Protocol of the Session on May 2, 2024

Der Tarifabschluss hatte mit den Sockelerhöhungsbeträgen vor allem die Teuerung des täglichen Lebens in den Blick

genommen. Diese Teuerung trifft alle gleichermaßen, unabhängig von ihrem übrigen Lebensstandard. Besoldungsrechtlich wird daraus jedoch ein proportionaler Anspruch für alle. Im Ergebnis lässt sich die Tarifanpassung nicht anders umsetzen, als in diesem Gesetzentwurf beschrieben. Ich halte ihn auch in großen Teilen für gelungen.

Weil ich schon wieder die Unkenrufe höre, warum wir, wie andere Länder, nicht einfach das Tarifergebnis eins zu eins umsetzen und den Sockelbetrag nicht nach oben skalieren, sondern über verschiedene Rechenmodelle proportional umsetzen, sei an dieser Stelle gesagt: weil das mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig wäre. Den entsprechenden Bundesländern, die diesen Weg gehen, wünsche ich gute Reise auf der rauen See in Karlsruhe. Wir brauchen uns diese Sorgen ausnahmsweise nicht zu machen.

Dass ausgerechnet der nicht für Freigiebigkeit bekannte sächsische Finanzminister an dieser Stelle den sicherlich nicht billigsten, gleichwohl aber verfassungskonformen Weg geht, spricht Bände.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir an dieser Stelle als Hohes Haus das Signal setzen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke dennoch, dass der bisherige Redebeitrag wieder einmal gezeigt hat, dass es im Freistaat Sachsen mittlerweile einer ganz grundsätzlichen Reform unseres Besoldungssystems bedarf, denn der Gesetzgeber hat hier – das Bundesverfassungsgericht hat das durchaus betont – weiten Spielraum.

Einerseits wird man der Verantwortung als Dienstherr nicht gerecht, wenn man seine Beamten immer wieder vor Gericht ziehen lässt, damit sie eine amtsangemessene Alimentation einklagen. Deswegen haben wir als Koalitionsfraktion mit unserem Entschließungsantrag bereits letztes Jahr gefordert, dass die Staatsregierung mit wesentlichen Akteuren Eckpunkte für eine grundlegende Überarbeitung des Besoldungssystems vorlegt.

Auf der anderen Seite werde ich nicht müde zu sagen, dass unsere Beamtinnen und Beamten jeden Tag das Grundgesetz, die sächsische Landesverfassung und das Recht im Freistaat Sachsen mit Leben erfüllen und dabei nicht nur unser Vertrauen und unsere entsprechende Anerkennung verdienen, sondern dafür auch entsprechend besoldet werden müssen. Wir müssen den Freistaat Sachsen zu einem attraktiven Arbeitgeber machen und ihn auch als attraktiven Arbeitgeber sehen.

Gleichwohl gestatte ich mir zu guter Letzt noch die Frage, ob so manche althergebrachte Grundüberlegung des Beamtentums tatsächlich der Realität entspricht. Die Frage, wie viele nach A 5 besoldete Beamtinnen und Beamte – die dann Berechnungsgrundlage sind, um das exogene Abstandsgebot zu gewährleisten –, die alleinverdienend sind und zwei Kinder haben, im Freistaat Sachsen tatsächlich real existent sind, ist eine, die sich von der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Gesetzentwurfs vollkommen abkoppelt. Das kann man als Problem sehen, lässt sich aber nicht ändern.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinen beiden Vorrednern aus der Koalition dankbar, dass sie so detailreich auf den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs eingegangen sind. Das gibt mir nämlich die Möglichkeit, das nicht wiederholen zu müssen, sondern mich den grundsätzlicheren Aspekten des Dienstrechts und der Personalpolitik in diesem Freistaat widmen zu können. Das möchte ich gerne tun und bitte um Verständnis, dass ich ein klein wenig aushole, bevor ich zum Gesetzentwurf zurückkomme.

Zuallererst möchte ich aber den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die ja oft Ziel von Polemik und populistischen Äußerungen sind, den Dank der SPD-Fraktion aussprechen für ihre Arbeit, denn ohne sie würde dieser Freistaat, würde dieses Land nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Ich glaube, sie haben auch einmal einen Applaus verdient; so ist das.

Nun, ich möchte ein bisschen ausholen. Thema Personalpolitik: Ein früherer Ministerpräsident hat in einer schwarz-gelben Regierung einmal das Ziel ausgegeben, dass wir im Freistaat maximal 70 000 Personalstellen haben sollten. Also wurde damals beim Personal rabiat gekürzt – mit der Brechstange oder mit dem Rasenmäher, je nachdem, welches sprachliche Bild man sich gern zu eigen machen möchte.

