Dementsprechend wissen Sie, was die Leute in diesem Land bewegt. Aber ich erwähne es hier trotzdem ganz kurz – zur Vollständigkeit.
Alle Petitionen – Schreiben, Bitten und Beschwerden – werden mithilfe des PDF-Petitionsformulars des Sächsischen Landtags eingereicht, per Post, per Telefax oder neuerdings auch über eine Onlinemaske des Sächsischen Landtags. Nach der Überprüfung, ob das Schreiben behandlungsfähig oder nichtbehandlungsfähig ist, werden diese Schreiben, also Petitionen, einem Mitglied des Petitionsausschusses zur Bearbeitung zugewiesen, zur sogenannten Berichterstattung. Es werden parallel noch Stellungnahmen der Staatsregierung eingeholt, und diese können von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern bei der Erstellung der Beurteilung verwendet werden.
Alle so erarbeiteten Berichte oder Beurteilungen werden dann in einem sehr langen, meist mehrere Hundert Seiten umfassenden Dokument zusammengefasst und dem Ausschuss präsentiert. Bei der Ausschusssitzung werden dann die Berichte – einer nach dem anderen – aufgerufen, und es wird sehr kurz die Zustimmung des Ausschusses oder der einzelnen Fraktionen festgestellt. Manchmal gibt es auch unterschiedliche Auffassungen zu den einzelnen Berichten, aber grundsätzlich wird über jedes einzelne Anliegen sehr wenig inhaltlich diskutiert.
Die Sitzungen erinnern tatsächlich eher an eine textbasierte Gruppenarbeit, in der es mehr um redaktionelle Kleinigkeiten geht. Mal wird ein Satz hier eingefügt, der andere dort gestrichen. Dann soll noch einmal ein Passus angehängt, etwas angemerkt werden. Aber es geht sehr wenig um die Inhalte der einzelnen Berichte.
Manchmal kommen die Fraktionen dann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen dahin gehend, ob dem Anliegen abgeholfen werden kann oder nicht. Manchmal gibt es unterschiedliche Auffassungen auch darüber, ob die Petition oder das Anliegen so dringlich ist, dass man es der Staatsregierung überweist, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Oder aber man sagt, das sei jetzt – im übertragenen Sinne – nicht so dringlich, könne aber verwendet werden für die Zukunft, wenn zum Beispiel die Staatsregierung zukünftig bestimmte Gesetzesvorhaben einbringen will.
Häufig gibt es in diesen Fällen auch alternative Abstimmungen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss eigentlich von vornherein klar sind. Manchmal verweist der Ausschuss die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags, weil bestimmte Probleme, bestimmte Anliegen gar nicht von der Landesebene aus gelöst werden können.
Sehr vielen Anliegen kann der Landtag jedoch gar nicht abhelfen. Es sind in der Tat nur einige, wirklich wenige von diesen Hunderten von Schreiben, die uns im Ausschuss erreichen, bei denen am Ende „abgeholfen“ oder „teilweise abgeholfen“ steht.
Warum erzähle ich das alles, fragen Sie sich bestimmt. Weil ich bei diesen bereits erwähnten Austauschtreffen der Petitionsausschussmitglieder festgestellt habe: Nicht in allen Ausschüssen läuft das so ab. Nicht in jedem Ausschuss werden Hunderte Seiten Berichte gelesen, nur um dann nahezu wortlos im Ausschuss abzustimmen. In manchen Ausschüssen läuft die Arbeit komplett anders.
Beispielsweise geht es dort in den Sitzungen gar nicht mehr um redaktionelle Kleinigkeiten, sondern es wird tatsächlich in der Sache, inhaltlich diskutiert. Woanders gibt es ganz andere Verfahren und andere Fristen. Woanders finden die Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich statt. Woanders können auch die Petentinnen und Petenten eingeladen werden, zusammen mit Sachverständigen oder Zeuginnen und Zeugen. Dann sitzen sie zusammen in einer öffentlichen Anhörung und können auch der Staatsregierung und dem Ausschuss Fragen stellen. Woanders werden Petitionen grundsätzlich immer an die Fachausschüsse überwiesen, zur fachlichen Stellungnahme, sowie auch den Fraktionen. Anderswo läuft es also doch ganz schön anders als bei uns. Deswegen sagen wir: Auch bei uns ist eigentlich noch Luft nach oben, bei einem modernen, zeitgemäßen Petitionswesen.
Eben weil es woanders beispielsweise öffentliche Anhörungen gibt, ist der Ausschuss dort für viele Petentinnen und Petenten keine Blackbox, wo man seine Eingabe einreicht und am Ende ein Ergebnis bekommt, aber gar nicht weiß, wie der Prozess überhaupt zustande kam. Vielmehr werden die Petentinnen und Petenten dort auf jeder Stufe des Petitionsverfahrens mit einbezogen. Sie können ihre Fragen loswerden.
So steigt auch die Akzeptanz bei jenen Petitionen, unter denen am Ende trotzdem „nicht abgeholfen“ steht. Die Akzeptanz für ein negatives Ergebnis steigt, wenn man weiß, wie es zustande kam. Durch diese transparente Vorgehensweise und ein Beteiligungsverfahren kann durchaus nicht
nur die Akzeptanz gesteigert und die Petentinnen und Petenten wirklich mitgenommen werden, sondern letztlich wird so auch das direktdemokratische Mittel der Petition aufgewertet.
Deswegen war dieser Austausch sehr hilfreich und sehr lehrreich. Deswegen sind wir überzeugt, dass es nicht unmöglich ist, auch bei uns im Petitionsausschuss die Arbeit anders zu gestalten. Wir könnten auch bei uns beispielsweise die Fristen verkürzen, die Abläufe besser organisieren und damit schnellere Bearbeitungen erreichen. Es ist auch bei uns nicht unmöglich, Petitionen an Fachausschüsse zu überweisen und die Beratungen öffentlich zu gestalten.
Abseits von dem bereits erprobten Mittel der Vor-Ort-Anhörung, das wir ja haben und bei dem die Mitglieder des Petitionsausschusses sich zusammen mit den Petentinnen und Petenten vor Ort einen Überblick über die Sachlage verschaffen können, könnte es auch bei uns öffentliche Anhörungen zu den Petitionen geben, was tatsächlich eine öffentliche Behandlung des Anliegens ermöglichen würde.
Damit würde man den Petentinnen und Petenten nicht nur zuhören, sie nicht nur anhören, sondern sie auch auf allen weiteren Stufen mitnehmen und somit an der Behandlung ihres Anliegens teilhaben lassen.
Es ist nicht unmöglich, sondern im Gegenteil sogar zwingend erforderlich im Sinne der Inklusion, die Einreichung der Petition nicht nur auf diesem schriftlichen Weg per Post oder Telefax zu ermöglichen, sondern auch mündlich, zur Verschriftlichung vor Ort, in Gebärdensprache oder in Brailleschrift.
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt eingehen. Wir wissen aus der Praxis im Ausschuss, dass es manchmal ganz komplizierte Problemlagen gibt, individuelle Anliegen, bei denen der Ausschuss mit seinen Mitteln und Möglichkeiten gar nicht wirklich abhelfen kann. Da wird im Ausschuss ganz häufig gesagt: Die Petentin, der Petent wird auf den Rechtsweg verwiesen. Das ist aber ein Problem, wenn sie gar nicht die Mittel dazu haben, diesen Rechtsweg einzuschlagen.
Manchmal gibt es Petentinnen oder Petenten, die sich in einer so schwierigen finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Lage befinden, dass – wenn wir als Ausschuss schon nicht abhelfen können – wenigstens irgendeine Form von Hilfe dringend geboten erscheint. Ansonsten werden die Petentinnen und Petenten in eine Notlage gestoßen, wenn quasi gar nichts passiert.
Für solche besonderen Härtefälle – sie sind nicht die Mehrzahl, aber sie kommen dennoch vor – würden wir gern einen Fonds zur Abmilderung von sozialen Härten vorschlagen. Dieser Fonds, den Sie auch in unserem Gesetzentwurf finden, wäre unseres Erachtens ein wichtiges Instrument, um in Not und Bedrängnis geratenen Menschen zumindest kurzfristig zu helfen. Das wäre nicht nur praktische Hilfe für die Betroffenen – was schon Grund genug wäre, diese Idee gut zu finden –, sondern darüber hinaus auch eine Maßnahme, um einen Beitrag dazu zu
Wohlgemerkt: Auch die verkürzte Bearbeitungsdauer mit gesetzlich festgehaltenen Fristen würde einen Beitrag dazu leisten, Problemen wie Vertrauensverlust in demokratische Institutionen und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Insofern bietet unser Gesetzentwurf einige, wenn nicht gar viele Ansatzpunkte, um das Petitionswesen in Sachsen zu verbessern, zu modernisieren und auch Verbesserungen für die Petent(inn)en zu erwirken, was wiederum Hetzern und Demagogen den Boden entzieht.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen, der Ihnen vorliegt. Wir schlagen zwei kleinere Änderungen vor. Zum einen hat die öffentliche Anhörung verdeutlicht, dass es aufgrund des Datenschutzes schwierig ist, die Einreichung über eine unabhängige Petitionsplattform umzusetzen, weshalb der entsprechende Absatz gestrichen werden soll. Zum anderen ist bei einigen der Eindruck entstanden, wir würden mit dem Gesetzentwurf die Aufhebung von rechtskräftigen Urteilen anstreben. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Deswegen schlagen wir eine überarbeitete Formulierung vor, die verdeutlichen soll, dass es hier um Verwaltungsentscheidungen geht.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute wirklich nichts Verrücktes und auch nichts Unmögliches vor. Dass es nicht unmöglich ist, wissen wir, weil vieles, was wir fordern, teilweise in anderen Bundesländern längst umgesetzt wird. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen, würde ich mich über ein paar kreativere Argumente freuen, außer: Das ist alles nicht realistisch, das ist nicht machbar, wir machen ja schon alles, und deswegen braucht es das alles nicht.
Darum bin ich sehr gespannt auf Ihre Ausführungen und werbe trotzdem dringend um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth. Bitte schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE will mit dem vorgelegten Gesetzentwurf das geltende Petitionsausschussgesetz im Freistaat Sachsen modernisieren und verbessern. Das Anliegen ist in Ordnung. Auch wir als Koalition glauben, dass mittlerweile nach der langen Zeit eine Novellierung dieses Gesetzes hilfreich sein kann.
Der Gesetzentwurf der LINKEN enthält Punkte, die aus Sicht der Koalitionsfraktionen bedenkenswert sind, namentlich die Regelung zur Veröffentlichung von öffentlichen Petitionen und deren Mitzeichnung. Allerdings entspricht die Anzahl der erforderlichen Unterschriften mit 1 500 der des Thüringer Gesetzentwurfes, obwohl Sachsen nahezu doppelt so viele Einwohner hat. Hier sollten wir
über eine Anpassung nach oben nachdenken. Grundsätzlich prüfen wir in der Koalition noch, ob das Ziel des Gesetzentwurfes, die Novellierung, nicht auch ohne gesetzgeberische Aktivitäten erreichbar wäre. Das könnte aus unserer Sicht vorzugswürdig sein. Eine Änderung der Grundsätze des Petitionsausschusses könnte möglicherweise ausreichen. Der Ausschuss hat sich nämlich bereits darauf verständigt, sich intensiv über das Verfahren des Landtags von Schleswig-Holstein zu informieren und gegebenenfalls wäre eine haushaltsneutrale Übernahme des dortigen Verfahrens auf den Sächsischen Landtag möglich. Auch die Koalition ist also dran.
Ergänzend in der Anhörung ist deutlich geworden, dass und welche Schwierigkeiten die Einführung einer Petitionsplattform mit sich bringt. Ferner – das haben Sie bereits gesagt, Frau Kollegin – ist es aus Gründen der Gewaltenteilung unzulässig, dem Petitionsausschuss die Befugnis zu geben, Entscheidungen der Gerichte und/oder der Verwaltung aufzuheben. Wenn jemand den Rechtsweg aus finanziellen Gründen nicht bestreiten kann, dann kann ihm Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Abschließend scheint uns auch die kürzere Frist für die Stellungnahmen der Staatsregierung nicht vollständig praxisorientiert. Damit könnten sogenannte Berufspetenten, die innerhalb weniger Tage zahlreiche, manchmal bis zu 100 Petitionen einreichen, ganze Staatsministerien lahmlegen. Das ist nicht der Regelfall, aber wir haben es immer wieder erlebt, dass Namen dann teilweise 50, 60, 70-mal in einem Bericht auftauchen. Deshalb wollen wir das alles noch genauer bedenken, bieten aber in der nächsten Legislaturperiode gern weiteren Dialog an, weil einige Ansätze bedenkenswert sind.
Weiteres wird für die Koalition – so ist es abgesprochen – gleich die Kollegin Hammecke vortragen. Den Gesetzentwurf lehnt meine Fraktion ab. Unsere Ablehnung gilt damit auch für die Änderungsanträge.
Für die CDUFraktion sprach Kollege Mackenroth. Kollege Kuppi spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen alle die Redewendung: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Gut gemeint ist auch der Gesetzentwurf der LINKEN zur Verbesserung des Petitionswesens.
Die AfD-Fraktion teilt die Einschätzung, dass eine Überarbeitung des Petitionsausschussgesetzes aus dem Jahr 1991 an der Zeit ist. Vor allem waren damals die weitreichenden Möglichkeiten des Internets, wie wir sie heute kennen und schätzen, einfach noch nicht vorhanden. Ein erheblicher Teil des politischen Austauschs und der Meinungsbildung findet heute online statt. Deshalb ist der Vorstoß, eine elektronische Plattform für die Einreichung von Petitionen zu
schaffen, selbstverständlich zu begrüßen. Andere Bundesländer, der Bundestag und selbst einige Städte in Sachsen, beispielsweise Dresden, sind da deutlich weiter und bürgerfreundlicher. Es spricht auch viel dafür, Petitionsverfahren gegenüber dem Bürger transparenter zu gestalten, indem das wesentliche Verfahren künftig in einem Gesetz geregelt wird.
Am besten erreicht man Transparenz durch mehr Öffentlichkeit. Wir sind generell für mehr Öffentlichkeit in den Ausschusssitzungen. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag, zumindest bei den Ortsterminen des Petitionsausschusses, die Öffentlichkeit zum Regelfall machen. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine neue Straße soll im Dorf gebaut werden oder ein Windpark oder eine Asylbewerberunterkunft. Ein potenzieller Aufreger, der das ganze Dorf betrifft. Und wir als Petitionsausschuss wollen das im kleinen Kreis besprechen und die Anwohner sollen draußen bleiben? Das ist nicht im Sinne einer demokratischen Beteiligung und muss geändert werden.
Ihr Gesetzentwurf enthält einige Punkte, die wir auf keinen Fall mittragen können. Darauf bezieht sich ebenfalls unser Änderungsantrag. Ich möchte einige davon herausgreifen. Wir warnen ausdrücklich davor, Petitionen über unabhängige elektronische Petitionsplattformen entgegenzunehmen. Auch die Sachverständigen in der Anhörung haben sich dazu kritisch geäußert. Das ist Ihnen zum Glück noch kurz vor knapp wieder eingefallen. Sie haben noch schnell einen Änderungsantrag hinterhergeschoben, um die privaten Plattformen zu streichen.
Sie stellen sich die künftige Petitionsplattform des Landtags nicht nur als Plattform zur Mitzeichnung von Petitionen vor, Sie wollen auch ein moderiertes Diskussionsforum schaffen. Ich halte es für objektiv unmöglich, hierbei eine vollkommen neutrale Moderation zu gewährleisten. Wir sollten uns als Landtag hiermit nicht die allseits bekannten Probleme sozialer Netzwerke auf den Tisch ziehen, vor allem nicht den Vorwurf der Zensur von Meinungen.
Nicht weniger konfliktträchtig ist es, wenn Petitionen, die „geeignet erscheinen, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“, gar nicht erst auf einer künftigen Petitionsplattform veröffentlicht werden sollen. Wer soll das entscheiden? Die Landtagsverwaltung oder die jeweilige politische Mehrheit im Ausschuss? Was meinen Sie? Wären dann wohl Petitionen gegen Coronamaßnahmen oder gegen die Errichtung von Asylunterkünften jemals veröffentlicht worden?
Der für uns schwerwiegendste Punkt im Gesetzentwurf der LINKEN ist aber § 7 Abs. 1. Sofern sich eine Petition gegen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme richtet, soll diese Maßnahme für die Dauer des Petitionsverfahrens zurückgestellt werden. Also sollen keine Abschiebungen erfolgen können, solange ein Petitionsverfahren dauert? Dies läuft in der Regel Monate und kann manchmal sogar Jahre andauern. Wir sind der Meinung, dass bereits jetzt der Rechtsschutz mehr als ausreichend ist und dem Missbrauch
des Asylrechts im weitesten Sinne bei offensichtlich aussichtslosen Fällen Tür und Tor geöffnet wird.
Wenn unser Änderungsantrag eine Mehrheit findet, stimmen wir Ihrem Gesetzesantrag zu. Ansonsten werden wir den Gesetzentwurf aufgrund der vorgetragenen Kritikpunkte leider ablehnen müssen.
Kollege Kuppi sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.
Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Petitionswesen ist sicherlich eines der bekanntesten Beteiligungsinstrumente. Wer von uns hat nicht schon einmal online geklickt, seinen Namen hinzugefügt und damit ein Anliegen unterstützt, das einem wichtig erscheint? Natürlich kann man das nicht nur Recht, sondern auch Verantwortung von uns Bürgerinnen und Bürgern nennen, unsere Stimme zu erheben und uns für Veränderungen einzusetzen. Das Petitionswesen fördert dabei ganz konkret Beteiligung. Es kann dazu beitragen, dass Missstände aufgezeigt werden und dass Probleme an uns als politische Entscheidungsträger(innen) und an die Öffentlichkeit herangetragen werden und um Transparenz zu erhöhen.
Der Umgang mit den Anliegen der Menschen, die uns als Petitionen im Sächsischen Landtag begegnen, ist eine ganz andere Sache als das Online-Petitionswesen. Diese Unterscheidung hat auch Frau Gorskih mit der Einbringung und der Begründung des Änderungsantrags noch einmal sehr deutlich gemacht. Das stellt uns vor ganz praktische Herausforderungen; denn in Sachsen gehen im Jahr zwischen 400 und 600 Schreiben an den Petitionsausschuss, den bereits größten Ausschuss des Sächsischen Landtags, ein.