Wir werden sehen. Das ist natürlich immer auch von der Debatte abhängig; denn wir arbeiten sachorientiert bei der Frage, wie wir hier mit Anträgen umgehen.
Schlussendlich könnte man natürlich diesen Weg gehen, aber das Gesetz würde am Ende keine Mehrheit finden, wenn dieser Änderungsantrag darin steht; das vergessen Sie nämlich auch. Den Änderungsantrag zu gewinnen ist das eine, bloß dann kippt das ganze Gesetz, weil ich dann ahne, dass die CDU nicht mehr zustimmt. Das will ich bei aller Dringlichkeit der Bearbeitung des Anliegens studentischer Personalräte und Personalrätinnen sagen: Ein Personalvertretungsgesetz, mit dem die Gewerkschaften und die Personalräte selbst durchaus an vielen Punkten zufrieden sind und die das fordern, deswegen dann in der heutigen Sitzung gänzlich zu kippen, das halte ich dann auch für gewagt, und das müssten Sie dann mal auch Ihren Freundinnen und Freunden in den einschlägigen Gewerkschaften erklären. Das ist nicht zielführend.
Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz schön bedenklich, wie verhalten, zögerlich, ängstlich, ja fast ablehnend sich die CDU gegenüber Mitbestimmung äußert. Dabei nehmen Mitglieder Ihrer Fraktion durchaus in Anspruch, Väter der Sächsischen Verfassung zu sein. Da will ich Ihnen einmal Artikel 26 der Sächsischen Verfassung ins Bewusstsein rufen. Darin ist zu lesen: „Artikel 26, Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen: In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.“
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1976 gesagt – der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das vor 24 Jahren bestätigt –: „Das Recht auf Mitbestimmung ist Ausdruck des in der Verfassung normierten Sozialstaatsprinzips sowie Instrument zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte der Beschäftigten im Arbeitsleben.“ Auf die Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsrechts haben wir uns in diesem Geiste im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns sind die sächsischen Bediensteten ein Rückgrat der Demokratie in diesem Freistaat – dann müssen sie unsere Demokratie auch innerhalb des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Mitbestimmung erfahren.
Mitbestimmung bedeutet für uns als SPD, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, die es in diesen herausfordernden Zeiten braucht, damit Beschäftigte motiviert sind und gute Arbeit leisten, egal, ob in den Behörden, in Schulen, Hochschulen oder Kitas, egal, ob in den Kommunen oder in der Verwaltung des Freistaates Sachsen. Wir stehen als Sozialdemokratie für die vorgelegte Novelle, auch wenn sich nicht alle der guten und richtigen gewerkschaftlichen Forderungen darin wiederfinden. Diese Reform des Personalvertretungsgesetzes stärkt aber die Mitbestimmung des öffentlichen Dienstes in Sachsen, vor allem in der Breite des öffentlichen Dienstes in Land und Kommunen.
So wird die Ausübung von Mitbestimmung konkret erleichtert, zum Beispiel durch das Nachzeichnen beruflicher Entwicklungen bei freigestellten Personalvertretern und Personalratsmitgliedern, die Stärkung von Personalräten wiederum durch Vorstände in größeren Dienststellen und Zwei-Personen-Personalräte in kleinen Dienststellen. Wir zeichnen auch die Entwicklung der Digitalisierung nach und erleichtern die Arbeit der Personalräte, indem Sitzungen und Sprechstunden nun auch virtuell stattfinden können und Personalräte bei der Ausgestaltung von Homeoffice beteiligt werden müssen.
Die Novelle umfasst viele Verbesserungen, aber sie werden mittelfristig nicht reichen. Wir sind mitten in enormen Wandlungsprozessen, auch im öffentlichen Dienst. Die
Verwaltung dieses Freistaates wird sich Herausforderungen des Fachkräftemangels, großer altersbedingter Personalabgänge, Krisen, schwierigen Haushaltsentwicklungen und vielem anderen stellen müssen.
Als Sozialdemokratie wollen wir diese Aufgaben mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen meistern oder, wie die frühere Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Andrea Nahles es sagte: „Nur gemeinsam können wir den Wandel gestalten, ohne Mitbestimmung wird es nicht funktionieren.“
Leider – so muss ich konstatieren – war am Ende dieser Legislaturperiode mit der CDU-Fraktion kein Weg zu finden, weitere wichtige und notwendige Änderungen vorzunehmen, wie wir sie unter anderem in der Anhörung im Innenausschuss gehört hatten. Der Gestaltungswille unseres Koalitionspartners hatte sich gefühlt bereits ins Negative verkehrt. Glücklicherweise konnten die SPDVertreterinnen und –Vertreter in der Staatsregierung schon erreichen, dass zahlreiche Forderungen der Beschäftigten und der Gewerkschaften in den Gesetzentwurf aufgenommen werden konnten.
Aber gerade im Schulbereich und bei studentischer Mitbestimmung sind aus SPD-Sicht noch Lücken zu schließen. Bei diesen Themen kamen wir trotz Alternativ- und Kompromissvorschlägen unsererseits aus den genannten Gründen leider nicht voran.
Sehr geehrter Kollege Schultze, Sie hatten vorhin zu Recht auf die Anhörung hingewiesen. Ich finde auch Ihren Vorschlag, dass wir doch einmal plötzlich unser Abstimmungsverhalten in anderen Strukturen zeigen könnten, ganz charmant. Nur: Rechnen können wir, glaube ich, beide. Ich glaube nicht, dass wir, wenn GRÜNE und SPD Ihrem Änderungsantrag zustimmen würden, eine Mehrheit dafür bekommen würden. Mit Verlaub, diese Art von Symbolpolitik bringt uns hier auch nicht weiter. Aber wenn Sie es so wollen: Als SPD sind wir dafür, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Wir sind dafür, im Schulbereich Verbesserungen herbeizuführen. Nur müssen wir auch mit konkreten Mehrheiten arbeiten. Ich danke für Ihr Verständnis.
