Das Thema illustriert zum einen, wie die Verzahnung politischer Ebenen von der EU über den Bund und die Länder bis zu den Kommunen gelingen kann, wenn auch nicht bruchlos. Im vorliegenden Fall hat es beim Bund gehakt, zum anderen zeigt sich der positive Sinn, auch wenn er auf den ersten Blick nicht auf der Hand liegt. Im Gesetzentwurf wird nämlich der entscheidende Begriff gar nicht genannt. Bereits innerhalb der EU-Richtlinie tauchte er nur einmal auf. Es geht um die Ermöglichung und den Schutz von Whistleblowern. Das bedeutet, Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Verstöße erlangt haben, können sich an Meldestellen wenden. Dafür wird nun die noch ausstehende landesrechtliche Regelung geschaffen. Für Sachsen – die Zahlen sind genannt worden – bedeutet es diese Regelung.
Aus der Verbändeanhörung ergibt sich, dass der kommunale Versorgungsverband Sachsen hierbei unterstützen wird. Damit ist die Sache beinahe rund. Zu wünschen wäre aber, dass die Staatsregierung künftig darauf hinwirkt, dass die Möglichkeit für Beschäftigte, sich an Meldestellen zu wenden, hinreichend bekannt gemacht wird. Dazu ist die Aussprache im Plenum ein gewisser Beitrag. Das beste Meldesystem wird nichts bringen, wenn kaum jemand davon weiß. Dem Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu.
Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine moderne Demokratie braucht eine moderne Fehlerkultur; denn sie unterscheidet sich von Autokratien und despotischen Systemen auch in ihrem Umgang mit Fehlern.
Namen wie Edward Snowden, Chelsea Manning oder auch Julian Assange sind jedem mittlerweile ein Begriff. So sehr ihre Informationen von der Öffentlichkeit goutiert wurden, sie alle waren deshalb auch staatlichen Repressalien ausgesetzt,
obwohl sie größtenteils – und sind es noch – nicht aus Eigennutz handelten, sondern teils, um die Werte der Demokratie zu verteidigen.
Seit vielen Jahren wird eine Debatte geführt, wie der Staat Menschen schützt, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über erhebliche Verstöße erlangt haben. Der staatliche Schutz des Geheimnisverrats klingt sehr paradox, er ist aber doch elementar für die Selbstkorrekturmöglichkeiten einer Demokratie.
Meine Fraktion hat deshalb schon in der letzten Legislaturperiode einen Vorschlag für ein Hinweisgeberschutzgesetz unterbreitet – leider ohne Erfolg. Umso mehr freuen wir uns jetzt darüber, dass wir durch die Umsetzung von EURechten in die Lage versetzt werden, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber in Sachsen besser zu schützen. Die benannte EU-Richtlinie ist ein großer Schritt für die Demokratie, für die Meinungsfreiheit, für den Journalismus und für eine progressive Fehlerkultur.
Künftig sollen Hinweisgeber geschützt werden, wenn sie sich an Meldestellen wenden oder Entsprechendes offenlegen. Im beruflichen Zusammenhang nimmt man häufig als Erstes eine Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses wahr und schreckt gleichzeitig noch am ehesten vor Meldungen zurück, aus Angst vor genannten Repressalien. Der Schutz von sogenannten Whistleblowerinnen und Whistleblowern liegt nicht allein im individuellen Interesse der Betroffenen, sondern birgt einen gesellschaftlichen und gegebenenfalls auch ökonomischen Mehrwert. Unternehmen können Fehler bereinigen, bevor sie zum Skandal werden, und die demokratische Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, davon zu erfahren, wenn Fehler nicht behoben werden.
Kurzum: Ich halte diese Rechtsetzung der Europäischen Union für einen wichtigen Meilenstein für unsere Demokratie. Vor allen Dingen, weil gemäß Art. 84 Abs. 1, Satz 7 Grundgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben durch Bundesgesetz direkt übertragen werden dürfen, erfolgt die Umsetzung des Bundesgesetzes ohne die Verpflichtung der Kommunen. Das Sächsische Hinweisgebermeldestellengesetz soll diese Lücke nun schließen und verpflichtet Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mindestens 50 000 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle kann ich es sagen: Es ist kein Geheimnis, dass wir BÜNDNISGRÜNE uns bei diesem Gesetz eine weitergehende Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen hätten vorstellen, diese beispielsweise an die Hauptamtlichkeit der Bürgermeister knüpfen oder über gemeinsame Meldestellen der Kommunen unter der entsprechenden Schwelle von 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hätten nachdenken können.
Gerade im Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung finden sich sehr viele sensible Bereiche, die für das Gemeinwohl unerlässlich sind. Das gilt für den Datenschutz
und für eine korruptionsfreie Vergabe. Es gilt auch für die Sicherheit der Informationstechnik; wir alle erinnern uns, was passiert, wenn das IT-System eines Landkreises lahmgelegt wird. Ein internes Alarmsystem kann dabei helfen, Schaden von der Gemeinde und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern abzuwenden, bevor er entsteht.
Auch wenn hier aus unserer Sicht noch einiges an ungenutztem Potenzial schlummert, kann das ein Weg für die Zukunft sein; denn dieser Gesetzentwurf ist auf dem Weg dorthin: ein Baustein zu mehr Transparenz und einer besseren Fehlerkultur und damit eine Chance für mehr Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen, aber bei Weitem nicht der letzte Stein beim Thema Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht erneut Albrecht Pallas. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Thema Hinweisgeberschutz sprechen, also Whistleblowing, dann brauchen wir gar nicht nach Großbritannien oder in die USA und zu deren militärischen und zivilen Geheimdiensten schauen. Kennen Sie noch Margrit Herbst? Margrit Herbst hätte ein solches Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes und das uns heute vorliegende Hinweisgebermeldestellengesetz geschützt. Sie war als Veterinärmedizinerin für die Aufdeckung des BSE-Skandals im Jahr 1994 verantwortlich. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fleischhygieneärztin im Kreis Segeberg hatte sie bei der Untersuchung von Schlachtrindern mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Die Beanstandungen, die sie an ihre Vorgesetzten weitergab, wurden ignoriert. Kranke Tiere gelangten somit in die Schlachtung und anschließend in den Handel. Margrit Herbst gab dazu im November 1994 ein Interview, in dem sie das fehlerhafte Verhalten der zuständigen Behörden öffentlich machte. Der BSE-Skandal war eine mediale Explosion.
Der Rest ist Geschichte und das Whistleblowing blieb nicht ohne Folge für sie. Schon im Dezember 1994 wurde Margrit Herbst mit der Begründung fristlos gekündigt, dass sie mit dem Interview gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen habe. Margrit Herbst selbst setzte sich unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken für das Gemeinwohl ein. Deshalb wurde sie im Jahr 2001 mit dem Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. ausgezeichnet.
Verantwortungsbewusste, aufmerksame und mutige Menschen wie Margrit Herbst wollen wir künftig auch im öffentlichen Dienst in Sachsen und in den sächsischen
Kommunen schützen. Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige Beschäftigungsgeber, die im kommunalen Eigentum oder unter kommunaler Kontrolle stehen, werden mit dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz verpflichtet, Stellen einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden.
Das gilt auch für kommunale und kommunal kontrollierte Unternehmen, denn der Hinweisgeberschutz spielt im öffentlichen Sektor eine besondere Rolle. Viele öffentliche Stellen erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, etwa im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, bei den Polizeibehörden oder bei der kommunalen Energieversorgung. Verstöße und Missstände können hier gravierende Folgen haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes hat bereits die Staatsverwaltungen – also auch den Freistaat Sachsen – verpflichtet, solche Stellen einzurichten. Sie müssen schriftlich, telefonisch oder auch persönlich für die Hinweisgeber erreichbar und vor allem unabhängig sein.
Warum wir ein sächsisches Gesetz für die kommunale Ebene brauchen, hat Kollege Lippmann schon ausgeführt. Der Bundesgesetzgeber durfte keine Regelungen schaffen, die bis auf die kommunale Ebene durchgreifen. Dem kommt die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf nach und das vollziehen wir heute als Sächsischer Landtag durch Beschlussfassung.
Bevor ich jedoch für die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf werbe, gestatten Sie mir zwei Anmerkungen als Sozialdemokrat. Wir sind beim Hinweisgeberschutz noch nicht beim Optimum in ganz Deutschland. Der Sachverständige David Werdermann kritisierte in der Anhörung im Deutschen Bundestag zu Recht, dass Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht durch das Gesetz geschützt werden, wenn sie noch keinen strafbaren Bereich erreichen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund legt den Finger in die Wunde, wenn er moniert, dass der Kündigungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern noch nicht ausreichend effektiv ist. Hinweisgeber, denen gekündigt wird, sollten während des laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben. Auch für die Beschäftigten in den Meldestellen braucht es einen Sonderkündigungsschutz, damit sie ihre Aufgabe tatsächlich unabhängig und unparteiisch erfüllen können.
Die SPD-Fraktion wird heute dem Hinweisgebermeldestellengesetz zustimmen, denn es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung.
Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 die Rechte von hinweisgebenden Personen gestärkt. Wer über rechtswidrige Handlungen in der eigenen Organisation diese selbst, externe Behörden oder die Öffentlichkeit informiert, genießt mithin seit vier Jahren hohen Schutz.
Hinweisgebende Personen decken Bedrohungen auf, vermeiden Schäden und helfen, das öffentliche Interesse zu wahren. Zu solchen Bedrohungen zählen zum Beispiel Verstöße gegen EU-Recht, Rechtsmissbrauch, Korruption, Betrug, Fehlverhalten, Fahrlässigkeit. Einen plastischen Fall hat der Abg. Pallas eben skizziert. Ohne hinweisgebende Personen würden diese Verstöße immer wieder unentdeckt bleiben und später noch größere Schäden auf nationaler und europäischer Ebene anrichten.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht leicht zugängliche Meldekanäle, die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, das Verbot von Vergeltung gegenüber den hinweisgebenden Personen und Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis vor. Allerdings hat sich in Deutschland der Bund mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Zeit gelassen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist erst am 2. Juli des letzten Jahres in Kraft getreten, und deshalb konnten wir es erst jetzt umsetzen. Wir müssen es umsetzen, weil der Bund keine Aufgaben unmittelbar an Gemeinden und Kommunen übertragen kann. Das müssen wir Länder jetzt tun, und das tun wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Auch wir wollen Whistleblowern ermöglichen, rechtswidrige Handlungen zu melden, ohne sich vor Verfolgung, Bestrafung oder Vergeltung fürchten zu müssen.
Wir schaffen jetzt den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und mindestens 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einrichten und betreiben. An sie können sich Beschäftigte künftig wenden und Verstöße mitteilen.
Für uns war es aber wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Kommunen nicht über Gebühr belasten. Der beste Weg zum Bürokratieabbau ist, meine Damen und Herren, der Verzicht auf Bürokratieaufbau. Und das tun wir, indem wir in Sachsen die Möglichkeiten der EURichtlinie nutzen und kleine Kommunen von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ausnehmen. Damit belasten wir diese Kommunen nicht noch weiter, da sie jetzt schon enorme Herausforderungen meistern müssen.
Auch verzichten wir als Land darauf, eine externe Meldestelle einzurichten. Wer sich an eine externe Meldestelle wenden will, kann die Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz in Anspruch nehmen. Sie ist als externe
Meldestelle, Herr Abg. Wippel, aus unserer Sicht gut geeignet. Die Kommunen könnten gar keine eigenen einrichten, so wie Sie es in den Raum gestellt haben.
Nur wir als Land könnten es. Das ist ein sächsischer Weg, der effizient und effektiv ist, wenn es das Bundesministerium der Justiz für uns mit regelt.
Ich bin, meine Damen und Herren, der Interministeriellen Arbeitsgruppe deshalb dankbar, dass sie sich für die Einrichtung von internen und nicht von externen Meldestellen auch in der Staatskanzlei und in den Staatsministerien ausgesprochen hat. Mit diesem Gesetz gewinnen wir die Bürgerinnen und Bürger dafür, mit uns gemeinsam den Staat und die Öffentlichkeit zu schützen. Diese Beteiligungsmöglichkeit der Bürger ist für unsere freiheitliche demokratische Ordnung wichtig. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die breite Zustimmung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz, Drucksache 7/15882. Es ist ein Gesetzentwurf der
Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/16280. Uns liegen keine Änderungsanträge vor.
Deswegen schlage ich Ihnen aufgrund einer Zeitersparnis, wenn Sie einverstanden sind, vor, dass wir darüber im Block abstimmen. Wäre das in Ordnung? – Wunderbar, dann machen wir das.
Wir stimmen ab über die Überschrift, § 1 – Einrichtung interner Meldestellen –, § 2 – Betrieb der internen Meldestellen – und § 3 – Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das so einstimmig beschlossen.