Die Folgen haben wir seit Mitte der seit 2010er-Jahre schmerzlich gespürt. Wir haben zu wenige Lehrerinnen und Lehrer, zu wenige Polizistinnen und Polizisten, wir hatten zu wenig Personal in Behörden, um selbst einfachste Aufgaben zügig zu bearbeiten. Darüber haben wir schon oft gesprochen. Dieser Politik haben auch wir als SPD ein Ende gesetzt, als wir im Jahr 2014 wieder Teil der Landesregierung wurden. Aber bis heute kehren wir die Scherben auf.

Das starre Ziel „Niemals mehr als 70 000 Beschäftigte!“ ist genauso falsch wie die Forderung, immer mehr und mehr Personal einzustellen. In der Debatte zum Bericht der Personalkommission hat meine Kollegin Sabine Friedel im Februar 2021 gesagt: Personal ist an sich nicht gut oder schlecht – es kommt darauf an, was es macht. Das ist völlig richtig. Das ist leider Gottes noch nicht überall angekommen.

In der letzten Woche gab es Meldungen, wonach die Ministerien im neuen Doppelhaushalt mehr als 6 000 neue Stellenanmeldungen abgegeben haben, womit wir über 100 000 Personalstellen im Freistaat hätten, würde dies realisiert. Die Ablehnung kam dann prompt: Das wird verhindert werden, das darf es nicht geben. So weit, so gut. Ein differenzierter Blick würde trotzdem helfen, gerade wenn man auch einmal in Richtung CDU schaut. 5 100 dieser Stellenanmeldungen kamen aus CDU-Häusern.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Nun will ich das gar nicht irgendjemandem unterschieben, denn der differenzierte Blick ist das, was zählt. Es ging bei der Anmeldung hauptsächlich um Polizistinnen und Polizisten, um pädagogisches Personal, da vor allem Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulassistenten, genauso wie um Beschäftigte in der Justiz und in den Finanzämtern. Darüber gilt es zu diskutieren. Es geht nicht um weniger oder mehr Personal, sondern darum, kritisch zu hinterfragen, welche Aufgaben dieses Personal hat, welche Aufgaben es haben soll.

Auch wir selbst in diesem Parlament oder in der Regierung müssen uns kritisch damit auseinandersetzen, welche gesetzlichen Grundlagen wir eigentlich auf den Weg bringen und welche Aufgaben dieses Personal am Ende zu bewältigen hat bzw. wie viel Personal wir dafür brauchen. Ich glaube, es gibt einiges, worauf wir kritisch schauen können, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass wir das eine oder andere vielleicht nicht brauchen und dass damit an der einen oder anderen Stelle weniger Personal in diesem Freistaat nötig ist. Ich bin sicher, dass wir eine solche Debatte führen müssen.

Jetzt komme ich aber wieder zurück auf den Gesetzentwurf. Wir haben damit ein weiteres Problem: Kollege Lippmann hat gerade sehr detailreich und richtig ausgeführt, dass Abstandsgebote und Alimentation in diesem gesamten Paket, über das wir heute sprechen, dazu führen, dass wir fast eine Milliarde Euro zusätzliche Personalkosten im Jahr haben werden. Der Gesetzentwurf, wie er vorliegt, ist richtig; wir versuchen damit, den Tarifabschluss zügig, zügiger als in der Vergangenheit, anzunehmen und auch auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, und natürlich auf die Tarifbeschäftigten. Das alles ist richtig. Die Belastungen sind aber trotzdem sehr hoch.

Deshalb ist es unserer Meinung nach extrem wichtig, dass wir eine ordentliche Aufgabenkritik durchführen und schauen, an welchen Stellen dieses Land mehr Personal braucht, wo also Aufgaben sind, sei es im Bereich Bildung, Inneres etc., sodass es einen Personalaufwuchs braucht. Aber genauso müssen wir kritisch darauf schauen, wo wir in Zukunft weniger Personal brauchen, denn die finanziellen Belastungen werden enorm sein. Wir werden in diesem Land auch für andere Bereiche enorm viele Finanzmittel brauchen, um dieses Land zukunftsfest zu machen. Deshalb gilt es, sich einer wirklichen Aufgabenkritik zu stellen, nach dem Grundsatz: Das Personal folgt der Aufgabe.

(Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU)

Danke schön, Kollege Löffler.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Damit komme ich zum Schluss. Es wurde schon erwähnt: Wir haben beim Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz einen Entschließungsantrag beschlossen und haben der Staatsregierung aufgegeben, dass bis zum 30. Juni 2025 ein Vorschlag für ein neues Besoldungsrecht gemacht werden soll. Ich glaube, der 30. Juni 2025 wird im Rahmen dieses Jahres und der Wahlen, die anstehen, sowie der Haushaltsverhandlungen, die sich daran anschließen werden, vielleicht ein klein wenig zu ambitioniert sein. Das ändert aber nichts an dem völlig richtigen Ziel, das Besoldungsrecht auf neue Füße zu stellen, damit wir in diesem Land einerseits gutes Personal gut bezahlen können, und gleichzeitig die Aufgaben, die wir in Zukunft haben werden, ordentlich bewältigen können.

