Protocol of the Session on June 12, 2024

Für die Linksfraktion Herr Abg. Sodann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mir wird ein wenig bange für die Gedenk- und Erinnerungskultur, wenn ich an die Ergebnisse der Europawahl denke. Ich, meine Fraktion, viele Vereine, Verbände, Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter schauen mit großer Sorge auf September und das, was danach folgt.

(Sebastian Wippel, AfD: Mitarbeitende!)

Umso wichtiger hätten wir gefunden, dass vielleicht die eine oder andere Anmerkung aus der Anhörung zum Gesetz in selbiges noch Einzug gefunden hätte. Vor allen Dingen, wie von mehreren Sachverständigen gewünscht, ob der politischen Lage eine Demokratieklausel, welche den Stiftungsrat und die Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vor antidemokratischen Akteurinnen und Akteuren schützt. Als Vorbild hätte hierfür das im Februar dieses Jahres angepasste Thüringer Gesetz über die Stiftungen Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora dienen können. Leider wurde dies jedoch verpasst.

Das Wahlergebnis ist auch Ausdruck einer Gedenk- und Erinnerungskultur der letzten 30 Jahre in Sachsen; der von mir immer wieder bemängelten Schieflage in der Wertigkeit und im Umgang mit den Geschichtsepochen bei der Projekt- und institutionellen Förderung zwischen sowjetischer Besatzungszone DDR und der NS-Zeit. Über Jahrzehnte lag hierbei die Verteilung bei 80 zu 20 – kein Wunder. Hier gab es erst in den letzten Jahren ein wenig Besserung dank des Geschäftsführers der Stiftung und der Arbeit der sLAG, der Sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.

Diese fordert schon jetzt in einem Positionspapier – ich zitiere daraus Daniela Schmohl, eine Sprecherin der sLAG – „[…] ein erinnerungspolitisches Konzept für Sachsen und eine Stärkung von Vernetzung und Forschung. Die Erinnerungsarbeit muss auskömmlich finanziert werden! Dazu gehört eine sukzessive Verdreifachung der Mittel in den kommenden Jahren, um die personelle Unterfinanzierung zu beenden, in die Struktur der Erinnerungsorte zu investieren, eine Weiterentwicklung der bestehenden Gedenkstätten zu ermöglichen und innovative Verbundprojekte in Forschung, Vernetzung, Bildung und Digitalisierung […]“ umsetzen zu können.

Diese Aussage korrespondiert mit Aussagen aus der Anhörung, dass die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in der allgemeinen Öffentlichkeit nach wie vor oftmals gar nicht bekannt bzw. spürbar ist. Die Stiftung wird meist nur dann wahrgenommen, wenn zum Beispiel Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten besuchen. Selbst unter Geschichts- und Gemeinschaftskundelehrern und -lehrerinnen ist die Stiftung eindeutig zu wenig bekannt.

In dem nun endlich vorliegenden Entwicklungskonzept der Stiftung ist ebenso die Rede von der erforderlichen Verdreifachung der Mittel, um die Stiftung für die bestehenden und in Zukunft anstehenden Aufgaben in Richtung digitale

Transformation der Bildungsarbeit und deren Weiterentwicklung zu ertüchtigen. Auch besteht ein immenser Investitionsstau im Gebäudeerhalt und der Renovierung der stiftungseigenen Gedenkstätten. In Anbetracht der politischen Entwicklung bedarf es erheblicher Anstrengungen in der politisch-historischen Bildung. Hierzu müssen die erforderlichen Gelder zur Verfügung gestellt und eine mögliche Kürzung unbedingt verhindert werden.

Dennoch sehen wir den uns vorliegenden Gesetzentwurf positiv. Die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung, die Aufnahme und die Festschreibung der institutionellen Förderung des Gedenkortes Kaßberg ist zu begrüßen, ebenso die nun geschaffenen Möglichkeiten der beratenden Teilnahme des Geschäftsführers an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats und dass sich die Mitglieder des Stiftungsrates vertreten lassen können. Daher werden wir ihm zustimmen.

Lassen Sie mich mit Kästner enden, der geschrieben hat: „Die Erinnerung ist eine mysteriöse Macht und bildet den Menschen um. Wer das, was schön war, vergisst, wird böse. Wer das, was schlimm war, vergisst, wird dumm.“

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode noch einmal über die Gedenkstätten reden; denn für diese müssen wir nicht allein aus einer historischen Verantwortung heraus Sorge tragen, wir brauchen sie nicht zuletzt, um unsere Demokratie zu sichern. In einer Zeit, in der faktenfreie Vergleiche mit der DDR-Diktatur oder dem Nationalsozialismus Alltag sind, in der die Vereinnahmung von Geschichte unsere politische Kultur zerstören soll, um eigene Umsturzpläne zu befördern, in dieser, unserer Gegenwart brauchen wir historische Lernorte und engagierte Menschen in der demokratischen Geschichtsarbeit. Sie setzen den autoritären Lösungen eine fundierte Auseinandersetzung gegenüber.

