Protocol of the Session on May 2, 2024

(Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD: Das ist ein Fehlschluss! – Gegenruf von der AfD)

ungenau ist und häufig irgendwie besserwisserisch herüberkommt.

(Gelächter bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Die Sachsen haben dafür ein sehr gutes Gespür.

Meine Damen und Herren, Sprache gehört zum gesellschaftlichen Grundvertrauen – ein Vertrauen, das man nicht leichtfertig gefährden sollte, weshalb sich all diejenigen, die dennoch gendern, nicht wundern sollten, wenn sie hin und wieder nicht ganz ernst genommen werden.

(Zuruf von der AfD)

Meine Damen und Herren, der Weg, den wir als Staatsregierung bei der Anwendung der deutschen Sprache gehen, ist daher aus meiner Sicht genau richtig.

Erstens stellen wir die klare Haltung der sächsischen Bevölkerung nicht infrage. Zweitens lassen wir uns von dieser gesellschaftlichen Klarheit in unserer behördlichen Praxis leiten. Ich kann nur für meinen Ressortbereich sagen: Dieses Thema spielt im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums keine Rolle im Alltag. Keine! Es findet einfach nicht statt.

(Zustimmung des Abg. Sören Voigt, CDU)

Der Gedanke ist eher: Ich hätte dabei gern einmal ein Problem. Aber wir haben es nicht.

Drittens. Da, wo es nötig ist, zu regulieren, also spezifische Regeln aufzustellen, handeln die Ressortchefs. Da ist das Beispiel unseres Kulturministers,

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wollen Sie jetzt Frau Klepsch entlassen?)

der schließlich mit seiner Schule den Ort der Vermittlung orthografischer Normen sicherstellen muss.

(Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE)

Dort lernen Schülerinnen und Schüler die Einhaltung geltender Rechtschreibregeln. Auch hierzu hat der Rechtschreibrat klargestellt: Hier muss Sicherheit gelten. Genau das hat der Kultusminister mit seiner Vorgehensweise klargestellt.

Meine Damen und Herren, ich verstehe diese parlamentarische Debatte, da sie auch in der Gesellschaft vorkommt; das kann ich nachvollziehen. Doch hinsichtlich des behördlichen Gebrauchs der deutschen Sprache sehe ich aktuell wirklich keinen Bedarf daran, im Freistaat Sachsen ein pauschales Genderverbot per Gesetz durchsetzen zu müssen. Wir als Staatsregierung brauchen das einfach nicht. Wir tun es sowieso. Wir haben unser Commitment. Wo nötig, handeln wir zielgenau.

(Thomas Kirste, AfD: Das stimmt nicht!)

Aus meiner Sicht ist das ein viel klügerer sächsischer Weg in der Praxis unseres Behördenhandelns, als mit der pauschalen Keule eines Verbots zu arbeiten. Wir bitten Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz über den behördlichen Gebrauch der deutschen Sprache (Sächsisches Behörden- sprachgesetz), Drucksache 7/15580, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf die Grundlage für die Abstimmung.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/16362 vor. Dieser wurde von Herrn Kirste bereits eingebracht. Wenn keine Fraktion Redebedarf zum Änderungsantrag hat, würden wir gleich zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag schreiten. – Redebedarf zum Änderungsantrag sehe ich nicht, deshalb stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag ab.

Wer stimmt dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, viele FürStimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, § 1 Anwendungsbereich, § 2 Behördliche Kommunikation und § 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Es gab viele Für-Stimmen, aber eine Mehrheit an Gegenstimmen. Damit ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden.

Wünscht die AfD eine Schlussabstimmung? – Sie wünscht keine Schlussabstimmung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz (SächsHinMeldG)

Drucksache 7/15882, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16280, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wippel, ob er das Wort wünscht.

(Sebastian Wippel, AfD: Nein, Herr Präsident!)

Das Wort wünscht er nicht, somit gehen wir jetzt in die allgemeine Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Es spricht zuerst für die CDU-Fraktion Kollege Wähner. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben das Hinweisgebermeldestellengesetz als Beschlussvorlage vorliegen. Dies ist Ausfluss aus der Whistleblower-Richtlinie der EU, wonach wir als Bundesland verpflichtet sind, diese umzusetzen. Hauptinhalt ist, Personen Schutz zu gewähren, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Wir – dafür sind wir als Bundesland zuständig – verpflichten mit diesem Gesetz die kommunale Ebene, unsere Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände

bzw. auch Zweckverbände, entsprechende Meldestellen einzurichten.

Uns als CDU war bei diesem Verfahren wichtig, dass wir uns an die Vorgaben der EU halten und keine zusätzlichen Verschärfungen in das Gesetzesvorhaben einbringen. Deshalb haben wir uns an der von der EU vorgegebenen Einwohnergröße von 10 000 Einwohnern orientiert, dass nur für Gemeinden oder kommunale Zusammenschlüsse mit mehr als 10 000 Einwohnern die Pflicht besteht, entsprechende Meldestellen einzurichten. Die Befreiung, die die EU explizit für kleinere Kommunen vorsieht, haben wir übernommen. Bedienstete in diesen Gemeinden können sich an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.

Es war uns als CDU letztendlich wichtig, zu einer Eins-zueins-Umsetzung von Unionsrecht kommen. Dazu sind wir verpflichtet. Dem kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach und ich bitte um Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung für die Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern und 50 Beschäftigten sowie Landkreise, Verwaltungsverbände, Zweckverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich die Einwohner und Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes mitzuteilen. Das ist richtig und gut und findet unsere Zustimmung.

Ein Manko bleibt dennoch im Inhalt des Gesetzes, allerdings kein großes. Ich frage mich nämlich, warum der Freistaat Sachsen auf die Errichtung einer externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz verzichtet. Damit bleibt für kleinere Verwaltungseinheiten nur die Möglichkeit, auf externe Meldestellen zurückzugreifen, im konkreten Fall auf die externe Meldestelle des Bundes. Hier stelle ich mir die Frage: Was passiert nach der Verabschiedung des Gesetzes im Rahmen der Kommunikation mit den Adressaten des Gesetzes? Wer kennt das Prozedere der externen Meldestelle beim Bund überhaupt, welchen Aufwand und welche Kosten verursacht die notwendige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit?

Das ist immer mit dem Hinweis verbunden: Große Verwaltungsbereiche haben interne Meldestellen, und für alle anderen gilt, dass sie die externe Meldestelle des Bundes nutzen müssen. Da wäre als Erstes der Hinweis für die Betroffenen wichtig: Werte Einwohner und Beschäftigte, vergesst bitte nicht, in eurer Gemeinde oder in den Verwaltungsverbänden, Zweckverbänden oder bei sonstigen kommunalen Beschäftigungsgebern die genaue Einwohneranzahl abzufragen bzw. die Frage zu klären, wie viele Beschäftigte eigentlich vorhanden sind. Die Frage, ob das bereits modern und bürgerfreundlich für den betroffenen eher ländlichen Raum ist, lasse ich einmal im Raum stehen.

Aus Sicht der AfD-Fraktion hätte man es ein wenig optimaler gestalten können. Das ist aber nicht schlimm, die Vorteile überwiegen. Wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf für ein Sächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz werde ich erst gar nicht versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden. Der Gesetzentwurf dient der Um

setzung von EU-Recht und mir scheint, dass die Umsetzung gelungen ist. Im Innenausschuss war die Zustimmung daher einhellig. Die AfD hat auch keinen Verbesserungsvorschlag eingereicht.

(Sebastian Wippel, AfD: Den hätten Sie sowieso abgelehnt!)