Insofern bitte ich heute um Zustimmung zum Fünften Dienstrechtsänderungsgesetz, damit wir dem Anspruch, den wir haben, nachkommen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Barth.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im ersten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2023 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Im Gegensatz zu Tarifübertragungen im Jahr davor sind wir dieses Jahr tatsächlich zeitiger dran und können den Tarifabschluss dann eher übertragen, können damit auch den Inflationsausgleich von insgesamt bis zu 3 000 Euro zeitnaher auszahlen. Wir begrüßen dies ausdrücklich.

Wir begrüßen auch die Besoldungserhöhung ab 1. November dieses Jahres um 4,76 % und um weitere 5,5 % ab 1. Februar 2025. Damit wird die Tariferhöhung auf die Beamtenbesoldung ausgeweitet.

Wenn ich allerdings in Richtung Finanzminister schaue, muss ich sagen: Das ist ein sehr teurer Gesetzentwurf, den wir hier beschließen wollen.

Ich sage auch: Es ist das erste Mal in fünf Jahren – ich stehe hier als vierter Redner in dieser Rederunde –, dass ich sagen muss: Alles, was die drei vorhergehenden Redner gesagt haben, ist richtig,

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?)

weil erstmals auch die SPD-Fraktion von Aufgabenkritik redet.

(Dirk Panter, SPD: Also jetzt! „Erstmals“!)

Das entspricht einem AfD-Antrag, den wir hier vor drei oder vier Jahren eingebracht haben. Wir wollten schon eine Enquetekommission und all das hier einführen.

(Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Wenn das Problem hier im Haus jetzt allseits erkannt worden ist,

(Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

dann muss ich sagen: Die Haushalts- und Finanzpolitiker können sich in der nächsten Legislaturperiode wahrscheinlich freuen, dass das, was Haushalts- und Finanzpolitik betrifft, hier wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung treten wird.

Insofern sage ich, Herr Panter, dass das ein richtiger Ansatz ist, aber Sie hatten in dieser Regierungskoalition viereinhalb Jahre Zeit, sich daran messen zu lassen, welche Stellen Sie neu geschaffen haben. Kollege Dringenberg hat es heute ganz deutlich gesagt. Wenn wir uns das Ministerium für Justiz und die hoch bezahlten Stellen dort anschauen, dann kann man sich schon fragen, ob das alles notwendig ist. Es ist so, je höher die Beamtenbesoldungen werden und je weniger unsere Steuereinnahmen in der Zukunft aufgrund wirtschaftlicher Probleme, die wir in unserem Land haben, steigen, desto weniger haben wir Möglichkeiten zu investieren. Das dürfte jedem klar sein. Aber danke, wenn Sie da alle den Ansatz, den wir als AfD-Fraktion hier seit mehreren Jahren verfolgen, jetzt grundsätzlich auch so sehen.

(Widerspruch der Abg. Sören Voigt, CDU, und Dirk Panter, SPD)

Der zweite Teil des Gesetzentwurfes zeigt uns auf, wie berechtigt unsere Kritik des vergangenen Jahres war. Damals hatte uns nämlich die Staatsregierung eine schwer verdauliche Lösung zur Herstellung des Mindestabstandes zwischen Besoldung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende serviert. Die Streichung der untersten Besoldungsgruppen A 4 und A 5 und Überführung der Beamten dieser Gruppe in die Besoldungsgruppen mag für die Betroffenen in der A 5 sogar vorteilhaft gewesen sein. Diese verfügten jedoch als Justizwachtmeister nur über eine dreimonatige Ausbildung. Die Beamten der Besoldungsgruppe A 6 und A 7 haben dagegen eine dreijährige Ausbildung hinter sich. Ob für diese Gruppen der Mindestabstand zum Bürgergeld und zur Besoldungsgruppe A 5 noch gegeben ist, hat große Zweifel in meiner Fraktion hervorgerufen. Die Begründung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz setzt sich mit dieser Problematik nicht auseinander und auch im fünften Änderungsgesetz sehen wir keine Begründung.

Und wie uns der Finanzminister letztes Jahr erklärte, wollte das Finanzministerium keine prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsgruppen hinweg. Aufgrund der zwischenzeitlich vom Bund vorweggenommenen weiteren Anhebungen des Bürgergeldes schlägt uns das Finanz

ministerium sozusagen gezwungenermaßen eine monatliche Sonderzahlung über alle Besoldungsgruppen von 4,1 % vor. Was Sie damals unter allen Umständen vermeiden wollten, Herr Finanzminister, müssen Sie jetzt dank des Bundestages und dessen Beschlüssen – ich habe es jetzt richtig formuliert