Protocol of the Session on January 31, 2024

Nach der Antwort auf eine meiner Kleinen Anfragen geht die Staatsregierung davon aus, dass nach der Auswertung

der Bundesstatistik über die Anzahl an Abtreibungseinrichtungen sowie nach den Rückmeldungen der Beratungsstellen keine Unterdeckung vorliegt. Dieser Einschätzung schließen wir uns an und sehen die Notwendigkeit für weitere Regelungen nicht.

Zusammenfassend kann man nur noch feststellen, dass wir die Notwendigkeit sehen, das derzeitige Schutzkonzept auf den Prüfstand zu stellen, um den Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken. Sie wollen genau das Gegenteil. Daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Lucie Hammecke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte mit etwas sehr Grundsätzlichem beginnen, wenn wir heute zu diesem Gesetzesentwurf sprechen. Wenn wir über reproduktive Rechte und Gerechtigkeit sprechen, dann sprechen wir über selbstbestimmte Sexualität, über eine selbstbestimmte Schwangerschaft und über eine selbstbestimmte Geburt.

Wir sprechen von selbstbestimmter Kinder- und Familienplanung, aber eben auch von der Möglichkeit – das ist auch nach der jetzigen Gesetzeslage möglich –, dass man sich dagegen entscheidet. Deshalb vielleicht doch etwas sehr Grundsätzliches hinterher. Dazu möchte ich Liane Wörner, Rechtsprofessorin an der Uni Konstanz sowie Koordinatorin der bereits erwähnten Kommission zitieren: „Eine ungewollt Schwangere wird die Schwangerschaft nicht austragen, wenn sie das Kind nicht will, gleich, ob der Abbruch legal oder illegal ist.“

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Genau!)

Das zeigen uns Zahlen aus der ganzen Welt. Ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert diese nicht. Es macht sie nur gefährlicher.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)

Die sich verschlechternde Versorgungslage in Deutschland ist immer wieder Thema von Debatten. Deshalb möchte ich den Gegenstand des Gesetzesentwurfs explizit begrüßen und mich bei der einreichenden Fraktion bedanken. Für die strukturellen Veränderungen jedoch, und das hat die einreichende Fraktion sowohl bei der ersten Lesung als auch heute erwähnt, Frau Buddeberg, braucht es Bewegung auf der Bundesebene, und die hat auch begonnen.

Die Abschaffung des § 219 a StGB, der Ärzt(inn)e(n) kriminalisierte, die Informationen teilten, war ein wichtiger Schritt, der nur aufgrund kontinuierlichen Drucks aus der Zivilgesellschaft und der Ärzteschaft möglich war.

Auch die jetzt angekündigte Gesetzesänderung zur Unterbindung von Gehsteigbelästigung ist ein nächster Schritt ebenso wie die verankerten Änderungen der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, die künftig eine bessere Informationslage über die regionale Verteilung von Einrichtungen ermöglichen wird.

Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch, wie sie momentan existiert, löst eine massive gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung aus, die weitreichende Folgen hat. Auch das wurde in der bereits viel zitierten Sachverständigenanhörung sehr deutlich. Auch in Sachsen werden Ärztinnen und Ärzte angefeindet – angefeindet! –, weil sie ihren – das möchte ich sehr klar sagen – medizinischen Versorgungsauftrag erfüllen.

In einem Fachgespräch mit Medizinstudierenden und Trägern von Beratungsstellen schilderte eine Studierende, dass die Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen in ihrem Medizinstudium aus zwei PowerPoint-Folien bestand. Auf denen waren die §§ 218 und 219 a StGB abgebildet. Aber auch hierbei gibt es Bewegung. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin – sie wurde bereits von einigen meiner Vorredner(in- nen) erwähnt – wurde im März 2023 eingesetzt. Bestehend aus Expert(inn)en verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen widmet sie sich in einer Arbeitsgruppe ganz explizit der Frage: Wie kann es denn auch innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, und auch aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Möglichkeiten für Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs geben, die weiterhin allen konkurrierenden Interessen gerecht werden?

