Protocol of the Session on June 12, 2024

Mit spezifischen Erhebungsinstrumenten lassen sich die Bedarfe aber sehr viel besser ermitteln als mit diesen unspezifischen Daten, die letztendlich nur ein Risiko für bestimmte Probleme ermitteln können, nicht aber, ob tatsächlich ein Problem besteht. Angesichts dieser Kritik ist der Aufwand, der mit der Erhebung entsteht, nicht zu rechtfertigen. Das kam auch in der Anhörung zur Sprache. Die Gesundheitsämter sehen die Notwendigkeit dieser Erfassung nicht.

Eine weitere Änderung betrifft die Arbeitsweise der Gesundheitsämter. Wir wollen eine Verpflichtung zum Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen in § 8 aufnehmen. Wir wollen damit erreichen, dass die Angebote der Gesundheitsämter einer ständigen Verbesserung unterliegen. Das ist kein Misstrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter, sondern soll sicherstellen, dass die Arbeitsweise der Ämter, die seit Jahren etabliert ist, gesetzlich erfasst und festgeschrieben wird.

Als letzten Punkt wollen wir kommunale Gesundheitskonferenzen im Gesetz geregelt wissen. Dies haben schon mehrere andere Bundesländer getan. Die dortigen Erfahrungen mit diesem Instrument der Gesundheitsförderung sind sehr positiv. In Bayern kam beispielsweise eine Evaluationsstudie zu dem Ergebnis – Zitat –: „Zusammenfassend hat die Modellphase gezeigt, dass sich die regionalen Gesundheitskonferenzen als Kooperationsinstrument auf der kommunalen Ebene bewährt haben und entsprechend der dargestellten Ergebnisse eine sehr gute Ausgangsplattform für den Austausch, die Koordination und die Steuerung der Akteure im Gesundheitswesen bieten.“

Auch in Sachsen werden in vielen Landkreisen und Städten kommunale Gesundheitskonferenzen genutzt, um Maßnahmen für spezifische regionale Probleme interdisziplinär zu entwickeln. Auch wenn viele Landkreise dieses Instrument schon nutzen, muss festgestellt werden, dass neun Kreise noch keine Gesundheitskonferenz durchgeführt haben; so das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von mir. Damit haben sich die Gesundheitskonferenzen noch nicht etabliert. Sie sind der Ausnahmefall.

Wir wollen das ändern, indem wir die Anforderungen an die Einsetzung und Durchsetzung der kommunalen Gesundheitskonferenz gesetzlich definieren, sodass dieses Instrument auch in Sachsen eine breite Anwendung findet.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich nun Frau Kollegin Schaper das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute – endlich – vor, das zweitälteste Gesetz im Ressort des Sozialministeriums zu ändern. Lediglich das Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Beschäftigte in der Jugendhilfe bringt es auf viereinhalb Monate längeren Bestand. Das noch bestehende ÖGD-Gesetz ist inzwischen fast zum Fossil geworden; denn die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Erfordernisse einer guten gesundheitlichen Versorgung haben sich in den letzten 33 Jahren wesentlich verändert. Das liegt nicht nur an der Pandemie, sondern auch am Klimawandel und an der technologischen Entwicklung.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist der dritte wesentliche Bereich der gesundheitlichen Versorgung neben dem ambulanten Bereich, also der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. den Professionellen aus den Heilberufen, und dem stationären Bereich, also den Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Das ist vielen Menschen aus mehreren Gründen nicht so bewusst. Zum einen wird das System vor allem aus der Sicht der Therapie oder Reha im Falle von Erkrankungen bewertet. Man zahlt in die Krankenkasse ein will dafür gegebenenfalls die Heilung bezahlt wissen. Was weiß Mann oder Frau aber vom Öffentlichen Gesundheitsdienst? Im besten Fall wird er überhaupt nur als eines der fast 400 Gesundheitsämter in Deutschland wahrgenommen, wenn man sich dort während der Pandemie im Falle einer Infektion melden musste oder weil eine gesundheitliche Bescheinigung gebraucht wird oder weil eine Hygienekontrolle erforderlich ist oder weil an der Tür einer Beratungsstelle steht, dass es dem Gesundheitsamt untersteht. Der Schwerpunkt lag also bei hoheitlichem Schutz und vor allem bei Überwachungsaufgaben. Von einem wirklich guten Plan, die sogenannte dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen, kann absolut nicht gesprochen werden.