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen deshalb die politisch-historische Bildung weiter stärken und dem Erinnern eine Zukunft geben. Heute geht es um eine kleine Novelle des Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Die Staatsregierung tut gut daran, das in dieser Form seit 2012 bestehende Gesetz in Übereinstimmung mit dem zu bringen, was von der Stiftung inzwischen erreicht wurde. Das ist vor allem die Übernahme der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung. Ihr Werdegang zeigt übrigens, dass es sinnvoll sein kann, die bestehende Struktur der Stiftung zu erweitern, wenn ein Gedenkort nicht allein von einer zivilgesellschaftlichen Initiative oder einer einzelnen Kommune betrieben werden

kann. Das können und sollten wir als Gesetzgeber nachvollziehen.

Die Verankerung des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in der institutionellen Förderung ist ebenso wichtig und eine logische Konsequenz der erfolgreichen Arbeit des Trägervereins. Die herausragende Bedeutung der Gedenkstätte in Chemnitz haben nicht nur wir in Sachsen erkannt, sondern auch die Jury des Karl-Wilhelm-Fricke-Preises der Bundesstiftung Aufarbeitung. Dieser wird morgen in Berlin verliehen, und ich möchte von dieser Stelle ganz herzlichen Glückwunsch an alle Engagierten in der Gedenkstätte und auch an die vielen Ehrenamtlichen sagen, die seit Jahren diese Gedenkstätte aufbauen und weiterhin betreiben. Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung im Kulturausschuss hat auch die weiteren Anpassungen bei der Gremienorganisation bestätigt. Was wir gleichzeitig mitnehmen, ist eine breite Zustimmung dafür, dass sich das Gesetz als Rechtsgrundlage für wirksame und entwicklungsfähige Strukturen der Gedenkstättenarbeit in Sachsen bewährt hat. Als Herausforderung hat sich jedoch die zeitgemäße Umsetzung des Gesetzes gezeigt. Diese wurde herausgestellt. Das ist durch die aktuelle Situationsbeschreibung und eine ganze Reihe von Anregungen für strukturelle Verbesserungen deutlich geworden.

Dabei fand ich es schon beeindruckend, wie sehr die Stiftung und Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Erinnerungsbereiche an einem Strang ziehen. Bereiche, die sich früher teils konkurrierend gegenüberstanden, wirken heute gemeinsam an der Fortentwicklung der Gedenkstättenlandschaft. Ich bin sehr froh, dass diese Spaltung überwunden ist und die Herausforderungen gemeinsam angepackt werden. Das ist ein großer Fortschritt in unserem Land.

Ein deutlicher Beleg für das neue kooperative Zusammenwirken ist das am 13. Mai einstimmig vom Stiftungsrat beschlossene Entwicklungskonzept der Stiftung. Es steht für ein neues Selbstverständnis im Sinne einer Öffnung für lebendige Formen des Erinnerns in einer diversen, digitalen und polarisierenden Gesellschaft. Es ist ein Zeichen für mehr Vernetzung und Beteiligung, und es macht deutlich, wie stark unsere Erinnerungslandschaft von den vielfältigen Initiativen und Orten profitiert, insbesondere von der professionellen Vernetzung und fachlichen Arbeit der sLAG, den konzeptionell modernisierten Gedenkstätten in freier Trägerschaft ebenso, wie von den mit großer Kraft und Engagement wirkenden Gedenkstätten innerhalb der Stiftung.

Ich möchte an dieser Stelle dem Geschäftsführer, Dr. Markus Pieper, dem Stiftungsrat und allen Beteiligten dafür danken, dass der Landtag nun erstmals eine Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung der Stiftung in der Hand hat.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Als Koalition von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD haben wir uns zu Beginn der Legislaturperiode mit einem Antrag für die Stärkung der Gedenkstätten und die Erarbeitung dieser Perspektiven eingesetzt. Wir haben zunächst die Personalstellen für Bildungsarbeit in den Gedenkstätten aufgestockt und den Förderetat der Stiftung ab 2023 um eine halbe Million Euro pro Jahr erhöht. Das war ein richtiger und wichtiger erster Schritt.

