Protocol of the Session on June 12, 2024

Des Weiteren wurden die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in die Mitbestimmung aufgenommen und konkrete Mitbestimmungstatbestände konkretisiert. Insgesamt haben wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die eigentlich Grundsatz sein sollte, im Gesetz noch etwas stärker thematisiert bzw. herausgearbeitet. Ebenso ist die Verlängerung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen um sechs Monate Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs.

Großteils wurde das Gesetz bereits auf Regierungsseite vorberaten, wir haben es hier noch einmal intensiv diskutiert. Im Großen und Ganzen wurden im Rahmen der parlamentarischen Behandlung aber nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Wir haben die Beibehaltung des Stimmrechts der Jugend- und Auszubildendenvertretungen noch mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss aufgenommen.

Wir tragen weitestgehend den Regierungsentwurf, der auf Staatsregierungsseite erarbeitet wurde, mit. Ich denke, es

ist eine positive, maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts. Ich bitte deshalb um entsprechende Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Für die CDU sprach Kollege Wähner. Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, diesbezüglich zu sprechen. – Da besteht offenbar kein Bedarf. Dann übergebe ich weiter an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Schultze. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Wir haben hier – wir wollen das auch sehr kurz halten – einen Gesetzentwurf zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz vor uns liegen. Diejenigen von Ihnen, die in der Anhörung dabei waren, werden gespürt haben, dass es durchaus sehr unterschiedliche Herangehensweisen an das Gesetz und unterschiedliche Erwartungen gegeben hat.

Lassen wir einmal jenen Teil des Gesetzes heraus, der einfach nur dafür da ist, an rechtliche Normen anzupassen. Hier sind wir uns wahrscheinlich ziemlich einig gewesen. Aber spätestens an dem Punkt, an dem wir darüber diskutiert haben, wie weit Personalvertretung eigentlich tatsächlich gehen soll, welche Rechte sie haben soll, merkte man schon sehr deutlich den Unterschied.

Der Kollege von der CDU hat ja gerade deutlich gemacht, dass ihm Mitbestimmung zwar nicht unwichtig ist, aber natürlich in den entsprechenden Schranken – was vielleicht auch seiner parteipolitischen Zugehörigkeit geschuldet ist – eingerichtet werden muss. Wir hingegen konnten und können uns natürlich vorstellen, dass Personalvertretungen bestimmte, auch von Gewerkschaften immer wieder geforderte weitergehende Rechte erhalten.

Es geht um den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es geht ja nicht um irgendjemanden, sondern es geht natürlich gerade im Personalvertretungsgesetz um Menschen, die sehr intensiv zur Gestaltung dieses Landes beitragen und auf die wir uns an vielen Stellen auch verlassen.

DIE LINKE war nach der Anhörung und nach dem Änderungsantrag innerhalb des Ausschusses mit einem Punkt zufrieden, nämlich dass ein Fehler ausgebessert wurde; das kann man an dieser Stelle ja vielleicht einmal deutlich sagen. Es geht um den Fehler, dass man aus irgendeinem Grund – man sagt: es war Zufall; das sollte man halten, wie man will – die Jugend- und Auszubildendenvertretungen plötzlich aus einigen Gremien herausgekegelt hatte. Diese sind wieder hineingekommen; das ist eine sehr kluge Entscheidung. Ich glaube, gerade die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind an dieser Stelle ein sehr wichtiger Teil.

Aber es gibt drei Punkte – damit würde ich auch unsere drei Änderungsanträge hier einbringen –, die wir eigentlich

nicht verstehen. Ich sage einmal ganz offen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist heute die fast letzte reguläre Sitzung des Sächsischen Landtags in dieser Legislaturperiode. Wir haben heute früh eine Regierungserklärung gehört. Wir alle sind kurz davor, am 1. September einen neuen Landtag zu wählen. Vielleicht ist das jetzt der Zeitpunkt, an dem Erklärungen, die lauten: „Wir würden das ja alles machen, aber …!“ oder „Dem würden wir gerne zustimmen, aber…“ oder „Die Koalition hat uns sozusagen nicht ermöglicht, zuzustimmen!“ einmal hinweggeschoben werden sollten.

Vielleicht sollten wir einfach darüber nachdenken, ob – damit komme ich zum ersten Änderungsantrag – wir, wie das auf europäischer Ebene, selbst auf Bundesebene diskutiert wird, den Begriff Rasse endlich aus unseren Gesetzgebungen herausnehmen. Wir sollten diesen Unfug durch eine andere Formulierung ersetzen, also den Rassebegriff streichen. Ich habe bei der Einbringung unseres Antrags im Ausschuss gehört, dass die CDU dies nicht wollte, dass sie das gern so belassen will. Ich glaube aber und bin fest davon überzeugt, dass gerade die GRÜNEN und die SPD an dieser Stelle eigentlich problemlos folgen könnten.

Zum zweiten Antrag, den ich einbringen möchte: Man sollte nicht darüber diskutieren, ob man per Antrag die Personalvertretung dabeihaben müsste, sondern wenn es um Einstellungen geht, dann soll die Personalvertretung beteiligt werden. Gerade Menschen in befristeten Verhältnissen überlegen sich bei der Ansage „Möchtest du, dass die Personalvertretung dabei ist?“ Vielleicht, ob es klug ist, dass Menschen jetzt gegen den Arbeitgeber noch eine zweite Kraft in den Raum hineinholt. Das könnte zu einer Situation führen, die ausgesprochen unangenehm ist.

Deshalb, glaube ich, kann man das als Gesetzgeber einfach regeln und sagen: Dort, wo es um Einstellungen und um Verträge geht, ist die Personalvertretung dabei – Punkt. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, warum das gerade aufseiten der Sozialdemokratie ein Problem sein sollte. Also wäre auch dies ein Aspekt, dem man heute zustimmen könnte.

Ein anderer Punkt – der ist mir wirklich wichtig – ist eine eigene Personalvertretung für die studentischen Hilfskräfte.

Wir haben hier eine Anhörung erlebt, wie wir sie seit Langem nicht mehr gehabt haben, als es darum ging, was an fachlichen Vorschlägen, insbesondere von den Studierenden, vorgelegt worden ist. Sie haben drei Modelle vorgelegt. Sie hatten mit uns im Vorfeld versucht zu diskutieren. Sie haben Hinweise gegeben und sogar Kompromisse in einer Anhörung angeboten und gesagt, Sie würden an dieser Stelle nicht so weit gehen.

Aber sie haben auch sehr deutlich erklärt, warum die normalen Personalvertretungen für studentische Mitarbeitende nicht geeignet sind. Deswegen, so glaube ich, hätten wir diesen Sprung machen müssen. Wir hätten diesen Sprung machen und sagen müssen: Lasst uns studentischen Mitarbeitenden eine eigene Vertretung geben, die speziell für sie organisiert ist.

Das ist kein Aufbau von zusätzlicher Bürokratie, sondern das ist ein Abbau von Bürokratie; denn das verkürzt die Wege. Es führt dazu, dass diejenigen, die wirklich bei dem Thema Expertinnen und Experten sind, miteinander diskutieren können und Dritte sich nicht einarbeiten müssen in eine Problemlage, die sie normalerweise nicht haben. Auch deshalb kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Menschen, die verbal sehr dicht an den Studierenden dran sind – beispielsweise meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD oder der GRÜNEN –, hier herausgehen und sagen: Wir wollten der CDU den Gefallen tun und die Mitarbeitervertreter von Studierenden nicht einführen.

(Abg. Albrecht Pallas, SPD: Das habe ich nicht gesagt, Herr Schultze!)

Das behaupte ich doch gar nicht. Sie können unserem Änderungsantrag auch einfach folgen.

(Albrecht Pallas, SPD: Sie haben mich falsch zitiert!)

Ich zitiere Sie ja gar nicht. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass – –

(Weitere Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Aber Herr Pallas! Ich weiß ja, dass Sie dafür sind. Ich weiß sogar, dass Sie deutlich gesagt haben, dass Sie eine solche Vertretung haben wollen. Ich bin davon überzeugt, dass es in den Genen der Sozialdemokratie steckt, dass Sie Studierenden-Mitarbeitervertretungen wollen. Davon bin ich zutiefst überzeugt; da sind wir uns unglaublich einig. Wir legen Ihnen heute ein Änderungsantrag vor, mit dem Sie das machen können.

(Zuruf von der SPD)

Genau das ist ja mein Punkt, den diese Mehrheiten vielleicht heute, vielleicht in dieser Plenarsitzung, bewerkstelligen können. Springen Sie einfach einmal über Ihren Schatten und schauen Sie, was passiert.