Ich sehe es nicht unbedingt als den großen Wurf der Regierungspolitik des Bundes und des Freistaates, dass es erst eine Pandemie geben musste, um die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte sichtbar zu machen. Das hätte so krass nicht sein müssen. Für uns kann ich darauf verweisen, dass die Fraktion der PDS bereits im Jahre 2003 das ÖGD-Gesetz novelliert wissen wollte, über das wir heute verhandeln. Viele der heute neu aufzunehmenden oder zu aktualisierenden Punkte waren vor 21 Jahren schon enthal

ten: Ergänzung der gegenwärtig noch vorwiegend krankheitsorientierten Sicht der Medizin durch eine gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Zielsetzung; Wahrnehmung des Gesundheitsschutzes am Infektionsschutz; umwelt- und gesundheitlicher Verbraucherschutz; Lebensmittelüberwachung; Wohn- und Arbeitswelt;

Schule und vorschulische Einrichtungen. Infolge der Globalisierung: Gesundheitsberichterstattung, Planung, Konferenzen, Prävention, Gesundheitsförderung, Schutzhilfen, Berufsaufsicht. Dieser alte Gesetzentwurf beweist genau wie Anträge zum Staatshaushalt oder weitere Gesetzentwürfe und Anträge zum Thema, dass wir als Fraktion der Entwicklung und dem Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes faktisch über Jahrzehnte eine weit höhere Bedeutung beigemessen und eine größere Weitsicht bewiesen haben als alle anderen Faktionen in diesem Haus.

Der ÖGD spielte bei uns immer eine Schlüsselrolle, insbesondere bei der gesundheitlichen Prävention. Für diese Rolle wurde er aber in keiner Weise angemessen, das heißt mit notwendigen Möglichkeiten und Ressourcen, ausgestattet. Ich sehe hier auch die Bundesebene in der Pflicht. Um die Potenziale des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in vollem Umfang für die kommunale Gesundheitsförderung nutzen zu können, müssten auch dort Gesetze geändert oder sogar neu aufgelegt werden. Im Bund ist zwar punktuell etwas in Bewegung gekommen – ich denke an den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, in dem es um Personalaufbau, Modernisierung und Digitalisierung geht. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Stärkung von Public Health oder Öffentlichem Gesundheitsdienst kann ich leider nicht erkennen. Ich erkenne auch kein Gesamtkonzept zur Zukunft des ÖGD für die Bundesrepublik Deutschland. Das sind wesentliche Defizite, die die Bundesländer, im Besonderem aber auch die Kommunen in ihren Handlungsspielräumen beschränken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterstützen nichtsdestotrotz den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir sehen ihn als späten, aber wesentlichen Schritt für die Stabilisierung und den Auf- und Umbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen an. Wir sehen auch, dass es manchmal hilfreich wäre, auf die LINKEN zu hören. Wir danken besonders den Verantwortlichen in den vielen sächsischen Gesundheitsämtern, die den ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung noch einmal deutlich qualifiziert haben.

Für uns ist relevant, dass das Leitbild eines modernen Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Überschrift „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Public Health vor Ort“, das zur 91. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2018 beschlossen wurde, inhaltlich Eingang gefunden hat. Für uns verbindet sich damit die Hoffnung, dass der Verhältnisprävention zunehmend mehr Aufmerksamkeit zukommt. Ich meine damit: Wenn die Verhältnisse, also die Bedingungen in der Umwelt und dem Umfeld, schlecht und damit verbesserungswürdig sind, weil sie die Gesundheit negativ beeinflussen, dann müssen diese sozusagen von Staats wegen geändert werden. Das kann nicht durch

Verhaltensprävention, also durch Aufforderung an die einzelnen Leute zu gesundheitsbewusstem Verhalten, geschehen.

Wir unterstützen selbstverständlich, dass der umweltbezogene Gesundheitsschutz endlich auch in Sachsen gesetzlich verankert werden soll; denn wir sind eines der letzten Bundesländer, in denen das nicht der Fall war. Durch den Klimawandel ist es zum Beispiel in vielen Städten heißer geworden, und es muss dementsprechend kommunale Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Schäden geben.

Wir begrüßen, dass die Fragen der Kinder- und Jugendgesundheit wesentlich differenzierter beschrieben werden. Das ist eine der größten nach der Pandemie zu ziehenden Lehren.

Wir finden es auch richtig, dass die Möglichkeiten des ÖGD erweitert werden, um über die entsprechenden Daten örtlich angepasste Maßnahmen ergreifen zu können.

Die Linksfraktion hat bereits im Jahr 2020 gefordert, den Öffentlichen Gesundheitsdienst grundlegend aus- und umzubauen. In der Stellungnahme der Staatsregierung war damals die Absicht zur Überarbeitung des Gesetzes erklärt worden; das war vor vier Jahren. Immerhin wird das Vorhaben in dieser Wahlperiode noch Realität. Dafür danken wir Ihnen. Ich behaupte auch, dass unser Antrag einige Anregungen oder sogar entscheidenden Anstoß dafür bot.