Wie soll es weitergehen? Das Entwicklungskonzept und die Anhörung geben Auskunft, und ich will nur einige Beispiele nennen: die Stabilisierung der geförderten Einrichtungen und Vorhaben angesichts der Kostensteigerungen, vor allem die Absicherung der drei Bürgerarchive in Leipzig, Großhennersdorf und Werdau durch eine institutionelle Förderung, den Ausbau der Gedenkstättenpädagogik und von Angeboten zur Fortbildung der geförderten Einrichtungen und Initiativen – das ist eine Schlüsselaufgabe, um junge Generationen zu erreichen –, auch die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle für die vielfältigen Aufgaben der Förderung der Vernetzung und der Beratung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir BÜNDNISGRÜNE stehen bereit, die Ressourcen und Personalausstattungen den Herausforderungen entsprechend in der kommenden Wahlperiode zu verstärken. Wir werden auch die weiteren Vorschläge aus der Anhörung für eine Fortschreibung des Gesetzes mitnehmen. Der gesetzliche Rahmen wird im Zuge der Umsetzung des Entwicklungskonzepts weiter zu überprüfen sein. Dafür stehen wir bereit. Zum vorliegenden Entwurf bitte ich um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Kliese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahr 2012 das Stiftungsgesetz novelliert werden musste, war das eine weitaus größere Aktion, eine Aktion von größerem Umfang als das, was wir heute besprechen. Damals war die Gedenkstättenlandschaft in einem wirklich sehr schlechten Zustand. Verschiedene Opferverbände konnten und wollten nicht mehr miteinander diskutieren, wollten nicht mehr kommunizieren. Es war damals so, dass sich viele, gerade aus dem Bereich der Zeit des Nationalsozialismus akut benachteiligt gefühlt haben und dass der Kontakt zur Geschäftsführung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kein guter war.

Es hat viele Jahre gedauert, bis ein sogenannter Gedenkstättenfrieden errichtet werden konnte. Diesen Gedenkstättenfrieden haben wir nun, und das ist die Basis, auf der wir weiterarbeiten. Der Streit wurde beigelegt, und die heutigen Änderungen, die wir verabschieden werden, sind vergleichsweise klein.

Das Kaßberg-Gefängnis, das nun in die institutionelle Förderung aufgenommen wird, steht sinnbildlich für die Beilegung dieses Streits; denn im Kaßberg-Gefängnis ist es möglich, auf der einen Seite würdevoll an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, die Singularität des Holocaust nicht infrage zu stellen und dennoch zu zeigen, dass ein Menschenhandel, der von einem Staat ausging, etwas Einmaliges ist, was eben in Chemnitz seinen Ort, seinen Kulminationspunkt gefunden hat. Diese beiden Dinge miteinander zu vereinbaren, war ein sehr schwieriger Prozess. Ich freue mich sehr, dass er uns – ich hoffe doch – gelungen ist.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Trotz der Änderungen, mit denen auch alle Sachverständigen einverstanden waren, bleiben für die Gedenkstätten sehr viele Aufgaben, vor allem im Bereich Personal. Der Bericht von Dr. Markus Pieper spricht Bände. Dabei reden wir nur von einem Verwaltungsapparat der Stiftung und nicht von den Gedenkstätten selbst, die trotz unserer erfolgreichen Aufstockung der letzten Jahre chronisch unterbesetzt sind.

Hierzu müssen wir uns auf harte Verhandlungen einstellen, und wir brauchen in der nächsten Legislatur Fürsprecherinnen und Fürsprecher für die Erinnerungsarbeit, denn das wird eine klare Finanzfrage werden: Was können wir uns, was wollen wir uns an Erinnerung im Freistaat Sachsen leisten? Dabei wird die Relevanz des Erinnerns auch hinterfragt werden. Man kann sich angesichts des Wahlergebnisses vom Sonntag fragen: Warum soll man sich überhaupt noch erinnern? Lernt denn jemand daraus? Warum also soll es noch mehr Gedenkstätten geben? Warum wollen wir zum Beispiel bald – zum Glück – Hoheneck eröffnen? Warum freuen wir uns auf die Eröffnung der Gedenkstätte Sachsenburg? Warum soll es diese Gedenkstätten in Zukunft geben?

Darauf möchte ich Ihnen zwei Antworten geben. Die eine Antwort, warum wir an Orte wie zum Beispiel den Ort Sachsenburg – ein früheres KZ – erinnern sollten, möchte ich mit einem Zitat des Historikers Alan J. P. Taylor geben. Er hat auf die Frage, warum er sich ausgerechnet mit seinem Forschungsstand beschäftigt, sehr klug und nicht lapidar geantwortet: Because it existed.

