Protocol of the Session on March 21, 2024

Fakt ist: Diese Pandemie hat allen persönlich viel abverlangt. Niemand von uns war darauf vorbereitet – nicht der Staat, die Kommunen, die Behörden, die Wirtschaft, die Wissenschaft, der Handel, die Gastronomie, die Kultur, niemand.

Wobei: Nach den Reden, die ich in den letzten Monaten immer wieder gehört habe und auch heute wieder höre, stelle ich fest: Eine Gruppe hat doch alles ganz genau gewusst und hätte alles richtig gemacht – wenn, ja, wenn man sie nur gelassen hätte. Zum Glück ist niemand auf die Idee gekommen, auf die Thesen und Behauptungen der Rechtsaußen-Fraktion hier im Parlament und anderswo einzugehen. Gut so!

Wir mussten also alle dazulernen, wie wir mit den pandemischen Entwicklungen umzugehen haben. Fakt ist, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens gebrochen werden musste. Maßnahmen waren notwendig. Da niemand einen Plan hatte und wusste, wie das Virus auf welche Maßnahmen reagiert, wurden aus heutiger Sicht Entscheidungen

getroffen, die nicht hätten sein müssen. Aber was nützt es mir heute, wenn ich sagen kann, dass unsere Kritik an der Einschränkung der Versammlungsfreiheit richtig gewesen sei? Was nützt es mir, heute festzustellen, dass trotz des strikten Versammlungsverbotes selbst der damalige Innenminister wenig daran interessiert war und die sogenannten Montagsspaziergänge zugelassen hat? Das waren in der Regel illegale Versammlungen, die oft zu Behinderungen im Straßenverkehr führten. Daraus haben sich die scheinbaren Freiheitskämpfer entwickelt, die auch heute auf Recht und Gesetz pfeifen und sich als Vorkämpfer von Freiheitsrechten geben oder, wie wir heute Vormittag gehört haben, die Demokratie verteidigt und gerettet hätten.

(Martina Jost, AfD: Genau!)

Fakt ist, dass beschlossene Maßnahmen für uns immer nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein mussten. Natürlich ist es in einer unmittelbaren Notsituation entscheidend, schnelle Maßnahmen zu fordern. Aber bei lang andauernden Grundrechtseinschränkungen muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen und das Parlament entscheiden zu lassen. Das haben wir von Beginn an als großes Manko angesehen.

(Zuruf von der AfD: Das haben Sie von uns abgeschaut!)

Im Nachhinein ist man immer schlauer. Die Coronapandemie hat uns gezeigt, wie störanfällig unsere Gesellschaft ist, wie verletzbar sie ist und wie wir im Sinne des Titels der Großen Anfrage Behördenhandeln evaluieren müssen, aber im Sinne der Prävention und der Vorbereitung für erneute Pandemien, nicht nur was Seuchenschutzmaßnahmen angeht, sondern auch die Folgen dieser Maßnahmen, nämlich, dass jede Maßnahme auch eine soziale Abfederung braucht, damit die gesellschaftlichen Kosten mitgedacht werden.

Apropos gesellschaftliche Kosten: Besonders dreist finde ich Ihre Frage nach dem gesellschaftlichen Zusammenhalt; makabrer geht es wirklich nicht. Sie von der AfD sind diejenigen, die mit dem Zusammenhalt der Gesellschaft Roulette spielen. Waren Sie nicht diejenigen, die über den Infektionsweg eine Herdenimmunität herstellen wollten und damit eine hohe Zahl von Todesfällen in Kauf genommen hätten? Sie lassen im Zweifel die Leute lieber sterben, um Ihre Ideologie durchzusetzen.

