Protocol of the Session on March 21, 2024

(Beifall bei der AfD)

Frau Ministerin.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sie haben von den Kommunen gesprochen. Was erleben wir aber gerade in den Kommunen? Wir hatten eine Kabinettssitzung, in der der Innenminister die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt hat. Was erleben wir denn dort? Einen Anstieg von Angriffen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Misthaufen werden vor die Türen geworfen. Anfeindungen werden ausgesprochen. Das sind genau die Extremistinnen und Extremisten, von denen wir sprechen. An genau der Stelle sind wir tätig geworden. Ich habe nämlich vorgeschlagen – der Innenminister ist dabei an meiner Seite –, dass wir einen neuen Straftatbestand ein

führen, bei dem es um diese Einschüchterungsversuche gegenüber Kommunalpolitikern und kommunalpolitisch Verantwortlichen geht.

Selbstverständlich haben wir, das Demokratieministerium, in den letzten Jahren Initiativen ergriffen, damit eine konkrete Bürgerbeteiligung vor Ort möglich ist. Es gibt ein riesengroßes Interesse sowohl bei der Zivilgesellschaft als auch bei Kommunen und den Landkreisen, eine Bürgerbeteiligung vor Ort zu initiieren. Wir haben ein riesiges Netzwerk von engagierten Kommunen gespannt, die sich auf den Weg gemacht haben, weil sie erkannt haben: Je früher sie Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen vor Ort einbinden, desto höher ist auch die Akzeptanz für die Entscheidung. Sehr wohl muss das – das passiert auch in den Kommunen – auf den Weg gebracht werden.

Ich erzähle, glaube ich, kein Geheimnis aus dem Kabinett: Wir hatten diese Woche den ehemaligen Staatssekretär Diedrichs bei uns, der jetzt für Großansiedlungen zuständig ist. Er hat sehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass es, bevor Großansiedlungen in den Kommunen stattfinden, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gibt, damit nämlich nicht im Nachhinein die entsprechenden Klagen angestrengt werden – was natürlich immer noch das gute Recht ist. Aber das Ziel muss es sein, dass eine schnelle Investition vor Ort ermöglicht wird, und dazu trägt Bürgerbeteiligung bei. Das passiert. Das ist genau der richtige Weg, den wir mit der Staatsregierung angegangen sind.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon. – Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.)

Herr Wippel, im Rahmen Ihrer Redezeit haben Sie natürlich die Möglichkeit zu sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Frau Staatsministerin! Erst einmal freue ich mich, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, auf eine Kurzintervention zu reagieren. Das ist schon mal gut; das machen nicht alle Ihre Ministerkollegen.

(André Barth, AfD: Sie werden dafür bezahlt!)

Aber jetzt der Punkt:

(Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Reden Sie weiter!)

Sie haben überhaupt nicht das beantwortet, was ich hier kritisiert habe. Sie haben einfach mal locker über das Thema Bürgerbeteiligung im Allgemeinen geredet. Das finden wir alles gut.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt? – Staatsministerin Katja Meier: Vorhin haben Sie noch was anderes gesagt!)

Es ist auch richtig, dass man die Bürger in den Kommunen einbezieht. Aber was Sie nicht getan haben, ist, auf den eigentlichen Punkt einzugehen, nämlich die Arbeit in den Räten. Dies ist das eigentliche Problem, das ich hier angesprochen habe. Das haben Sie völlig ausgeblendet, wie Sie es immer ausblenden.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh! Ihr solltet euch mal benehmen, dann würden wir auch anders mit Euch reden!)

Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass es keinen Redebedarf mehr gibt. Damit ist auch diese Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Ich rufe auf

Dritte Aktuelle Debatte

Alleinerziehende nicht alleinlassen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Schaper, das Wort. Danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Schaper, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme an, dass es jetzt leidenschaftlich weitergeht, da es sich um ein soziales Thema handelt. Ich steige ein mit: „Ich bin alleinerziehend, und was ist deine Superkraft?“ Mit dieser Aussage eröffnete eine Podiumsteilnehmerin eine Diskussion zum Thema Zeitmanagement. Ich finde, dass es ganz und gar nicht übertrieben ist. Alleinerziehende schaffen es, den Familienalltag, die Kindererziehung, Beruf, Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche – alles, was das Leben ausmacht – allein zu bewältigen, und das noch in Verantwortung für ihre Kinder. Sie tragen für all diese Aufgaben nicht nur die Verantwortung, sondern sie brauchen auch ihre ganze Zeit dafür auf; denn wenn du alleinerziehend bist, hast du halt kein Backup. Es ist Elternsein ohne Netz.

