Protocol of the Session on January 31, 2024

Eine Kurzintervention? – Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Löser, Herr Kollege Flemming, ich muss zurückweisen, was Sie hier sagen. Erstens greifen Sie direkt in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Das zeigt schon Ihr Gesetzentwurf, weil Sie das Zitiergebot anwenden müssen: Sie müssen nämlich auf die Grundrechtseinschränkung, die Sie vornehmen, hinweisen. Das ist das Erste. Das haben Sie alle schon wieder fälschlich behauptet.

Das Zweite ist, Herr Flemming, dass wir in dieser Legislatur genügend Anhörungen zum Thema Wohnungsmarkt in Dresden, Wohnungsmarkt in Leipzig hatten. Vertreter der Wohnungsgenossenschaften haben uns bestätigt – dem Ausschuss, in dem Sie selbst anwesend waren –, dass es genügend Wohnraum, leer stehenden Wohnraum in Leipzig und in Dresden gibt, nicht in den nachgefragten Wohnungslagen, sondern eher im Randbereich. Ziel einer vernünftigen Strukturpolitik für Dresden und Leipzig sollte es doch sein, diesen Wohnraum, diesen Leerstand erst einmal zu erschließen, bevor Sie – die CDU, zusammen mit Ihren GRÜNEN, LINKEN und Dunkelroten – in die Eigentumsrechte der Bürger eingreifen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es sprach Herr Thumm. Herr Löser, möchten Sie darauf antworten? – Bitte.

Kollege Thumm, ganz kurz: Es ist genau das Ziel, dass in den Gebieten, in denen diese Überlastung stattfindet, reguliert wird. Es geht nicht um stadtweite Regulierung, um das noch einmal klar zu sagen.

Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat Politik die Aufgabe, dabei mitzuwirken, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung haben. Dabei haben wir in dieser Legislaturperiode schon einen ganzen Instrumentenkasten angefasst – das wurde in der Diskussion bereits gesagt – und damit den politischen Willen der Koalitionsfraktionen umgesetzt.

Wir haben im Jahr 2020 die Kappungsgrenzenverordnung verlängert und 2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu erlassen. Diese hängen an Indikatoren, sind zeitlich begrenzt und müssen immer wieder überprüft werden. Wir haben die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in den Richtlinien „preisgünstiger Mietwohnraum“ und „gebundener Mietwohnraum“ verbessert und dabei nicht nur die Fördersätze erhöht. Die Richtlinie für den preisgünstigen Mietwohnraum wurde für Dresden und Leipzig geöffnet, sodass auch diese beiden Städte von der Modernisierungsförderung profitieren können.

In der Richtlinie für den gebundenen Mietwohnraum haben wir erst Ende letzten Jahres einen zweiten Förderweg eingeführt, durch den jetzt auch Haushalte mit mittlerem Einkommen profitieren. Wir haben die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss angepasst und die Obergrenze für den Mietzuschuss gestrichen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sollen nun ein weiteres Instrument auf den Weg gebracht und die Zweckentfremdung bei örtlich vorhandenem Wohnraummangel unterbunden bzw. den Städten die Möglichkeiten gegeben werden, diesbezügliche Satzungen zu erlassen. So sollen die Kommunen Satzungen für die Gebiete festlegen dürfen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wohnraum darf dann nur mit kommunaler Genehmigung anderen Zwecken als Wohnzwecken dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise, mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können.

Das Zweckentfremdungsverbot ist in erster Linie für die Städte Dresden und Leipzig von Bedeutung. Beide Städte sind touristische Besuchermagnete und begehrte Hochschulstandorte mit einer hohen Anzahl von Studentinnen und Studenten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf fokussiert sich, wie bereits erläutert wurde, auf zwei wichtige Aspekte: nämlich auf die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung sowie auf den Leerstand; denn das sind genau die zwei Sachverhalte, die in den Gutachten der beiden Städte Dresden und Leipzig als Hauptgründe für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes aufgeführt werden.

Laut der von den Städten Dresden und Leipzig vorgelegten Gutachten zum Erfordernis eines Zweckentfremdungsverbotes werden in beiden Städten insgesamt etwa 10 000 Wohnungen allein durch Kurzzeitvermietungen dem knappen Wohnungsmarkt entzogen. Wenn es mithilfe dieses Gesetzentwurfes gelingen sollte, von diesen 10 000 Wohnungen einen spürbaren Teil wieder in den Mietwohnungsmarkt zurückzuführen, wäre das ein Erfolg, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen kann.

Ich möchte jedoch auch betonen, dass die Entlastung der Wohnungsmärkte in Ballungsräumen nicht allein regulatorisch oder durch unmittelbare Förderung der Schaffung von Wohnraum in den belasteten Städten gelöst werden kann. Vielmehr muss noch viel intensiver die Stadt-Umland-Beziehung in den Fokus gerückt werden. Auch bei der Ansiedlung von TSMC geht es übrigens nicht nur um die Stadt Dresden oder um Ostsachsen, sondern um ein viel größeres Gebiet, das man strukturpolitisch in den Fokus nehmen muss. Eine gute Verknüpfung des Wohnens und Arbeitens in Städten und in peripheren Räumen ist dabei ein entscheidender Faktor, um für Entspannung überlasteter Wohnungsmärkte zu sorgen.

Meine Damen und Herren! Ich empfehle im Namen der Staatsregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen, Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung in der Drucksache 7/15640. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/15684 vor.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist schon eingebracht!)

Der ist schon eingebracht, sehr angenehm. Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? – Bitte, Herr Pallas. – Herr Pallas, möchten Sie oder möchten Sie nicht? – Gut.

Selbstverständlich, es gab hier kurze Abstimmungsschwierigkeiten, Frau Präsidentin. Doch, ich möchte gern – –

Die Zeit läuft.