Etliche unserer Forderungen bleiben allerdings bestehen, zum Beispiel die nach der Bildung eines Landesgesundheitsamtes oder die nach der Bestimmung von Gesundheitszielen. Trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn er ist überfällig, und er geht in eine Richtung, die wir sehr gut unterstützen können. Das Gleiche gilt für Ihren Entschließungsantrag.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet, der fraktionslose MdL auch nicht. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen, bevor ich an die Staatsregierung übergebe? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Bitte schön.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen: Ich bin nicht Frau Köpping. Aber ich übernehme gern für unsere Geburtstagsministerin den Redebeitrag; denn es zeugt auch von wunderbar gelebter Kollegialität in dieser Koalition, dass ich damit diesen Gesetzentwurf vonseiten der Staatsregierung abschließe.

Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen – wir haben es gerade gehört – stammt aus dem Jahr 1991. Es regelt die Tätigkeit der Behörden

des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, das heißt, der Gesundheitsbehörden, der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des öffentlichen Veterinärwesens.

Das Gesetz hat sich als Dachgesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst bewährt. In über 30 Jahren haben sich aber die Rahmenbedingungen und die Tätigkeitsschwerpunkte geändert und verschoben. Insbesondere der Fachkräftemangel stellt die Behörden vor neue und komplexe Aufgaben. Die Novellierung soll daher den aktuellen Bedingungen Rechnung tragen und Perspektiven aufzeigen, um die essenzielle Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes personell und strukturell langfristig abzusichern.

Um einen Anreiz für die Tätigkeit als Amtsärztin oder Amtsarzt zu schaffen, werden die Hürden für die Bewerberinnen und Bewerber verringert. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sachverständigen in der Apothekenüberwachung wird attraktiver gemacht. Ab sofort ist es möglich, zu Ehrenbeamtinnen und -beamten ernannt zu werden. Damit wird die Apothekenüberwachung auch in Zukunft sichergestellt.

Wichtig war es zudem, den Gesundheitsämtern sowie den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern bei ihrer Aufgabenerfüllung mehr Handlungsspielräume zu gewähren. Dort, wo ein individueller Vollzug der Aufgabe möglich ist, kann diese zukünftig als weisungsfreie Pflichtaufgabe erfüllt werden. Bei der Ausgestaltung des Vollzugs können dann regionale Besonderheiten beachtet werden.

Im Zuge der Novellierung stärkt die Staatsregierung außerdem den sozialpädiatrischen Aspekt; denn die Tätigkeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes wird künftig so ausgerichtet, dass die gesundheitliche Chancengleichheit Heranwachsender gefördert wird.

Mehr Berücksichtigung finden im Zuge der Novellierung auch die gesundheitsplanerischen und qualitätssichernden Aspekte, die für eine aussagefähige und qualitätsgesicherte Gesundheitsberichterstattung entscheidend sind.

Darüber hinaus werden die Regelungen zur Gesundheitsförderung und Prävention an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Dabei geht es vor allem um regionale Aspekte, ohne die sich keine Präventionsbedarfe ermitteln lassen. Nicht zuletzt begrüßen Frau Köpping und die Staatsregierung den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag, der den Gesetzentwurf zielführend ergänzt und die Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung und den Kommunen weiter stärkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein funktionierender Öffentlicher Gesundheitsdienst ist. Die Beschäftigten in den Kommunen und auf Landesebene leisten eine zuverlässige und hervorragende Arbeit, wie sich zuletzt bei der Coronapandemie oder der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gezeigt hat.

(Unruhe)

Mit der Novellierung wird ein besserer Rahmen für ihre Arbeit geschaffen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen auch in Zukunft zu sichern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es jetzt wieder etwas unruhig geworden ist, bitte ich um etwas mehr Ruhe. – Ich frage noch einmal die Fraktionen, ob es Redebedarf gibt. – Den sehe ich nicht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15026, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Drucksache 7/16567. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor in der Drucksache 7/16654. Ist eine Einbringung gewünscht?

(Alexander Wiesner, AfD: Ist eingebracht!)

Ist eingebracht. Damit kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab; die Überschrift lautet: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 3 Folgeänderungen, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 5 Inkrafttreten.

Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesen Bestandteilen in Gänze zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/16657 vor. Er ist schon von Herrn Kollegen Dierks eingebracht worden, wenn ich das richtig verstanden habe. – Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht.

Dann stimmen wir jetzt über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung

geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Diesem Entschließungsantrag ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist dieser Antrag beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf