Herr Urban, ich finde es frech, wie Sie sich hier hinstellen und von der Menschenwürde fabulieren, obwohl Ihre Partei große Teile dieses Konzeptes ablehnt.
Aber noch viel interessanter finde ich: Wenn Sie der Meinung sind, wir würden hier in einer Willkürherrschaft leben, was erzählen Sie dann eigentlich Ihren russischen und chinesischen Führungsoffizieren über deren Willkürherrschaft, wenn Sie auf die treffen?
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch – André Barth, AfD: Das war eine Unterstellung, dass wir Offiziere haben!)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir mussten in den letzten Jahren immer wieder beobachten, dass das Fundament unserer Ordnung, unser Wertefundament zunehmend unter Druck gerät.
Einer der gravierendsten Angriffe auf die Würde des Menschen und zugleich der Demokratie ist der Aufstieg des Populismus und von Verfassungsfeinden – wie sie auch hier gerade wieder vor sich hin grölen –, die oftmals auf vermeintlich simplen Lösungen beruhen. Rechtsextremistische Populisten und autoritäre Regierungen versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, die Meinungsfreiheit einzuschränken und den Rechtsstaat zu schwächen.
Populistische Bewegungen nutzen oft die Ängste und Unsicherheiten vieler Menschen aus, um Hass und Spaltung zu schüren. Sie propagieren ein Bild der Gesellschaft, das auf Ausgrenzung und Diskriminierung basiert, anstatt auf Solidarität und Zusammenhalt. Ein Bild, in dem manche Menschen als würdig betrachtet werden und andere nicht, in dem manche Menschen einen Anspruch auf soziales und rechtliches Gehör haben und andere nicht, passt nicht zu unserem Grundgesetz.
Diese Kräfte bedrohen nicht nur den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, sondern auch die Menschenwürde eines jeden Einzelnen. Dies stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Demokratie dar und fordert daher ein entschlossenes Handeln von uns allen.
Wir BÜNDNISGRÜNE treten für eine offene, vielfältige und diverse Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Wir kämpfen gegen Hass und Hetze und setzen auf eine offene, tolerante und solidarische Politik, die vor allem auf Fakten und Vernunft basiert; denn eine Demokratie, die die Rechte und Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht respektiert, verliert ihre Legitimität, weil sie ihre zentrale Ordnungsbegründung infrage stellt.
Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute unsere freiheitliche Demokratie wirksam schützen wollen, dann gilt es – wie von Frau Staatsministerin Meier bereits dargestellt –, die große Idee unserer Vorfahren durch konkretes Handeln im Hier und Jetzt zu schützen. Das heißt, wir müssen unsere Demokratie dringend resilienter machen.
Und so weitsichtig die Mütter und Väter des Grundgesetzes und auch unserer Landesverfassung waren – sie haben sich wohl kaum vorstellen können, dass Feinde unserer Demokratie eines Tages wieder mehr als nur eine kleine politische Minderheit sind. Entsprechend wird immer klarer, dass wir einen Stresstest für unsere Verfassung brauchen, um ihre Schwächen zu erkennen, damit sie am Ende nicht diejenigen nutzen können, die sie abschaffen wollen. Die Diskussionen um die stärkere Verankerung der Regelung über das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz sind diesbezüglich nur der Anfang.
Wir müssen, werte Kolleginnen und Kollegen, entschiedener denn je gegen Verfassungsfeinde, die die Grundpfeiler unserer Republik zum Einsturz bringen wollen, vorgehen. Dazu müssen wir auch die Instrumente des Rechtsstaates nutzen. Es gilt, mit notwendiger Entschiedenheit Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, Neonazis zu entwaffnen und endlich zu klären, wo die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eigentlich das ganze Geld für ihren unwürdigen Kampf gegen unsere Demokratie herbekommen.
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier – Zurufe von der AfD)
Auch hier ist bezeichnend, dass das Lachen aus den Reihen der AfD kommt. Man weiß dort offensichtlich mehr als wir.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen diejenigen stärker schützen, die sich jeden Tag für unsere Demokratie einsetzen – gerade mit Blick auf die erschreckende Zahl an Angriffen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie bei Wahlkämpfen. In diesem Land braucht es einen Rechtsstaat, der ein klares Stoppschild setzt.
