Berechtigterweise kommt nach und nach und während solcher Katastrophen und Krisen schnell die Frage auf: Wer kommt für die Kosten auf und wer kann diese enormen Summen stemmen? Wie kann für die örtliche Bevölkerung Unterstützung geleistet werden, und das vor allem schnell und unbürokratisch? Das versprechen ja immer alle. All das und allem voran die finanziellen Sorgen derer, die betroffen sind, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf nehmen, zumal bislang alle Versuche für eine Elementarschadenspflichtversicherung gescheitert sind – auch wenn ich gestern wieder einmal gehört habe, dass Sachsen und
Herr Barth, Sie können nachher reden; seien Sie doch mal ruhig! – Wir als Linksfraktion wollen, dass der Landtag ein Sondervermögen mit Verfassungsrang von bis zu 5 Milliarden Euro errichtet. Dieses soll zur Abfederung von sozialen Schieflagen bei Krisenfällen dienen. Corona, Energiekrise, Extremwetterereignisse – all das haben wir in den letzten Jahren erlebt und wird uns wahrscheinlich auch zukünftig in unterschiedlichen Formen ereilen.
Für meine Fraktion gilt ganz klar: Wir müssen sicherstellen, dass künftig im Fall von unvorhergesehenen Krisen für deren Bewältigung soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit hergestellt werden. Die Bewältigung von Krisen und deren Folgeschäden darf die soziale Kluft im Land nicht weiter vertiefen. Daher braucht es in genau solchen Extremsituationen ein sicheres Netz, welches die Bürginnen und Bürger auffängt.
Es zeigt sich immer wieder, dass ärmere Menschen von Krisen und deren Folgen stärker betroffen sind als wohlhabende, und diese Ungerechtigkeit wollen wir aufbrechen. Wir wollen den Menschen die Sicherheit geben und einen Weg schaffen, um genau dann finanziell eingreifen zu können, wenn wieder ein Krisenfall auftritt und droht, die Ärmeren in unserer Gesellschaft hängen zu lassen.
Wir haben den Gesetzentwurf bereits vor einer Weile eingebracht. Damals war ja vonseiten der Koalitionsfraktionen noch in Aussicht gestellt worden, dass eine Änderung der Verfassung in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Doch das Vorhaben ist durch Arbeitsverweigerung einiger CDU-Abgeordneter beerdigt worden. Daher legen wir diesen unseren Gesetzentwurf erst jetzt zur Endbefassung vor.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir zudem die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und das Thema Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels in die Zweckbestimmung des Sozialfonds aufnehmen. – Damit habe ich gleich unseren Änderungsantrag eingebracht, Frau Präsidentin.
Wir alle haben erlebt, wie schnell es notwendig ist, konkret zu helfen, aber auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um soziale Schieflagen aufzufangen. Wir fordern vorausschauend, das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzbar zu machen. Das Sondervermögen für den sozialen
Ausgleich soll in den kommenden Jahren zur Krisenbewältigung verfügbar sein. So können wir das Korsett der Schuldenbremse wenigstens etwas lockern.
Besser wäre es natürlich, das Korsett ganz abzuwerfen. Wir haben mit den Regelungen der Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung wenige Möglichkeiten, auf besondere Situationen zu reagieren. Es gibt zwar den Mechanismus der konjunkturbedingten Aufnahme von Krediten. Diese ist jedoch nur unter sehr komplizierten Regelungen annehmbar, und zwei Koalitionsfraktionäre sprachen ja heute früh bereits davon, dass sich daran etwas ändern muss. Die sächsische Schuldenbremse – oder Solidaritätsbremse, wie wir sie nennen –, die ja wie ein Dämon über allem schwebt, ist einfach nur belastend.
Sie behindert wichtige Investitionen in Bildung, Soziales, Klimaschutz, bezahlbaren Wohnraum, Schulen, Kitas und Verkehrswege. Das belastet vor allem die kommenden Generationen. Das Gerede – vor allem von Herrn Patt und anderen aus der CDU-Fraktion –, dass wir der nachfolgenden Generation ja keinen Schuldenberg hinterlassen dürfen, dafür aber lieber eine nicht intakte Infrastruktur, ist ein Relikt aus der Mottenkiste des Neoliberalismus.
Daher wollen wir den Sozialfonds einrichten, um den Stachel der Schuldenbremse zu umgehen und als Staat handlungsfähig und flexibel zu sein, wenigstens in Krisensituationen und zwar mit dem Fokus auf die Beseitigung sozialer Schieflagen und nicht mit dem allgemeinen Fokus auf das Sächsische Finanzministerium und seinem Bremsertum.
Der Sozialfonds schließt eine Lücke in der gegenwärtigen Finanzarchitektur des Freistaates Sachsen und schafft ein soziales Netz für Krisensituationen. Es muss für die Zukunft garantiert werden, dass hierfür ein ausreichend großer, zusätzlicher Sozialausgleichbetrag zur Verfügung steht. Dafür wollen wir den Sozialfonds einrichten. Ich werbe ausdrücklich noch einmal um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank!
So, ein letzter Blick zurück. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, fassen wir mal zusammen, ich versuche es auf den Punkt zu bringen: DIE LINKE will mit dem Gesetzentwurf also die Schuldenbremse aushebeln, um damit dann die sozialen Ausgaben finanzieren zu können – also über Kredite und Neuverschuldung, so steht es hier drin.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, nicht soziale Lasten, sondern soziale Krisenlasten. Das ist etwas anderes!)
Mit dem Änderungsantrag wollen Sie dann noch die Finanzierung auf den Klimawandel erweitern, haben Sie gerade eben gesagt. Und wir haben ja gesagt, wir beginnen mit dem Guten, aber wir beginnen mit dem Verfassungsrecht. Das klingt auch alles erst einmal gut und ich finde, das klingt auch wichtig und wir haben auch darüber gesprochen – wichtig und gut, – unabhängig davon, ob man das jetzt will – politisch – oder ob das auch wirklich gut ist – politisch.
Es ist allerdings schlicht verfassungswidrig und ich glaube, daran sollten und daran müssen wir uns auch halten. Sie haben im Bund die Vorlage zum Sondervermögen für die Bundeswehr gesehen und haben gedacht „Mensch, klingt gut. Legen wir das mal entsprechend auf Sachsen um. Passt!“ und der Bund als Verfassungsgesetzgeber, der kann hier von dem im Grundgesetz verankerten Neuverschuldungsverbot abweichen.
Das hat er für sich im Grundgesetz auch so geregelt, aber das gilt für den Landesgesetzgeber eben nicht. Da brauchen wir nämlich nur in den Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, also in unsere Bundesverfassung, hineinzuschauen und eben dieser Artikel 109 Abs. 3 begründet ein grundsätzliches Verbot struktureller als auch konjunkturunabhängiger Neuverschuldung für die Länder und damit auch für den Freistaat Sachsen. Es ist logisch klar geklärt.
Ausnahmen hatten Sie vorhin genannt, das sind Naturkatastrophen oder schwere Wirtschaftskrisen, also echte Notsituationen. Und solche Ausnahmen vom Verbot des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz müssten wir eben dann landesrechtlich regeln. Aber – da sind wir wieder bei der Rahmengesetzgebung des Bundes – wir dürfen von den Vorgaben des Art 109 Abs. 3 Grundgesetz nicht abweichen oder diese unterlaufen, und genau das passiert mit dem vorliegenden Entwurf.
Er will nämlich einfach eine Abweichung von den Regelungen in der Sächsischen Verfassung herstellen, ohne dabei die Normenhierarchie (Grundgesetz, Sächsische Verfassung) zu berücksichtigen. Die übergeordnete Regelung des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, die wollen Sie einfach mal nicht achten und auch nicht beachten.
Wie gesagt, Neuverschuldung auf Länderebene nur unter den genannten Voraussetzungen des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz. Mit der Neufassung, die Sie hier als Gesetzentwurf eingebracht haben – also diesem Artikel 94 Abs. 2 a der Sächsischen Verfassung –, wird versucht, die in den Absätzen 2, 4 ,5 und 6, die wir uns in die Sächsische Verfassung hineingeschrieben haben, diese Voraussetzung einfach nicht anzuwenden – das sagen Sie und das schreiben Sie auch so.
Aber das geht eben nicht, weil Sie damit gegen das Grundgesetz und diesen Artikel 109 Abs. 3 verstoßen. Das macht die Verfassungswidrigkeit aus und da hilft es auch nichts, wenn man neben dem Gesetzentwurf und auch hier in der Debatte wieder die bundesrechtliche Regelung einfach nicht erwähnt, nicht davon spricht und sie unter den Tisch
fallen lässt. Mal ehrlich: Spätestens das Verfassungsgericht wird uns sehr freundlich und in seiner bestimmten Art auf diesen Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz verweisen und dann fliegt uns der gesamte Gesetzentwurf um die Ohren.
Ich glaube, das können wir vermeiden. Wir können das so nicht lösen, nicht auf diesem Weg. Und damit wir es uns einfacher machen, lehnen wir diesen Gesetzesentwurf am besten ab.
Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Modschiedler. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Hein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Linksfraktion vorgelegte Entwurf eines Sozialausgleichsgesetzes hat vor allem einen Zweck: Er soll mit viel Geld eine linke Umverteilungsagenda ermöglichen. 5 Milliarden Euro möchten Sie haben, Herr Gebhardt. Wofür? Genaues wissen Sie wahrscheinlich wohl selbst nicht. Deshalb haben Sie in den Entwurf hineingeschrieben: für sozialen Ausgleich und den Schutz des Klimas.
Schöne und beeindruckende Absichten. Von konkreten Maßnahmen, die Sie mit dem vielen Geld finanzieren wollen, lässt sich aus dem Gesetzesentwurf nichts entnehmen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesentwurf ab und den Änderungsantrag genauso.
Herr Kollege Modschiedler hat es bereits erklärt. Die Bildung des Sondervermögens, um die Kreditfinanzierung der 5 Milliarden Euro zu ermöglichen, stellt einen Verstoß gegen die Verfassung des Freistaates Sachsen dar. Mit dem Sondervermögen wollen Sie von den Grundsätzen der Haushaltseinheit und Haushaltsvollständigkeit abweichen. Dazu bedarf es einer sachlichen Begründung. Einen solchen Grund haben Sie aus unserer Sicht nicht vorgetragen, Herr Gebhardt.
Es gibt auch keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum die vorgesehenen Ausgaben nicht im Staatshaushalt aufgenommen werden sollen. Ein dadurch entstehender Effektivitätsgewinn ist jedenfalls nicht im Entwurf dargelegt.
Für den bestehenden Klimafonds hat der Sächsische Rechnungshof dies bereits im Jahresbericht 2021 festgestellt. Die Umgehung der Schuldenbremse ist kein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund. Die Urheber der Schuldengrenze – der Sie übrigens zugestimmt haben, Herr Gebhardt – haben die Ausnahmen eng begrenzt und ab
schließend geregelt. Weitergehende und ausufernde Ausnahmen von der Schuldenbremse lehnen wir daher kategorisch ab.
Der Gesetzesentwurf – Herr Kollege Modschiedler sprach bereits darüber – verstößt im Übrigen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, weil dies auch in den Bundesländern seine Gültigkeit hat. Sie lassen Ausnahmen in Fällen von Konjunkturrückgängen, Naturkatastrophen und Notsituationen zu. Ausnahmen für den sozialen Ausgleich und den Kampf gegen den Klimawandel sind im Artikel 109 des Grundgesetzes dagegen nicht zugelassen.
Aus finanzieller Sicht ist festzustellen: Erneut wollen Sie viel Geld zusätzlich ausgegeben, ohne eine Gegenfinanzierung anzubieten. Für eine Kreditsumme von 5 Milliarden Euro sind bei Zinsen von 2,5 Prozent – und das ist wenig – jährlich 125 Millionen Euro Zinsen zusätzlich zu zahlen. Verdoppeln Sie die Zahl für die Tilgung, die dann noch fällig wäre: Wo wollen Sie die 250 Millionen Euro pro Jahr in einem Haushalt einsparen, der ohnehin schon kaum ausgeglichen werden kann?
Kurzum: Bezogen auf die Linksfraktion erinnert mich der Gesetzentwurf etwas an die Titanic: Je näher der Untergang rückt, umso lauter spielt die Kapelle.
(Beifall bei der AfD – Susanne Schaper, DIE LINKE: Haben Sie den eigentlich lange geübt? – René Hein, AfD: Zehn Tage lang!)
Herr Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet, vermutlich, weil Herr Kollege Modschiedler für die Koalition gesprochen hat. Ich frage die Fraktionen noch einmal, ob es Redebedarf gibt. Ansonsten würde ich an die Staatsregierung übergeben, wenn gewünscht. – Dann übergebe ich jetzt zuerst an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nicht lange reden.
Eine inhaltliche Bewertung der damit verfolgten sozialpolitischen Ziele – seit heute auch klimapolitischen Ziele – will ich gar nicht abgeben. Auch ich möchte natürlich an der Rechtslage ansetzen.