Ich möchte für die Koalition zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich denke, das gebietet der Respekt vor der Arbeit der Fraktion DIE LINKE. Zu den Themen der tatbestandlichen Erweiterung haben wir in der Debatte schon gehört, dass wir uns von verschiedenen Seiten in der Koalition genähert haben und es deshalb bei den Tatbeständen, die wir jetzt im Gesetzentwurf

haben, auch belassen. Es gibt keine Einigkeit, das zu erweitern, wenngleich ich persönlich der Einschätzung durchaus zustimme, dass es einige Anregungen in der Anhörung gegeben hat, die man sich näher anschauen sollte. Dazu kommen wir nachher nochmals, wenn es um den Entschließungsantrag geht; aber das vielleicht dazu.

Näher eingehen möchte ich auf den Punkt der vorgeblichen Mehrbedarfsausgleichspflichtigkeit. Ich würde verneinen, dass dieses Gesetz einen Mehrbedarfsausgleich erfordert. Wenn wir uns mit dem Konnexitätsgrundsatz befassen, der auch in Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung niedergelegt ist, dann geht es darum, dass wenn neue Aufgaben zugewiesen werden, die Mehraufwendungen dafür auch durch den Freistaat Sachsen ausgeglichen werden müssen. Und das ist hier insofern nicht der Fall, als dass wir erstens eine freiwillige Aufgabe zuweisen und nicht die Städte verpflichten, das per Satzung zu regeln, sondern dass die Städte frei entscheiden, ob sie von diesem Satzungsrecht dann Gebrauch machen oder eben nicht.

Das haben wir auch in der Anhörung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene diskutiert und daran hat sich nichts geändert. Insofern wird die Koalition den Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Wenn das nicht der Fall ist, lasse ich jetzt über diesen abstimmen.

Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, jedoch wurde der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, paragrafenweise abzustimmen. Ich könnte das auch gleich im Block tun. Gibt es dazu Widerspruch oder wird Einzelabstimmung der Paragrafen gewünscht? – Gibt mir jemand ein Zeichen?

(Albrecht Pallas, SPD: Gerne im Block! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Block! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe das nicht zu entscheiden!)

Im Block, gut. Dann beginne ich mit der Überschrift, mit § 1 Zweckentfremdungsverbotssatzung, § 2 Genehmigung, § 3 Wohnungsnutzung und Räumungsgebot, § 4 Auskunftspflicht, § 5 Sofortvollzug, dann die Aufhebung des § 6 Einschränkung von Grundrechten. Aufgrund der Aufhebung jeweils mit neuer Nummer folgend § 6 Ordnungswidrigkeiten, § 7 Evaluation und § 8 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Paragrafen zustimmen? – Und gibt es Gegenstimmen?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit schwerem Herzen!)

Ich sehe eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dennoch ist den Paragrafen mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hier liegt gleiches Abstimmungsverhalten vor: keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dagegen. Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen und als Gesetz beschlossen. Nun liegt mir noch ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/15687 vor.

(Thomas Thumm, AfD: Jetzt geht es weiter mit den sozialistischen Forderungen!)

Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Herr Pallas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte und auch das beschlossene Gesetz zeigen, dass wir einen ersten wichtigen Schritt gehen und eben diesen letzten Baustein für die kommunale Ebene machen, um Zeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen da sind. Aber da ist noch eine Entwicklung denkbar, die antizipiert werden kann. Deswegen haben wir, auch wenn wir jetzt nicht im Gesetz die Vorschläge aus der Anhörung umgesetzt haben, uns als Koalition dennoch damit auseinandergesetzt. Es waren wirklich relevante Themen, die dort angesprochen wurden.

Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass bei der Definition und den Tatbeständen für Zweckentfremdung, aber auch bei den Sanktionen – auf Basis der Gesetze anderer Bundesländer – weitergegangen werden könnte. So wurden die gewerblichen Zweckentfremdungen jenseits der touristischen Vermarktung, aber auch die Beseitigung von Wohnraum als zusätzliche Tatbestände angeregt.

Hinsichtlich des Sanktionsrahmens wurde zumindest in Frage gestellt, ob die maximale Höhe der Bußgelder an die Kommune, wie sie für unerlaubte Zweckentfremdung oder für das Unterlassen der Mitteilung über eine geplante Zweckentfremdung vorgesehen sind, ausreichend ist, um die Regeln wirksam durchzusetzen. Kommunale Vertreter hatten in der Anhörung darum gebeten, dass genauer definiert wird, nach welchen Kriterien das Gesetz später evaluiert wird. Wir haben gerade die gesetzliche

Evaluierungspflicht beschlossen, aber wie das ablaufen soll, ist noch nicht klar.

Es wurde von einzelnen Sachverständigen eine unter Umständen unzureichende datenschutzrechtliche Grundlage angesprochen. Dies – und auch noch andere Punkte – hätten wir uns als SPD durchaus vorstellen können, noch mit umzusetzen.

Sie haben vorhin gehört, dass der Kompromiss eben darin bestand, das nicht zu tun. Aber wir wollen zumindest in einem nächsten Schritt die Staatsregierung darum bitten, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und dem Landtag das Ergebnis mitzuteilen, weil es eine wichtige Grundlage dafür sein wird – sobald wir das Gesetz nochmals anfassen –, damit diese Punkte dann sofort berücksichtigt werden können.

Aus diesem Grund ist der Antrag auch eher übersichtlich. Es sind Punkte, die allesamt aus der Anhörung stammen. Ich bitte Sie alle um Zustimmung dazu. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Gibt es zum Entschließungsantrag noch Diskussionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich nun über diesen abstimmen. Wer möchte dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen, bitte? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, jedoch wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt abgearbeitet und ich komme nun zu

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen