Protocol of the Session on January 31, 2024

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns als SPD-Fraktion ist das Gesetz zur Dualen Hochschule Sachsen aus zwei Gründen besonders wichtig. Den einen Grund habe ich letztlich schon benannt. Wir standen schon immer für ein durchlässiges Bildungssystem. Mit der Dualen Hochschule Sachsen können wir nun die Kette komplettieren: von der Oberschule über die Berufsausbildung an die duale Hochschule und danach zur Universität. Oder man kann es auch ein bisschen verkürzt sagen: Wir haben jetzt einen durchgängigen Weg ohne Abitur zur Professur.

Es geht auch anders herum. Dafür ist die Duale Hochschule Sachsen auch attraktiv. Viele Abiturientinnen und Abiturienten entscheiden sich für diesen Weg, weil es eine Möglichkeit ist, besonders schnell in die Praxis zu kommen und gleichzeitig akademische Bildung zu haben. Ich finde diesen ersten Grund deshalb bemerkenswert, weil es uns damit gelingt, die duale Berufsausbildung – das, was Deutschland in der Welt so erfolgreich macht und worum uns viele beneiden – auch in die akademische Welt zu übersetzen. Wir haben mit der Dualen Hochschule Sachsen die Entsprechung der erfolgreichen dualen Ausbildung in der akademischen Welt.

Der zweite Grund – auch das ist hier schon angesprochen worden – ist: Wir bringen die Hochschulbildung jetzt wirklich in die Fläche Sachsens und haben neben Leipzig, Dresden und Chemnitz, neben Mittweida, Zittau, Görlitz, Freiberg und Zwickau auch Hochschulstandorte in Bautzen, in Glauchau, in Plauen, in Riesa und in Breitenbrunn.

Herr Gahler, ich verstehe nicht so richtig, warum es Ihnen nicht möglich ist, etwas zu würdigen, ohne gleichzeitig etwas anderes abzuwerten.

(Beifall der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Ich glaube, die Universitäten und Fachhochschulen in Dresden, in Leipzig und in Chemnitz sind alles sehr leistungsstarke Einrichtungen. Die Duale Hochschule Sachsen ist eine genauso leistungsstarke Einrichtung. Sie hat es gar nicht nötig, ihre Stärken aufgewertet zu bekommen, indem man die Studiengänge oder die Studierenden an den anderen Hochschulen abwertet.

Ich will noch einen anderen Grund benennen, der uns Freude an diesem Gesetz bereitet. Ich erinnere mich an die im September 2021 stattgefundene 30-Jahres-Feier der Berufsakademie, an der viele Kolleginnen und Kollegen teilgenommen haben. Der Staatsminister hat damals in seinem Grußwort darauf hingewiesen, dass er der festen Überzeugung ist, dass am 1. Januar 2025 die Duale Hochschule Sachsen starten wird. Ich erinnere mich, dass es den einen oder anderen skeptischen Blick gab. Auch ich wurde danach von verschiedenen Personen angesprochen und gefragt, ob das nicht ein bisschen sportlich sei und ob wir das wirklich halten können.

Ich freue mich sehr, dass es uns mit der heutigen zweiten Beratung gelungen ist, diesen Termin zu halten.

Ganz kurz zu dem Punkt Vergütung: Ich verweise auf unseren Entschließungsantrag. Wir haben zurzeit einen Arbeitnehmermarkt. Deshalb ist es in vielen Studiengängen nicht nötig, eine Mindestvergütung einzuführen. Trotz alledem blicken wir mit Sorge auf die Studiengänge, bei denen öffentliche Institutionen, die öffentliche Hand, Träger, Krankenhäuser etc. Abnehmer oder Praxispartner sind; denn hier – das wissen Sie sicherlich auch – sind die Praxispartner nicht auf dem freien Spiel der Märkte unterwegs, sondern hier bestimmen am Ende die Verhandlungen mit den Krankenkassen oder unsere Haushaltsverhandlungen, wie hoch die Vergütungen sein werden. Das müssen wir sehr genau im Blick behalten und schauen, ob das konkurrenz- und marktfähig ist. Das machen wir in unserem Änderungsantrag deutlich.

Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt. Das Hochschulgesetz hat es ohne Gegenstimmen geschafft; die Latte ist hoch gelegt. Aber nach allem, was ich bislang gehört habe, schaffen wir die locker. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.)

Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Gahler von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag; bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Friedel, ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es keine Kritik war, sondern es war eine Feststellung von Fakten, dass praktisch die Bestehensquote von BA-Absolventen bei bestimmten Prüfungen höher war als von anderen Hochschulen. Das ist einfach ein Fakt. Dass die Diversifizierung an Hochschulen viele neue Studiengänge kreiert hat, zu denen vielleicht keine Nachfrage da ist, ist auch ein Fakt. Die BA ist halt eine Hochschulform, die nachfrageorientiert ist. Wenn es aus der Wirtschaft die Nachfrage nach diesen Studenten gibt, dann wird dort ausgebildet. Keine Nachfrage gibt es mehr im universitären Segment, bei denen viele Fantasiestudiengänge kreiert werden, die keiner braucht. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Gahler. Die Erwiderung durch Kollegin Friedel erfolgt an Mikrofon 3; bitte schön.

Ich will es kurzmachen, Herr Gahler. Sie verstehen das Wort „Fantasiestudiengänge“ nicht als Wertung, ich schon. – Vielen Dank.

Das war die Reaktion. – Nun beginnen wir die zweite Rederunde. Ich übergebe an Frau Kollegin Springer von der CDU-Fraktion; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bemühe mich jetzt sehr, nichts von dem zu wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir bereits gesagt haben. Ich bin dankbar, dass es bisher eine so schöne und angeregte Debatte war.

(Beifall bei der CDU)

Als Ergänzung fällt mir heute nur noch ein Punkt ein: dass es – erstens – einen Weg gab, dieses Thema in unserem Koalitionsvertrag zu verankern und – zweitens – zu einem Gesetzentwurf der Staatsregierung geführt hat. Der Weg dorthin wurde von den verschiedensten Menschen begleitet.

Die fortgeschrittene Stunde hat auf meine Aussagefähigkeit auch schon etwas Wirkung gezeigt.

Diese Menschen, die den Weg begleitet haben, sind zu allererst die Rektorinnen und Rektoren der Berufsakademie. Hiermit meine ich jeden einzelnen und sage ihnen dafür Dank, dass sie sich immer dafür eingesetzt haben, dass es eine Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen geben soll.

(Beifall bei der CDU)

Das Zeitfenster war in den letzten Jahren nicht unbedingt optimal. Jetzt gab es dieses Zeitfenster, und Sie gestatten mir sicher, dass ich nun ein paar Namen von Personen nenne, die sehr aktiv dazu beigetragen haben – das reicht von Absolventen der Berufsakademie Sachsen, die kein Lehrausbilder werden konnten, sondern nur Fachlehrer, weil sie „nur“ an der Berufsakademie studiert haben und jetzt mit einer Nachgraduierung einen ganz anderen Weg gehen können, bis hin zu Leuten auch hier aus dem Parlament. Ich nenne zu allererst Herrn Martin Hesse, Herrn Jan Schuster, Herrn Jan Löffler,

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Was?)

Herrn Heinz Lehmann, Herrn Marko Schiemann und alle im Parlament, alle in der Regierung und im Ministerium, die dazu beigetragen haben, dass wir genau dieses Gesetz heute beschließen können.

(Beifall bei der CDU)

Ich wünsche mir von Herzen, dass viele junge Menschen dieses Angebot annehmen und sehr viele noch an der Dualen Hochschule Sachsen studieren werden und für unsere sächsische Wirtschaft mit einem Bachelor, einem Diplom oder einem Dualen Master zur Verfügung stehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Kollegin Springer sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf

seitens der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann übergeben ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Gemkow, das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird eines der zentralen wissenschaftspolitischen Projekte des Koalitionsvertrages umgesetzt und eine ebenso bedeutende wie innovative Transformation der sächsischen Hochschullandschaft auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat zum Ziel, die Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen grundlegend zu erweitern und der Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Regelungsrahmen zu geben.

Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Seit mehreren Jahrzehnten ist die Berufsakademie Sachsen erfolgreich, und sie ist ein attraktiver Partner für die sächsischen Unternehmen, insbesondere für unsere mittelständisch geprägte sächsische Wirtschaft. Kennzeichnendes Merkmal der Berufsakademie ist das duale Prinzip der engen Verknüpfung von akademischer Theorie und betrieblicher Praxis.

Mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen werten wir das duale Studium weiter auf. Schon heute erfüllt die Berufsakademie Sachsen eine wichtige Funktion im regionalen Bildungs- und Beschäftigungssystem. Die außerhalb der Ballungszentren gelegenen Standorte – die sieben Standorte der Studienakademien wurden angesprochen – leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Regionen. Sie fördern die regionale Wirtschaft, aber vor allem binden sie die jungen Menschen in den Regionen.

Durch die Duale Hochschule Sachsen kann die sächsische Wirtschaft ihren Bedarf an Fachkräften in Zukunft noch zielgenauer decken und damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Freistaates beitragen.

(Beifall bei der CDU)

Hinzu kommt – auch das wurde schon angesprochen –, dass die Umwandlung notwendig ist, um statusbedingte Nachteile der Berufsakademie im Wettbewerb mit anderen Hochschulen deutschlandweit zu beheben. Das betrifft vornehmlich den Studentenbereich.

Die Berufsakademie Sachsen vergibt schon heute einen Abschluss, der Hochschulabschlüssen gleichgestellt ist. Trotzdem wird der an der Berufsakademie erworbene Abschluss in der Praxis vielfach nicht als gleichgestellt bewertet, wodurch in der Vergangenheit bis heute Nachteile für die Absolventen gegeben sind. Das betrifft auch den Zugang zum Masterstudium und damit die Durchlässigkeit im Bildungssystem – auch das ist schon angesprochen worden. Absolventen der Berufsakademie Sachsen sind zum Beispiel zurzeit noch beim Zugang zu KfW-Studienkrediten benachteiligt, auch beim Zugang zu Stipendien oder

Programmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Durch den rechtlichen Status als Hochschule sind die Abschlüsse zukünftig aber nicht mehr nur den Hochschulabschlüssen gleichgestellt, sondern es handelt sich dann um einen akademischen Grad, sodass die Probleme bei der Anerkennung der Abschlüsse entfallen; das bringt für die Absolventinnen und Absolventen eine verbesserte Berufschance, einen verbesserten Karriereweg.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Durch die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule Sachsen wird aber auch ein für Hochschulen essenzieller Forschungsstatus abgeleitet; auch das ist schon angesprochen worden. Mit dem sogenannten kooperativen Forschungsauftrag erhöhen wir letztlich die Attraktivität und die Bindungskraft für Lehrpersonal; auch das dient der Lehrqualität, aber mit Sicherheit auch dem Transfer von Erkenntnissen in die Praxis, insbesondere in unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft.

Die Duale Hochschule Sachsen wird als zusätzliche und als eigenständige Hochschulart in das Sächsische Hochschulgesetz integriert werden. Sie wird damit dass Konzert unserer sächsischen Hochschulen ergänzen, und sie wird der hervorgehobene Anbieter für das praxisintegrierende duale Studium in unserer sächsischen Hochschullandschaft werden.

Wie die übrigen sächsischen Hochschulen wird sie eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die sieben staatlichen Studienakademien bleiben aber rechtlich unselbstständige Standorte der Dualen Hochschule Sachsen, und bilden letztlich ihre organisatorische Grundeinheit.

Das sind nur einige Punkte dieses umfangreichen Gesetzes, das aber insgesamt einen ganz stabilen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit der Duale Hochschule Sachsen bildet. Die starke Wissenschaftslandschaft im Freistaat Sachsen – das kann man an dieser Stelle sicherlich auch noch einmal betonen – ist seit jeher eine ganz entscheidende Säule für den Erfolg und für die Lebensqualität, für den Wohlstand in unserem Land. Dafür ist auch die Stärkung von modernen Studienformen, zum Beispiel dem dualen Studium, hier in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Das zeigt die Erfolgsgeschichte der BA in der Vergangenheit. Das wird mit Sicherheit auch die Weiterführung dieser Erfolgsgeschichte als Duale Hochschule Sachsen zeigen.

Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen ermöglicht die flächendeckende hochschulische duale Ausbildung unserer Studierenden in Sachsen, die als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig sind für die Zukunft unseres Landes, für unseren Arbeitsmarkt. Ich möchte die Gelegenheit heute insbesondere dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsakademie Sachsen für diesen erfolgreichen Weg in den letzten Jahrzehnten ganz herzlich zu danken. Sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir hier stehen können, dass wir dieses Erfolgsmodell mit

diesem wegweisenden Gesetz in die Zukunft führen können. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahrzehnten geleistet haben.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Aber ich danke auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den konstruktiven Prozess, den wir in den letzten Monaten und Jahren hier miteinander gegangen sind. Diese – noch mal – sehr essenzielle Veränderung setzt auf ein schon sehr anspruchsvolles neues Hochschulgesetz auf, das wir schon verabschiedet haben. Es wird hier in dieses Gesetz wiederum integriert. Vielen herzlichen Dank für diesen konstruktiven Prozess. Vielen Dank, dass es möglich war.

Liebe Sabine Friedel, du hast es gesagt: Viele hatten Zweifel daran, dass wir das Gesetz in dieser Zeit schaffen. Es ist wirklich sehr anspruchsvoll gewesen. Wir sind vor allem unserem Anspruch treu geblieben, dass wir nicht nur einfach ein Etikett irgendwo draufkleben wollen, sondern dass wir wirklich dem Grunde nach eine neue Hochschule schaffen wollen. Das gelingt mit diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank dafür.