Zum Schluss: Vielleicht evaluieren Sie einmal Ihr eigenes Handeln und Agieren, zum Beispiel die Tatsache, dass die AfD-Fraktion so gut wie jedes Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Coronapandemie verloren hat. Trotz berechtigter Kritik an den Maßnahmen haben diese vor Gericht in der Regel standgehalten, und Sie haben jedes Mal verloren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Scholz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei 246 Fragen zum Regierungs- und Behördenhandeln während der Coronapandemie stellt sich mir die Frage: Warum diese Große Anfrage, wenn für Ihren Abg. Herrn Kuhnert, wie wir aus der Presse entnehmen konnten, bereits feststeht, dass die Bevölkerung mit der „Coronadiktatur“ und „ominösen Spritzen drangsaliert und ihrer Gesundheit beraubt worden ist“?

(Roberto Kuhnert, AfD: Natürlich!)

Na sicher. – Warum diese Große Anfrage, wenn Sie die für Sie passende Antwort bereits gefunden haben?

Im Titel der Großen Anfrage ist die Rede von der Coronakrise. Rein medizinisch betrachtet war das SARS-CoV-2Virus eine Pandemie, und das nicht nur in Sachsen oder Deutschland, sondern weltweit. Es war keine Krise, sondern eine Pandemie.

Schauen wir zurück auf diese Zeit, als uns ein neuartiges Virus mit vielen schwer Erkrankten konfrontierte. Handlungsleitend war der Gesundheitsschutz aller. Daher wurden die Coronaschutzmaßnahmen immer zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend der pandemischen Lage und der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung ergriffen. Die Maßnahmen wurden auf Verhältnismäßigkeit geprüft und bei veränderter Lage entsprechend angepasst.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns während der gesamten Pandemie dafür eingesetzt, einen Ausgleich zwischen den notwendigen Schutzmaßnahmen auf der einen und der Sicherstellung von Bürgerinnen- und Bürgerrechten auf der anderen Seite zu finden. In Sachsen hatten wir im Bundesvergleich oft die höchste Zahl von Infizierten. Die Krankenhausbetten und insbesondere die Intensivbetten waren von Überlastung bedroht. Zeitweise kam es sogar zu einer Überlastung, sodass Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegt werden mussten.

Ein weiterer Fakt war und ist, dass die Impfquote der Coronaschutzimpfung in Sachsen im Bundesvergleich am niedrigsten ist. Dies wurde bei den jeweiligen CoronaSchutzverordnungen berücksichtigt. Wie mehrfach in den Antworten der Staatsregierung deutlich wird, kann die Feststellung der Verhältnismäßigkeit nicht im Nachhinein erfolgen, sondern sie muss sich an den Entwicklungen und Erkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt messen lassen.

Insgesamt gab es in Sachsen vergleichsweise kurze Zeiten mit vollständigen Kita- und Schulschließungen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben stets aufs Neue zwischen dem Infektions- und Gesundheitsschutz auf der einen und dem Recht auf Bildung und Teilhabe auf der anderen Seite, zwischen Schutz- und Hygienemaßnahmen auf der einen und der Ermöglichung von sicherer Präsenzlehre und sozialer

Interaktion auf der anderen Seite abgewogen. Wichtig war uns dabei, die in den Fokus zu nehmen, für die die Situation besonders schwer war, beispielsweise Kinder und Jugendliche und nicht Masken- und Impfgegner.

Ich denke an Familien mit vorerkrankten Angehörigen, an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an junge Menschen, die keinen Zugang zum eilig eingerichtete Online-Unterricht hatten, weil sie kein eigenes Zimmer, keinen eigenen Schreibtisch und erst recht nicht pro Kind einen eigenen Laptop oder ein eigenes Smartphone hatten. Zur Lage dieser Familien hat die AfD jedoch keine weiteren Fragen gestellt. Stattdessen werden lieber weiterhin Test- und Maskenpflichten skandalisiert.