Die zweite Antwort auf diese Frage möchte ich mit dem Zitat einer Zeitzeugin geben, Annemarie Krause, einer Hoheneckerin. Sie ist damals in der sowjetischen Besatzungszeit zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie einen russischen Soldaten geliebt hat. Immer, wenn ich Annemarie Krause treffe, sagt sie: Das ist so schön, dass wir nicht umsonst gelitten haben.

Das sind für mich die beiden wesentlichen Punkte: die Verantwortung, die sich uns aus den Biografien der Menschen stellt, und dass es, wie Hannah Arendt sagen würde, so und nicht anders gewesen ist.

Ich muss jetzt leider ein klein wenig ausholen, weil es meine Abschlussrede ist. Deshalb möchte ich zum Schluss

ein paar ganz persönliche Worte sagen, die wahrscheinlich nicht nur mit Gedenkstätten zu tun haben werden.

Ich möchte mich nach fast 15 Jahren Arbeit hier im Sächsischen Landtag ganz herzlich bedanken, zuallererst bei der Verwaltung, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch des Besucherdienstes –, bei allen Menschen, die hier jeden Tag zum reibungslosen Ablauf der Sitzungen, der Ausschüsse beitragen. Ich möchte mich auch sehr bedanken bei unseren Referentinnen und Referenten, ganz konkret bei der für mich zuständigen Referentin Eva Gräfer, aber auch bei allen anderen, die uns täglich die Arbeit erleichtern. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken – es ist eine lange Liste, ich versuche es aber kurz zu machen – sinnbildlich bei zwei Frauen, bei zwei Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, mit denen ich arbeiten durfte. Das waren zunächst Dagmar Neukirch und dann Sabine Friedel, die auf sehr unterschiedliche Art und Weise die Geschäfte der Fraktion gelenkt und es mir persönlich, unabhängig von familiären und auch gesundheitlichen Dispositionen, ermöglicht haben, meine Arbeit gut in der Fraktion zu machen, auch wenn es für mich manchmal persönliche Einschränkungen gab. Sie haben immer dafür gesorgt, dass ich mich als Abgeordnete trotzdem als vollwertiges Fraktionsmitglied fühlen konnte, indem sie mich immer vertreten haben, wenn es nicht anders möglich war, und darüber keine großen Worte verloren. Das zeichnet beide aus, dass sie sehr ruhig und sehr im Hintergrund viel Arbeit geleistet haben. Dafür, Dagmar und Sabine – das war eine Freude für mich –: Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Wenn ich mich jetzt hier im Raum umsehe, empfinde ich es als sehr schön, dass ich ganz viele Leute nennen könnte, aber ich muss trotzdem pars pro toto einige herauspicken, um zu sagen: Danke schön Ihnen und euch allen für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich habe die kollegiale Zusammenarbeit sehr geschätzt, unter anderem mit Martin Modschiedler für das mir zugeeignete Fachthema Verfassung und Recht, mit dem ich mich nicht immer so leichtgetan habe, aber Martin und Valentin Lippmann haben es mir ein wenig leichter gemacht. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den LINKEN – Sarah Buddeberg, Susi Schaper, wir haben uns trefflich über Themen gestritten, und trotzdem sind wir immer fair miteinander geblieben.

Ich wünsche mir für den kommenden Landtag – sofern ich das darf –, dass diejenigen, die ich jetzt aufgezählt habe, die demokratischen Fraktionen sich auch in Zukunft so kollegial über Parteigrenzen hinweg miteinander verständigen können, denn das wird in Zukunft noch viel wichtiger werden. Es ist ganz wichtig, dass Sie sich nicht nur als eine von Wählerinnen und Wählern zusammengewürfelte Zwangsgemeinschaft empfinden, sondern als das, was Sie hier sind und was wir hier sind: als Demokraten, als eine Wertegemeinschaft.

Vielen Dank.

(Starker, langanhaltender Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob Redebedarf besteht. – Frau Ministerin Klepsch, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Worten von Hanka Kliese jetzt hier zu sprechen, ist gar nicht so einfach. Aber gestatten Sie mir an dieser Stelle vorab, ebenfalls Danke zu sagen, Danke zu sagen für die wirklich angenehme Zusammenarbeit, die auch ich in den Jahren mit Ihnen pflegen durfte. Es war immer eine Bereicherung und ich darf sagen: Sie werden wirklich fehlen.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt möchte ich Folgendes ausführen: Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auf das Wesentliche eingegangen. Ja, das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes beinhaltet überwiegend redaktionelle