Protocol of the Session on June 12, 2024

Der Gesetzentwurf lehnt sich an den Entwurf der Bayern an, dort ist es weniger handwerklich schlecht gemacht in der Hinsicht. Okay, die Bayern, ja – lassen wir das.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind aber nicht in Bayern!)

Ich möchte noch einmal betonen: Es geht um eine Vereinfachung, die eigentlich jedem nutzt und dem Waldbesitzer eher übersichtlich schadet. Ich möchte noch etwas betonen: Ich persönlich komme aus einer mit Pferdeverkehr – nenne ich es mal – sehr stark frequentierten Gegend.

(Unruhe bei den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Pferdeverkehr?)

Wir haben diese Reitwege, die gibt es schon. Doch ich muss ganz ehrlich sagen: Sie sind eigentlich weder bezüglich der Struktur, noch der Pflege tragbar; denn die Waldbesitzer haben die doppelte Aufgabe. Sie müssen nicht nur die normalen Waldwege sichern und dem Besucherverkehr – Mountainbikern usw. – die Möglichkeit der Erholung geben, sondern sie müssen on top mehr oder weniger ein zusätzliches – das ist zusätzlich – Reitwegenetz unterhalten. Das Problem ist in dem Fall: Das bleibt auf der Strecke.

Ich will damit sagen: In meiner Gegend, dort, wo ich unterwegs bin, in der Ecke Moritzburg, ist das Reitwegenetz kaum noch nutzbar. Es endet im Leeren, irgendwo. Kollege von Breitenbuch sprach es bereits an: Die Anbindung an landwirtschaftlich genutzte Wege ist kaum gegeben. Im Prinzip ist es eine Katastrophe und ich denke, unser Gesetz würde hierfür eine Vereinfachung und Verbesserung herbeiführen, was wir als sehr wichtig und sinnvoll ansehen.

Noch eine Bemerkung zu der Sachverständigenanhörung: Selbstverständlich hatten auf die Frage von Kollegen Winkler der Bundesverband und auch – verständlicherweise – der Vertreter des Waldbesitzerverbands, Herr Kraske, im Endeffekt gesagt, dass sie das ablehnen. Aber zum Beispiel der sächsische hat gesagt: Na, was erwarten Sie denn? Es kommt von der AfD. Ist ja klar, dass Sie, Herr Winkler, das ablehnen. Es ist also eher eine politische Frage, weil es von uns kommt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das denn mit Herrn Winkler zu tun?)

Ich denke, es ist wichtig, dass wir das Problem irgendwann klären und liberalisieren. Auch dieser Antrag ist eine Möglichkeit, irgendwo Bürokratie zu beseitigen und das Leben zu vereinfachen – von einer zugegebenermaßen nicht so großen, aber einer doch wichtigen Gruppe. Es gilt, hierfür eine Verbesserung herbeizuführen.

Bürokratieabbau hatten wir – Wo ist er, der Ministerpräsident? Unterwegs! –; Bürokratieabbau wollten wir machen. All das wäre eine Chance gewesen, hierbei etwas zu verbessern. Trotz alledem bitte ich um Zustimmung. Und wenn nicht, gibt es dann ja vielleicht – wie oft so – einen schönen CDU-Antrag, der genau das Gleiche sagt – so ist es oft üblich – und dann eine Verbesserung herbeiführt.

Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Hein sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen

ist „Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/15174, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht.

Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Ich hatte bereits erwähnt, dass die Staatsregierung ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben hat.

Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung, nachdem alle Bestandteile abgelehnt worden sind? – Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

Der mit der Drucksache 7/15174 vorgelegte Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes hat die Freigabe des Reitens im Wald auf allen Straßen und dafür geeigneten Wegen zum Inhalt. Begründet wird er mit der geringen Anzahl regulierter Reitschäden in der Vergangenheit, mit einer geringen Zahl von Konflikten, der Belebung des touristischen Angebots für Reiter und der Rechtslage in anderen Bundesländern. Verwiesen wird unter anderem auf die entsprechend liberale Reitregelung im Thüringer Waldgesetz.

Im Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf am 30. Mai 2024 kam keiner der Expertinnen und Experten, selbst die von der AfD-Fraktion geladenen, zu der Einschätzung, dass der vorliegende Gesetzentwurf so uneingeschränkt zu unterstützen wäre. Möglicherweise hat dies die AfD-Fraktion selbst überrascht.

Unzweifelhaft ist das Reiten eine naturnahe Fortbewegungsart und hat ungeheuer viele Freunde. Erfreulicherweise entwickelt sich die Zahl der Pferde in Sachsen weiter nach oben: Ende des Jahres 2023 waren es über 36 000 Tiere. Rund 12 000 Menschen engagieren sich in Sachsen in Pferdesportvereinen. Offensichtlich bietet Sachsen Reitern und Pferden gute Bedingungen. In Thüringen liegt die Zahl der gehaltenen Pferde – übrigens bei einer ähnlich großen Waldfläche wie in Sachsen – bei rund 24 000 Tieren. Allein die Frage, auf welchen Wegen und wo im Wald geritten werden kann, ist also offensichtlich nicht entscheidend.

Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes ist ein hohes allgemeines Gut. Dies ist uns allen – denke ich – auch sehr bewusst. Es kommt deshalb darauf an, das allgemeine Betreten der ganz unterschiedlichen Waldbesucherinnen und -besucher so zu lenken, dass es möglichst konfliktfrei, also für alle erholsam erfolgen kann. Und diese Konfliktfreiheit schließt ganz ausdrücklich auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein, auf deren Grundstücke sich die vielen Waldbesuchenden bewegen. Die in Sachsen mit unserem Waldgesetz vor über 30 Jahren getroffene Regelung schränkt zwar das Reiten im Wald auf die dafür freigegebenen Wege ein und trägt somit der Vermeidung von Konflikten Rechnung, es verpflichtet aber auch die Forstbehörden, genügend geeignete und möglichst zusammenhängende Reitwege im Wald auszuweisen, und die Waldbesitzerinnen und -besitzer, die Ausweisung von Reitwegen zu dulden. Und dabei findet – vor Ort – eine vernünftige und sachliche Abstimmung zwischen den Reitern, den Forstbehörden und den betroffenen Waldbesitzenden statt, um die verschiedenen Interessen auszugleichen. Und dieser Weg miteinander umzugehen ist aus meiner Sicht auch weiterhin gut geeignet, ein vernünftiges Miteinander beim Ausgleich der unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen zu finden.

Aus Sicht der Staatsregierung ist der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen. Bei Anerkenntnis der verschiedenen Interessen der Waldbesucherinnen und -besucher bedarf es einer für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragfähigen gemeinsamen Lösung, die in der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Regelung zum Reiten im Wald nicht gesehen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommt hinzu, dass aufgrund der gerade erfolgenden Novellierung des

Bundeswaldgesetzes durch die Bundesregierung, eine nachfolgende Anpassung der Landeswaldgesetze zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus den bereits im Jahr 2020 begonnenen Novellierungsprozess zum Sächsischen Waldgesetz gestoppt. Der notwendige Anpassungs- und Modernisierungsprozess des sächsischen Waldrechts

ist sinnvollerweise erst nach der erfolgten Novellierung des Bundeswaldgesetzes neu zu beginnen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16574, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Bevor ich den Fraktionen das Wort übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein danke, Herr Präsident!)

Das wünscht er nicht.

Somit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an Herrn Kollegen Wähner der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit“ – die Versammlungsfreiheit an sich ist bereits durch die Verfassung und das Grundgesetz garantiert, aber es bedarf gewisser Ausgestaltung und Regelung, damit dieses, wie ich denke, sehr bedeutende demokratische Grundrecht gewährleistet werden kann. Gerade in Sachsen erfreut sich dieses Grundrecht großer Beliebtheit. Dem staatlichen Schutzauftrag, die Versammlungsfreiheit gegenüber anderen Rechtsgütern abzuwägen, wollen wir mit diesem neuen Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit nachkommen.

Es ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, den wir hiermit erfüllen. Uns war es als Koalitionspartner – insbesondere als CDU – wichtig, ein praxistaugliches, dem der aktuellen Rechtsprechung angepasstes, neues Gesetz zu schaffen, das insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht. Ich denke, das ist mit dem Regierungsentwurf bereits gelungen; denn bei der Anhörung im Sächsischen Landtag gab es breite Zustimmung von den Sachverständigen zu dem Regierungsentwurf. An dieser Stelle einen Dank an die Staatsregierung, an das Innenministerium für die gute Vorarbeit.

Es ist ein austariertes Gesetz, das zum einen Pflichten regelt, aber auf der anderen Seite die Rechte weiter garantiert. Im Ausfluss aus der Anhörung wurden Verbesserungen in einen Änderungsantrag eingebracht, sodass insbesondere veranstaltungsbezogene Strafrechtsnormen, die wir bisher im Versammlungsgesetz geregelt haben, jetzt ins Polizeibehördengesetz überführt werden, damit sie weiterhin gelten. Sie gelten nicht für Versammlungen; denn

das ist explizit im Versammlungsrecht geregelt, aber gerade für Veranstaltungen. Zum Beispiel bei Fußballspielen ist es wichtig – das wurde in der Anhörung deutlich –, dass die Ordnungskräfte dort entsprechende Regelungen haben, um dafür zu sorgen, dass Recht und Ordnung gewährleistet werden.

Ebenso haben wir im Änderungsantrag die Befugnisse der Ordnungskräfte, gerade das Thema Überprüfung von Ordnern, neu formuliert und geregelt. Ich denke, ein Stück weit wurde den Hinweisen der Sachverständigen gefolgt, um eine noch bessere Ausgestaltung des Gesetzes sicherzustellen.

Bezüglich dem Thema Veranstaltereigenschaft wurde in der Anhörung deutlich, dass nur die reine Weiterleitung von Aufrufen für Versammlungen keine Veranstaltereigenschaft begründet. Das war sehr wichtig, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Ich denke, es ist ein guter und gelungener Entwurf für den Schutz der Versammlungsfreiheit gelungen. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir haben das „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ vorliegen.

Allein schon der Name ist Rosstäuscherei.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Denn das Grundrecht hat jeder Bürger. Er hat es bekommen, und mit einem Gesetz wird es nur eingeschränkt. Das Grundrecht wird nicht gestärkt, denn es kann immer so betrachtet werden: Das Grundrecht gibt es – minus der Einschränkungen, die aus dem Gesetz herauskommen, und

nicht umgekehrt. Mehr als 100 % Grundrecht kann es nicht geben. Der Name erinnert insofern an so sinnvolle Gesetzesnamen wie „Gute-Kita-Gesetz“ oder Ähnliches.

Es geht schon mit dem § 1 los. Das Grundrecht wird im Verfassungstext ohne Pflicht zur Anmeldung gewährt und das vorliegende Gesetz fordert die erste Einschränkung, indem eine Anmeldung nötig ist. Das kann man sehen, wie man will. Aus Behördensicht ist es notwendig und wünschenswert; es bleibt trotzdem hinter dem Wortlaut der Verfassung zurück.