Was war aus unserer Sicht gut? Das Coronaaufholprogramm war ein guter Ansatz zur richtigen Zeit, die stärkere Berücksichtigung der Belange vor Ort sowohl bei der Entscheidung zum Infektionsschutz während der Pandemie als auch danach bei der Wahl von schulischen und außerschulischen Angeboten für die Schülerinnen und Schüler; die Servicestelle für besondere Bildungsangebote im Landesamt für Schule und Bildung; das flexible Lernbudget; die Ausweitung der Schulpsychologie. Auch der Digitalisierungsschub war ein Ergebnis der Coronazeit – dringend notwendig und für gut befunden.

Die Pandemie hat nicht nur die Lebenssituation und das Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher beeinträchtigt, sondern auch deutlich gemacht, dass viele von ihnen bereits vor der Pandemie bessere Unterstützungsangebote gebraucht hätten. Die sozialen Systeme waren bereits vor der Pandemie kaum in der Lage, zeitnah auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zu reagieren.

Diese Erkenntnisse gilt es konstruktiv zu nutzen. Unser Ziel muss es sein, Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen und eine gute Zukunft, auch in krisenhaften Zeiten zu ermöglichen. Dazu müssen wir präventive Maßnahmen und psychosoziale Unterstützungsangebote in Sachsen nachhaltig stärken. Unterstützungsangebote müssen für Kinder und Jugendliche schneller und einfacher zugänglich sein, zum Beispiel durch die Schaffung zusätzlicher Beratungsstellen und die Erweiterung bestehender Onlineangebote.

Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde während der Pandemie mit der Aufnahme der Infektionsmeldung, über die Kontaktverfolgung bis zu Quarantäne- bzw. Absonderungsbescheiden viel geleistet. Hier wurde deutlich sichtbar, welche Defizite in Personal- aber vor allem auch in Technikausstattung im öffentlichen Gesundheitsdienst bestehen.

Durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst wurde die Personalbesetzung in den Gesundheitsämtern erhöht und die Digitalisierung durch die technische Ausstattung und digitale Arbeitsprozesse weiterentwickelt. Das war gut.

Im Zuge der Coronapandemie ist die Zahl von häuslicher Gewalt hingegen gestiegen. Ursachen: Isolation zu Hause, wenig soziale Kontakte, Frustration. Der Kampf gegen

häusliche Gewalt ist aber eine Daueraufgabe, nicht nur im Rahmen einer Pandemie. Wir wollen die Beratungs- und Hilfsangebote kontinuierlich ausbauen und verbessern. Deshalb fordern wir ein Landesgewaltschutzgesetz.

Auf eine Pandemie von diesem Ausmaß waren wir nicht vorbereitet. So fehlte Personal in medizinischen Einrichtungen, um Erkrankte zu versorgen, ebenso in den Gesundheitsämtern, um Infektionsketten nachzuverfolgen, oder das Personal, um Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bearbeiten. Die hohe Anzahl von Anträgen auf Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz wurde von der Landesdirektion Sachsen versucht, zeitnah abzuarbeiten. Daher ist es gut, dass Anträge noch bis 2025 gestellt werden können.

Ein Rückblick und eine Reflexion dieser Ausnahmesituation ist erforderlich, damit wir für die Zukunft, im Falle von weiteren Pandemien und anderen Extremereignissen, so aufgestellt sind, dass Erfahrungen einfließen können. Der Blick von Expertinnen und Experten wie auch die Kenntnisse in den bereits erwähnten Studien zu Kindern und Jugendlichen und Erfahrungen aus dem Bürgerrat Forum Corona sind hierbei sinnvoll und geben Empfehlungen für einen künftigen Umgang mit Ausnahmesituationen wie der Coronapandemie. Skandalisieren, Faktenresistenz und Schlechtreden werden uns hingegen nicht weiterhelfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Scholz. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat eine Große Anfrage eingereicht, um herauszufinden, was die Staatsregierung während der Coronapandemie getan hat. Die Staatsregierung hat sehr umfassend geantwortet, zusätzlich zu den ungefähr 1 000 Anfragen zu dem Thema, die das Staatsministerium für Soziales in den letzten drei Jahren bekommen hat. Meine Vorredner sind auf die Inhalte der Antwort und viele Punkte aus der Coronapandemie ausführlich eingegangen, sodass ich es mir als Letzte in der Runde leisten kann, das Thema einmal mit einer anderen Anfrage zu beleuchten.

