Protocol of the Session on June 12, 2024

Meine Damen und Herren! Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir haben über zwei Gesetze abzustimmen. Ich beginne mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Drucksache 7/15595, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16617, vor. Ich frage, ob eine Einbringung erwünscht ist.

(André Wendt, AfD: Ist eingebracht!)

Er ist schon eingebracht. Dann schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Da es nur zwei Artikel sind, kann ich diese sicherlich gleich zusammenziehen?

(André Wendt, AfD: Na klar!)

Nein, bitte alles zurückdenken. Ich muss zuerst über den Änderungsantrag abstimmen lassen. Der ist zwar bereits eingebracht, aber ich muss diesen auch zur Abstimmung stellen. Wer dem Änderungsantrag der AfD die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch wurde der Änderungstrag mit Mehrheit abgelehnt.

Nun wiederhole ich mich. Wir können artikelweise oder im Block abstimmen. Da es nur zwei Artikel sind, würde ich diese gleich zusammenziehen. Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer möchte dem zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich frage, ob Sie noch eine Schlussabstimmung brauchen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich das Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, Drucksache 7/15723, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16646, vor. Ist die Einbringung bereits erfolgt?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Das ist der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür gehe ich davon aus, dass der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden ist.

(Sebastian Wippel, AfD: Wir haben uns doch enthalten! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja eindeutig! Die haben sich enthalten!)

Was sagen meine Schriftführer?

(Die Präsidentin berät sich mit den Schriftführern.)

Also, wir haben uns noch einmal abgestimmt. Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir können wieder artikelweise abstimmen, doch ich würde die Artikel gleich zusammenziehen. Ist das in Ordnung oder gibt es dazu Widerspruch? – Ich sehe keine Reaktionen. Dann würde ich alles zusammenziehen.

Ich beginne mit der Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte dem die Zustimmung geben? – Es gibt schon die ersten Müdigkeitserscheinungen, merke ich. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Anzahl von Stimmen, die sich enthalten. Dem Gesetzentwurf ist dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der

Staatsregierung zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch hier das gleiche Abstimmungsverhalten: Bei Stimmenhaltungen ist dem Entwurf dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des

Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes

Drucksache 7/15648, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16557, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Ich frage den Berichterstatter, Herrn Sodann, ob er zuerst sprechen möchte. – Das möchten Sie nicht. Dann wird den Fraktionen jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD-Fraktion. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Frau Firmenich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der noch vor uns liegenden Tagesordnungspunkte werde ich mich kurzfassen.

(Zuruf von der AfD: Danke!)

Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine kleine Novelle, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Beschlüsse des Stiftungsrates nachzuvollziehen und in Gesetzesform zu gießen.

So wird die Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten übernommen. Das hatte der Stiftungsrat bereits am 18. Dezember 2020 einstimmig beschlossen. Auch das Kabinett hat diesen Beschluss schon in seiner Sitzung am 2. November 2021 bestätigt. Daraufhin war die Gesetzesänderung überfällig.

Weiterhin wird die Anzahl der durch die Stiftung institutionell geförderten Gedenkstätten um den Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz erweitert.

Wichtig zu nennen wäre außerdem, dass mit der Gesetzesänderung festgelegt wird, dass der Geschäftsführer der Stiftung künftig an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates mit beratender Stimme teilnimmt, was bislang nur möglich war, sofern der Wissenschaftliche Beirat nicht widerspricht.

Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von redaktionellen Änderungen; beispielsweise eine Aktualisierung der Namen

einiger Gedenkstätten und Archive sowie die Bezeichnung von Ministerien.

Das alles ist also ziemlich unaufgeregt, das hat man auch bei der Anhörung zum Gesetzentwurf gemerkt. Die Sachverständigen hatten kaum Anmerkungen zum Gesetzestext, wohl aber zur Erinnerungspolitik an sich. Da ging es sehr konkret um Vorstellungen und Erwartungen bezüglich der Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. In der inzwischen vorliegenden neuen Konzeption der Stiftung, die vom Stiftungsrat am 24. Mai beschlossen wurde, finden sich viele dieser Anregungen bereits wieder.

Zugegeben: Es hat lange gebraucht, bis diese Konzeption das Licht der Welt erblickte. Doch hier stimmt der Spruch: Was lange währt, wird gut. Die Konzeption ist klar strukturiert, anspruchsvoll und wohldurchdacht. Sie zeichnet ein Handlungsprogramm für die kommenden zehn Jahre vor und wird uns in der folgenden Wahlperiode mit Sicherheit beschäftigen.

Für diese gute Arbeit haben sich der Geschäftsführer, Dr. Markus Pieper, und sein Team ein großes Dankeschön verdient.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, und der SPD)

Für die AfDFraktion Herr Abg. Kühne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle paar Jahre sind in den Zeitungen Schlagzeilen wie diese zu lesen: Viele Jugendlichen wissen gar nichts über die DDR. Oder: Schüler wissen wenig bis nichts über NS-Staat oder SED-Staat. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat letztes Jahr eine Umfrage unter 14- bis 29-Jährigen durchgeführt. Sechs von sieben Befragten konnten dabei nichts mit dem 17. Juni 1953 anfangen. Das finde ich – gelinde gesagt – erschreckend.

Daher freue ich mich, dass es in Sachsen ein dichtes Netz an Gedenkstätten gibt, die sich dem Vergessen entgegenstellen: dem Vergessen an die Euthanasieopfer in Pirna Sonnenstein, dem Vergessen an die Insassen des Stasi-Gefängnisses in Bautzen, oder dem Vergessen an die Opfer gleich mehrerer Diktaturen am Erinnerungsort Torgau, um ein paar Beispiele zu nennen.

Das Thema Gedenkstätten kann ein sehr bewegendes sein. Doch der Gesetzentwurf, den wir heute verhandeln, ist eher technischer Natur. Ich will nur kurz auf die Neuerungen eingehen. Da wäre zum einen die Aufnahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Gedenkstätten und zum anderen die Aufnahme des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in die institutionelle Förderung. Der Schwerpunkt der einen Einrichtung liegt auf den NS-Verbrechen, der Schwerpunkt der anderen auf dem DDR-Unrecht. Beide Aspekte finden also im Gesetzentwurf Berücksichtigung. Das halte ich für eine glückliche Lösung.

Daneben werden ein paar Bezeichnungen aktualisiert und neue Regelungen geschaffen, welche die Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates betreffen. Diesen Punkten kann man zustimmen.

Was die Überführung des Gesetzes in die sogenannte geschlechtergerechte Sprache angeht, kennen Sie unsere Meinung. Man muss nicht unbedingt „Direktorin und Direktor“ schreiben, um zu wissen, dass es auch weibliche Führungskräfte im Lande gibt.

(Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Doch!)

Doch vor dem Hintergrund der an sich positiven Änderungen im Gesetz können wir das gut verkraften. Um es kurzzumachen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

Einen abschließenden Gedanken möchte ich noch loswerden: Die Diktatur-Partei SED, die unzählige Leben zerstört hat, wurde nie aufgelöst. Hier im Landtag sitzt DIE LINKE, eine Partei, die sich im Jahr 2009 öffentlich als „rechtsidentisch“ mit der SED bezeichnet hat. Wenn wir schon beim Thema Gedenkstätten sind, fordere ich Sie auf: Legen Sie Ihre scheinheiligen Mienen ab und übernehmen Sie Verantwortung für das, was Ihre Partei in diesem Lande getan hat!

(Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE)

Für die Linksfraktion Herr Abg. Sodann.