Es geht um die touristische Vermarktung von Mietwohnungen, die nun einmal in Dresden und Leipzig weiter im Kommen ist. Die beiden Städte haben eigene Gutachten erstellt. Wir wissen um die Zahlen, Kollege Löser hat sie ausgeführt. Es ist auch klar aus Dresden und Leipzig kommuniziert worden, dass sie um diese Rechtsgrundlage bitten.
Wir wollen nicht nur die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, einschränken, sondern auch etwas gegen den spekulativen Leerstand unternehmen, also gegen die Eigentümer, die die Wohnungen bewusst in der Hoffnung leer stehen lassen, bei einer günstigeren Marktlage später noch mehr Geld damit machen zu können.
Zusammen mit den anderen mietpreisdämpfenden Maßnahmen und dem geförderten Wohnungsbau können durch ein Zweckentfremdungsverbot effektiv mehr Wohnungen auf den Markt kommen. Wir können die Mietentwicklung stabilisieren und – darum geht es – Menschen mit kleineren Einkommen helfen, eine passende Wohnung zu finden.
Manche fragen sich, ob die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel über Airbnb, jetzt überhaupt nicht mehr erlaubt sein soll. Diejenigen kann ich beruhigen. Wer die eigene Wohnung während des eigenen Urlaubs für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stellen möchte, kann das weiterhin tun. Wir wollen die Dauer dieser Kurzzeitvermietung auf höchstens zwölf Wochen im Jahr begrenzen. Wenn man eine Wohnung über Monate hinweg immer wieder kommerziell Feriengästen zur Verfügung stellt, dann wird sie dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Hier soll dann das Zweckentfremdungsverbot greifen.
Es klang schon an, dass wir uns als SPD mehr vorstellen konnten. Diesbezüglich haben wir uns anfangs an anderen Bundesländern orientiert, die weitergehende Zweckentfremdungsverbotsgesetze erlassen haben. Dass wir heute diesen Schritt gehen können, ist ein Erfolg, aber auch ein Kompromiss zwischen CDU, GRÜNEN und uns – und das ist in Ordnung.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen weiterhin Wohnungsbau und vor allem geförderten Wohnungsbau. Wir müssen bezahlbar bauen, bauen, bauen. Darum war die Entwicklung in der Bauwirtschaft in den letzten Monaten auch so besorgniserregend – ob privat, genossenschaftlich oder kommunal. Durch die enorm gestiegenen Baukosten und die steigenden Zinsen wurden viele schon geplante Projekte für den Geschosswohnungsbau plötzlich unwirtschaftlich.
Als SPD haben wir uns in der Koalition dafür verwandt, dass die Förderprogramme so angepasst werden, dass sie jetzt besser helfen können. So sind auch die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau und für die Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen geändert worden. Die Förderhöhe ist geöffnet worden, und wir führen beim sozialen Wohnungsbau sogar einen neuen Förderweg ein, der Wohnungen für Haushalte finanziell stützt, die nur knapp über den Bemessungsgrenzen für Sozialleistungen liegen, also für die Schwellenhaushalte, wie sie manchmal genannt werden.
Auf Bundesebene tut sich da auch einiges. Ich erinnere an den Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz, bei dem zahlreiche Maßnahmen, um die Bautätigkeit wieder anzukurbeln, erarbeitet wurden. Aber – auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu – Bund und Land fahren diesbezüglich etwas auf Sicht. Vielleicht reicht das, was wir hier tun, noch nicht aus, um die Bautätigkeit für Wohnungen wieder anzukurbeln. Als SPD wollen wir alles Sinnvolle und Mögliche dafür tun.
So regen wir zum Beispiel an, dass im Förderprogramm für das bezahlbare Wohnen mindestens so viel Landesgeld weiterhin bereitgestellt wird, um die Bundesmittel vollständig abzurufen. Neben den Zuschüssen wollen wir auch zinsgünstige und langlaufende Darlehen einführen, die die Finanzierungslücke der meist kommunalen Wohnungsunternehmen schließen. Auch betroffene Städte müssen prüfen, ob sie mehr machen können, um mit kommunalem Geld den Wohnungsbau zu stützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns bewusst, dass der Zuzug in die großen Städte und ins Umland langfristig weitergehen wird. Nehmen wir als Beispiel TSMC; es war heute schon einmal Thema. Es ist eine strategisch wichtige Entscheidung der Europäischen Union und der Bundesrepublik, dass dieses Unternehmen hierhergelockt wurde und unterstützt wird. Das ist gut für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Dresden, ganz Ostsachsens.
Es wird aber dazu führen, dass in kürzester Zeit wahrscheinlich über 40 000 Menschen hierherziehen werden.
Diese Menschen werden irgendwo wohnen, sie fahren zur Arbeit, ihre Kinder gehen zur Kita, in die Schule, sie nutzen Freizeiteinrichtungen. Ich will damit sagen: Die öffentliche Infrastruktur muss genauso mitwachsen wie die Anzahl der verfügbaren Wohnungen – weniger für die Fachkräfte, die dort arbeiten sollen, sondern damit die Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen nicht an den Rand gedrängt werden. Auch dafür brauchen wir das Zweckentfremdungsverbotsgesetz als einen Baustein. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wer Schwarz wählt, wird Rot-Grün bekommen. Dieser Gesetzentwurf dokumentiert das sehr deutlich; denn auf einmal befürworten insbesondere die Kollegen der CDU hier ein Gesetz, das sie im Juli 2019 und Juni 2022 noch ablehnten – auch wenn das Ergebnis ein Kompromiss ist.