Hier in Sachsen befinden wir uns in einer Koalition mit teilweise unterschiedlichen Auffassungen in diesem Themenbereich, aber Konsens gibt es innerhalb der Koalition und auch innerhalb der demokratischen Fraktionen immer dann, wenn wir den Informationsstand für Schwangere tatsächlich verbessern können.

Das Sozialministerium hat seine Webpräsenz deutlich überarbeitet, bietet nun ausführlichere Informationen über Beratungsstellen an, inklusive der Information, welche Beratungsstellen denn tatsächlich auch Beratungsscheine ausstellen dürfen. Das ist in einer zeitkritischen Situation, wie sie eine Schwangerschaftskonfliktsituation darstellt, eben auch zentral. Ebenfalls besteht weitgehend Einigkeit sowohl in der Koalition als auch über die demokratischen Fraktionen hinweg über die Notwendigkeit von Beratungsstellen; denn auch wenn wir BÜNDNISGRÜNE – und das ist kein Geheimnis – einer Pflichtberatung kritisch gegenüberstehen, ist es für uns klar, dass bei jeglichen Reformen auch auf Bundesebene der Erhalt der Vielfalt sowie die Dichte der Trägerlandschaft bei den Beratungsstellen uns ein zentrales Anliegen sind; denn diese bieten Schwangeren in Konfliktsituationen Beratung, ganz unabhängig davon, wie sie sich entscheiden.

Deren Aufgaben gehen auch weit über reine Konfliktberatung hinaus. Eine Sachverständige hat in der Anhörung noch einmal deutlich gemacht, dass die Konfliktberatung

je nach Region und Trägerpluralität nur zwischen 25 % und 40 % der tatsächlichen Arbeit ausmacht.

Deshalb möchte ich diese Debatte sehr gern nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die finanzielle Situation der Beratungsstellen trotz der im Doppelhaushalt erhöhten Mittel, sowohl durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch durch einen Änderungsantrag, weiterhin schwierig ist und dass wir das in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt dringend angehen müssen. Dabei geht es um Personalkosten; dabei geht es – in der Anhörung angesprochen – um Förderhöhen bei Dolmetscherstunden; dabei geht es um Technik – ganz praktisch um Hard- und Software.

Bezüglich der Angebotsdichte von ambulanten und stationären Einrichtungen, die tatsächlich Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bleibt auch der Gesetzesentwurf in § 8 Abs. 2 im Vagen und unbestimmt und wiederholt im Wesentlichen, weiter ausdefiniert, die Verpflichtung, die sich bereits jetzt in § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, also im Bundesgesetz, findet, weshalb ich zumindest Zweifel daran anmelden möchte, dass mit der Formulierung die tatsächlich gewollte Änderung erreicht wird.

Die konkreten Maßnahmen hingegen, die in der Gesetzesbegründung genannt werden, sind meiner Meinung nach auf jeden Fall diskussionswürdig. Für die Umsetzung braucht es unserer Auffassung nach aber nicht notwendigerweise den vorliegenden Gesetzentwurf.

Wir als BÜNDNISGRÜNE teilen das grundsätzliche Anliegen, dass die Situation sowie die Infrastruktur verbessert werden müssen. Dafür setzen wir uns auch in den Verhandlungen über den nächsten Doppelhaushalt ein. Wir sind aber auch der Meinung, dass die großen Stellschrauben auf Bundesebene gedreht werden müssen, insbesondere eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Das ist für April angekündigt. Daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, die Intention in unserem Wirken als BÜNDNISGRÜNE aber auf jeden Fall weiter unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Simone Lang.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer in Deutschland ungewollt schwanger wird, der kann sich in einer schwierigen Situation wiederfinden. Die Antwort auf die Frage, ob man das Kind austragen möchte, ist in manchen Fällen bei Weitem nicht so klar. Zu den ganz persönlichen, individuellen Abwägungen der Schwangeren kommen zahlreiche, bisweilen sehr laute Meinungen aus dem gesellschaftlichen Diskurs dazu.

Denn auch im Jahr 2024 ist das Thema Schwangerschaftsabbruch bei Weitem nicht frei von Vorurteilen und Stigmatisierungen. Dabei hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Blick sowohl auf den gesellschaftlichen

Diskurs als auch auf gesetzliche Regelungen etwas getan. Die selbstbestimmte Entscheidung von Schwangeren und ihr Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper rücken stärker in den Fokus der Debatte.

