Der Umgang mit den Anliegen der Menschen, die uns als Petitionen im Sächsischen Landtag begegnen, ist eine ganz andere Sache als das Online-Petitionswesen. Diese Unterscheidung hat auch Frau Gorskih mit der Einbringung und der Begründung des Änderungsantrags noch einmal sehr deutlich gemacht. Das stellt uns vor ganz praktische Herausforderungen; denn in Sachsen gehen im Jahr zwischen 400 und 600 Schreiben an den Petitionsausschuss, den bereits größten Ausschuss des Sächsischen Landtags, ein.
Ich bin ebenfalls seit 2019 Mitglied dieses Ausschusses und möchte der Darstellung des Prozesses durch Frau Gorskih in einigen Punkten widersprechen bzw. eine zusätzliche Betrachtungsweise hinzufügen. Das, was sie – wahrscheinlich gar nicht despektierlich gemeint – textbasierte Gruppenarbeit genannt hat, was im Ausschuss anders als in anderen Ausschüssen an Arbeit passiert, ist nur darauf zurückzuführen, dass die einzelnen Berichterstatterinnen und Berichterstatter eine viel höhere eigene Verantwortung haben.
Des Weiteren passiert sehr viel fraktions- bzw. koalitionsübergreifend im Konsens. Das ist ebenfalls ein großer Unterschied zu anderen Ausschüssen, auch wenn viele der Petitionen – wir haben die öffentliche Liste – mit unterschiedlichen oder abweichenden Meinungen durch einzelne Fraktionen benannt werden; die allermeisten Petitionen werden im Konsens aller beschlossen.
Das, was Sie als redaktionelle Änderungen beschrieben haben – und teilweise stimme ich Ihnen zu, aber der allergrößte Teil der Änderungen, die durch die Fraktionen im
Ausschuss vorgeschlagen werden, sind immer im Sinne der Petentin oder des Petenten – diese Formulierungen und teilweise auch Stellungnahmen der Staatsregierung sollten so nicht nach außen gehen, weil sie das Anliegen des Petenten erstens nicht befördern und zweitens ihm eventuell sogar etwas auf die Füße treten. Das heißt, diese Änderungen sehe ich als wichtig an.
Vierter Punkt: Anhörungen sind bereits jetzt möglich – § 7 Petitionsausschussgesetz, auch in der Form von 1991.
Fünftens. Das Online-Einreichen ist nicht erst kürzlich möglich, sondern meiner Meinung nach mindestens seit dem ich Mitglied im Ausschuss bin. Viele der Probleme – ich will deshalb einige Probleme, die Sie identifiziert haben, überhaupt nicht kleinreden – sind nicht rechtlicher, gesetzlicher Natur, sondern viel eher praktischer Natur, wie wir das Ganze als Mitglieder des Ausschusses umsetzen.
Dabei ist es so: Wie wir als Landtag mit Petitionen umgehen, wird im Sächsischen Petitionsausschussgesetz gesetzlich geregelt, welches durch Ihren Gesetzentwurf geändert oder modernisiert werden soll. Das ist ein Anliegen – Herr Mackenroth ist darauf eingegangen –, das wir als Koalition teilen. Viele Punkte des Gesetzentwurfs – das kann man so sagen – sind sehr stark am Thüringer Gesetz orientiert und begrüßenswert: die Stärkung des Datenschutzes, der Transparenz, der Digitalisierung.
Einiges – das möchte ich betonen – ist in dieser Legislaturperiode bereits passiert oder gerade am Passieren. Das Verfahren, mit dem wir Stellungnahmen der Staatsregierung einholen, wurde nach Hinweisen durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte – gemeinsam mit Ihnen, Frau Gorskih, und mir – im Petitionsausschuss angestoßen, aktualisiert und stärkt so die Rechte aller Petentinnen und Petenten und insbesondere der Petentinnen und Petenten aus dem Justizvollzug. Das ist so leise und problemlos passiert – oder sollte ich lieber sagen: dankenswerterweise vom Petitionsausschussreferat umgesetzt worden –, dass es kaum jemand mitbekommen hat.
Was bisher auch keiner mitbekommen hat – dafür bin ich Herrn Mackenroth sehr dankbar, er hat es erwähnt –, ist das Thema öffentliche Petition und Digitalisierung, das im Ausschuss angestoßen wurde. Hier war der Gesetzentwurf sicher eine gute Grundlage für die Diskussion. Es braucht – soweit unsere rechtliche Prüfung – keine gesetzliche Änderung, sondern nur ein Übereinkommen im Ausschuss über die Änderung der Grundsätze. Sie wissen, dass wir das Vorgehen der weiteren Prüfung einstimmig beschlossen haben. Der Sächsische Landtag ist hier ganz konkret auf dem Weg, um nach dem Vorbild anderer Bundesländer die digitale Petitionsplattform umzusetzen und sie digitaler, bürger(innen)näher und transparenter zu gestalten – das auch im breiten Konsens aller.
Liebe Abgeordnete! Ich denke, dass das der richtige Weg ist. Auf die 1 500 Unterschriften – eine wiederholt vorgebrachte Kritik, die ich teile – ist Herr Mackenroth bereits eingegangen. Deshalb, werte Abgeordnete, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte aber explizit für die
Debatten der letzten Monate danken, koalitions- und fraktionsübergreifend. Insbesondere möchte ich der Zivilgesellschaft danken, die Druck macht, dass wir vorankommen. Ich denke, ausreichend dargestellt zu haben, dass wir die begrüßenswerten Punkte aus dem Gesetzentwurf bereits Stück für Stück umsetzen.
Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Vorsitzende des Petitionsausschusses freue ich mich immer über Vorschläge zur Verbesserung des Petitionswesens in Sachsen. Wir sind immer bestrebt, diese umzusetzen. Verbesserung und Modernisierung sind durchaus angezeigt, da wir uns in einem gewissen Wettbewerb mit privaten Kampagnenplattformen befinden. Diese erscheinen oft attraktiver für Petentinnen und Petenten als unser Verfahren, das auf den ersten Blick etwas veraltet wirken könnte.
Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen Folgendes sagen: Eine eingereichte Petition über Kampagnenplattformen bewirkt im Grunde genommen nichts, wenn sie nicht ordnungsgemäß im Landtag eingereicht wurde. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform „openPetition“, die diejenigen Petitionen, die am meisten Aufmerksamkeit versprechen, im Nachgang beim Petitionsausschuss einreichen. Die Nutzer wissen oft nicht, was bei den privaten Anbietern mit ihren Daten passiert. Zudem können sie nur bei einer im Sächsischen Landtag eingereichten Petition Stellungnahmen einholen, Akten einsehen und bei Bedarf VorOrt-Termine oder Anhörungen im Ausschuss stattfinden lassen.
All dies bietet eine Petition auf einer privaten Internetplattform nicht. Warum erst warten, bis der private Anbieter sie bei uns einreicht, wenn man die Petition gleich ordnungsgemäß bei uns einreichen kann? Deshalb arbeiten wir im Moment daran – das sagte schon meine Vorrednerin –, die Attraktivität des Petitionswesens zu erhöhen, beispielsweise durch ein besseres Onlineangebot und die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung der öffentlichen Petition.
Ab der kommenden Legislaturperiode soll sowohl die einfache Überprüfung des Bearbeitungsstandes als auch die einfachere Mitzeichnung von Onlinepetitionen möglich sein, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich über die Zustimmung der AfD im nächsten Ausschuss – das geht an Herrn Kuppi.
Meine Damen und Herren! Nun noch etwas detaillierter zu den Gründen unserer Ablehnung. Zunächst setzen wir bereits beinahe alle Punkte, die von Ihnen gefordert werden und die wir als sinnvoll erachten, um. Einige Punkte sehen
wir natürlich kritisch. Diese wurden von den Sachverständigen während der Anhörung im VREA aufgegriffen.
Da wäre zum einen die Pflicht zur Anhörung ab einem bestimmten Quorum, insbesondere die Fixierung auf eine feste Zahl. Der Ausschuss kann bereits jetzt jederzeit öffentliche Anhörungen beschließen, selbst bei einer geringen Anzahl von Unterstützern. Eine festgelegte Mindestzahl würde eine unnötige Einschränkung darstellen, und andererseits würde eine solche Regelung bedeuten, dass selbst bei Show-Petitionen Anhörungen durchgeführt werden müssen.
Des Weiteren fehlt im ursprünglichen Entwurf nicht nur eine klare Abgrenzung zu den privaten Kampagnenportalen – wie eingangs erwähnt und von den Sachverständigen angemahnt wurde –, sondern im Gegenteil. Es wurde sogar noch eine Verzahnung des Verfahrens vorgeschlagen, die aus unserer Sicht inakzeptabel ist. Allerdings haben Sie das mittlerweile selbst erkannt, da dies nicht angemessen ist, wie Ihr Änderungsantrag zeigt.
