Protocol of the Session on May 2, 2024

ministerium sozusagen gezwungenermaßen eine monatliche Sonderzahlung über alle Besoldungsgruppen von 4,1 % vor. Was Sie damals unter allen Umständen vermeiden wollten, Herr Finanzminister, müssen Sie jetzt dank des Bundestages und dessen Beschlüssen – ich habe es jetzt richtig formuliert

(Sabine Friedel, SPD: Und des Bundesrates!)

und des Bundesrates, Frau Friedel, da haben Sie recht, umsetzen.

Die weiterhin vorgesehene Erhöhung des Familienzuschlages und die Einführung einer Erstattung von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung sind weitere Flickschusterei, um den Mindestabstand zum Bürgergeld herzustellen. Da müssen wir uns ganz ehrlich machen, das überzeugt uns nicht. Nötig – und das sagen alle Redner hier – wäre eine umfassende Besoldungsreform gewesen, die ein schlüssiges Besoldungssystem mit den notwendigen Abständen zum Bürgergeld und den einzelnen Besoldungsgruppen entwickelt. Im Rahmen einer Besoldungsreform ist darauf zu achten, dass sich die Besoldung in Sachsen auch im Rahmen dessen hält, was andere Bundesländer und der Bund ihren Beamten bezahlen. Dazu hat der Landespersonalausschuss beispielsweise errechnet, dass ein sächsischer Beamter in der Endstufe der Gruppe A13 nach der jetzt vorgesehenen Erhöhung der Grundbesoldung vergleichbarer Beamter anderer Bundesländer sowie des Bundes den Wert um 2,4 bis 12 % überschreitet.

Wir haben also ein Personalhaushalt, der nach der Stellenzahl überdimensioniert ist. Eine hinzutretende Überalimentation können wir uns bei der angespannten Haushaltslage in bestimmten Besoldungsgruppen einfach nicht leisten. Anscheinend benötigt die Regierung für eine durchdachte Regelung jedoch mehr Zeit. In Übereinstimmung mit dem Entschließungsantrag der Koalition aus dem vergangenen Jahr wollen wir der Regierung dafür noch ein weiteres Jahr einräumen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf trotz unserer Bedenken zum zweiten Teil des Gesetzes unsere Zustimmung erklären.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Nico Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schwierig, wenn man als letzter Redner in einer Runde dran ist, wo es doch bei dem Gesetzentwurf schon im Ausschuss keine wirklich ernsthafte Kontroverse gab. Deshalb haben wir im Ausschuss auf eine Anhörung verzichtet und haben gesagt, dass wir das zügig über die Bühne bringen wollen, damit wir nicht wie in den Vorjahren der Entwicklung viele Monate hinterherhinken. Von daher, meine Damen und Herren, ist es schwierig, überhaupt noch etwas Neues zu sagen, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist kein ganz großer Wurf mit revolutionären strukturellen Neuerungen.

Das – und auch darauf wurde schon eingegangen – ist ein Teil des Problems, was wir haben.

Kollege Barth, zu Ihnen möchte ich nur noch sagen: Sie täuschen sich, wenn Sie die Sache mit der Aufgabenkritik für sich in Anspruch nehmen. Ich kann mich daran erinnern, dass in der letzten Legislatur mein ehemaliger Kollege Tischendorf das schon immer gefordert hat. Das waren Zeiten, in denen Sie noch pauschal von notwendigen Kürzungen des Personals geredet haben.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Aber das sei dahingestellt. Ich kann nichts dafür, dass Sie da Erinnerungslücken haben.

Der vorliegende Gesetzentwurf, das wurde bereits mehrfach gesagt, entspricht der Übernahme einer Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der zwingenden Übernahme einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, und ist noch eine Reaktion auf die Anpassung des Bürgergeldes. Und, Kollege Löffler, ich finde den Zungenschlag, den Sie hatten, etwas unredlich, wenn Sie sagen, dass die Anpassung einer Grundsicherung eine Art Angriff auf den sächsischen Haushalt sei. Zumindest haben Sie das durch die Blume so ausgedrückt. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Besoldung in den unteren Gruppen weit weniger üppig ist, als das, was das gängige Vorurteil anzeigt; denn 15 % Mindestabstand zum Bürgergeld sind noch lange kein Reichtum.

Meine Vorredner sind auf Details sehr ausführlich eingegangen, das will ich jetzt nicht noch einmal tun. Es gibt, wie schon gesagt, nicht viel zu ergänzen und der Erkenntnisgewinn steigt nicht unbedingt, wenn man es wiederholt. Selbstverständlich stimmen wir als LINKE heute dem Gesetzentwurf zu. Einer Tarifübernahme können wir uns schlicht nicht verweigern, wollen wir auch nicht. Deswegen, wie gesagt, stimmen wir dem zu.

Auch wenn das schon mehrfach gesagt wurde, das Gesetz steht nicht für sich allein. Am 05.07.2023 haben wir im Landtag das Vierte Dienstrechtsänderungsgesetz beschlossen, wenn man so will, den Vorgänger des heutigen Gesetzes. Damals war es ein sehr langer Kampf. Das Gesetz wurde immer wieder abgesetzt, bis es überhaupt im Ausschuss beschlossen wurde. Der ursprüngliche Entwurf ist in der Anhörung – sagen wir es einmal besonders vorsichtig – nicht besonders gut weggekommen, sodass wir dieses Mal – das muss man schon begrüßen – deutlich schneller sind.

Ein Grund, sich intensiv auf die Schulter zu klopfen, besteht trotzdem nicht, denn das vorliegende Gesetz ist nur ein unabweisbares Minimum. Auch damals hatte der Landtag einen Entschließungsantrag verabschiedet, aus dem ich gern zitieren möchte. Darin heißt es, dass „die gegenwärtige Besoldungsstruktur, insbesondere die Besoldungsgruppe A auch unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes und der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zunehmend in einen Zielkonflikt mit der Notwendigkeit gerät, als Freistaat als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten“.

Das wiederum war die Begründung für die eigentliche Forderung des Entschließungsantrages, dass die Staatsregierung bis spätestens Juni 2025 unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Berufsverbände sowie der kommunalen Ebene einen Vorschlag zur grundlegenden Reform des Besoldungssystems vorlegen soll.

Hier liegt der eigentliche Schlüssel, wenn wir über Abstandsgebote sprechen, von denen alle Besoldungsgruppen profitieren. Wenn wir über die gleichmäßige prozentuale Steigerung reden, profitieren die oberen Besoldungsgruppen deutlich stärker davon als die unteren. Es sind auch die oberen Besoldungsgruppen, die sich dann im Landeshaushalt niederschlagen.

Nun kann man sagen, bis zur Frist im Juni 2025 ist noch Zeit. Das stimmt, auch wenn Kollege Löffler da sehr optimistisch klang. Vielleicht erfahren wir vom Staatsminister dann noch Neues, aber zumindest auf Nachfrage sagte er, bisher gäbe es noch nichts Greifbares, weil es sehr komplex sei.

(Zuruf)

Ja, das glaube ich Ihnen. Aber das heißt, dass wir an dem Grundproblem bis jetzt nichts geändert haben, sondern uns mit Stückwerken irgendwie durchschlagen. Womöglich haben wir als Parlament eine zu großzügige Frist gesetzt. Wir werden es sehen. Ich hoffe, dass es noch passiert.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den Sachverständigen Schlimbach aus der Anhörung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz zitieren, der für den DGB Folgendes angemahnt hat: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“ Es gibt also noch viel zu tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.)

Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Herr Kollege Löffler; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe einen kurzen Beitrag und spreche gleich von hier. Ich habe es vorhin vergessen zu erwähnen. Ich möchte noch einmal herzlich danke an die Kollegen der Opposition sagen, dass wir in diesem schlanken Verfahren das Aussetzen der Anhörung auf diesem Weg erreichen konnten, um das heute zum Schluss zu bringen. Ich möchte es nicht unerwähnt lassen, Herr Kollege Brünler: Meine Kritik bezüglich dieses Bürgergeldniveaus ist vor allem der dahinterstehende Mechanismus. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir damit mit der untersten Besoldungsstufe im Land auf ungefähr

44 000 Euro zielen. Diesbezüglich kann ich die Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, nicht ganz nachvollziehen, dass das nicht durchaus ein entsprechendes Einkommen ist.