Am 24. Juni 2022 wurde im Deutschen Bundestag nach jahrelangem Kampf beschlossen, den § 219 a Strafgesetzbuch zu streichen. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür verwenden. Vor dieser wichtigen Entscheidung galt das sogenannte Werbeverbot, das Medizinerinnen und Medizinern versagte, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren oder aber genau dafür eine Geldstrafe in Kauf zu nehmen. Zudem berichteten immer mehr Ärzte über ihre Erfahrungen mit Abtreibungsgegnern und den damit einhergehenden Anfeindungen.

In dieser gesamtgesellschaftlichen Gemengelage legt die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren im Freistaat Sachsen vor. Die darin enthaltenden Änderungen betreffen dabei zum einen den Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Praxen und Kliniken, zum anderen die Sicherung eines entsprechenden Angebots. Gerade in einem Konfliktfall ist es wichtig, dass Betroffene eine vertrauensvolle und unabhängige Beratung erhalten. Daher fördert der Freistaat entsprechende Beratungsstellen. Wie meine Kollegin schon sagte: Auf der Internetseite „Familien in Sachsen“ werden heruntergebrochen auf die Landkreise und kreisfreien Städte alle zugelassenen Beratungsstellen aufgeführt und sind somit leicht und übersichtlich zu finden.

Die Beiträge der Sachverständigen in der Anhörung am 4. September 2023 haben jedoch verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf durchaus wichtige Aspekte anspricht. So sehen auch wir die Notwendigkeit, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Schwangerschaftskonfliktberatungen stärker berücksichtigt werden. Hierzu zählen natürlich ein barrierefreier Zugang sowie geeignete Präventions- und Beratungsangebote für unterschiedliche Behinderungsformen. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass die Zahl von Ärztinnen und Ärzten sowie von Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sinkt. Dennoch gibt es keine Verpflichtung zur Weiterbildung einer Gynäkologin oder eines Allgemeinmediziners, bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Schwangerschaftsabbruch erwerben zu müssen – genauso wenig, wie man eine Ärztin oder einen Arzt zu diesem Eingriff verpflichten kann.

Die Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche zeigt, dass sich die aktuell noch stabile Versorgungslage zukünftig ändern kann. Daher müssen wir Maßnahmen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und das Bewusstsein dafür fördern. Auch eine Förderung von schulischen und gesellschaftlichen Präventionsmaßnahmen ist erforderlich und es braucht eine adäquate Honorierung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, um die Versorgungslage in Sachsen flächendeckend abzusichern.

Grundsätzlich kann dieser vorliegende Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten. Allerdings sehen wir hierbei noch weiteren Beratungs- und zum Teil Überzeugungsbedarf innerhalb der Koalition. Somit lehnen wir diesen Entwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE)

Es sprach Frau Kollegin Lang, SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Frau Kollegin Buddeberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleg(inn)en! Ich hatte eine zweite Rederunde angekündigt. Unser Ziel mit diesem Gesetzentwurf ist die reproduktive Selbstbestimmung für alle – das heißt, nicht nur das Recht, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, sondern das bedeutet auch, dass es Unterstützung geben muss für alle, die sich für eine Schwangerschaft entscheiden. Daher möchte ich den Fokus in meinem zweiten Redebeitrag auf Menschen mit Behinderungen legen; denn die bekommen diese Unterstützung nicht.

Ich möchte auf die Sachverständigenanhörung verweisen. Nur nebenbei bemerkt – weil es in dieser Debatte teilweise etwas anders klang –: Bis auf eine haben alle Sachverständigen unseren Gesetzentwurf begrüßt und gesagt, dass dieser sehr wichtig ist. Ich möchte aber darauf eingehen, was Dr. Michel vom Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern gesagt hat. Es ging um die Frage der mangelnden Sensibilisierung.

Ich finde, Sie hat es sehr gut auf den Punkt gebracht; daher möchte ich sie zitieren:

Es geht darum, „eine schwangere Frau mit Behinderungen nicht damit zu begrüßen: Oh, wir haben jetzt ein Problem, Sie sind schwanger. Statt zu sagen: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger – wie es bei anderen Frauen passiert.“

Die Sachverständigenanhörung war wirklich aufschlussreich und sie zeigt, dass Schwangere mit Behinderung bereits jetzt vor massiven Problemen bei der Suche nach Beratungsangeboten und barrierefreien medizinischen Einrichtungen stehen. Dass verunmöglicht natürlich eine freie Arzt- und Einrichtungswahl. Die Probleme, die Menschen bzw. Frauen mit Behinderung haben, die schwanger werden, gehen jedoch noch weit darüber hinaus.

Ich möchte zwei Beispiele nennen. Einmal, dass Frauen, die in Einrichtungen leben, häufig über Hormonspritzen verhüten, was zum einen eine große körperliche Belastung darstellt. Vor allem sind sie dabei häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Das heißt, sie bekommen diese Spritze einfach und wissen gar nicht, welche Konsequenzen das hat. Sie entscheiden sich nicht selbst dafür, nicht schwanger zu werden. In dieselbe Richtung geht das zweite Beispiel, das nämlich bei Frauen mit Behinderungen achtmal häufiger Sterilisationen vorgenommen werden – und dies häufig ohne ausreichende Aufklärung.

Wenn wir sagen, wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren stärken, dann meinen wir damit explizit auch Schwangere mit Behinderung. Deshalb – so sieht es unser Gesetzentwurf vor – braucht es ein ausreichendes, plurales und vor allem auch barrierefreies Angebot. Das existiert in Sachsen nicht – nachweislich nicht. Diesbezüglich möchte ich noch einmal auf die Anhörung verweisen. Dr. Michel hatte sich die Mühe gemacht, sich im Vorfeld der Anhörung stichprobenartig 25 Webseiten von Beratungsstellen anzuschauen. Von diesen 25 Webseiten war auf keiner einzigen ein Hinweis zur Barrierefreiheit zu finden; mit Ausnahme von Pro Familia, die zumindest eine Beratung in leichter Sprache verzeichnet hatten. Wenn man sich das bewusstmacht, sieht man, welche Dimensionen dieses Problem hat.

Ich möchte zuletzt ein Beispiel aus der Sachverständigenanhörung erwähnen, das mich sehr bewegt hat; das hat auch Dr. Michel erzählt. Sie hat erzählt, dass sie auf einer Veranstaltung von einer jungen Frau angesprochen wurde, die ihr erzählte, dass ihre Gynäkologin ihr verboten hat – verboten hat! –, schwanger zu werden, weil ihre Behinderung vererbbar sei. Abgesehen davon, dass dieses Verbot schon mehr als diskutabel ist, hat Frau Dr. Michel dann weitererzählt, dass sie auf Nachfrage im persönlichen Gespräch erfahren hat, dass diese Ratsuchende, die sie angesprochen hatte, eine Behinderung aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt hat. Man muss keine Gynäkologin sein, um zu wissen, dass das nicht vererbbar ist. Frau Dr. Michel hat es sehr gut auf den Punkt gebracht und gesagt: „Hier steht also eine Haltung dahinter.“

Ich würde sogar sagen, das ist eine Doppelmoral. Diese muss beendet werden. Reproduktive Selbstbestimmung für alle, Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken, auch im Hinblick auf Familienplanung!

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Es sprach Frau Kollegin Buddeberg für die einbringende Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf, Diskussionsbedarf, Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für den Antrag, der heute gestellt worden ist, und auch für den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich will es ausdrücklich sagen, weil über das Thema – ich glaube, auch hier – nicht oft genug geredet werden kann: Für jede Frau, die sich einer solchen Entscheidung unterziehen muss – ob sie ihr Kind bekommt oder ob sie es nicht bekommen kann –, ist es eine schwere Entscheidung. Es ist eine Lebensentscheidung. Auch wenn man sich für den Abbruch selbst entscheidet, vergisst man das, glaube ich, ein Leben lang nicht. Ich habe mit vielen Frauen gesprochen.