wobei Letzteres auf vorliegenden Antrag nicht zutrifft. Dieser wurde bereits in vielen Landesparlamenten – angefangen von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW, Bayern bis hin zu Mecklenburg-Vorpommern – und zuletzt auch im Deutschen Bundestag von der AfD eingebracht.
Um was geht es überhaupt? Es geht um Pubertätsblocker, die nach Meinung der AfD verboten werden sollten. Pubertätsblocker sind Medikamente, die nach sorgfältiger medizinischer Prüfung verschrieben werden können. Zum einen handeln hier Fachärzt(inn)e(n) nach wissenschaftlichen Leitlinien, und die Entscheidung wird mit Eltern, Kind und mindestens zwei Ärzt(inn)e(n) verschiedener Fachrichtungen gemeinsam getroffen. Zum anderen können diese Medikamente Kindern und Jugendlichen das Leid in einer Krise ersparen: den erheblichen Leidensweg, den Transjugendliche durchmachen, wenn sie Tag für Tag mit ihrem Körper konfrontiert sind,
beim täglichen Blick in den Spiegel, der auf die Brüste zeigt, die gefühlt nicht da sein sollten, bis hin zur monatlichen Regelblutung, dem Stimmwechsel oder dem Bart, der wächst.
Dies können wir, wenn überhaupt, nur bedingt nachempfinden. Deshalb sollten wir uns hier auch nicht anmaßen, ein Urteil fällen zu können. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidung weiterhin von Mediziner(inne)n getroffen werden sollte.
Wie auch bei anderen Medikamenten ist die Verschreibung und Einnahme eine Entscheidung nach gründlicher medizinischer Ab- und Aufklärung zwischen Ärzt(inn)en und Patient(inn)en, und dies auch unter Beachtung von möglichen Nebenwirkungen. Es ist definitiv keine Entscheidung, die wir hier im Parlament mit einem Verbot von Medikamenten treffen sollten. Es ist vielmehr eine Abwägung von möglichen Risiken durch Pubertätsblocker und Hormontherapien und dem individuellen Leid, das ohne sie anhält oder verstärkt wird.
In Sachsen sind nach Daten der AOK Plus insgesamt 245 Personen mit einer Geschlechtsdysphorie diagnostiziert; davon waren 184 weiblich und 61 männlich. Von den 184 hatten 52 Versicherte eine Arzneimittelverordnung. Lediglich zwei Versicherte wurden operiert. Im Zuge dessen von einem „Transhype“ zu sprechen, wie es in Ihrem Antrag lautet, ist Meinungsmache auf dem Rücken von Betroffenen und billige Profilierung auf Kosten von Minderheiten.
Einfach ist der Weg für Betroffene nicht, da Gutachten und viele verschiedene Konsultationen nötig sind, um die Diagnose abzusichern. Es liegt also an uns, mit dem Leid junger Menschen, die sich von der Gesellschaft ein Mindestmaß an Verständnis und für sich selbst einen begrenzten Zeitaufschub erhoffen, so verantwortungsbewusst wie nur irgend möglich umzugehen. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der AfD befasst sich mit einem äußerst sensiblen Thema, denn er thematisiert Jugendliche mit der Diagnose der geschlechterspezifischen Inkongruenz. Das sind junge Menschen, die sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können. Nach wie vor werden transgeschlechtliche Menschen im öffentlichen Diskurs oftmals als „außerhalb der Norm“ gesehen. Das haben wir heute wieder erlebt. Die Unterscheidung in „Norm“ und „Abweichung“ schafft die Grundlage für ausgrenzendes Verhalten und Transfeindlichkeit. Gerade Transkinder und
-jugendliche bilden dabei eine besonders vulnerable Gruppe. Daher ist es wichtig, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen professionelle Beratung und therapeutische Begleitung erhalten.
In der Anhörung zum Antrag haben die Sachverständigen sehr eindrücklich dargestellt, wie komplex die therapeutische und medizinische Begleitung von transgeschlechtlichen Menschen ist. Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen arbeiten auf der Grundlage von Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die wiederum auf Basis wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse entwickelt werden. Es wurde deutlich, dass es bei der ärztlichen Begleitung zuvorderst darum geht, die betroffenen Menschen dabei zu unterstützen, die eigene Persönlichkeit in Einklang mit der empfundenen Geschlechtsidentität zu bringen. Es geht darum, sich selbst zu akzeptieren und sich selbst zu fühlen. Gelingt dies nicht, kann das psychische Folgen haben und sehr gravierend sein.
Die AfD unterstellt mit dem vorliegenden Antrag – das haben wir schön gehört – einen sogenannten Transhype. Sie unterstellt damit, dass Kinder und Jugendliche in Bildungs- oder Jugend- und Freizeiteinrichtungen Maßnahmen ausgesetzt seien, die den Transitionswunsch hervorrufen könnten. Das ist ein ganz gefährlicher Unfug, und es ist nicht nur der Wahrnehmung von Jugendlichen abträglich, denn man nimmt sie nicht ernst.
Zuletzt wird Menschen, die glauben, transident zu sein, unterstellt, dass sie sich aussuchen, genau das zu sein. Dabei geht es nicht darum, wer man sein möchte, sondern darum, wer man ist. Deshalb ist es so wichtig, Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sie ernst zu nehmen, ihnen Zeit und Raum zu geben; denn selbstverständlich muss diese Entscheidung für eine Geschlechtsangleichung wohl überlegt sein.
Der im Antrag kritisierte Einsatz von Pubertätsblockern erfolgt nicht leichtfertig, sondern auf Grundlage der erwähnten Leitlinien immer einzelfallbezogen und immer nur bei fachärztlicher Feststellung, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz vorliegt. Medikamente, die die Pubertät unterdrücken, verschaffen den Jugendlichen vor allem eines, nämlich Klarheit. Die Sachverständigen haben dargestellt, dass solche Behandlungsentscheidungen sehr komplex sind und höchste medizinische Sorgfalt benötigen. Wir vertrauen auf unsere Ärzte und Ärztinnen, auf ihre medizinische Sorgfaltspflicht und hoffen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien einfühlsam begleitet werden und dass sie den jungen Menschen ihre eigentliche Identität zugestehen.
Die Aussprache ist beendet. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie über die Beschlussempfehlung zu ihrem Antrag Einzelabstimmung begehrt?
Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die unter Ziffer 10 der Drucksache 7/15642 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu dem Antrag der AfDFraktion auf Drucksache 7/13867. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? –
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Darüber hinaus ist das Recht der Eltern auf Erziehung sowie auch der Verweis auf deren Verantwortung nicht nur selbstverständlich, sondern auch ein Grundsatz unserer Verfassung. Der Antrag ist daher auch aus diesem Blickwinkel nicht nötig.
Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der ein wichtiges Thema betrifft. Wir alle wollen nur das Beste für unsere Kinder. Doch der Antrag der AfD ist fehlerhaft und findet daher nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Warum das so ist, möchte ich kurz begründen: Zunächst hat die Anhörung der Experten im Sozialausschuss deutlich gezeigt, dass es auch innerhalb der medizinischen Fachgesellschaften noch einen hohen Diskussionsbedarf gibt. Die fachliche Debatte im Ausschuss hat uns deutlich gemacht, dass das Thema hoch komplex ist.
Deshalb ist analog zur Stellungnahme der Staatsregierung festzuhalten: Wir können den Sachverhalt noch nicht vollumfänglich und abschließend bewerten, weil die Fachdebatte noch im Fluss ist. Fakt ist, dass die Anzahl von Menschen, bei denen das biologische Geschlecht nicht mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimmt, sehr klein ist, wenn man sie mit der Zahl der Gesamtbevölkerung vergleicht. Fakt ist allerdings auch, dass die Häufigkeit dieser Fälle steigt. Es ist jedoch unklar, worauf der Anstieg zurückzuführen ist. Führt die zunehmende Berichterstattung über Transgender-Personen und gender-diverse Kinder und Jugendlichen zu einer Art Mode-Trend oder gab es das
Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie komplex das Thema ist. Komplex ist außerdem die Situation der Ärzte. Sie müssen feststellen, ob der Jugendliche die Tragweite der Maßnahmen verstanden hat. Sie müssen abklären, ob nicht doch eine psychiatrische Störung hinter der Diagnose steckt. Gewisse Erwartungshaltungen einzelner Jugendlicher, die kein Verständnis gegenüber der Abklärung einer anderen Diagnose zeigen, gehören auch dazu. Wir haben in der Anhörung außerdem erfahren, dass eine Therapie mit kontrasexuellen Hormonen nur sehr selten angewendet wird. Zusätzlich steht eine solche Therapie immer am Ende eines langen Prozesses mit umfassender Prüfung. Das liegt daran, dass aufgrund des erheblichen Eingriffs in den Hormonhaushalt ein Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen besteht. Zu diesen Nebenwirkungen liegen unterschiedliche Aussagen zu vorliegenden Studien vor.
Andere Länder wie Schweden reagieren ebenfalls zunehmend zurückhaltend bei der Anwendung. Es wird alles in allem deutlich, dass das Thema enorm kompliziert ist. Hinzu kommt, dass die für Ende 2023 angekündigte S3Leitlinie immer noch nicht vorliegt. Ohne diese ist es schwierig, eine Bewertung zukünftiger Behandlungen vorzunehmen.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zu mündlichen Ergänzungen der Berichte das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor.
Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Die Information, welche Fraktion und
welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 83. Sitzung auf morgen,
Donnerstag, den 1. Februar 2024, 10 Uhr festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die 82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen.