun eine kleine Novelle machen werden – und das berechtigterweise. Denn es war von Anfang an klar, dass wir einfach mehr Zeit brauchen werden, um die vielen Punkte abzuarbeiten, die wir anpassen müssen und wozu wir einen größeren Diskurs brauchen – auch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort –, weil wir das an dieser Stelle in diesem zeitlichen Rahmen nicht schaffen werden.

Von daher finde ich die Kritik ein wenig unangebracht; denn es ist eine Frage eines verantwortungsvollen Umgangs mit diesem für uns sehr wichtigen Thema, weil man sich die Zeit nehmen muss, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Trotzdem möchte ich drei Punkte herausgreifen, die unserer Fraktion wichtig sind und jetzt umgesetzt werden.

Erstens – das wurde schon erwähnt – geht es um die Erweiterung der Jugendhilfeausschüsse. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen an dieser Stelle. Wichtig ist die Errichtung der Ombudsstellen. Was ich besonders wichtig finde, ist die Definition der Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe; denn wir als Freistaat Sachsen sind nun einmal Vorreiter der Schulsozialarbeit deutschlandweit. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir das an dieser Stelle verankern.