Darüber hinaus lehnen wir die Errichtung eines Härtefallfonds ab, da dieser eine Art Nebenjustiz darstellen würde. Wer entscheidet wie über die Vergabe von Mitteln? Die Petenten würden nachvollziehbarerweise immer versuchen, diese Sonderfalllösung für sich zu erreichen. Dies wäre höchst ungerecht und würde viele neue Fragen aufwerfen.
Der Gesetzentwurf der LINKEN schürt an anderer Stelle zu hohe und unerfüllbare Erwartungen an das Petitionsverfahren. So erscheint die geplante Kürzung der Fristen zwar zunächst verlockend mit Blick auf ein zügigeres Verfahren. Wir halten diese Regelung jedoch nicht für sinnvoll. Das wurde auch von den Sachverständigen bestätigt. Der aktuelle Zeitrahmen für Beantwortungen, insbesondere bei komplexen Anliegen, ist für Ministerien bereits äußerst knapp bemessen, vor allem bei vielen Anfragen.
Außerdem ist die Dauer des Verfahrens immer noch kein Indikator für dessen Qualität. Ganz im Gegenteil. Zur Wahrheit gehört auch, dass die größte Verzögerung bei den Verfahren in der Regel nicht während der Stellungnahmefrist auftritt, sondern immer nur durch die verzögerte Bearbeitung seitens der zuständigen Berichterstatter.
Ich danke der Linksfraktion ausdrücklich für die eingebrachten Vorschläge, das Petitionswesen im Freistaat nachhaltig zu verbessern. Ich lade Sie dazu ein, immer wieder mit uns ins Gespräch zu kommen.
Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt frage ich erst einmal, ob noch Redebedarf seitens der Fraktionen für eine zweite Runde besteht. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich
Wir können somit über die Änderungsanträge abstimmen, denn es liegen zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne von vorn. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen, Drucksache
7/13745, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf.
Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen: Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vor mit der Drucksache 7/16338. Der ist vermutlich schon eingebracht worden, so habe ich es zumindest wahrgenommen.
Somit frage ich die anderen Fraktionen: Gibt es Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Frau Kollegin Gorskih möchte gern zum Änderungsantrag der Fraktion AfD sprechen. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass unsere Fraktion diesen Antrag ablehnt, liegt wohl auf der Hand. Zum einen verlangt die AfD, den § 27 unseres Gesetzentwurfs, den von uns vorgeschlagenen Fonds zur Abmilderung sozialer Härten, zu streichen. Dieser Fonds ist eine Form der praktischen Hilfe für Petent(inn)en in Notlagen, die uns nach fünf Jahren Ausschussarbeit absolut begründet und erforderlich erscheint, da es oft schwierige Fälle gibt, bei denen es um komplexe und individuelle Problemlagen geht und sich Menschen in Notsituationen mit einem Hilferuf an uns wenden, bei denen man aus jeder Zeile ihres Schreibens die Verzweiflung herauslesen kann.
Diesen Fonds, diese praktische Hilfe für Menschen in Notlagen will die AfD kürzen bzw. streichen. Dafür sollte sich die AfD schämen. Aber was wundert es mich? Ihr ehemaliger Pressesprecher der Bundestagsfraktion hat es ja zusammengefasst: „Solange es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut.“
Zum anderen: Das Petitionsrecht ist ein Jedermannsrecht. Es gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger(innen), sondern grundsätzlich für jede Person, die ein Anliegen hat. Jeder Mensch hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an uns zu wenden. So steht es auch in der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Person sich an uns wendet, in deren Petition es um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme geht, dann muss der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, sich mit dem Anliegen der Petition und mit dieser Person zu beschäftigen. Deshalb muss die aufenthaltsbeendende Maßnahme aufgrund des laufenden Petitionsverfahrens zurückgestellt werden.
Dass die AfD auch diesen Absatz streichen will und Menschen ohne deutschen Pass das Recht auf Behandlung ihrer Petition abspricht, wundert mich auch nicht.
Kollegin Gorskih sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/16338 ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339. Er ist bereits eingebracht worden. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es dazu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16339 ab.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1, Gesetz über das Petitionswesen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Petitionsgesetz), Artikel 2, Änderung des Gesetzes über den sächsischen Ausländerbeauftragten, Artikel 3, Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden.
Nachdem sämtliche Teile abgelehnt worden sind, frage ich die Fraktion DIE LINKE, ob sie eine Schlussabstimmung möchte.