(Zurufe von der SPD und den LINKEN)

Was soll denn passieren, wenn Sie an dieser Stelle sagen: „Jetzt stimmen wir zu“? Vielleicht stimmen Sie zumindest symbolisch zu, um zu zeigen, dass die CDU am Ende nicht jede Stimme zu jedem Preis erhält. Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen drei Dingen, bei denen Sie gesagt haben, das würden Sie auch so machen, heute zumindest Ihre Zustimmung erteilen. Ich habe ja noch gar nicht von Mehrheiten gesprochen, sondern nur von Zustimmung. Es ist schon etwas anderes, ob man nur zustimmt oder ob man Mehrheiten organisiert. – Ich bedanke mich, und ich hoffe darauf, dass es in Ihrem Sinne ist.

Lassen Sie mich noch diesen einen Schluss ziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es war schön, zehn Jahre im Sächsischen Landtag gewesen zu sein. Ich danke allen, mit denen wir gut zusammengearbeitet haben, bei allen demokratischen Parteien.

Und lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen – ich riskiere gern den Ordnungsruf, falls ich ihn jetzt dafür bekomme –: Ich hoffe, von den Faschisten hier drüben auf der rechten Seite werden so wenige wie möglich im nächsten Landtag sitzen und die Wählerinnen und Wähler werden dafür sorgen, indem sie ihre Wahl jetzt sozusagen korrigieren.

Danke, liebe Demokratinnen und Demokraten, dass Sie mit mir zusammengearbeitet haben! Danke, dass ich hier sein durfte – auf Wiedersehen!

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Sebastian Wippel, AfD: Wir werden uns trotzdem noch sehen, Herr Schultze, keine Sorge!)

Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Lippmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes nehmen wir eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Personalvertretung vor. Sie sind in Summe ein wichtiger Schritt in Transformationsprozessen innerbehördlicher Beteiligungsrechte. Der Ausbau von Mitbestimmungsbefugnissen innerhalb des öffentlichen Dienstes ist dabei stets kein Selbstzweck, sondern Teil der Wertschätzung der Bediensteten und ein wichtiges Puzzlestück bei der Sicherung von Fachkräften im öffentlichen Dienst. Sie wissen: Der Freistaat steht bei der Gewinnung von Fachkräften nicht nur mit anderen Ländern und dem Bund in Konkurrenzkampf, sondern auch mit der freien Wirtschaft um das knappe, gut ausgebildete Personal. Genauso ist Mitbestimmung in großen Betrieben mittlerweile ein Punkt, mit dem teilweise auch aktiv geworben wird. Eine starke Personalvertretung ist auch in der Werbung ein starkes Pfund für den öffentlichen Dienst.

Eine starke Personalvertretung ist Garant für gute Arbeitsbedingungen und kann zum Teil auch deren Verschlechterung entgegentreten. Ebenso ist eine gute Personalvertretung für den Freistaat Sachsen stets ein Stimmungsseismograf der Beschäftigten und somit ein verlässliches Instrument für eine Partnerschaft zwischen den Bediensteten und dem Dienstherrn. Gerade im öffentlichen Dienst soll das Arbeitsumfeld nicht über den Rücken der Beschäftigten hinweg, sondern mit ihnen gemeinschaftlich gestaltet werden. Der Ausbau von Befugnissen bei der Mitbestimmung würdigt daher nicht nur die Arbeit zehntausender Beschäftigter, sondern ist auch ein Wegbereiter eines handlungsweisenden und handlungsfähigen zukunftszugewandten Freistaates.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist offen, tolerant und vielfältig. Dieses Sachsen muss sich auch endlich in unserer Verwaltung stärker widerspiegeln. Nur so lassen sich Fachkräfte auch aus dem

Ausland und aus anderen Bundesländern gewinnen. Insoweit ist es äußerst bedenklich, dass ausländische Fachkräfte immer wieder Diskriminierungserfahrungen

machen. Umso erfreulicher finde ich es, dass die Personalvertretungen zukünftig auch die Aufgabe haben, die berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu fördern und voranzutreiben. Eine sich in der Verwaltungsstruktur widerspiegelnde Vielfalt der Bevölkerung strahlt auch auf die Gesellschaft aus. Deswegen ist dieser Punkt essenziell.

Ein zukunftszugewandtes Sachsen ist auch ein digitales Sachsen. Auf der Ebene des Bundes stellt das Onlinezugangsgesetz entscheidende Weichen für eine geänderte Verwaltungsstruktur. Auch in Sachsen nutzen wir im Rahmen unserer Kompetenz die bestehenden Möglichkeiten. Durch die Gesetzesänderung macht sich dies beim Personalrat zukünftig sowohl in der Arbeitsweise als auch bei der Mitbestimmung selbst bemerkbar. In Zukunft ist die audiovisuelle Zuschaltung zu Personalratssitzungen möglich, und der Personalrat kann rechtswirksam elektronisch kommunizieren. Zeitgleich kann er in Fragen des Digitalen mehr und stärker mitbestimmen als bisher – Stichwort: Telearbeit, wenngleich dieses Wort mittlerweile genauso attraktiv wie das Wort „Faxgerät“ klingen dürfte und irgendwann einmal angepasst werden sollte.

Ein zukunftsgewandtes Sachsen ist auch ein familienfreundliches Sachsen. Wir wissen, dass gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Argument für den öffentlichen Dienst darstellt. Hier darf die Personalvertretung in Zukunft bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder bei der Gewährung von Sonderurlaub aus familiären Gründen mitbestimmen und so eine familienfreundliche Verwaltung stärker mit prägen. Das heute zu verabschiedende Gesetz ist mit Blick auf die vielen Wünsche von Gewerkschaften und Personalvertretungen sicherlich noch optimierbar; aber es ist ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Mitbestimmung und damit auch ein wichtiges Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben innerhalb der Koalition bei der näheren Ausgestaltung des Personalvertretungsgesetzes hier im Hohen Haus intensiv miteinander gerungen, und wir waren uns bei vielen Punkten nicht einig. Das wichtige Thema der studentischen Mitbestimmung bleibt weiter unbearbeitet. Insoweit, Herr Kollege Schultze, haben Sie vollkommen recht – aber nicht deswegen, weil wir – zumindest in Teilen der Koalition – nicht die Dringlichkeit erkannt haben, mit der zu handeln ist; denn es ist ganz klar: Mit Blick auf die teils prekären Arbeitsverhältnisse tausender studentischer Beschäftigter in Sachsen braucht es auch aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN definitiv eine stärkere Mitbestimmung. Doch leider konnten wir uns innerhalb der Koalition nicht einmal auf einen minimalen Weg verständigen.

Selbst wenn man so etwas wie studentische Personalräte offenbar in Teilen dieser Koalition für Teufelszeug hält, wäre es ohne Probleme möglich gewesen, über alternative

Modelle oder Wege dorthin zu diskutieren. Wir BÜNDNISGRÜNE und auch die SPD – das weiß ich – waren in diesem Punkt sehr offen und sehr kompromissbereit. Ich finde, es ist ein Stück weit ein Versagen dieser Koalition, dass wir hier und heute stehen, weil einer der Koalitionspartner nicht wollte, und allen studentischen Beschäftigten im Freistaat Sachsen sagen müssen: Das werden wir in die nächste Legislaturperiode vertagen müssen. Aber gut – vielleicht ist es für den einen oder anderen mit Blick auf die anstehenden Wahlen am 01.09. auch ein interessanter Entscheidungshinweis; aber das muss jeder selbst wissen.

Gleiches gilt für die Streichung der Ausnahme der Mitbestimmungstatbestände der Personalräte bei der Einstellung und Abordnung von Lehrkräften. Auch das ist ein bedeutendes Thema, von dem wir wissen, dass insbesondere die örtlichen Personalräte sehr gut vertraut sind mit den Situationen und Ausnahmetatbeständen, die aus unserer Sicht größtenteils keinen Sinn mehr ergeben. Aber auch hier sind wir leider in dieser Koalition gegen eine Wand gelaufen.

Herr Kollege Schultze, nun komme ich auf Ihr Argument zu sprechen, wir könnten dennoch symbolisch zustimmen: Über das Stöckchen, das Sie jetzt hier hinhalten, könnte man einfach springen. Aber bei aller Liebe: Das ist natürlich die typische Herangehensweise der Opposition, dass Sie das jetzt fordern müssen. Das hätte ich genauso gemacht; von daher ist das auch vollkommen in Ordnung. Mit Hinblick auf das restliche Programm auf dieser Tagesordnung, bei dem ich erwarte, dass die CDU bei den anderen Gesetzentwürfen, über die wir heute noch abstimmen, genauso treu dahintersteht – –

(Marco Böhme, DIE LINKE: Dann stimmen Sie morgen also unserem Änderungsantrag zu, ja?)

Über dieses Angebot werde ich einmal nachdenken.

(Heiterkeit bei den LINKEN und bei den BÜNDNISGRÜNEN)