Die fehlende Umsetzung von mehr studentischer Mitbestimmung ist für die Gewerkschaftsjugenden, aber auch für die SPD-Fraktion eine besonders schmerzhafte Fehlstelle dieser Novelle. Das heißt für uns ganz klar: Die nächste Novelle des Personalvertretungsgesetzes wird und muss kommen. Als SPD werden wir dann den Fokus auf die Gruppen legen, die bei der Mitbestimmung bislang weitgehend eingeschränkt sind. Das betrifft insbesondere den Schul-, den Hochschulbereich, aber auch die Polizei. Ein ganz besonderes Projekt wird dabei die Einführung einer studentischen Mitbestimmung sein.
Unterm Strich ist diese Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes eine ordentliche, aber moderate Fortentwicklung und vor allem ein Bekenntnis zur Mitbestimmung, hinter das dann niemand zurückkann, der diesem Gesetz zugestimmt hat.
Mein besonderer Dank für das Engagement und den kollegialen Austausch geht an den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Sächsischen Beamtenbund, die GEW, Verdi, die DGB- sowie GEW-Jugenden und die Gewerkschaft der Polizei, aber auch an die vielen anderen gewerkschaftlichen Vertreter(innen), Personalrät(inn)e(n) und Beschäftigte, mit denen wir zu diesem Gesetz in Kontakt stehen.
Als SPD-Fraktion werden wir dem Personalvertretungsgesetz selbstverständlich zustimmen. Ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung.
Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das sächsische Innenministerium hat knapp 94 % der Aufträge aus dem Koalitionsvertrag final umgesetzt und dabei 100 % der Gesetzesaufträge umgesetzt; auch die, die wir heute in zweiter Lesung noch beraten werden und das Hohe Haus hoffentlich beschließen wird. Bei den politisch unterschiedlichen Positionen dieser Koalition hätte man das per se sicher nicht erwartet.
Heute beschließen wir hoffentlich Gesetze, die von vornherein auf Schwierigkeiten stoßen, jetzt zum Beispiel das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Dieses Gesetz unterstützt das zentrale Verhaltensgebot: Dienststellen und Personalvertretungen wirken vertrauensvoll zusammen, zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir – erstens – die Rechtsgrundlagen für eine sinnvolle und rechtssichere Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien: Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, die Online-Kommunikation insgesamt sind jetzt technisch, rechtlich und vor allem datenschutzrechtlich auf sichere Basis gestellt.
Zweitens stärken wir die Position der Personalvertretungen: a) Sie können künftig zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Smart-Working, mobilem Arbeiten, mitbestimmen oder b) bei der Auswahl von Beamtinnen und Beamten für die Zulassung zum Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe und für die Zulassung zur Qualifizierung für das Beförderungsamt A14 mitbestimmen. c) Beginn und Ende der Amtszeiten werden für alle Personalvertretungen einheitlich festgestellt. Das schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. d) Wir stärken auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und erleichtern die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahllisten.
Drittens verbessern wir die Verfahrensrechte. Machen die Personalvertretungen von ihrem Initiativrecht Gebrauch,
steht ihnen künftig nach 30 Arbeitstagen ein Erörterungsrecht mit der Dienststelle zu, wenn die Dienststelle bis dahin nicht reagiert hat. Es ist gesellschaftlich ein wichtiges Signal, dass Personalvertretungen nunmehr auch die berufliche Entwicklung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördern können.
Viertens verbessern wir die Selbstorganisationsrechte der Personalvertretungen. Es ist jetzt möglich, in größeren Dienststellen die Zahl der Mitglieder des Vorstands zu erweitern, den Vorsitz der Ausschüsse in der eigenen Geschäftsordnung zu regeln oder Freistellungen flexibler zu gestalten.
Die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes ist nicht mehr auf drei Personen festgelegt, sondern kann erhöht werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Wahlvorstand übergangsweise auch die Aufgaben und Befugnisse eines Personalrats wahrnehmen soll.
Die Tätigkeit der Personalvertretungen und der besonderen Vertretungen haben wir erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Dienststelle. Die Verantwortungsbereiche zwischen Dienststelle und Personalvertretung sind damit klar definiert.
Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf rüstet die Dienststellen und Personalvertretungen für die kommenden Aufgaben gut aus und setzt sie in die Lage, das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Dienstaufgaben gut und solide umzusetzen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Gibt es weiteren Redebedarf? – Da dem nicht so ist, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Aufgerufen ist: Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 7/15138, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16572, ab.
Es liegen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen. Bevor ich die Drucksachennummern vorlese, frage ich, ob wir über diese Änderungsanträge im Block abstimmen können oder ob Einzelabstimmung gewünscht ist. – Im Block. Ich nenne die Drucksachennummern der Änderungsanträge:
7/16649, 7/16650, 7/16651. Diese wurden meines Erachtens bereits eingebracht. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen zu den Änderungsanträgen? – Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über diese Änderungsanträge im Block ab. Wer diesen Änderungsanträgen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Änderungsanträgen nicht zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zum
Jahr 2025, und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist den Bestandteilen zustimmt worden.
Ich stelle nun den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 7/15138, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn von Breitenbuch, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Hein von der AfD-Fraktion. Bitte schön.