Wer sich mit Gewalt an den Grundlagen unserer Demokratie vergreift, der gehört vor Gericht und nicht an den Verhandlungstisch!
Zu guter Letzt möchte ich noch betonen, dass unser freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat auf zwei zentralen Grundlagen beruht, die wir verteidigen müssen. Eine resiliente Demokratie braucht eine resiliente Verwaltung. Deswegen brauchen wir nicht nur die überzeugtesten Demokratinnen und Demokraten im Dienste des Staates, sondern auch eine Verwaltungskultur, die das lebt. Es braucht Mut, Verantwortung zu übernehmen, und es braucht Mut, zu verinnerlichen, dass der Kampf für unsere freiheitliche Demokratie durchaus auch in den Amtsstuben geführt werden kann.
Vielmehr braucht es eine Besinnung darauf, dass die Instrumente des Grundgesetzes für die wehrhafte Demokratie bei Weitem nicht so wirkmächtig sind, wie es engagierte Demokratinnen und Demokraten sind, die sich für unsere freiheitliche Republik einsetzen und sich ihren Gegnern widersetzen. Die stärkste Waffe im Kampf für unsere Demokratie und für unseren Rechtsstaat sind alle, die ihn schützen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss kommen. In einem – gelegentlich propagierten – wertelosen Verfassungsstaat mag es opportun sein, sich darauf zu verlassen, dass allein der Staat die Demokratie schützt. In einer freiheitlichen Republik dagegen ist es unverbrüchliche Aufgabe aller, die Grundlagen von Freiheit und Demokratie zu schützen. Das ist die logische Folge von Artikel 1
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Gründe, unser Grundgesetz zu feiern: Frauen und Männer sind gleichgestellt, Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden, Pressefreiheit wird geschützt – das und vieles mehr sind die Grundlage und der Rahmen eines geregelten Zusammenlebens in Freiheit und Achtung voreinander.
Am 23. August 1990 sagte die Volkskammer Ja zur deutschen Einheit. Sie beschloss damals aktiv den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Grundgesetz. Damit haben wir hier im Osten eine ganz eigene, aktive Zustimmung zum Grundgesetz gegeben. So ist es eine rechtliche Grundlage eines Zusammenlebens in Freiheit und Achtung, der wir bewusst zugestimmt haben, die wir bewusst angenommen haben. Das hat etwas ganz Besonderes.
Das gegenwärtige Erstarken von rechtsextremen Kräften in unserem Land zeigt allerdings, dass eine Aneignung, eine Verinnerlichung des Grundgesetzes in manchen Gruppen der Bevölkerung noch nicht erfolgt ist; einige davon sind auch im Sächsischen Landtag vertreten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, während sie die Erfahrung des Nationalsozialismus noch frisch in Erinnerung hatten, Schutzmechanismen eingebaut, um das Grundgesetz robust zu machen und dieses gegen Angriffe von Verfassungsfeinden zu schützen. Kollege Martin
An dieser Stelle möchte ich aber – und das mache ich sehr gern und sehr häufig – zur Ehrenrettung der Weimarer Verfassung sagen, dass die Weimarer Verfassung sehr wohl Mechanismen zu ihrem Schutz hatte – spätestens im Jahr 1922 durch das Republikschutzgesetz. Es lag vielmehr an denen, die sie hätten ausüben, die sie hätten kontrollieren müssen. Wir kennen das: Die Republik ohne die Republikaner, die nicht in der Lage waren, die Republik mit den durchaus vorhandenen Mechanismen der Verfassung zu schützen.
Dennoch: Eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, ist aktuell notwendig. Wir sollten ein starkes Signal für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie setzen und das Bundesverfassungsgericht noch besser schützen.
Es ist die Herzkammer unserer Republik, denn das Gericht ist einerseits oberste juristische Instanz, jedoch auch Hüter unserer Verfassung. Bürgerinnen und Bürger können sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre individuellen Grundrechte, ihre Menschenwürde verletzt sehen.
Das Gericht wahrt das Zusammenleben in Freiheit und Achtung voreinander. Wir sollten daher zentrale Regelungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und ihrer Amtszeit ins Grundgesetz aufnehmen. Bisher sind diese nur einfach geregelt, künftig bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um hier Änderungen vorzunehmen. Eine deutlich höhere Hürde, die Verfassungsfeinde nehmen müssten, bevor sie Hand an die oberste Gerichtsbarkeit unseres Landes legen könnten.
Doch nicht nur unsere demokratischen Institutionen brauchen besonderen Schutz. Wir müssen gerade auch für Menschen eintreten, die täglich für den Erhalt unserer Demokratie kämpfen. Ich denke dabei besonders – und das hat auch mein Vorredner bereits angesprochen – an Ehrenamtliche in der Politik, besonders auf kommunaler Ebene, die sich für ein aktives demokratisches Miteinander, ein Zusammenleben in Freiheit und Achtung einsetzen, die mit Haltung in die politische Diskussion und inhaltliche Auseinandersetzung gehen.
Ich denke dabei zum Beispiel an eine Frau, die neulich bei mir im Bürgerbüro war. Sie ist selbstständig, hat vier Kinder und sagte mir, sie würde sich sehr gern mehr in die Kommunalpolitik einbringen, aber sie traut sich nicht: Sie hat Angst davor. Sie hat auch Angst um ihre Kinder, weil sie weiß, dass auch der Wohnraum inzwischen ein verletzliches Gut geworden ist. Sie weiß, dass rechte Kräfte versuchen, Politikerinnen und Politiker durch Aufmärsche vor ihren Privathäusern einzuschüchtern, und das allein bewegt sie, dass sie sich nicht traut, in die Kommunalpolitik zu gehen.
Das ist ein unhaltbarer Zustand und ich bin sehr dankbar – auch nicht zuletzt unserer Ministerin –, dass dagegen nun aktiv vorgegangen wird. Aufgrund solcher Entwicklungen wurde nun auch die Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus – kurz ZORA – bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingerichtet.
In unseren Städten und auch auf dem Land stehen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern der Kommunen dank ZORA nun direkte Ansprechpartner aus den Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Das ist neu und sehr hilfreich. Ich glaube, viele Kandidatinnen und Kandidaten, die in den letzten Jahrzehnten Wahlkampf gemacht haben und mit entsprechenden Angriffen konfrontiert waren, hätten sich
Es ist traurige Realität, dass es gerade in Sachsen starke Bemühungen gibt, unseren Rechtsstaat zu unterlaufen und an den Festen unserer Demokratie zu rütteln. Staatsministerin Katja Meier hat in ihrer Fachregierungserklärung ausführlich dargestellt, mit welchen Maßnahmen sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Ministeriums diesen Entwicklungen entgegensteuern. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.
Wir haben es bereits gehört: Sachsen wird eine Bundesratsinitiative zum politischen Stalking einbringen, damit es künftig justiziabel ist, wenn ein rechter Mob meint, Politikerinnen und Politiker zu Hause bedrohen zu können. Unser Rechtsstaat ist und bleibt wehrhaft, daran werden wir alles setzen: für ein dauerhaftes Zusammenleben in Achtung und Freiheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eingangs erwähnt, sind etliche Bestandteile unserer Verfassung eine Reaktion auf das tragische Scheitern unserer ersten Demokratie: der Weimarer Republik. Ein Mann, der diese in besonderer Weise prägte und nicht zuletzt aufgrund der zahllosen verbalen Angriffe auf ihn und seine Integrität zu zeitig aus dem Leben schied, war Friedrich Ebert.
Ich habe mich gefragt: Hätte diese Gesetzesänderung Friedrich Ebert geholfen? Ja, das hätte sie. Über 200 Mal musste Friedrich Ebert gegen die rechte Presse Hugenbergs juristisch vorgehen. Die Urteile sprachen Richter, die sich mehr einem monarchistischen Obrigkeitsstaat als der jungen Demokratie verpflichtet fühlten.