Das war ein erneuter Redebeitrag des Kollegen Löffler für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Vorjohann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es heute nicht in die Länge ziehen. Die Regierungsfraktionen haben hier den Entwurf eines Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die Tarifeinigung zu übertragen. Diesbezüglich durfte ich mitverhandeln, um das Thema amtsangemessene Alimentation entsprechend in die Beamtenbesoldung umzusetzen.

Herr Löffler und Herr Lippmann haben das sehr schön beschrieben. Insbesondere Herr Lippmann hat beschrieben, wie wir inzwischen vom Verfassungsgericht – wenn ich diesen Begriff einmal benutzen darf – eingemauert sind. Uns bleibt also nicht viel übrig. Deshalb habe ich als Finanzminister gesagt: Es ist teuer, keine Frage, aber wenn wir verfassungskonform besolden wollen, dann müssen wir es so umsetzen.

Die Staatsregierung unterstützt diesen Gesetzentwurf und empfiehlt Zustimmung. Letzter Satz: So sehr ich es nachvollziehen kann, dass wir hier in der verfassungsgemäßen Besoldung bleiben müssen – ob es die Bürgerinnen und Bürger so verstehen und so viel Verständnis dafür haben, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt. Aber die verfassungskonforme Besoldung wird hiermit hergestellt und darum wird es gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Herr Staatsminister Vorjohann, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungs- gesetz), Drucksache 7/15907, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksache 7/16272. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ist es in Ordnung, wenn wir im Block abstimmen? – Sehr gut, das ist in Ordnung, das ist wunderbar.

Wir stimmen ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum ersten Tag des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. November 2024, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 1. Februar 2025, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes zum 1. Januar 2024, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 1. Januar 2023, neu eingefügt Artikel 10 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 11 Inkrafttreten, Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit haben wir die Einstimmigkeit hergestellt.

Ich stelle nun den Entwurf in Gänze in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich sehe zur Dringlichkeit keinen Widerspruch. Damit ist beschlossen, dass eilausgefertigt wird. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/15948, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/16281, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ich frage zuerst Frau Kollegin Kliese, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann erhalten die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt als einreichende Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der etwas schwierigen Materie der Beamtenbesoldung etwas Einfacheres und Schlichteres. Hierbei kann man auch zustimmen.

Wir wollen heute abschließend über unseren Gesetzentwurf „Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen“ beraten. Obwohl wir das Ergebnis der Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf bereits kennen, möchte ich noch einmal den Versuch unternehmen, einige Argumente vorzutragen. Die CDU will den Gesetzentwurf nicht annehmen, weil ihr die Freizeit der Sächsinnen und Sachsen nicht so sehr am Herzen liegt. Die sollen lieber mehr arbeiten, sagt der Ministerpräsident. Tanzen lenkt nur ab. Wenn schon Karfreitag ein Feiertag ist, dann sollen die Menschen lieber büßen und beten. Aber die CDU glaubt ja auch, dass, wenn ein C in ihrem Namen steckt, alles, was sie tun, von Gott abgesegnet ist.

SPD und BÜNDNISGRÜNE können sich nicht anschließen, weil sie finden, dass sich durch das Tanzverbot jemand bevormundet fühlt. Verordnete Ruhezeit ist eine prima Sache. Ich rate Ihnen, vielleicht gehen Sie doch lieber mal mehr tanzen. Die AfD erzählt etwas von der historischen Bedeutung des Karfreitags, scheint aber von der historischen Bedeutung anderer Ereignisse der Geschichte nichts wissen zu wollen.

Im Prinzip ist also alles wie immer. Ich könnte jetzt an dieser Stelle einen Punkt setzen. Dennoch möchte ich noch einmal auf einige wesentliche Punkte eingehen, die für unseren Gesetzentwurf sprechen.

Erstens. Die Aufhebung des Tanzverbotes hat für uns etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun. Ich rede vom fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, den einige im Hohen Hause konsequent zu ignorieren versuchen. Diesbezüglich wird gern an der antiquierten Praxis festgehalten, während sich die Gesellschaft um sie herum modernisiert oder weiterdreht – wie beim Tanzen.