Meine Große Anfrage wäre: Was hat eigentlich die AfDFraktion während der Coronapandemie getan? Ich fange einmal am 18. März 2020 an. Da haben wir hier im Landtag einen Dringlichen Antrag der AfD-Fraktion behandelt. In diesem Dringlichen Antrag heißt es: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Katastrophenalarm landesweit ausgelöst wird.“

(Sebastian Wippel, AfD: Total konsequent!)

In diesem Antrag heißt es weiter, neben der Schließung aller Kitas und Schulen und der Untersagung aller Veran

staltungen, Kinos, Museen, Schwimmbäder und Ausstellungen: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an den Flughäfen sowie relevanten Bahnhöfen sowie zentralen Verkehrsknotenpunkten flächendeckende Personenkontrollen im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Reisenden durchgeführt werden.“

(Zurufe der Abg. Martina Jost und Sebastian Wippel, AfD)

Weiter heißt es in diesem Antrag: „Insbesondere sind medizinische Einheiten einzurichten, die Personen mit Infektionsverdacht zu Hause aufsuchen, um diese zu untersuchen und Laborproben zu entnehmen.“

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben sie viel in China zugeschaut!)

Das war Ihr Antrag, liebe AfD-Fraktion. Der Landtag hat diesen Antrag abgelehnt. Aber ich möchte Ihnen auch noch aus dem Plenarprotokoll zitieren, der Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban, mit der er diesen Antrag eingebracht hat. In der Rede heißt es – ich zitiere –: „Man geht davon aus, dass etwa 10 % der Coronaerkrankten beatmungspflichtig werden.

(Jörg Urban, AfD: Das war damals so!)

Das wären in Sachsen, angenommen 70 % der Bevölkerung infizieren sich, 285 000 potenzielle Patienten auf Intensivstationen an Beatmungsgeräten.“ Weiter hat Herr Urban erklärt: „Es ist unverantwortlich, vor diesem Hintergrund nicht alles Mögliche zu tun, sondern nur mit begrenzten Maßnahmen zu agieren und erst einmal die Resultate abzuwarten. Liebe Bürger Sachsens, die Coronapandemie beginnt, unser Zusammenleben zu verändern, und es kommen noch einschneidendere Veränderungen auf uns zu.“ – Ich zitiere immer noch.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herrn Urban.)

Herrn Urban. – „Viele werden schwerwiegende wirtschaftliche Schäden erleiden, schlimmer noch, viele werden Familienmitglieder und Freunde verlieren.“ Dann schlossen Sie Ihre Rede, Herr Urban, mit dem Satz: „Folgen Sie in dieser Krise nicht weiter den Spaltern und den Hetzern.“

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wen hat er denn damit gemeint?!)

Ich habe noch weiter geschaut. Wir haben uns fünf Wochen später wieder getroffen. Der gleiche AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban sagte hier vor uns: „Der Lockdown ist Ihre“ – er meinte den Ministerpräsidenten und uns alle – „populistische Entscheidung gewesen, und sie fällt unserem Land jetzt auf die Füße, nicht nur Ihnen, sie fällt unserem Land auf die Füße.“ Im gleichen Jahr, im November, also ein halbes Jahr später, sagt der gleiche Jörg Urban: „Fast acht Monate sind mittlerweile vergangen, seit das neuartige Coronavirus zum ersten Mal auch in Sachsen auftrat und hier an dieser Stelle der Ministerpräsident die Sachsen auf den Notstand einschwor.“ Dabei waren Sie es

im März mit einer völlig überzogenen Grundrechtseingriffskaskade, die nicht einmal in der DDR möglich gewesen wäre, dass medizinische Einheiten Menschen zu Hause aufsuchen und Proben entnehmen.