In Sachsen trifft das auf ein Viertel der Familien zu. Etwa 135 000 Eltern kümmern sich um ihre Kinder weitestgehend allein. Fast jede vierte Familie ist eine Ein-Eltern- Familie, hier in Sachsen deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Es handelt sich also keineswegs um eine Randgruppe, sondern um eine in Sachsen vollkommen etablierte Familienform. Entsprechend ist die Forderung, zielgruppenspezifische Angebote genau für diese Familienform umzusetzen, völlig berechtigt und mehr als notwendig.

Aufgrund der Besonderheit der Ein-Eltern-Familien reicht es auch nicht aus, Alleinerziehende beim allgemeinen Familienprogramm einfach so mitzudenken. Die Verantwortung für Kinder allein zu tragen bedeutet eine große Herausforderung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Alleinerziehenden ein tägliches Jonglieren, das man kaum stemmen kann – ich rede schon gar nicht davon, dass man vielleicht auch selber mal erkrankt oder nicht in der Lage ist, den Alltag zu bewältigen. Das liegt an den

teils starren Strukturen, die kaum mit den individuellen Lebenslagen vieler alleinerziehender Familien unter einen Hut zu bringen sind. Die bittere Folge davon können wir Jahr für Jahr in den Statistiken ablesen. Das Thema Armut und Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden ist so präsent wie bei keiner anderen Familienform.

Alleinerziehende sind im Durchschnitt fünfmal häufiger von Armut bedroht als andere Familien. Fünfmal häufiger! Die Armutsgefährdungsquote liegt bei Alleinerziehenden bei über 40 %. Das ist doch ungeheuerlich, insbesondere in einer Gesellschaft, in der so oft von Leistungsgerechtigkeit schwadroniert wird. Alleinerziehende, das sind die wirklichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Sie haben extrem hohe Anforderungen zu erfüllen, handeln Kinder, Alltag, Familienleben und Beruf allein. Gesellschaftliche Anerkennung allerdings wird ihnen oft versagt. Im Gegenteil wird dies vielleicht sogar noch abschätzend bewertet, indem man sagt: Na, wer weiß, warum die oder der allein ist.

Unabhängig von dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit beim Thema Armutsrisiko muss sich hier etwas ändern. In Sachsen sind 81 % der Alleinerziehenden erwerbstätig; das ist bundesweit die höchste Quote. Von den 81 % wiederum arbeitet fast die Hälfte in Vollzeit. Trotzdem lebt der Großteil der Alleinerziehenden mit ihren Kindern in Armut. Arm trotz Arbeit ist also für viele Alleinerziehende die bittere Realität. Auch das zum Thema Leistungsgerechtigkeit.

Deshalb brauchen wir passgenaue Angebote und Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um Alleinerziehende zu unterstützen. Wir müssen die Hürden auf dem Arbeitsmarkt abbauen, Arbeitgeber für die besonderen Belange Alleinerziehender schulen und Unterstützungsangebote zielgerichtet einsetzen. Um endlich an der Armutsgefährdung Alleinerziehender etwas zu ändern, müssen wir punktuell Druck aufmachen und darauf den Fokus und die Priorität legen.

Bitte auf die Redezeit achten!

Wir werden in der zweiten Runde noch mal darauf eingehen, aber wir haben jetzt erst einmal skizziert, wie dringend die Problematik ist.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion erteile ich Frau Abg. Gockel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Debatte, „Alleinerziehende nicht allein lassen!“, spricht ein wichtiges Thema an, impliziert allerdings grundlegenden Handlungsbedarf und lässt die vielen Maßnahmen im Freistaat außer Acht. Alleinerziehende sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft und unserer Lebenswirklichkeit.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Dabei müssen wir aber auch die verschiedenen Partnerschafts- und Sorgerechtsmodelle im Blick haben.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Müssen wir gar nicht!)

Für uns als CDU-Fraktion gilt – wie es im Übrigen in unserer sozialen Marktwirtschaft dafür vorgesehen ist –: Der Staat hilft dort, wo Hilfe benötigt wird, und jenseits von Angebot und Nachfrage. Wir wissen, dass dieses Thema ein Querschnittsthema ist und Ressourcen übergreifend betrachtet werden müssen, vor allem, weil die Biografien so vielfältig und nicht uniform sind.

Bei den Eltern geht es vor allem um Möglichkeiten, zu Bildungsabschlüssen zu kommen, um Arbeits- und Versorgungsmodelle und um Kinderbetreuung, bei den Kindern vor allem um die Themen Kita, Schule und Ausbildung – und dies mit allen dazugehörigen Querverbindungen auch im gesellschaftlichen Bereich.

Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition im März 2022 den Antrag „Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt stärken, Aktionsplan vorlegen!“ eingebracht und beschlossen. Ziel war es, die verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen einer Bestands- und Effektivitätsanalyse insgesamt zu überblicken, um Handlungs- und Verbesserungspotenzial herauszuarbeiten, gegebenenfalls

anzupassen. Kernelement dieser Vorgehensweise ist es, Alleinerziehende mit ihren Kindern dabei zu unterstützen, ein gutes Leben in und mit Arbeit zu führen.

Bevor wir zur staatlichen Unterstützung kommen, möchte ich der einen oder anderen theoretischen Überlegung gegebenenfalls doch noch einmal eine weitere Perspektive aufzeigen. Ich möchte Ihnen keinen Vortrag über die demografische Entwicklung in Sachsen halten, denn wir alle kennen die Grundlinie. Bezogen auf das Thema dieser Debatte gilt aber Folgendes:

Der Wettlauf der Unternehmen nicht um die klügsten Köpfe mit den besten Noten und den höchsten Abschlüssen allein, sondern ganz allgemein um die Arbeitskräfte hat längst volle Fahrt aufgenommen.

In dem Wahlkreis, in dem ich verortet bin, besuche ich regelmäßig verschiedene Unternehmen und tausche mich mit diesen zu den verschiedensten Themen aus. Dabei ist branchenübergreifend ein Thema ganz besonders präsent: schlicht und einfach die Arbeitskräfte bzw. deren Mangel.

Ich kenne unterdessen Unternehmen, bei denen ganze Kataloge zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten inklusive Homeoffice-Rahmen und Gleitzeiten erarbeitet wurden, um die wichtige Ressource Arbeitskraft zu binden und Alleinerziehende zu unterstützen. Dabei steht ein bestimmter Grund noch nicht einmal im Vordergrund. Dies gilt für die Wiedereingliederung nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit für jüngere und ältere Arbeitnehmer gleichermaßen bzw. aus ganz verschiedenen individuellen Gründen.

Selbstverständlich, wie bereits erwähnt, gilt dies auch für Alleinerziehende; im Übrigen auch ergänzt um Angebote zur Kinderbetreuung und anderes. Zum Beispiel übernehmen einige Unternehmen die Kosten für das Wäschewaschen oder haben ähnliche Benefits.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir eines nicht tun sollten: Wir sollten den Staat nicht als Konkurrent zu unseren Unternehmen in Stellung bringen, sondern es gilt: Hilfe dort, wo sie notwendig ist für diejenigen, die sie benötigen. Eines ist damit aber von zentraler Bedeutung: Die staatlichen Informations- und Hilfeangebote können noch so gut sein, sie müssen auch genutzt werden und hierfür tragen die Eltern eine besondere Verantwortung. Dies kann der Staat nicht allein ersetzen.

Wer die Debatte um den angesprochenen Antrag der Koalition verfolgt und die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand gelesen hat, dem ist nicht entgangen, dass der Freistaat hier ein gutes Unterstützungsangebot vorweisen kann und dieses fortentwickelt bzw. den Änderungen anpasst. Dabei sind Alleinerziehende nicht explizit aufgeführt, aber in den verschiedenen Angeboten natürlich enthalten.

Dies gilt beispielsweise für den Familienpass oder in der Landesverwaltung, bei den Teilzeitausbildungen, zum Beispiel beim Vorbereitungsdienst der Lehrerausbildung oder im juristischen Referendariat. Eine weitere konkrete Maßnahme ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der mehr als verdoppelt wurde, und das großzügige Angebot zu Rahmenzeiten und Arbeitszeitkonten.

Im Ergebnis gilt es festzuhalten: Alleinerziehende sind ein Teil unserer Gesellschaft und werden als Arbeitnehmer geschätzt und dort unterstützt, wo es notwendig ist. Wenn sich die Bedingungen und Gegebenheiten verändern, müssen die Maßnahmen angepasst werden. Alleinerziehende werden unterstützt, müssen ihrer Verantwortung aber auch nachkommen. Der Staat kann diese Verpflichtung – ich kann es nur wiederholen – nicht allein übernehmen.

Vielen Dank.