Im Juli 2019, also in der letzten Wahlperiode, wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 6/13704 von den damals oppositionellen GRÜNEN hier eingebracht und von der CDU abgelehnt. Genauso wurde im Juni 2022 von den LINKEN ein ebenfalls sehr ähnlicher Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 7/8495 in den Landtag eingebracht und von der CDU abgelehnt. In beiden Fällen meldeten die Unionsgenossen rechtliche Bedenken an und hielten die Gesetzentwürfe für unnötig.
Doch die Einwände sind schnell vergessen, wenn nun die dominanten grünen Koalitionspartner ihren Willen bekommen wollen. Dann verrät die CDU gern und schnell die Interessen der Wähler, was sie dabei gern verschweigt. Dieser Gesetzentwurf hilft nicht dabei, zusätzliche Wohnhäuser in Sachsen zu bauen. Keine einzige Wohnung wird durch diesen Gesetzentwurf im Freistaat neu entstehen. Dabei fehlen aktuell allein in Sachsen knapp 48 000 Sozialwohnungen. Dafür wird dieser Gesetzentwurf neue Bürokratie und damit weitere Kosten für die Bürger schaffen. Es wird dem Tourismus und den kleinen Vermietern von Ferienwohnungen schaden und stellt eine kalte Enteignung durch die Hintertür dar; denn im Resultat dürften zukünftig die Eigentümer von den Wohnungen in den genannten Kommunen nicht mehr frei entscheiden, was sie mit ihrem Eigentum machen können. Das sind nicht die einzigen Makel in diesem Gesetzentwurf.
So ist beispielsweise die Frage der Gäste- und der Havariewohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften völlig ungeklärt. Fallen diese auch unter das Verbot einer angeblichen Zweckentfremdung?
Der vorliegende Gesetzentwurf schweigt sich darüber jedenfalls völlig aus, Herr Gebhardt. Dafür bekommen die Kommunalverwaltungen aber noch mehr Kontrollrechte, und die Grundrechte der Bürger werden wieder einmal eingeschränkt. Dabei fehlt den Gemeinden schon jetzt das Personal, um die grundlegendsten Aufgaben zu erfüllen. Woher wollen dann genau diese Gemeinden Mitarbeiter nehmen, um angebliche Zweckentfremdungen zu kontrollieren? Ganz einfach: Die Koalitionsfraktionen möchten, dass sich die Bürger wie zu DDR-Zeiten gegenseitig bespitzeln.
So heißt es in der Begründung zu § 4 des Gesetzes: „Insofern kann die Gemeinde von Tatsachen durch eigene Recherche im Internet oder über Hinweise aus der Bevölkerung“ – das wird Ihnen vielleicht gefallen – „Kenntnis erlangen.“ Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen wünschen sich also unverhohlen, dass Bürger wieder zu Blockwarten werden und Gemeinden ihren Einwohnern nachspionieren.
Das ist schäbig, und Sie sollten sich schämen, derartige Gesetzentwürfe überhaupt in den Landtag einzubringen.
Gleichzeitig zeigt dieser Gesetzentwurf aber auch sehr deutlich, wie weit sich die CDU, die SPD und die GRÜNEN von den Begriffen wie Freiheit, Marktwirtschaft, Eigenverantwortung und Eigentum entfernt haben.
Vielmehr lassen Sie in dem Gesetzentwurf den Geist der DDR aufleben und wollen mehr Bevormundung, mehr staatliche Kontrolle und mehr Bürokratie. Das ist aber nicht unser Rezept. Während Sie den Eigentümern vorschreiben möchten, an wen sie ihre Wohnung vermieten dürfen, wollen wir von der AfD mehr Sachsen zu Eigentümern ihrer eigenen Wohnung machen.
(Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD: Sie sind aber gegen höhere Löhne! Das passt nicht zusammen!)
Während Sie mehr Bürokratie und staatliche Kontrollen wollen, wollen wir von der AfD weniger Baubürokratie, eine schlankere Bauverwaltung und weniger staatliche Bevormundung.
Fassen wir also zusammen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der GRÜNEN lässt keine neuen Wohnungen entstehen,
wurde zuvor von der CDU zweimal abgelehnt, schadet dem Tourismus in Sachsen, schafft mehr Bürokratie, schafft mehr Kosten für die Bürger, lässt wichtige Fragen inhaltlich völlig offen, fordert die gegenseitige Bespitzelung und atmet insgesamt einen totalitären Geist.
Wir freuen uns zwar darüber, dass Sie die Bedenken unseres Kollegen Thumm in der letzten Ausschusssitzung bezüglich des Datenschutzes der Bürger aufgegriffen haben – unbenommen. Das macht aber den Gesetzentwurf nicht besser. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Entschließungsantrag, den wir noch gar nicht eingebracht haben! Jetzt wird er auch schon wieder abgelehnt! – Weitere Zurufe)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielleicht wieder zurück zum Thema. Es ist hier schon angeklungen: ständig wechselnde Nachbarinnen und Nachbarn, Unruhe, Rollkoffergeräusche, diese Nebenwirkungen der Kurzzeitvermietung kennen inzwischen viele Menschen, die in den beiden Großstädten in bestimmten Vierteln wohnen. Es geht aber nicht allein um das Atmosphärische, es geht hier auch um kommerzielle oder wirtschaftliche Interessen, um Profit.
Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, der mit dringend benötigtem Wohnraum Profite generiert – eine Form der Plattformökonomie, die einen vollkommen deregulierten Unterbringungsmarkt hervorbringt, angespannte Wohnungsmärkte noch weiter kollabieren lässt und das Zusammenleben in unseren Städten verändert. Das ist offenkundig so.
Es geht darüber hinaus um Eigentümer, die dringend benötigten Wohnraum leer stehen lassen, um ihn nach einer Zeit lukrativ weiter zu verkaufen – auch spekulativer Leerstand