Protocol of the Session on February 1, 2024

Das war Frau Kollegin Lang, SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der Rednerreihung angekommen. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht feststellen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort, und das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das ist mit Sicherheit ein ganz wichtiges Thema, zumal wir aus unserer Sozialberichterstattung wissen, dass Sachsen im Jahr 2030 das älteste Bundesland bezüglich des Durchschnittsalters in Deutschland sein wird. Wir wissen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2036 steigen wird; erst dann gibt es einen leichten Rückgang der pflegebedürftigen bzw. der älteren Menschen. Das ist eine Entwicklung, die wir sehr genau beobachten, und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir auch in dieser Zeit mit unserer älteren Bevölkerung würdevoll umgehen und entsprechende Angebote schaffen können.

Wir werden also mehr An- und Zugehörige haben, die sich mit dem Thema der Pflege befassen müssen, und ich gebe allen Vorrednern vollkommen recht, dass es nicht einfach ist, im Bereich der Pflege den Durchblick zu behalten. Wir haben so verschiedene Interessengruppen und Ansprüche derjenigen, die Pflege brauchen, dass es nicht einfach ist, dies zu koordinieren. Heute wurde bereits eine ganze Reihe von Angeboten genannt; deshalb würde ich gern auf die eingehen, die andere Bundesländer nicht haben. Deshalb ist der Vergleich, die haben das, und wir haben das nicht, manchmal vielleicht etwas einseitig.

Wir haben zum Beispiel die Pflegekoordinatoren in den Landkreisen. Darüber ist heute noch nicht gesprochen worden. Die Landkreise bekommen dafür vom Freistaat pro Landkreis 100 000 Euro im Jahr, damit sie in ihrem Landkreis die Angebote bündeln und den Menschen Informationen geben können, wie die Pflege zu beantragen ist, wo man hingehen kann, um sich die entsprechende Unterstützung zu holen. Das ist einer der Punkte, die wir haben.

Frau Schaper hat die Digitalisierung angesprochen. Wir brauchen mehr Kompetenzstellen, die die Digitalisierung für die Pflege vorbereiten, sodass die Antragstellung, die der zu Pflegende manchmal nicht selbst durchführen kann, aber seine Angehörigen, vereinfacht und verbessert wird.

Wir haben auch die Fachservicestellen der Alltagsbegleitung. Das ist ein Programm, das es nur in Sachsen gibt, und in keinem anderen Bundesland. Ich kann Ihnen sagen, wir machen mit den Alltagsbegleitern, die in Sachsen sehr zahlreich sind, jedes Jahr eine gemeinsame Veranstaltung, bei der wir auf der einen Seite Dankeschön sagen; aber diese Veranstaltungen dienen auch immer dazu, in den Austausch zu gehen: Wo gibt es Lücken? Wo müssen wir nachsteuern? Auch das ist ein Angebot, das es nur in Sachsen gibt, bis hin zum Landesnetzwerk Pflegende Angehörige. Auch das haben wir, und dort wird immer mal der Wunsch geäußert, jemanden zu haben, der das zentral leitet. Aber das müssen die pflegenden Angehörigen selbst organisieren. Das kann ich als Staat nicht vorgeben.

Wir haben die 5 176 Nachbarschaftshelfer. Auch das ist ein Programm, das wir in Sachsen sehr gut ausgefüllt haben und bei dem wir sehr gut unterwegs sind.

Nicht zuletzt haben wir Gremien wie den Landespflegeausschuss, der über die Fragen der Pflegeversicherung berät.

Er kann Sachverständige hinzuziehen, Studien und Gutachten in Auftrag geben und zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen geben. Auch der Sächsische Pflegerat ist ein Gremium, das in alle unsere Entscheidungen, wenn es um die Pflege geht, immer einbezogen wird.

Über zusätzliche Pflegefachpersonen, wie Sie sich das wünschen, muss der Landtag entscheiden. Ich sage es noch einmal: Ich versperre mich einer solchen Idee überhaupt nicht. Die Frage ist, wie wir die vielfältigen Aufgaben, die wir bei der ambulanten, der stationären und der vollstationären Pflege haben, auf eine Person fokussieren wollen, weil es ein solch kompliziertes Thema ist. Man muss sich darüber verständigen, miteinander reden – bis hin zu dem Vorschlag der Pflegekammer, der heute kam. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen den Gewerkschaften und denen, die es ausführen sollen. Es gibt erste Bundesländer, die sie eingeführt und wieder abgeschafft haben.

Daran sieht man, dass eine einzelne Institution die Gesamtaufgabe, ehrlich gesagt, nicht lösen kann. Trotzdem ist uns das Thema sehr wichtig. Das haben wir, liebe Frau Schaper, auf unserer Reise nach Brasilien gezeigt, bei der es um die Anwerbung von Pflegekräften ging. Wir haben uns vor allem auf den Pflegebereich und nicht auf die Krankenhäuser konzentriert, weil gerade in der Pflege Fachpersonal fehlt. Hier müssen wir Vorsorge treffen.

Ich will darauf hinweisen, dass in unserer Evangelischen Hochschule, in der wir die Pflegeberufe akademisiert haben, von den 80 Studienplätzen 60 nicht belegt sind, ebenso in Plauen, wo es das Pflegemanagement gibt. Auch dort haben wir es noch nicht geschafft, eine vollständige Klasse zusammenzubringen. Deshalb – das ist mein letzter Satz – wird das Sozialministerium in Kürze eine Kampagne für alle Sozialberufe starten, um für diese Berufe zu werben, weil es wertvolle und tolle Berufe mit Zukunft für junge Menschen sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Wir hörten Frau Staatsministerin Köpping für die Staatsregierung. Wir kommen jetzt zum Schlusswort der Fraktion DIE LINKE, und es hält Frau Kollegin Schaper.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich immer, auf welcher Ebene eigentlich dieser Automat steht, auf den man draufdrückt, so ein Linkeabwehrantragsbullshitbingophrasenautomat. Der druckt dann etwas aus.

(Sören Voigt, CDU: Da vorne! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Neben dem Wasserspender!)

Neben dem Wasserspender. Den schaue ich mir mal an. Das scheint etwas ganz Besonderes zu sein.

Frau Kuge, Sie fragen, welche Aufgaben die eigentlich haben sollen. Meine Güte, erstens steht es drin, und zweitens können Sie sich Anregungen bei den Gesetzen zur Bestellung eines Pflegebeauftragten in den anderen Bundesländern holen, in denen es das bereits gibt, meist unter § 3 zu finden.

Pflegestützpunkte oder das, was die Frau Ministerin angesprochen hat, die Koordinatoren im Landkreis – das eine schließt das andere nicht aus. Ich sage es noch einmal in aller Ruhe: Dieser Antragt sagt nicht, das Ministerium sei der letzte Husten und mache nichts.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Weil das so rüberkommt, verdammt noch mal. Das war auch in der Begründung so. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir brauchen das alles nicht, wir machen doch großartige Dinge, dann sage ich: Wenn es so großartig wäre, würden uns bis 2035 nicht 5 000 Leute fehlen.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Dann ist es doch nicht so schwer mit der Suche, welche Weichen wir noch stellen können, um einen Schritt dorthin zu gehen.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Andere Bundesländer machen das auch. Das tut doch überhaupt nicht weh.

(Starke Unruhe)

Das Bindeglied: Das ist doch trotzdem ein sinnvolles Instrument. Das können noch nicht einmal Sie leugnen. Es soll genau das Bindeglied für diese verschiedenen Sachen sein. Es gibt auch eine gewisse Wertschätzung dafür.

Herr Scholz, wenn Sie jetzt das Fass mit der Pflegekammer aufmachen, dann will ich Ihnen sagen, auch das ist etwas, was ein Pflegebeauftragter genau ausloten muss. Man kann nicht politisch sagen, wir wollen eine Pflegekammer. Das haben schon ein paar Bundesländer versucht. Das ist so was von in die Hose gegangen. Darüber muss man wirklich zusammen mit dem Berufsstand diskutieren, wenngleich ich für solch eine Diskussion sehr offen bin. Ich finde die Debatte darüber sinnvoll.

Es geht nicht um irgendwelche Lücken, weil gesagt wurde, wir könnten damit keine Lücken schließen. Das stimmt. Wir werden die Versorgung damit nicht sofort sichern können, aber es ist ein Weg dahin, um es zu koordinieren und um diese Daten zu sammeln. Er soll doch nicht selbst – Herr Schaufel, mit Verlaub – dorthin gehen und die Heimprüfungen machen. Das gibt es, aber die Daten zu sammeln, das Ganze auszuwerten und dann vielleicht zu sehen, wie man handeln kann, das ist der Auftrag eines Beauftragten. Das funktioniert bei allen anderen Beauftragten am Ende auch.

Ich habe wirklich versucht, dafür zu werben. Wie gesagt, den Automaten neben dem Wasserspender schaue ich mir jetzt an. In diesem Sinne: Einen schönen Feierabend!

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Das war das Schlusswort. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 7/14877 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/14877 nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Drucksache 7/15644

Sämtliche rechtzeitig eingegangenen Fragen wurden durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet. Die Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Richtlinie des SMS zur Förderung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen im Freistaat Sachsen interjection: (FRL KZP) (Frage Nr. 1)

Nach der FRL KZP Ziffer II Nummer 2 werden eingestreute Plätze zur Kurzzeitpflege nicht gefördert. Weiter gibt es viele Zuwendungsvoraussetzungen, zum Beispiel zu energetischen Anforderungen an die Gebäude bei Um-

und Neubau sowie dem Antrag beizufügenden Stellungnahmen des KSV und des Landkreises/kreisfreie Stadt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum sind eingestreute Plätze von einer Förderung ausgeschlossen?

2. Inwieweit ist mit der Vielzahl der Zuwendungsvoraussetzungen ein niedrigschwelliger und unbürokratischer Zugang zu Fördermitteln noch gewährleistet und aus welchen Gründen sind die dem Förderzweckzweck fachfremden energetischen Anforderungen an die Gebäude bei Um- und Neubau notwendig?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der investiven Förderung soll die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen erhöht und ein Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen geleistet werden. Die Förderung baulicher Maßnahmen zur Schaffung von mehreren Plätzen in einer räumlich eigenständigen, zur ausschließlichen Nutzung für Kurzzeitpflegegäste vorgesehenen Einheit wird dieser Zielstellung eher gerecht.

Zu Frage 2: Die Zuwendungsvoraussetzungen decken verschiedene Anforderungen an eine öffentliche Förderung, insbesondere zur Gewährleistung einer bedarfs- und qualitätsgerechten sowie zweckentsprechenden Verwendung der Landesmittel, ab und ermöglichen dennoch einen relativ leichten Zugang zu den Fördermitteln.

Staatlich geförderte Baumaßnahmen sind prädestiniert dafür, die klimapolitischen Zielstellungen der Staatsregierung umzusetzen, indem sie mit hohen EnergieeffizienzStandards einen besonderen Beitrag zur Energieeinsparung und Dekarbonisierung leisten.